Ernst-August Wolf

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Biester, vielleicht wäre es gut gewesen, wenn Sie einmal die Protokolle herangezogen hätten.
Dann hätten Sie gut erkennen können, warum wir diesen Antrag für erledigt erklären werden. Ich will es in Kurzform noch einmal sagen. Ich bin am 24. April auf das Praktische insgesamt eingegangen und erinnere mich noch sehr gut daran, dass ich gesagt habe: Zu dem juristischen Teil werde ich als Nichtjurist nicht sprechen, aber ich kenne die Beispiele zur Genüge. Die Beispiele habe ich hier auch sehr deutlich aufgelistet.
Ich will mir das heute wirklich ersparen und nur darauf eingehen, warum wir Ihren Antrag für erledigt erklären werden. Ich gebe Ihnen vollkommen Recht und sage hier auch deutlich, zumal ich das vor ein paar Wochen auch schon einmal gesagt habe, dass das Baugewerbe in einer Krise steckt. Die Gründe dafür sind vielfältig. Bevor wir hier auflisten, wer alles Schuld daran hat, sollten wir aber einmal feststellen, wie die Tatsachen insgesamt aussehen.
- Den Überhang in gewissen Dingen sollten Sie deutlich erkennen, Herr Möllring. Sie haben mir sogar einmal zugenickt, als ich das aufgelistet habe.
Ich will Ihnen nur sagen, was das Land insgesamt gemacht hat; denn wir sind hier im Landesparlament. Ich nenne als Beispiel die Initiative „Bauen jetzt in Niedersachsen“, die weiterhin besteht - da ist Handlungsbedarf - und bis einschließlich 2003 läuft. Das ist eine gute Maßnahme.
Wir sind uns auch einig, dass jede Möglichkeit geprüft werden muss, den Bau auch in rechtlicher Hinsicht zu unterstützen.
Viele Baubetriebe geraten in finanzielle Schwierigkeiten, die zum Teil bis zur Existenzbedrohung reichen, weil Auftraggeber die geleistete Arbeit nicht vereinbarungsgemäß vergüten. Darum geht es. Oft werden angebliche Mängel gerügt, nur um die fällige Forderung nicht bezahlen zu müssen. Es schließt sich nicht selten ein jahrelanger Rechtsstreit an. Darüber sind wir auch informiert, und das wissen wir. Wenn das Gericht endlich sein Urteil spricht, kann es für manchen kleinen Betrieb schon zu spät sein; er hat dann bereits Insolvenz anmelden müssen.
Meine Damen und Herren, die Länder Sachsen und Thüringen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches in den Bundesrat eingebracht, der das Ziel verfolgt, Baubetriebe bei der Durchsetzung ihrer Forderungen besser zu stellen. Grundsätzlich halten wir diesen Ansatz für richtig und berechtigt. Wir können es uns nicht mehr leisten, dass Baubetriebe in die Insolvenz getrieben werden, weil sie ihre berechtigten Forderungen vor Gericht nur sehr langwierig durchsetzen können.
- Das ist nicht unsere Sache. - Gleichzeitig möchte ich aber anmerken, dass ein solches Gesetz allein den Bau nicht aus der gegenwärtigen Krise herausholen kann. Das kann nur ein Baustein von vielen sein.
Ein anderer Baustein ist unser Landesvergabegesetz, das unsere heimischen Baubetriebe vor Mitbewerbern schützen wird, die sich bisher noch durch illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit am Markt durchsetzen können.
- Man muss, liebe Frau Schwarz, von den Aufträgen ausgehen, die da sind und die durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgeführt werden. Ich glaube, da müssen wir wohl unterscheiden.
Die CDU-Fraktion hat die Landesregierung mit ihrem Entschließungsantrag aufgefordert, das von Sachsen und Thüringen vorgelegte Forderungssicherungsgesetz im Bundesrat zu unterstützen.
- Darum geht es, Herr Dr. Biester. Dies ist geschehen. Das Land Niedersachsen hat bereits im Sommer für das Forderungssicherungsgesetz gestimmt. Damit ist Ihr Antrag erledigt, und ich weiß nicht, warum Sie ihn nicht zurückgezogen haben.
Die von Ihnen und auch von uns unterstützte Idee, das Bauhandwerk durch die schnellere und einfachere Einziehung seiner Forderungen zu entlasten, ist im Bundestag angekommen und muss nun in den Ausschüssen und Ministerien genau geprüft werden.
Natürlich brauchen wir Rechtssicherheit. Der politische Wille, das Baugewerbe durch einen verbesserten Forderungseinzug zu stärken, ist bei uns allen vorhanden. Lassen wir nun die Fachleute in Berlin ihre Arbeit erledigen, und warten wir ab, welche Vorschläge sie im Detail machen.
Politischer Streit über das Gesetz besteht im Haus nicht.
- Dazu gehören auch Juristen, wie beispielsweise Sie oder Herr Dr. Biester es sind.
Danke schön, Herr Präsident, aber die Gespräche waren interessant.
Die von Ihnen erhobene Forderung hat die Landesregierung erfüllt - damit das klar ist -, obwohl der Antrag noch nicht durch den Landtag beschlossen wurde. Ihr Antrag hat sich erledigt.
Wenn sich neue Umstände ergeben oder das Gesetz wider Erwarten nicht wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird, dann - verlassen Sie sich darauf - werden wir dieses Thema Forderungssicherungsgesetz hier noch einmal beraten. - Schönen Dank.
- Das kann es doch noch gar nicht. Haben Sie nicht zugehört?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Althusmann,
ich bin schon ein wenig verwundert. Die Überschrift Ihres Antrags lautet „Arbeitsplätze erhalten, Insolvenzen verhindern - Bauwirtschaft ankurbeln“.
- Ich freue mich, dass Sie da klatschen. - Aber in Ihren Ausführungen haben Sie nur etwas zum Einfamilienhausbau und zur Eigenheimzulage gesagt. Kennen Sie eigentlich nicht das große Spektrum des Baugewerbes insgesamt? - Das können Sie gar nicht kennen. Ich kenne es. Sie haben den gesamten Tiefbau, den Gewerbebau und den Industriebau herausgelassen.
Sie haben den Wasserbau herausgelassen. Das alles gehört dazu.
Darüber hinaus haben Sie - Herr Althusmann, hören Sie ruhig einmal zu - die Stückzahl der seit 1996 gebauten Einfamilienhäuser genannt. Wissen Sie eigentlich, warum diese Zahl so hoch ist? - Wir hatten hier in Niedersachsen die höchste Zuwanderungsquote aller Bundesländer und darum einen großen Nachholbedarf.
Kennen Sie überhaupt den Leerstand im Geschosswohnungsbau?
- Darauf komme ich gleich, keine Sorge. Ich will Ihnen nur erzählen, dass in der Stadt Hannover gegenwärtig 9 300 Wohnungen leer stehen.
- Ein ausgezeichneter Oberbürgermeister. - In der Stadt Hameln stehen an die tausend Wohnungen leer, wohlgemerkt einschließlich der Einfamilienhäuser. Das gleiche gilt für die Stadt Bad Pyrmont. Ähnliches erleben wir - Kollege Uwe Schünemann sitzt hier und kann das bestätigen - im Kreis Holzminden.
Ich will Ihnen das nur einmal deutlich sagen. Wer sich hier hinstellt und Vorwürfe erhebt, sollte auch die Eigentumsquote in Niedersachsen beachten. Niedersachsen liegt nach meinem Wissensstand mit 49 % bundesweit an dritter Stelle.
Ich will doch gar nicht abstreiten, auch weil ich es selbst gemacht habe und glücklich darüber bin, dass ein Eigenheim wesentlich und wichtig ist,
auch für die Altersversorgung und als Existenzsicherung. Dagegen sage ich überhaupt nichts.
