Protokoll der Sitzung vom 23.02.2001

Zu 1: Nachteilige rechtliche Auswirkungen für die Küsten- und Inselkommunen, für die dortige Wirtschaft und die dort lebenden Einwohner durch eine Anerkennung als Weltnaturerbe werden nicht erwartet. Es werden vielmehr positive Auswirkungen für die Attraktivität und die Entwicklung in der Wattenregion erhofft.

Zu 2: Der Gesprächskreis Trilaterale WattenmeerZusammenarbeit wird regelmäßig und kontinuierlich vom Niedersächsischen Umweltministerium und der Nationalparkverwaltung über alle Überlegungen im Vorlauf der Anmeldung informiert.

Als nächster Schritt soll im Frühsommer d. J. die in der Vorbemerkung erwähnte Informationsbroschüre in der Region verteilt werden. Alle weiteren Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und ihr Zeitpunkt werden mit dem Gesprächskreis erörtert.

Zu 3: Die Landesregierung hält eine Anmeldung gegen den ausdrücklichen Willen der Betroffenen nicht für sinnvoll.

Anlage 7

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 11 des Abg. Klare (CDU):

Maßnahmen gegen einen Schulleiter und einen Dezernenten nach anonymen Beschuldigungen

Durch einen anonymen Brief ist der Leiter des Gymnasiums Hankensbüttel beschuldigt worden, rechtswidrig in einem Zeitraum von zehn Jahren immer wieder während der Unterrichtszeit Sonderurlaub für einen Segelfliegerkursus in Anspruch genommen zu haben. Der Schulleiter ist ehrenamtlich im Segelfliegersport gerade im Hinblick auf die Förderung von Schülerinnen und Schüler engagiert, eine Sonderurlaubsgenehmigung seitens der Bezirksregierung lag vor, Unterrichtsaufall war nicht zu verzeichnen. Dennoch hat das Niedersächsische Kultusministerium ohne nähere Prüfung des Sachverhaltes „Zweifel an der Vorbildfunktion des Schulleiters“ geäußert und eine Prüfung angekündigt, ob dieser „nicht besser woanders eingesetzt werden sollte“.

In Bezug auf den die Schulaufsicht über das Gymnasium Hankensbüttel führenden Dezernenten hat das Kultusministerium von „eindeutigen“ Verstößen gesprochen. „Die Urlaube hätten nie genehmigt werden dürfen... Die Entscheidung des Dezernenten... sei überhaupt nicht nachvollziehbar.“ Darüber hinaus ist diesem Dezernenten die Aufsicht über das Gymnasium Hankensbüttel sofort entzogen worden. Dagegen hat der Leiter der Schulabteilung der Bezirksregierung Braunschweig presseöffentlich erklärt, dass er bis zum Juni 2000 die Genehmigung des Sonderurlaubs als „tragfähig“ angesehen und ihn erst dann durch Weisung unterbunden habe. Entgegen der Behauptung der Bezirksregierung ist im Übrigen der für das Gymnasium Hankensbüttel zuständige Dezernent nicht kontinuierlich seit 1990 für die Sonderurlaubsgenehmigung zuständig, sondern erst seit 1997 mit der Einsetzung des Schulleiters damit befasst. Verantwortlich für die Genehmigung solcher Sonderurlaubsanträge ist laut Geschäftsverteilungsplan der Bezirksregierung im Übrigen das Rechtsdezernat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum ist es seitens der Landesregierung zu den genannten Vorverurteilungen und Konsequenzen gekommen, statt den Sachverhalt zunächst zu prüfen und dann ggf. zu handeln?

2. Warum hat sich die Landesregierung auch angesichts einer anonymen Beschuldigung nicht zunächst im Rahmen der beamtenrechtlich vorgeschriebenen Fürsorgepflicht vor die beschuldigten Beamten gestellt und auch falsche Sachdarstellungen der Presse nicht korrigiert?

3. Warum ist der für das Gymnasium Hankensbüttel zuständige Dezernent seiner Aufgaben entbunden worden, obwohl er für den Schulleiter erst seit 1997 und damit nicht für die Vorjahre zuständig ist, die Entscheidung über derartige Sonderurlaube dem Rechtsdezernat der Bezirksregierung Braunschweig obliegt, der zuständige Schulabteilungsleiter bis zum Juni 2000 diese Genehmigungen als „tragfähig“ erachtet hat und auch nach dem Ende der Genehmigungen keinerlei Maßnahmen oder Untersuchungen eingeleitet hat?

