Meine Bitte ist also, das Ganze noch einmal vor dem Hintergrund der Prioritäten zu überprüfen, die wir insgesamt in Niedersachsen haben. Wir haben Straßen mit Belastungen von 10 000, 15 000 oder 20 000 Autos. Wir reden gar über Straßen mit einer Belastung von 25 000 Autos, die heute durch kleine Orte gehen. Diesbezüglich gibt es an vielen Stellen ernsthafte Überlegungen, ob man etwas machen kann und muss. Jeder und jede von Ihnen hat solche Projekte in seinem Wahlkreis.
Ich frage Sie ernsthaft: Brauchen wir eine Straße, auf der 5 000 Autos fahren, für die wir keine Umgehung bauen, sondern nur eine innerörtliche Verlegung vornehmen? Wer hat das geprüft? Wer hat sich einmal ernsthaft vor Ort angeschaut, was das für ein Projekt ist? - Ich habe manchmal das Gefühl, wenn solch ein Projekt erst einmal von unten hochgekommen und sozusagen in einer bestimmten Phase ist, dann stellt das eigentlich niemand mehr ernsthaft infrage. Das kann es doch eigentlich nicht sein. Ich möchte die SPD-Fraktion deshalb bitten, sich das noch einmal anzuschauen.
Wenn wir heute nicht zu der von uns vorgeschlagenen Überweisung an die Landesregierung zur Berücksichtigung kommen können, dann möchte ich Sie bitten, die Eingabe noch einmal zurückzustellen, damit wir es uns noch einmal im Ausschuss anschauen können, Herr Schurreit. „Augen zu und durch“, das ist Ihre Devise.
- Ich merke schon an Ihrem Nicken, dass Sie nicht noch einmal darüber nachdenken wollen. Aber das Projekt wird Sie einholen. Ich halte überhaupt nichts davon, hierbei mit dem Kopf durch die Wand zu gehen und dann Dinge zu machen, die schlichtweg eine Verschleuderung von Steuergeldern sind.
Ich richte also noch einmal den Appell an meinen Kollegen Endlein: Geben Sie sich einen Ruck. Vielen Dank fürs Zuhören.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wenzel, es geht bei dieser brisanten Geschichte nicht um das Motto „Augen zu und durch“. Es hat genügend Untersuchungen verschiedener Trassen gegeben. Wir haben uns im Ausschuss ausführlich mit dieser Thematik befasst. Es kann doch wohl nicht angehen, dass der Ausschuss dort hinfährt, um sich das anzusehen.
(Wenzel [GRÜNE]: Haben Sie sich das einmal angeschaut? Haben Sie doch nicht! Sie haben nur nach Pa- pierlage entschieden! - Unruhe)
Es geht nicht nur darum, sich das anzusehen, sondern es geht Ihnen um eine Verfahrensfrage. Das haben wir auch im Ausschuss sehr deutlich gesagt. Es sind verschiedene Trassen untersucht worden, und man ist dem Petenten damit auch entgegengekommen. Man hat diese Thematik aufgenommen, und es hat sich herausgestellt, dass eine Außerortsumgehung durch ein Naturschutzgebiet gehen würde und dass es nicht möglich ist, dort eine
Das ist einvernehmlich zwischen den Fraktionen der SPD und der CDU so geregelt worden, und darum plädieren wir nach wie vor für Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage.
Meine Damen und Herren, wenn Sie nach einem Paradebeispiel dafür suchen, warum Menschen auch in Niedersachsen inzwischen an einer erstarrten Bürokratie verzweifeln, die Aktenmäßigkeit und Verfahrensmäßigkeit ganz im Weber‘schen Sinne eigentlich höher setzt als Bürgerfreundlichkeit und Kundenorientierung - was ja nur zu gerne auch gerade von Ihnen auf der linken Seite des Hauses propagiert wird -, dann ist gerade dieser Fall einer Beihilfeberechtigten, die erkrankt ist, der richtige Fall. Diese Beihilfeberechtigte hat deshalb seit zwei Jahren keine Beihilfeanträge gestellt, weil sie erkrankt ist und deshalb dazu nicht mehr in der Lage war. Für sie wurde kurz vor Weihnachten, am 23. Dezember, eine Betreuerin, ihre Nichte, bestellt.
Kern dieser Eingabe ist eine Frist, die die Petentin um acht Tage versäumt hat, um - nicht für sich, sondern für die erkrankte Tante - Beihilfeanträge genehmigt zu bekommen.