- Danke schön. – Nur, wer heutzutage einseitig mit der Eigenheimzulage in der bisherigen Form Leerstand fördert, der subventioniert an falscher Stelle. Ich nenne Ihnen die Einzelheiten dazu.
Meine Damen und Herren, ich will doch nicht verhehlen, dass sich die bundesdeutsche und auch die niedersächsische Bauwirtschaft in einer schwierigen konjunkturellen Lage befindet. Darüber haben wir uns in diesem Haus schon mehrfach ausgetauscht. Aber Sie sind doch auch nicht zu Ergebnissen gekommen, um die Situation zu verbessern.
Das können wir auch gar nicht. Darum habe ich darauf hingewiesen, dass wir zu unterscheiden haben.
Die von uns getragene Landesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, dass sie durch eine ganze Reihe von Aktivitäten - -
- Hören Sie gut zu. Ich erinnere nicht zuletzt an das Landesvergabegesetz. Sie beklagen 370 000 arbeitslose Bauarbeiter - das sind meine Kollegen, Ihre nicht -,
aber Sie haben dem Landesvergabegesetz nicht zugestimmt.
Haben Sie eigentlich ein so kurzes Gedächtnis? Meine Leute haben Ihr Abstimmungsverhalten hier im Landtag nicht vergessen.
Sie können sich auch nicht schützen, indem Sie sagen, dem ersten Bereich hätten Sie zugestimmt.
Wer das Gesetz insgesamt ablehnt, lehnt nun einmal alles ab. Das muss man auch so deutlich sagen.
- Die Bauindustrie hat es eingefordert, das Bauhandwerk hat es eingefordert, und zwar genau so, wie wir es verabschiedet haben. Ich kann nur sagen: Schönen Dank, Herr Biallas, dass Sie diesen Einwurf gemacht haben.
Sie bringen das Thema heute wieder einmal auf den Tisch. Ich kann es Ihnen ja nachsehen, aber ich kann dazu nur sagen: Alter Wein in neuen Schläuchen. Verbessert hat sich dadurch gar nichts. Und allzu viel Neues fällt Ihnen dazu offensichtlich auch nicht ein.
- Sie irren sich ganz gewaltig, wie schon so oft.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, haben Sie eigentlich vergessen, was die Landesregierung gerade im zurückliegenden Jahr mit dem Programm „Bauen jetzt in Niedersachsen“ auf den Weg gebracht hat? - Herr Kollege Schünemann, davon profitieren wir beide. Wir haben als Kreistagsabgeordnete im Landkreis Holzminden die Kofinanzierung für die 75 % GVFG-Maßnahmen sichergestellt, sodass jetzt Maßnahmen gefördert werden und mit dem Bau begonnen wird. Ich hoffe, alle anderen haben das auch gemacht.
Mehr Tempo in den Planungsbüros, bei der Bauvorbereitung, bei Ausschreibung und Auftragsvergabe - das waren unsere Ziele, und genau das hat die Landesregierung dankenswerterweise gemacht. Beim Bundesfernstraßenbau wurden Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 243 Millionen Euro beschleunigt. Auch die beiden letzen noch ausstehenden Planfeststellungsbeschlüsse werden bis Ende des Jahres vorliegen. Beim kommunalen Straßenbau - ich habe es eben gerade erwähnt - haben wir mit dem erhöhten Fördersatz von 75 % einen ordentlichen Schub erreicht. Ich
erinnere noch einmal an den Landkreis Holzminden.
92 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 44 Millionen Euro sind bislang bei den Bezirksregierungen eingereicht worden. Diese Summe können Sie doch nicht wegreden! Bei allen Vorhaben wurden die Antragsteller ermächtigt, mit den Ausschreibungen und dem Bau zu beginnen.
Die Investitionsausgaben für die Häfen haben sich in den ersten drei Quartalen gegenüber dem Durchschnitt der Vorjahre auf 18 Millionen Euro nahezu verdoppelt. Das ist eine großartige Leistung. Auch beim öffentlichen Hochbau haben alle Fachministerien im Jahr 2002 Baumaßnahmen in einem Umfang von deutlich mehr als 180 Millionen Euro vorgezogen. Damit wurde das ursprünglich im Rahmen von „Bauen jetzt!“ angestrebte Volumen von 100 Millionen Euro erheblich übertroffen.
Ich räume ein: In Anbetracht der aktuellen finanzwirtschaftlichen Lage wird es für das Land Niedersachsen außerordentlich schwierig sein, diese Anstrengungen im kommenden Jahr in gleichem Umfang fortzusetzen. Ich persönlich fürchte - das ist meine Meinung -, dass dies nicht möglich sein wird.
- Das ist meine persönliche Meinung. - Davor die Augen zu verschließen, wäre entweder naiv oder zutiefst unredlich. Sollten Sie anderer Meinung sein, verehrte Kollegen von der CDU-Fraktion, möchte ich Sie um konkrete Deckungsvorschläge bitten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur einmal an die Debatte, die wir Mittwochmorgen hier geführt haben und in der der Kollege Möhrmann Sie wirklich ordentlich ins Bett gebracht hat. Trotzdem kommen Sie heute wieder mit einem solchen Antrag und fordern Sie etwas ein, ohne auch nur den geringsten Deckungsvorschlag vorzulegen.
Meine Damen und Herren, ich habe das Wesentliche gesagt. Keine Sorge, wir werden uns mit dieser Thematik noch befassen müssen. Ich weise aber darauf hin: Alle diejenigen, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, dem Vergabegesetz zuzustimmen, müssen hinnehmen, dass illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit heute einen hohen
Stellenwert haben werden. - Schönen Dank. Du kannst dich ruhig darüber ärgern. Das freut mich.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt Ihnen in der Drucksache 3855, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen und damit zugleich dem bereits unterzeichneten Staatsvertrag zuzustimmen. Diese Empfehlung ist einstimmig ergangen und entspricht den Abstimmungen in den mitberatenden Ausschüssen für Haushalt und Finanzen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen.
Im Übrigen gebe ich den Bericht zu Protokoll.
Der Staatsvertrag soll den in Hamburg ansässigen Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten die Möglichkeit eröffnen, dem Versorgungswerk im Land Niedersachsen beizutreten. Sie erhalten dadurch gegenüber dem Versorgungswerk der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten im Land Niedersachsen einen Rechtsanspruch auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Dafür übernehmen sie die Pflicht zur Beitragszahlung. Der Inhalt des Staatsvertrages entspricht dem bereits vor einem Jahr abgeschlossenen Staatsvertrag zwischen Bremen und Niedersachsen über den Beitritt der bremischen Steuerberater und Steuerbevollmächtigten zum niedersächsischen Versorgungswerk.
Der federführende Ausschuss bittet darum, dem Staatsvertrag gemäß Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung zuzustimmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen empfiehlt Ihnen in der Drucksa
che 3900, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Empfehlung ist sowohl im federführenden Ausschuss als auch in den mitberatenden Ausschüssen mit den Stimmen der Vertreter der SPD-Fraktion und der CDUFraktion ergangen. Das Ausschussmitglied von Bündnis 90/Die Grünen hat sich im federführenden Ausschuss, im Wirtschaftsausschuss und im Rechtsausschuss gegen die Beschlussempfehlung ausgesprochen und im Innenausschuss der Stimme enthalten.
Der Großteil der Änderungen, die der Gesetzentwurf erfahren hat, geht auf Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion zurück. Ich möchte an dieser Stelle nur auf einige wenige Punkte hinweisen.
Intensiv diskutiert worden ist im federführenden Ausschuss und im Wirtschaftsausschuss die Änderung des § 48, mit der die barrierefreie Zugänglichkeit von Gast- und Beherbergungsstätten bauordnungsrechtlich normiert werden sollte. Die Ausschüsse haben sich schließlich gegen eine derartige Regelung in der NBauO entschieden, da das Gaststättengesetz bereits eine entsprechende Regelung enthält und zudem durch die Streichung vermieden wird, dass die Barrierefreiheit einmal nach bauordnungsrechtlichen und einmal nach gaststättenrechtlichen Kriterien in zwei unterschiedlichen Verwaltungsverfahren überprüft wird.