Bevor ich die Fragen im einzelnen beantworte, erscheint es mir notwendig, auf die näheren Umstände der Angelegenheit einzugehen. Damit will ich deutlich machen, dass entgegen den Behauptungen in der Mündlichen Anfrage und in der örtlichen Presse keine Vorverurteilungen auf Grund anonymer Beschuldigungen vorgenommen wurden.

Vielmehr bin ich am 18. Januar bei einer Veranstaltung in Gifhorn von dem Schulleiter angespro

chen worden, ob er mir direkt schreiben dürfe, da er sich sinngemäß zu Unrecht angegriffen fühle durch einen Artikel im Gymfo der GEW – einer Zeitschrift der Fachgruppe Gymnasien im Bezirk Braunschweig. Ohne inhaltlich zu wissen, worum es ging, bat ich ihn, mir zu schreiben. Das Schreiben des Schulleiters mit Anlage des besagten Gymfo ereichte mein Büro am 22. Januar 2001. Gleichzeitig ging ein anonymes Schreiben, an den Herrn Ministerpräsidenten und mich persönlich adressiert, ein, das ebenfalls mit der Anlage des Gymfo versehen und unterzeichnet war mit „Ein besorgter Vater aus dem Landkreis Gifhorn“.

Mein Büroleiter hat daraufhin in Absprache mit mir den Schulabteilungsleiter der Bezirksregierung telefonisch um Auskunft in dieser Angelegenheit gebeten, da gleichzeitig Pressenachfragen aufliefen. Mein Büro ist also am 22. Januar unabhängig von dem anonymen Schreiben tätig geworden.

Zum Sachverhalt führt die Bezirksregierung aus:

Der Schulleiter des Gymnasiums Hankensbüttel nimmt seit 1990 als Ausbilder an Lehrgängen für Segelfluglehrer in den Osterferien in Südfrankreich teil. Für die außerhalb der Ferien liegenden Lehrgangstage beantragte der Beamte in den Jahren 1990, 1992, 1993, 1995 bis 2000 jeweils fünf bis max. zehn Werktage Sonderurlaub. In den Jahren 1990 bis 1997 war der Beamte Lehrer an einem Gymnasium in Braunschweig, seit 1994 darüber hinaus Fachberater Sport für die Bezirksregierung Braunschweig und ab dem Schuljahr 1997/98 Schulleiter des Gymnasiums Hankensbüttel.

In den Jahren 1990 bis 1997 wurden die Sonderurlaubsanträge genehmigt, nachdem der Schulleiter jeweils erklärt hatte, dass dienstliche Belange nicht entgegenstünden und der für diese Schule zuständige Dezernent die Anträge schulfachlich befürwortet hatte.

Die Sonderurlaubsanträge 1998 bis 2000 stellte der Beamte als Leiter des Gymnasiums Hankensbüttel unmittelbar bei der Bezirksregierung. Der für diese Schule zuständige Dezernent befürwortete die Anträge schulfachlich „ausdrücklich“, ebenso wie vorher sein Dezernentenkollege, der für die Schule in Braunschweig zuständig gewesen war. Die Genehmigung wurde 1998 auf § 2 Nr. 7 sowie 1999 und 2000 auf § 11 Abs. 2 der Sonderurlaubsverordnung gestützt.

Nach diesen Rechtsvorschriften hätten die Sonderurlaubsanträge allerdings nicht genehmigt werden

dürfen, da in jedem Fall dienstliche Gründe entgegenstanden. Dies gilt in besonderem Maße für die Anträge, die der Beamte als Schulleiter gestellt hat, da angesichts der hohen Anforderungen, die an die Präsenzpflicht des Schulleiters insbesondere vor den Schulferien zu stellen sind, das Entgegenstehen dienstlicher Gründe eindeutig gegeben war. Im Übrigen ist (bezogen auf die Genehmigungen in den Jahren 1999 und 2000) nicht erkennbar, welche dienstlichen Interessen die Gewährung des Sonderurlaubs hätten begründen können. Schülerinnen und Schüler haben von dem segelfliegerischen Engagement des Beamten lediglich ein einziges Mal profitiert: 1996 führte der Beamte für das Gymnasium in Braunschweig nebenamtlich gegen Vergütung einen sechswöchigen Feriensportkurs „Segelfliegen“ durch. Am Gymnasium Hankensbüttel kam kein Segelflugkurs zustande.