Die Bestellung zur Betreuerin gilt amtlich als vollzogen am 23. Dezember 1999. Die Frist für die Anträge läuft nach 14 Tagen ab, lief also am 6. Januar des letzten Jahres ab. Am 13. Januar fragte die Petentin nach, was denn überhaupt mit den Beihilfeanträgen von zweieinhalb Jahren passieren sollte. Am 14. Januar machte sie das dann korrekt und reichte die Anträge entsprechend ein.
Der Sachbearbeiter des Landesamts meint: zu spät. Sie hätte eigentlich wissen müssen, wie einfach doch Beihilfeanträge in Niedersachsen zu stellen seien. Sie hätte ihre Pflichten als Betreuerin kennen müssen. Dass Anträge seit zweieinhalb Jahren liegen geblieben sind, die zwischen Weihnachten und Neujahr bürokratisch korrekt, wie es sich für einen ordentlichen Niedersachsen gehört, hätten ausgefüllt und sofort zurückgesandt werden sollen, ist im Zeitalter von Bürgerfreundlichkeit und Kundenorientierung unerheblich.
Meine Damen und Herren, diese Petentin bzw. die erkrankte Tante haben Pech gehabt, dass sie das völlig unkomplizierte Beihilfe- und Betreuungsrecht nicht kennen. Kostenpflichtig wurde der Widerspruch zurückgewiesen.
Das ist das Beispiel für Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen. Wir bitten um die Überweisung der Eingabe zur Berücksichtigung. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Althusmann, Ihr Engagement in allen Ehren, aber so ist der Sachverhalt nun wirklich nicht. Ich meine, dieser Fall ist nicht dazu geeignet, moralische Kriterien und die Vorweihnachtszeit wieder ins Spiel zu bringen.
Es gibt nach der Beihilfeverordnung wirklich eine Ausschlussfrist von einem Jahr. Diejenige, die für ihre Tante die Betreuung übernommen hat, verfügte seit zwei Jahren über eine Vollmacht. Bei der Beihilferegelung ist es so, dass Ansprüche innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr geltend gemacht werden können. Das hat die Petentin, obwohl sie es für ihre Tante hätte machen können, nicht gemacht. Ihr ist vom Amtsgericht per Fax am 20. Dezember die Betreuung zugewiesen worden. ich meine, dass die Frist von 14 Tagen durchaus ausgereicht hätte, um formlos einen Widerspruch einzureichen. Das ist nicht gemacht worden.
Herr Atlhusmann, Sie reden davon, dass das eine erstarrte Bürokratie sei. Ich meine, dass diejenigen,
die irgendetwas in Anspruch nehmen wollen, sich auch an ganz bestimmte Regelungen halten müssen. Das ist keine erstarrte Bürokratie, sondern das ist auch ein Schutz des öffentlichen Dienstes. Sonst könnte man, wenn das nicht so wäre, daraus auch herleiten, dass man im Nachhinein Ansprüche geltend machen kann, die wirklich nicht gerechtfertigt sind. Wir bleiben bei der Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage. - Vielen Dank.
Zunächst komme ich zu der Eingabe 2569. Sie betrifft die Bürgerinitiative gegen die Neubautrasse der B 241.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Änderungsantrag in der Drucksache 2243 Überweisung an die Landesregierung zur Berücksichtigung empfohlen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 2220, die Eingabe der Landesregierung als Material zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Das ist so beschlossen.
Wir kommen dann zur Eingabe 3385. Sie betrifft eine Beihilfeangelegenheit. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2246 vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Ich bitte um die Gegenprobe. – Das ist abgelehnt.
Wir kommen zur Ausschussempfehlung in der Drucksache 2220, die Einsenderin der Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Damit ist die Ausschussempfehlung angenommen.
Tagesordnungspunkt 34: Erste Beratung: Keine Lex Samii zulasten des Landeshaushalts und/oder der MHH bzw. des Nordstadtkrankenhauses - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2214
Ich möchte die Abgeordneten bitten, sitzen zu bleiben; es gibt nämlich eine Änderung. Die Antrag stellende Fraktion hat ihren Antrag auf Durchführung einer ersten Beratung im Plenum zurückgezogen. Gleichzeitig liegt ein Antrag der SPDFraktion vor, die Federführung dieser Beratung dem Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen und nicht, wie in der Drucksache vorgesehen und im Ältestenrat beschlossen, dem Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zu übertragen.
Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung. Wer dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen möchte, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen zu überweisen, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist einstimmig so beschlossen.