Ursprünglich war im Gesetzentwurf eine Änderung des § 63 Abs. 2 Satz 1 NBauO vorgesehen, mit der eine Übertragung der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf eine Gemeinde, die mindestens 20 000 Einwohner hat, ermöglicht werden sollte. Stattdessen kann die Übertragung nun durch den neu eingefügten § 63 a unabhängig von der Einwohnerzahl erfolgen. Eine Übertragung der Bauaufsicht auf Gemeinden und Samtgemeinden ist für Wohngebäude geringer Höhe sowie Nebengebäude und Nebenanlagen für diese Wohngebäude möglich, wenn ein Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 oder 2 des Baugesetzbuchs vorliegt und die sonstigen in § 63 a genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Auch wurden für diese Fälle die Anforderungen an die Qualifikation der in diesem Bereich tätigen Bediensteten reduziert.
Eine weitere Änderung, auf die ich hinweisen möchte, findet sich in § 69 a - diese Vorschrift enthält Regelungen zur Genehmigungsfreiheit von Wohngebäuden - und in § 75 a, der das so genannte vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
regelt. In beiden Vorschriften ist jetzt eine Bestimmung enthalten, die vorsieht, dass die Nachweise über die Standsicherheit von Personen aufgestellt sein müssen, die in eine besondere Liste bei der Architekten- oder Ingenieurkammer eingetragen sind. Die neu eingefügten Artikel 4/1 und 4/2 enthalten die sich hieraus ergebenden notwendigen Änderungen des Architekten- und des Ingenieurgesetzes. Hierzu zählen die Einführung einer Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner und nähere Bestimmungen über die Voraussetzungen für eine Eintragung in diese Liste.
Ausgiebig wurde im federführenden Ausschuss die Änderung der Nummer 1.1 des Anhanges zur NBauO erörtert, der eine Aufzählung genehmigungsfreier baulicher Anlagen und Teile baulicher Anlagen enthält. Der federführende Ausschuss hat sich mehrheitlich dafür entschieden, die in der Nummer 1.1 genannten baulichen Anlagen im Außenbereich mit bis zu 20 m3 Bruttorauminhalt statt wie bisher mit bis zu 6 m3 ohne Baugenehmigung zuzulassen. Dies ist mithin eine wesentliche Änderung.
Der neu eingefügte Artikel 4/3 enthält Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen. Mit der Neuregelung wird der Kreis der Zahlungspflichtigen eingeschränkt und die Höhe der zu leistenden Ausgleichszahlungen reduziert.
Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass ein umfangreicher Änderungsvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Ihnen heute als Änderungsantrag in der Drucksache 3726 zur Entscheidung vorliegt, in den Ausschusssitzungen keine Zustimmung bei den Vertreterinnen und Vertretern der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion gefunden hat.
Ich möchte damit meinen mündlichen Bericht schließen. Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem schriftlichen Bericht. Der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen bittet Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3900 zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte mich ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss bei den Mitgliedern im Ausschuss, aber auch darüber hinaus ganz herzlich bedanken. Ich hoffe, dass wir der Bauwirtschaft und den am Bau Zuständigen und Täti
gen mit dieser Novelle einen guten Dienst erwiesen haben. - Recht schönen Dank.
- Der ist eingeschlossen.
Frau Ministerin, ich frage Sie: Welche Vorteile hat die IN-Bank tatsächlich für die Unternehmen?
Danke schön, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr schlägt Ihnen in der Drucksache 3574 vor, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Hinter dieser Empfehlung stehen die SPD-Mitglieder des Ausschusses. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion haben dagegen gestimmt. Das Mitglied der Grünen hat sich der Stimme enthalten. In den fünf mitberatenden Ausschüssen ist genauso abgestimmt worden.
Meine Damen und Herren, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit werde ich den restlichen Bericht nunmehr zu Protokoll geben.
Der Entwurf des Landesvergabegesetzes hat zwei Regelungsschwerpunkte. Der erste besteht darin, dass die öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen künftig auch kleinere Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte mit einem Auftragswert von mindestens 10 000 Euro auszuschreiben haben. Der zweite Regelungsschwerpunkt besteht darin, dass im Baubereich und im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs von den Anbietern künftig eine Verpflichtungserklärung verlangt wird, dass sie ihren Beschäftigten das tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zahlen.
Der Ausschuss hat zu diesem Gesetzentwurf im schriftlichen Verfahren eine Anhörung der betroffenen Verbände durchgeführt. Die Erkenntnisse aus dieser Anhörung sind ausgewertet worden und haben zu einer eingehenden Überprüfung des Entwurfs beigetragen. Über die hierfür maßgeblichen Erwägungen des Ausschusses gibt der bereits erschienene schriftliche Bericht Auskunft. Ich greife aus den Beratungen deshalb hier nur die wichtigsten Punkte heraus.
Zunächst möchte ich die Haltung der Fraktionen gegenüber dem Gesetzentwurf kurz zusammenfassen: Die Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion äußerten ihr Bedauern, dass die an sich wünschenswerte bundesrechtliche Regelung der Prob
lematik nicht zustande gekommen sei. Damit sei nun der Erlass einer landesrechtlichen Regelung geboten, um die vor allem im Baubereich deutlich gewordenen Wettbewerbsverzerrungen in Form von Lohndumping zu bekämpfen. Die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion haben zu erkennen gegeben, dass sie eine Regelung nur für den Baubereich mittragen würden. Ihre Ablehnung des Gesetzes haben sie damit erläutert, dass sie im öffentlichen Personennahverkehr jedenfalls derzeit keine Wettbewerbsverzerrungen erkennen könnten und insofern keinen Anlass sähen, diesen Bereich in das Gesetz einzubeziehen. Die Vertreter der Fraktion der Grünen haben in den Ausschüssen ihre Stimmenthaltung mit Bedenken gegen die empfohlene Fassung des § 3 Abs. 2 begründet. Darin wird der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, der Ausschreibung und der Vergabe einen repräsentativen Tarifvertrag zugrunde zu legen. Die Vertreter der Fraktion der Grünen haben sich dafür eingesetzt, hier die auf Bundesebene diskutierte Regelung zu übernehmen und allein auf den am meisten verbreiteten Tarifvertrag zu verweisen.
Die vom Ausschuss beschlossene Fassung, die auf einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion zurückgeht, soll demgegenüber dem Auftraggeber einen Spielraum eröffnen, zwischen unterschiedlichen Tarifverträgen zu wählen. Dies wurde von den Mitgliedern der Ausschussmehrheit dahin gehend erläutert, dass lediglich solche Tarifverträge ausgeschlossen werden sollten, die nicht von unzweifelhaft tariffähigen Gewerkschaften abgeschlossen worden seien. Einen Hinweis auf die Auslegung dieser Vorschrift liefert auch die auf Antrag der SPD-Mehrheit empfohlene Präambel.
Der federführende Ausschuss und der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen haben sich auch näher mit den rechtlichen Bedenken gegen die Forderung einer Tariftreueerklärung beschäftigt. Im schriftlichen Bericht wird dies im Einzelnen dargelegt. Auch unter Berücksichtigung des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs zum Berliner Vergabegesetz sind die Ausschüsse nicht zu der Überzeugung gelangt, dass die vorgeschlagenen Regelungen verfassungswidrig sind. Sie waren sich zwar auch darüber im Klaren, dass nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht unerhebliche rechtliche Risiken bestehen. Sie sind aber der Auffassung, dass diese Risiken im Interesse politischen Handelns zur Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen hingenommen werden müssen.