Ob durch die Genehmigung der Sonderurlaubsanträge Unterrichtsausfall zu verzeichnen war, wird zurzeit noch geprüft. In den Jahren 1990 bis 1997 hat der Schulleiter des Gymnasiums, an dem der Beamte damals tätig war, mehrfach keine Angaben über den Unterrichtsausfall gemacht, sodass die Bezirksregierung jeweils entsprechende ergänzende Angaben anfordern musste. In der Regel wurden nach Angaben der Schulleitung Unterrichtsausfälle jeweils durch Stundenverlegung oder Vertretung vermieden. Für die Sonderurlaube 1998 und 1999 ließ der Beamte dies auf dem Antrag pauschal jeweils von seinem Stellvertreter bestätigen. Zurzeit der Beantragung der Sonderurlaube 2000 und 2001 war die Stelle des stellvertretenden Schulleiters am Gymnasium Hankensbüttel unbesetzt, in Vertretung befürwortete den Antrag ein Studiendirektor der Schule.

Für die Genehmigung der Sonderurlaubsanträge ist das Dezernat 410 (Lehrerpersonalien) der Bezirksregierung zuständig. Für die schulfachliche Prüfung, ob der Urlaub auch dienstlichen Interessen dient und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, ist der schulfachliche Dezernent verantwortlich. Dieser hat das Entgegenstehen dienstlicher Gründe verneint und ein dienstliches Interesse bei den Sonderurlaubsanträgen der Jahre 1999 und 2000 attestiert.

Im April 2000 hat der Leiter der Schulabteilung der Bezirksregierung Braunschweig einen Hinweis bekommen, aufgrund dessen er die Vorgänge geprüft hat. Er kam Anfang Juni zu dem Ergebnis, dass für die Gewährung dieses Sonderurlaubs in der Sonderurlaubsverordnung keine Grundlage

gegeben ist. Er teilte dies dem zuständigen Dezernenten mit; nach dessen Angabe wurde auch der Beamte von dieser ablehnenden Haltung seines Dienstvorgesetzten unterrichtet. Zwar behielt sich der Leiter der Schulabteilung in seiner dem Dezernenten übermittelten Stellungnahme ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor. Gleichwohl beantragte der Beamte mit Antrag vom 12. Dezember 2000 auch für 2001 erneut Sonderurlaub für den bekannten Zweck. Auf Weisung des Schulabteilungsleiters wurde dieser Antrag abgelehnt.

Da der Bezirksregierung der Vorgang bereits bekannt war und eine Begutachtung des Sachverhalts dort vorlag, sah sich die Bezirksregierung unmittelbar in der Lage, auf Anfragen der Presse eine Bewertung des Vorgangs vorzunehmen.

Im Übrigen hat die Bezirksregierung Braunschweig an keiner Stelle behauptet, dass seit 1990 immer nur ein und derselbe Dezernent für die Bearbeitung des Sonderurlaubsantrages zuständig gewesen wäre. Diese Aussage bezog sich lediglich auf die letzten vier gestellten Sonderurlaubsanträge, die der Beamte in seiner Funktion als Leiter des Gymnasiums Hankensbüttel gestellt hatte.

Außerdem hat der Leiter der Schulabteilung der Bezirksregierung Braunschweig nicht erklärt, die Genehmigung des Sonderurlaubs habe er als „tragfähig“ angesehen. Hier missversteht der Fragesteller möglicherweise einen Bericht in der „AllerZeitung“ vom 24. Januar 2001. Dort heißt es: „B. hatte sich jahrelang in der Unterrichtszeit seinem Hobby gewidmet, der Segelfliegerei. Dort war er als Übungsleiter aktiv. Sowohl er als auch der zuständige Dezernent in der Bezirksregierung Braunschweig hätten die Begründung für den Sonderurlaub als „tragfähig“ angesehen, sagte gestern der Leiter der Schulabteilung in der Bezirksregierung.“ Mit „er“ war dabei selbstverständlich der Schulleiter gemeint. Der Schulabteilungsleiter hat nach Kenntnis des Vorgangs den Sonderurlaub eindeutig als unzulässig bewertet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Es hat keine Vorverurteilung gegeben. Der Sachverhalt war durch die Bezirksregierung bereits geprüft.

Zu 2: Die Landesregierung war bereits zum Zeitpunkt der Presseanfragen aufgrund der ihr vorliegenden Informationen zu dem rechtlich fundierten

Ergebnis gelangt, dass die Sonderurlaubsgewährung unzulässig gewesen ist.