Der Ausschuss rechnet nicht damit, dass durch das Gesetz erhebliche Mehrkosten für öffentliche Aufträge entstehen werden, weil das Gesetz weitgehend bereits der jetzigen durch Erlasse geregelten Praxis entspricht. Allerdings ist ein gewisser Verwaltungsmehraufwand durch die im Gesetz geregelten Kontrollen zu erwarten.
Aus den weiteren Änderungsempfehlungen des Ausschusses möchte ich nur drei Punkte nennen: Zum einen soll die Bezugnahme auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in § 2 Abs. 1 Satz 2 so eingeschränkt werden, dass die kleineren Aufträge nach diesem Gesetz nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen, wie dies bei Großaufträgen durch Bundesrecht vorgesehen ist. Außerdem schlägt der Ausschuss in § 8 Abs. 4 eine Rechtsgrundlage für das Register über unzuverlässige Unternehmen vor. Darin wird die Landesregierung ermächtigt, auf der Grundlage dieser Regelung die Einzelheiten durch Verordnung näher zu bestimmen. Praktisch wichtig ist ferner, dass in § 9 das In-Kraft-Treten des Gesetzes erst auf den 1. Januar des nächsten Jahres festgelegt wird, um Übergangsproblemen mit dem neuen Recht aus dem Weg zu gehen. Auf dieser Überlegung beruht auch die Übergangsvorschrift für laufende Verfahren in § 9 Abs. 2.
Damit bin ich am Ende meines Berichts angelangt. Namens des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als früheres Mitglied des Präsidiums hatte ich im EXPO-Jahr 2000 die Gelegenheit, eine russische Delegation aus Tjumen zu begleiten. Neben einem EXPO-Besuch stand eine Städtetour an, die uns von Celle über Braunschweig, Einbeck, Hann.Münden, Bodenwerder bis nach Hameln
führte. Es stellte sich heraus, dass die Städtetour entlang der Weser für unsere Gäste etwas Besonderes war, da sie mit den Märchen- und Sagengestalten - besonders mit dem Baron von Münchhausen - vertraut waren.
Während des Abschlussbanketts bedankte sich der Tjumener Präsident mit den folgenden Worten:
„Herr Präsident Wernstedt! Meine Damen und Herren! Wir haben in den zurückliegenden Tagen diese großartige EXPO erlebt und darüber hinaus Dörfer und Städte gesehen, wie sie besser nicht mehr herzurichten sind.“
Er führte weiter aus:
„Ein Volk, das mit seiner Geschichte so offensiv umgeht, hat eine lange Zukunft vor sich.“
Höfliche, aber dennoch bedeutende Worte eines Mannes, dessen Heimat, von uns aus gesehen, hinter dem Ural liegt.
- Lieber Kollege Decker, ich bin sicher, dass ich beim Thema bin. Das gehörte als Vorspann dazu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was möchte ich damit sagen? - Außenstehende sehen und betrachten unsere Dörfer und Städte aus einem anderen Blickwinkel als wir selbst. Denn es fällt uns bisweilen schwer, die Entwicklung eines Stadtoder Ortsbildes über Jahrzehnte im Blick zu behalten und zu beurteilen, ob sich die Stadtarchitektur zum Besseren oder zum Schlechteren verändert hat. Wer mit offenen Augen durch unsere niedersächsischen Kommunen fährt, bemerkt, dass die weitaus meisten Orte einen funktionsfähigen, ansehnlichen und überwiegend reizvollen Stadtkern aufweisen.
Das ist keineswegs so selbstverständlich, wie wir meinen. Wenn wir zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto in unseren Städten unterwegs sind - dort, wo es möglich ist, wenn wir keine Fußgängerzonen haben -, fallen uns die Fortschritte des Städtebaus insbesondere deshalb nicht weiter auf, weil Stadtentwicklung ein Prozess ist, der sich über Jahrzehnte vollzieht und niemals beendet ist. Uns fehlen auch
unmittelbare Vergleiche, es sei denn, man nimmt sich Bildbände - soweit vorhanden - zur Hand und versucht, die Entwicklung nachzuvollziehen. Oder man war direkt an dem Prozess beteiligt, wie ich es beruflich in Hameln war.
Lassen Sie mich dazu einige Ausführungen machen, weil ich mich noch sehr gut daran erinnern kann, wie es Anfang der 70er-Jahre mit der Stadtsanierung in Hameln losging. Hameln hatte für das gesamte Bundesgebiet einen Vorbildcharakter. Ich kann dazu nur sagen: Auch damals hatten wir eine miserable Baukonjunktur. Gerade diese Entwicklung in der Stadterneuerung hat dazu beigetragen, dass das heimische Handwerk geboomt hat. Ich meine, dass auch das ein Schritt in die richtige Richtung war. Darüber hinaus galt es nicht nur, die Fassaden zu erneuern oder den Wohnraum komplett zu sanieren, wie wir es gemacht haben, nachdem wir die Häuser entkernt hatten. Es kam auch darauf an, die Innenstädte lebenswert und liebenswert zu machen, vor allem für die Menschen, die sie bewohnen sollten und auch heute noch bewohnen. Ich sage ganz bewusst, was das für jemanden, der aus dem Raum Hameln-Bodenwerder kommt, bedeutet: Daran müssen wir festhalten. Das zeigt unsere Entwicklung auf. Ich kann sagen, dass das eine Erfolgsstory ist, ohne überhaupt etwas von meiner Rede vorwegzunehmen. Aber so selbstbewusst bin ich auch, weil ich zehn Jahre lang aktiv als Bauhandwerker - als Maurermeister - an so etwas mitwirken konnte.
Allein aus diesem Eindruck kann man eine Reihe von Schlüssen ziehen. So hat die alte CDU-geführte Bundesregierung aus dem baulichen Verfall ostdeutscher Städte und Gemeinden den Schluss gezogen, hier durch eine großzügige Förderung von städtebaulichen Maßnahmen, durch Sonderabschreibungen und Investitionsprogramme unterschiedlicher Art Abhilfe zu schaffen. Dieses Konzept ist sicherlich nur teilweise aufgegangen. Vielen Stadtbildern in Ostdeutschland ist eindeutig anzusehen, dass durch eine derartige Massierung von Fördermitteln in kürzester Zeit nicht automatisch eine funktionierende Stadt entsteht.
Wenn Städten und Ortschaften nicht die Gelegenheit gegeben wird, über Jahre und Jahrzehnte hinweg organisch zu wachsen, sind Fehlinvestitionen und einseitige Entwicklungen die Folge. Der massive Leerstand von Wohnungs-, Gewerbe- und Bürogebäuden in Ostdeutschland ist ein eindeutiges Indiz für diese Entwicklung.
Meine Damen und Herren, wir können von den Fehlentwicklungen in ostdeutschen Städten und Gemeinden auch lernen, dass es in der Städtebauförderung nicht einseitig darum geht, schöne Fassaden zu schaffen - das habe ich eben bereits ausgeführt -, sondern dass man sich auch darüber Gedanken machen muss, wie hinter diesen Fassaden städtisches Leben entsteht. Anders als es in manchen Schriften steht - z. B. in der des Landesrechnungshofes -, bin ich dezidiert der Meinung, dass die Funktionssanierung im Rahmen der Städtebauförderung mindestens ebenso wichtig ist wie die rein bauliche Sanierung. Stadtkerne werden schließlich nicht in erster Linie für das Auge des flüchtigen Betrachters saniert, sondern vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Städte und Gemeinden. Nachdem ich heute den Pressespiegel gelesen habe - er liegt jetzt allen vor -, finde ich es großartig, dass in Bad Pyrmont die Brunnenstraße erneut mit Landesmitteln gefördert wird. Es ist auch ein Schritt in die richtige Richtung, nach mehr als 20 Jahren wieder eine Fortschreibung vorzunehmen.
- Herr Kollege, die Kaiserstraße kenne ich nicht. Sie können mich ja einmal einladen.
Die Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Landtagsfraktion, für deren detaillierte Beantwortung ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Innenministeriums herzlich bedanken möchte, zeigt das, was dem flüchtigen Betrachter unserer Städte und Gemeinden bereits auffällt, noch einmal in Zahlen und Statistiken. Die Geschichte der Städtebauförderung in Niedersachsen ist eine Erfolgsstory.
- Eigentlich müsstet ihr, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, mitklatschen, denn ihr seid so gut bedient worden. Sollte es in Lingen noch Nachholbedarf geben, so werden wir mit unserer Mehrheit auch noch dafür sorgen, dass er bedient wird.
Im Rahmen des so genannten Normalprogramms haben mittlerweile rund 180 Städte und Gemeinden Niedersachsens von der Städtebauförderung profitiert. Nachdem die CDU-geführte Bundesregierung zwischen 1993 und 1999
die Städtebauförderung fast abgewürgt und damit viele laufende Maßnahmen in schwere Bedrängnis gebracht hat, konnten mit dem Regierungswechsel in Berlin im Jahre 1998 – hören Sie gut zu! – laufende und auch neue Maßnahmen in nennenswertem Umfang finanziert werden.
Dennoch gibt es nach wie vor ein großes Missverhältnis bei der Verteilung der Bundesfinanzhilfen zwischen Ost- und Westdeutschland. Während in der herkömmlichen Städtebauförderung, ohne soziale Stadterneuerung, im Jahre 2001 520 Millionen DM nach Ostdeutschland gingen, waren für Westdeutschland gerade einmal 180 Millionen DM vorgesehen. Das waren zwar immerhin 100 Millionen DM mehr als zu Zeiten der Regierung Kohl, aber immer noch zu wenig, um kontinuierlich in den Städtebau investieren zu können. Mit der Aufstockung der Städtebaufördermittel im Jahre 2002, die für Niedersachsen eine Erhöhung von 10,6 Millionen Euro auf 16,5 Millionen Euro bedeutet, ist ein erster Schritt getan, um dem Investitionsbedarf in Niedersachsen Rechnung zu tragen.
Weitere Schritte sind jedoch in den nächsten Jahren nötig. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich unsere Städte und Gemeinden weiterhin positiv entwickeln. Die Niedersächsische Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion haben alles dafür getan, diesen Forderungen nach mehr Geld vom Bund Nachdruck zu verleihen. Besonders wichtig war es deshalb trotz der bekannten schwierigen Haushaltssituation des Landes, die kurzfristig erfolgte Aufstockung der Bundesmittel seitens des Landes und der Kommunen gegen zu finanzieren. Kommunen aus Ziel-2-Regionen können zur Aufbringung ihres kommunalen Anteiles dabei auf Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – EFRE – zurückgreifen. Trotz dieser ermutigenden Maßnahmen der Bundesregierung, die damit - anders als die Regierung Kohl - ein eindeutiges Bekenntnis für den Städtebau in Niedersachsen abgegeben hat, wäre es wünschenswert, wenn die Verwaltungsvereinbarung zur Gewährung von Bundesfinanzhilfen auf mehrere Jahre abgeschlossen würde. Dies hätte für Länder und Kommunen den Vorteil der Planungssicherheit, die bei Baumaßnahmen deutlich zur Kostensenkung beitragen könnte.
Meine Damen und Herren, wie ich eingangs bereits sagte, ist die Städtebauförderung ein unendlicher Prozess, der nicht nur von architektonischen und ästhetischen Fragen sowie dem Instandhaltungsbedarf immer wieder neu in Gang gesetzt wird, sondern auch durch soziale Probleme, die zu städtebaulichen Problemen werden - und umgekehrt.
In den vergangenen 20 Jahren hat sich auch in Niedersachsen eine Reihe von Stadtteilen herausgebildet, die mit einer Konzentration von sozialen Problemen zu kämpfen haben. Das sind Stadtteile mit hoher Arbeitslosigkeit insbesondere von Jugendlichen, mit Problemen im Zusammenleben von Deutschen und Zuwanderern, mit Integrationsproblemen, vernachlässigten öffentlichen Räumen, oftmals mit Wohnungsleerständen, mit niedrigen Durchschnittseinkommen, Drogenproblemen sowie zunehmender Gewaltbereitschaft und Vandalismus.
27 solcher sozial problematischen Stadtgebiete konnten sei 1999 in das Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen werden. Jedes dieser Quartiere sieht anders aus. Jedes hat trotz ähnlicher Problemlagen seine Spezifika. Aus diesem Grunde wird beim Programm „Soziale Stadt“ großer Wert darauf gelegt, dass alle Städte des Programms eine detaillierte Bestandsaufnahme ihrer Situation durchführen und eigene Lösungskonzepte erarbeiten.
Dies ist nur möglich, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Stadtteile umfassend in das Sanierungsprogramm einbezogen werden. Ich meine, das ist notwendig.
Das Programm „Soziale Stadt“ ist idealerweise eine Verbindung zwischen baulichen und anderen, eher sozial- und jugendpolitisch geprägten Maßnahmen. In einem Handbuch zur Förderpraxis, das vom Niedersächsischen Innenministerium, vom Verband der Wohnungswirtschaft sowie von der Niedersächsischen Landestreuhandstelle bereits in zweiter Auflage herausgegeben worden ist, finden sich Dutzende von Förderprogrammen, die ergänzend zum Kernprogramm der sozialen Stadtteilsanierung in Anspruch genommen werden können.
Viele Einzelprobleme der betroffenen Stadtteile können durch zusätzliche Fördermittel z. B. im Bereich von Qualifizierung und Beschäftigung, bei Energieeinsparung und Umweltschutz oder auch
im Bereich der Wirtschaftsförderung einer Lösung näher gebracht werden.
Viele in das Programm einbezogene Städte und Gemeinden sowie ihre Sanierungsträger haben die nötige Kreativität entwickelt, um für ihre spezifischen Probleme die richtigen Lösungsansätze zu entwickeln und die nötigen Fördermittel zu beantragen.
Unbefriedigend ist jedoch nach wie vor die häufig nicht ausreichende Sensibilität bei der Antragsbearbeitung für das Gesamtprojekt der sozialen Stadtentwicklung. Dennoch kann bereits jetzt eine positive Zwischenbilanz auch für den Programmteil „Soziale Stadt“ gezogen werden, für den insgesamt Mittel in Höhe von rund 70 Millionen Euro allein in den letzten vier Jahren zur Verfügung gestellt werden konnten.
Meine Damen und Herren, in den vergangenen zwölf Jahren wurden allein durch die Städtebauförderung mehr als eine halbe Milliarde Euro in mehr als 190 niedersächsischen Städten und Gemeinden investiert. Rund 7 000 Wohnungen wurden neu gebaut oder grundlegend saniert, und tausende von Arbeitsplätzen auf dem Bau wurden gesichert. Allein diese statistischen Daten sind eindrucksvoll. Viel eindrucksvoller aber ist, dass in jeder dieser rund 190 Städte und Gemeinden auf den ersten Blick sichtbar ist, dass diese öffentlichen Gelder gut angelegt worden sind.
Meine Damen und Herren, hierzu kann man zum Abschluss sagen: Mit einer Mark an öffentlichen Mitteln wird ein Investitionsvolumen von 7 bis 8 DM aus privatem Kapital ausgelöst. Das ist arbeitsmarktpolitisch sinnvoll.
An dieser Aufgabe werden wir festhalten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
- Halbieren Sie das doch einfach. In Mathe hatte ich immer eine 2.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin meinem Vorredner Uwe-Peter Lestin dankbar, dass er darauf hingewiesen hat, dass wir uns beim Thema Schwarzarbeit nicht nur auf das Bauwesen konzentrieren sollten. Ich habe das vor Jahren schon gesagt, und ich sage das hier noch einmal mit Nachdruck. Man könnte lange darüber referieren, wo bundesweit schwarzgearbeitet wird. Das ist längst nicht nur auf dem Bau. Ich sage es bewusst als jemand, der vom Bau kommt.