Zu 3: Der für das Gymnasium Hankensbüttel zuständige Dezernent wurde von seiner Zuständigkeit entbunden, da die Befürwortung der Sonderurlaube und die damit notwendigerweise verbundene Bestätigung des dienstlichen Interesses Zweifel an der Objektivität seines Urteils gegenüber dem Schulleiter hervorgerufen haben.

Anlage 8

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 12 der Abg. Frau Pothmer (GRÜNE):

Krankenstände in der Landesverwaltung

In den neuen Statistischen Monatsheften (01/2001) wird berichtet, dass der Krankenstand und die Fehlzeiten bei den Beschäftigten in den befragten 120 Landesbehörden erneut gestiegen sind, und zwar von 5,07 (1998) auf 5,35 %. Das bedeutet eine Zunahme um 5,5 %. Umgerechnet gingen der Landesregierung damit 2 785 933 Arbeitstage verloren.

Bemerkenswert in dieser Statistik ist, dass der Krankenstand insbesondere bei den Männern deutlich nach oben gegangen, bei den Frauen aber leicht gesunken ist. Außerdem fällt die Zunahme bei den Beamtinnen und Beamten deutlich stärker ins Gewicht als bei den Angestellten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet sie die neuesten statistischen Ergebnisse zu Krankenstand und Fehltagen von Beschäftigten, und worin sieht sie die Ursache?

2. Welche Maßnahmen für die betriebliche Gesundheitsförderung und das Gesundheitsmanagement führt die Landesregierung zurzeit bei ihren Behörden für ihre Beschäftigten durch?

3. Wie viel Mittel stehen den einzelnen Dienststellen für die betriebliche Gesundheitsförderung und das Gesundheitsmanagement pro Haushaltsjahr zur Verfügung?

Zu 1: Die Erhebung des Krankenstandes in der niedersächsischen Landesverwaltung erfolgt in der derzeitigen Form seit 1998. Die Auswertung der Daten für 1999 hat eine Erhöhung der Ausfallzeiten durch Erkrankungen ergeben. Die durchschnittlichen Fehltage/Beschäftigte sind von 12,73 Fehltage (1998) auf 13,43 Fehltage (1999)

angestiegen. Das ergibt eine Zunahme um 5,5 % bzw. 0,28 Prozentpunkte.

Ein Vergleich der Daten des Bundes bietet sich an, da derselbe Basiswert (251 Arbeitstage/Jahr) angewendet wird und im Wesentlichen gleiche Erhebungskriterien wie im Land Niedersachsen benutzt werden. Auch beim Bund ist eine Erhöhung der durchschnittlichen Fehltage von 14,92 Fehltage/Beschäftigte (1997/1998) auf 16,38 Fehltage/Beschäftigte (1998/1999) eingetreten. Das entspricht einer Zunahme von 9,8 % bzw. 0,58 Prozentpunkte.

Dieser Trend einer Zunahme der Ausfalltage durch Erkrankung im Erhebungszeitraum 1999 gegenüber dem Vorjahr ist nach Pressemitteilungen auch in den Statistiken der Krankenkassen verzeichnet worden.

Die Ursachen, die zu einer Erhöhung der Ausfallzeiten geführt haben, sind aufgrund des vorliegenden Datenmaterials nicht eindeutig nachvollziehbar. Bei den Daten der üblichen Krankenstatistiken ohne Informationen über Krankheitsdiagnosen handelt es sich um einen groben Indikator, der für eine Ursachenanalyse nur bedingt geeignet ist. Gleichwohl sind Erhebungen über den Krankenstand für die Prävention nutzbar. Vergleiche auf der Aggregationsebene Verwaltungsbereich, Behörde, Organisationseinheit machen Sinn, wenn wesentliche Strukturelemente, wie beispielsweise Geschlecht, Alter und Status, berücksichtigt werden. Die über einen längeren Zeitraum ermittelten Daten können im Zusammenhang mit Ergebnissen aus Gesundheitszirkeln, Befragungen von Beschäftigten sowie interner und externer Experten und Erkenntnissen des betriebsärztlichen Dienstes ein differenziertes Bild einer betrieblichen Belastungssituation ergeben und Erkenntnisse über Risikogruppen und –faktoren erbringen. Sie bilden damit eine Grundlage für konkrete Maßnahmen der Gesundheitsförderung.