Meine Damen und Herren, zu Ihrem Antrag. Wir haben uns ja auf kommunaler Ebene seit geraumer Zeit in Zusammenarbeit mit den Kreishandwerkerschaften und der Arbeitsverwaltung intensiv und auch mit Erfolg des Themas angenommen. Ich kann das für meinen Landkreis Holzminden sagen; und ich habe selbstverständlich auch nachgeguckt, wie die Gifhorner das nach ihrem Modell machen. Da kann man durchaus auch etwas kopieren, etwas abschreiben. Jedenfalls hat sich unser Landkreis daran orientiert. Ich kann auch sagen, dass wir die ersten sichtbaren Erfolge vorzuweisen haben. Ich meine, das ist der richtige Weg.
Nun muss ich sagen: Meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, es ist schön, dass Sie sich dieses volkswirtschaftlich brisanten Themas nun auch angenommen haben und es hier einbringen. Das soll keine Rüge sein. Im Gegenteil; ich will Sie ja loben. Es soll die nüchterne Feststellung sein. Je mehr Gesellschaftsschichten sich dieser Thematik annehmen, umso größer wird der öffentliche Druck gegenüber diesem rasant ansteigenden Unwesen sein. Das ist meine persönliche Meinung. Ich möchte sie hier einmal wiedergeben.
Es ist bekannt, dass der Sektor Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung der am stärksten wachsende Wirtschaftszweig in Deutschland ist. Eine lückenlose Bekämpfung ist daher dringend notwendig, weil illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit nicht nur rechtswidrig sind, sondern auch die Funktionsfähigkeit der Sozialsysteme gefährden und die Lohnnebenkosten in die Höhe treiben, was die Arbeitsstunde eines Handwerkers noch weiter verteuert. Auch das sollten wir bei den Überlegungen mit einbeziehen und deutlich sagen.
Allerdings müssen wir zwischen den Begriffen „Schwarzarbeit“, „Leistungsmissbrauch“ und „illegale Beschäftigung“ unterscheiden. Eines ist ihnen jedoch gemeinsam: Sie stellen strafbare Handlungen dar und müssen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden. Nicht umsonst heißt es in der Handwerksordnung: „Wer aus Gewinnsucht nebenberufliche Tätigkeiten gegen Entgelt ausübt, macht sich strafbar.“
Im Kampf gegen die Schwarzarbeit hat es daher seit 1998 zwei Bundesratsinitiativen zu diesem Thema gegeben. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Dezember 2001 einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der gegenwärtig im Bundesrat beraten wird. Meine Damen und Herren, Sie kön
nen daraus erkennen, dass sich alle staatlichen Ebenen ernsthaft mit diesem Thema befassen, um dauerhaft mittels eines Netzwerkes die volkswirtschaftlich schädigenden Umtriebe einzudämmen.
Nun noch einige Ausführungen zur Nachbarschaftshilfe. Die Nachbarschaftshilfe - das haben Sie richtig umschrieben - ist in Niedersachsen traditionell angesiedelt. Das sollte auch so bleiben, wenn es sich um echte Nachbarschaftshilfe handelt. Manches Einfamilienhaus konnte in der Vergangenheit nur fertig gestellt werden und wird auch zukünftig nur fertig gestelllt werden können, wenn die „Muskelhypothek“ ein wesentliches Element der Gesamtfinanzierung dargestellt hat bzw. darstellt.
- Wir kennen das ja alles, lieber Uwe.
Die Errichtung einer Zentralstelle, die nach einer Ausschreibung weit auseinander liegende Angebote prüft, ist entbehrlich. Aufgrund der Vergaberichtlinie werden bereits heute durch die Auftrag gebenden Behörden Vergleiche angestellt. Bei einer Abweichung vom Nächstbietenden um 10 % muss der Unternehmer auf Verlangen seine Kalkulation, getrennt nach Lohn- und Stoffkosten, aufdecken. Zuständig sind jetzt schon die jeweiligen Rechnungsprüfungsämter der Städte und Landkreise. Ich kann nur daran appellieren, dass bei solchen unterschiedlichen Ergebnissen bitte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Manche machen das leider noch nicht. Auch das muss man hier einmal deutlich sagen.
Über die prozentuale Verteilung der eingenommenen Bußgelder zwischen den beteiligten Institutionen, lieber Herr Hagenah, wird man allerdings ernsthaft verhandeln müssen. Ich vertrete den Standpunkt: Wer sich ernsthaft bemüht, die Schwarzarbeit einzudämmen, und dabei Ausgaben hat, sollte auch angemessen an den Einnahmen beteiligt sein. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Eppers, Sie haben nur zu dem praktischen Teilbereich dieses Themas gesprochen. Darauf haben Sie richtigerweise hingewiesen. Ich weiß als jemand aus der Praxis, der das nicht erst seit wenigen Jahren bestens versteht, dass das mit der in Bonn bzw. Berlin beschlossenen geänderten Gesetzgebung überhaupt nichts zu tun hat, sondern an der Gesamtlage liegt. Ich werde einmal dazu sprechen, wie das seit vielen Jahren in der Praxis gehandelt wird.
Zu den juristischen Fragen werde ich als Handwerksmeister selbstverständlich nichts sagen. Ich meine, dass wir in den zuständigen Ausschüssen Gelegenheit zur ausgiebigen Beratung haben werden. Ich gehe davon aus, dass das eine sehr komplexe Angelegenheit ist. Als ich Ihren Antrag gelesen habe, habe ich gedacht, dass es hierzu der Hilfestellung und Beratung durch Juristen bedarf. Ich nehme an, dass wir uns darüber absolut einig sind.
Wir sind uns sicherlich auch einig über das gesamte Wesen dieser Branche, auf die wir abheben. Wir sehen die Schwierigkeiten, die die Baubranche hat, Forderungen durchsetzen zu können. Wir werden in der zu diesem Thema bereits eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe aktiv mitarbeiten. Das Thema ist juristisch äußerst kompliziert; ich habe es schon erwähnt. Eine sehr genaue Prüfung und Abstimmung mit der Rechtspflege ist notwendig.
Es ist fraglich, ob das vorgeschlagene Gesetz tatsächlich geeignet ist, die Forderungen von Firmen des Baugewerbes effektiv durchzusetzen.
Ich möchte Ihnen einen Bericht über meine Erfahrungen geben. Auftraggeber sind gekommen und haben den Vertrag einschließlich der Zahlungsverpflichtungen und Zahlungsziele unterschrieben. Im Baugewerbe ist es üblich, dass dann, wenn ein Abschnitt abgeschlossen ist - bei einer größeren Maßnahme die Sohle einschließlich der Fundamente, bei einer kleineren, je nach Größenordnung, die Geschossdecken -, soundso viel Prozent Abschlag gezahlt werden. Das hat funktioniert beim ersten, beim zweiten und beim dritten Abschlag. Dann aber hat man gemerkt, dass oftmals nach Fehlern gesucht wurde, die es gar nicht gab. Es hätte auch ausgereicht, die Fehler anzumerken, denn dann hätte man sie gemeinsam mit der Bauleitung und dem Auftraggeber beseitigen können. Die Leute haben die Fehler aber nicht angemerkt, sondern haben versucht, Geld zurückzuhalten, haben das Klageverfahren beschritten, und die Dummen waren dann die Handwerksfirmen.
Ich sage bewusst: die Firmen, denn insbesondere bei großen Objekten, die ich persönlich zur Genüge kennen gelernt habe, haben wir uns selbstverständlich auch der Subunternehmer bedient.
Die waren die Letzten in der Kette, aber sie waren die Ersten, die kaputtgingen. Ich sage das einmal so platt. Das hat mit der Konjunktur überhaupt nichts zu tun gehabt. Das haben wir auch schon vor zehn Jahren und davor erlebt.
Ich finde, dass das verwerflich und eine volkswirtschaftlich nicht nachvollziehbare Angelegenheit ist. Denn wenn jemand einen Auftrag erteilt, dann hat er bitteschön seine Finanzierung sicherzustellen. Ich kriege mein Auto auch nicht aus der Fabrik oder vom Händler, wenn ich das Geld nicht auf den Tisch lege bzw. keinen Scheck überreiche, der von meiner Bank bestätigt ist. Ich glaube schon, dass es diese Möglichkeiten gibt. Es gibt rechtliche Möglichkeiten; ich habe sie ja auch. Weil ich mich aber mit der Juristerei nicht auskenne - da gibt es ja Experten, die das studiert haben -, können die Experten gerne auf diese Thematik eingehen. Ich spreche ganz deutlich für das mir angestammte Bauhandwerk, das nicht nur unter den schlechten
konjunkturellen Bedingungen, sondern auch unter den geschilderten Bedingungen zu leiden hat.
Ich meine, dass wir hier keinen Rundumschlag machen sollten. Wir lesen in verschiedenen Anträgen immer wieder, warum die Bauwirtschaft leidet. Wenn wir ehrlich miteinander umgehen, was wir doch auch tun, dann müssen wir feststellen, dass wir im Wohnungsbau Überhänge haben. Herr Beckmann hat es vorhin ganz deutlich gesagt. Es ist richtig, dass wir bis auf wenige Ausnahmen flächendeckend Leerstand haben. Wir haben eben nicht mehr den Bedarf, den wir aufgrund der hohen Zuzugswellen in den 90er-Jahren gehabt haben. Außerdem hatten wir die Situation im Bauhauptgewerbe, die wir gegenwärtig haben, verstärkt auch schon einmal von 1986 bis 1989. Danach öffnete sich die Grenze, woraufhin sich die Situation zum Glück entspannt hat. Dann haben wir einen Fehler begangen. Wir haben nämlich geglaubt - es hat niemand im Zelt gelebt -, dass wir in wenigen Jahren eine überhitzte Konjunktur in der Bauwirtschaft hätten. Jetzt haben wir ein Ergebnis, mit dem ich nicht zufrieden bin.
Lieber Kollege Eppers, ich denke auch an diejenigen, die betroffen sind, weil ich sie zuhauf kenne und weil ich es in der Firma, in der ich 30 Jahre lang gearbeitet habe, erst kürzlich erlebt habe. Ich habe aber in den vielen Jahren auch immer wieder erleben müssen, dass gesagt wurde: Wir, die Auftragnehmer, sind ja inzwischen das Kreditinstitut der Auftraggeber geworden. - Das ist verwerflich, und das verurteile ich.
- Ich kritisiere das auch nicht. Ganz im Gegenteil, ich lobe das.
Lassen Sie uns an die Arbeit gehen. Ich vermag nicht zu sagen, ob wir in der Lage sein werden, uns den Gesetzesinitiativen von Thüringen und Sachsen anzuschließen. Ich vermag nicht zu sagen, ob wir das nach rechtlicher Prüfung bewerkstelligen können. Ich hoffe aber, dass es zu Verbesserungen kommt; denn eine Gesetzgebung haben wir schon seit 100 Jahren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Biester, Sie haben ein Beispiel genannt, indem Sie sagten, dass er die Fenster wieder ausbauen und mitnehmen kann. Wie haben Sie sich das in der Praxis vorgestellt? Was soll der mit den
Fenstern machen, die nicht wieder eingebaut werden?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schünemann, ich würde an Ihrer Stelle einmal richtig hinhören.
Herr Kollege Schünemann, wenn Sie so etwas zitieren, wären Sie gut beraten gewesen - das brauchen Sie mir nicht zu zeigen -, mit mir und mit dem Amt für Wirtschaftsförderung des Landkreises Rücksprache zu halten. Wenn ein ablehnender Bescheid kommt, der nicht über das Amt für Wirtschaftsförderung in Holzminden gelaufen ist - ich habe auch Rücksprache gehalten -, der von uns, der Gemeinde, nicht begleitet wurde - dies wäre ein üblicher Vorgang gewesen -,
dann kann man nur sagen - -
- Ich habe den Eindruck, dass ich in der Verbindung und Zusammenarbeit mit meinen Firmen und anderen Firmen, die bei uns Anträge gestellt haben, von Kommunalpolitik ein bisschen mehr verstehe. Die sind alle bedient worden. Nur diese Firma ist nicht bedient worden. Warum denn nicht?
Dabei kommt es jetzt auf den Inhalt an, wofür diese Firma überhaupt gefördert werden wollte. Hier zu behaupten, Herr Schünemann, sie habe dadurch eine Weiterentwicklung nicht durchführen können, setzt voraus, dass man wissen muss, welche Produkte diese Firma überhaupt herstellen wollte. Wollte sie innovativ tätig sein, oder wollte sie den Betrieb schon innerhalb von zwei Jahren schließen?
Eines will ich Ihnen sagen: Sie ärgern sich darüber, dass wir zusammen mit dem Betriebsrat und mit einem anderen Betrieb längst weiter sind. Das werden Sie niemals erreichen; denn wir gehen den ordnungsgemäßen Weg und stellen uns hier nicht so hin.
Das, was ich gesagt habe,
ist ganz klar vom anwesenden Betriebsrat, von der Bezirksregierung und auch vom Amt für Wirt
schaftsförderung unterstrichen worden. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Datum vom 5. März dieses Jahres hat die SPD-Landtagsfraktion zu diesem Thema einen Entschließungsantrag eingebracht. Ich sage gleich: mit einer etwas anderen Überschrift, jedoch mit dem im Wesentlichen gleichen Inhalt. An den Fakten hat sich nichts geändert, sodass es zwingend notwendig ist, ein Bundesvergabegesetz zu bekommen. Sowohl die Bauindustrie, meine Damen und Herren, als auch der Baugewerbeverband und die IG BAU fordern ein solches Gesetz ein.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal die Begründung verdeutlichen: Die Bauwirtschaft befindet sich konjunkturell bereits seit Jahren nicht nur in Niedersachsen in einer sehr angespannten Lage. Insbesondere der Wohnungsbau - speziell der Geschosswohnungsbau - ist hiervon außerordentlich stark betroffen. Wohnungsleerstände in großen Teilen Niedersachsens sind hierfür die Ursache. Daher müssen die Probleme der mittelständischen Bauwirtschaft gezielt angegangen werden.
Die wettbewerbsverzerrenden Wirkungen von illegaler Beschäftigung und Lohndumping sind seit langem bekannt. Erste Schritte zum Umsteuern hat Niedersachsen bereits sehr frühzeitig unternommen. Auf dem Erlasswege wurde die Tariftreue zur Bedingung für öffentliche Auftragsvergaben gemacht, damit ausgeschlossen wird, dass illegale Beschäftigung oder Lohndumping durch Auftragsvergaben des Landes oder der Kommunen gefördert werden. In jüngster Zeit hat die Landesregierung daneben auch Regelungen zur Bekämpfung von Korruption und Grundsätze zum Ausschluss unangemessen hoher oder niedriger Angebote getroffen. Neben der Verantwortung für die Rah
menbedingungen auf dem Bausektor ist dabei auch der Gedanke maßgebend, dass die öffentliche Hand eine Vorbildfunktion hat.
Das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Vergaberechtsänderungsgesetz hat nach langer Diskussion, die schließlich vor dem Vermittlungsausschuss endete, EU-Regelungen zum Vergabe- und Wettbewerbsrecht in deutsches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz lässt sowohl bundes- als auch landesgesetzliche Regelungen zur weiteren Ausgestaltung des Vergaberechts zu. Während die meisten Länder wie auch Niedersachsen eine bundesgesetzliche Regelung erwartet haben und diese abwarten wollten, hatte die Bundesregierung zunächst noch Beratungsbedarf.
Meine Damen und Herren, erinnern Sie sich bitte daran, dass wir uns dann in der zweiten Beratung einvernehmlich unter den Fraktionen - ich betone: einvernehmlich unter den Fraktionen - darauf geeinigt haben, dass es von absoluter Notwendigkeit ist, ein bundeseinheitliches Vergabegesetz zu bekommen, damit sich mit dieser Thematik nicht 16 Bundesländer befassen müssen. Wir wissen ja, wie es dann an den Grenzen aussieht: Praktisch hält sich niemand daran, weil es keine vernünftige übergeordnete Gesetzgebung gibt.
- Danke, Flocki! - Das hat die Bundesregierung veranlasst, zu handeln. Ich sage hier einmal selbstbewusst: Wir Niedersachsen sollten an dieser Stelle deutlich unterstreichen, dass unsere Intervention, aber auch unsere Möglichkeiten, die wir in Berlin haben, dazu geführt haben, dass das Kabinett in Berlin nunmehr eine Entscheidung getroffen hat. Ich möchte das einmal zitieren. Es heißt dazu heute:
„Die Bundesregierung hat ein Vergabegesetz auf den Weg gebracht. Eine Entscheidung steht gegenwärtig noch aus“
- das hatte Gültigkeit bis heute Vormittag um 11 Uhr
„und sollte abgewartet werden.“
- Das war unsere Meinung.
„Die Initiative Niedersachsens von allen drei Fraktionen“
- das möchte ich noch einmal unterstreichen: hier im Landtag eingefordert
„hat zur Willensbildung in der Bundesregierung beitragen.“
Meine Damen und Herren, wie ich eben schon angekündigt habe: Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am heutigen Tage vom Bundeskabinett beschlossen.
So weit, so gut. Damit könnten wir absolut zufrieden sein, würde es da nicht einen Wermutstropfen geben. Auch das werde ich hier erwähnen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte den Entwurf am Dienstag jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass die Neuregelung zu bürokratisch sei und Arbeitsplätze in Ostdeutschland vernichte. Verehrter Herr Hagenah, ich bin der Meinung, dass jetzt ihr Grünen hier im Landtag gefordert seid. Ihr habt das einvernehmlich mitgemacht. Ich erinnere mich noch sehr gut an Ihre Reden hierzu, in denen Sie ausgeführt haben, wie wichtig es für Sie ist, dass wir gerade auf diesem Sektor wieder Recht und Ordnung bekommen. Jetzt fordern Sie das bitteschön auch bei Ihren Leuten in Berlin ein. Ich gehe davon aus und erwarte, dass Ihnen das gelingen wird. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns im März-Plenum mit dieser Angelegenheit, die ernst genug ist, auseinander gesetzt. Wir haben zwischendurch Stellungnahmen gehört, sie nachgelesen und uns selbstverständlich auch mit Verbänden auseinander gesetzt.
Ich nehme es gleich vorweg: Während der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr haben wir den Änderungsantrag der SPDFraktion einvernehmlich angenommen. So wollen wir ihn heute verabschieden.
Ich werde zu dieser Thematik noch einmal ausführen, worum es vom Inhalt her geht, zumal das Plenum auch gut besetzt ist, was bei der ersten Beratung nicht der Fall war.
- Das glaube ich. - Wettbewerbsverzerrende Wirkungen von illegaler Beschäftigung und Lohndumping sind seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnen. Niedersachsen hat darauf bereits frühzeitig reagiert.
- Das kann man nicht sagen. - Auf dem Erlasswege wurde die Tariftreue zur Bedingung für öffentliche Auftragsvergaben gemacht, damit ausgeschlossen wird, dass illegale Beschäftigung oder Lohndumping durch Auftragsvergaben des Landes oder der Kommunen gefördert werden. Daneben wurden auch Regelungen zur Bekämpfung von Korruption und Grundsätze zum Ausschluss unangemessen hoher oder niedriger Angebote getroffen. Frau Kollegin Körtner - wenn ich mich nicht verhört habe - oder jemand anders machte den Zwischenruf, dass das nicht eingehalten worden sei.
Ich kann nur sagen, dass ich es als gut empfinde, dass sich beispielsweise einige Städte, aber auch Landkreise an diese Regelungen halten. Ich kann nur Positives aus meinem Landkreis Holzminden auch in Verbindung mit unseren Gemeinden berichten. Ich war bei Ausschreibungen vor einem Vierteljahr selber betroffen. Wir haben das niedrigste Angebot bei einigen Gewerken über das Rechnungsprüfungsamt prüfen lassen, und zwar mit Erfolg. Wenn das alle bei der öffentlichen Hand machen würden, dann würden wir gar nicht so weit gehen und dann würde das wirklich zum Erfolg führen, wie wir es mit unserem Antrag auch wollen.
Nein, ich möchte das ausführen.
Neben der notwendigen Verantwortung für die Rahmenbedingungen des Bauhandwerkes ist es jedoch auch erforderlich, dass die öffentliche Hand gegenüber privaten Investoren eine Vorbildfunktion erfüllt - das, was ich gerade ausgeführt habe.
Das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Vergaberechtsänderungsgesetz hat nach langer Diskussion, die schließlich vor dem Vermittlungsausschuss endete, EU-Regelungen zum Vergabe- und Wettbewerbsrecht in deutsches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz lässt sowohl bundes- als auch landesgesetzliche Regelungen zur weiteren Ausgestaltung des Vergaberechts zu.
Meine Damen und Herren, von niedersächsischen Kommunen werden jährlich rund 3 Milliarden DM für öffentliche Baumaßnahmen ausgegeben. Ich meine, das ist ein großes Paket. Diese Ausgaben haben eine enorme beschäftigungspolitische Bedeutung. Skandalös ist jedoch, dass Tarifverträge missachtet werden, dass wir zunehmend Lohn- und Sozialdumping feststellen müssen und Arbeitnehmer illegal beschäftigt werden.
Insbesondere mittelständische Unternehmen und das Handwerk müssen durch die Einhaltung von Tarifverträgen und arbeits- sowie sozialpolitischen Vorschriften vor illegaler Beschäftigung geschützt werden.
In diesem Bereich sind in Niedersachsen 70 % der Arbeitsplätze und 80 % der Ausbildungsplätze angesiedelt. Auch das möchte ich noch einmal deutlich unterstreichen.
Lohn- und Sozialdumping führen zu Wettbewerbsverzerrungen, die Arbeitsplätze vernichten. Die Kommunalpolitik ist insgesamt in der Pflicht, die
schon heute geltenden Gesetze und Erlasse zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen umzusetzen und die Unternehmen zur Einhaltung von Tarifverträgen und Sozialstandards anzuhalten.
Ich komme nun zu der Beschlussempfehlung zu unserem Entschließungsantrag. Darin heißt es:
„Beschäftigungspolitische und wirtschaftspolitische Maßnahmen des Landes können solange nicht den erwünschten Erfolg für die Gesamtkonjunktur Niedersachsens entfalten, wie die Bauwirtschaft mit ihrem erheblichen Anteil an der Wertschöpfung und Beschäftigung in Niedersachsen in einer rezessiven Phase verbleibt.
Ohne staatliche Steuerung der Vergabepraxis ist eine Verbesserung der Wettbewerbssituation auf dem Bausektor nicht zu erwarten. Dabei ist im Interesse bundesweit einheitlichen Vergaberechts grundsätzlich einem Bundesgesetz der Vorzug zu geben. Da aber die aktuelle Situation einen weiteren Aufschub nicht duldet, soll die zeitnahe Umsetzung auch durch ein Landesgesetz erfolgen.“
Meine Damen und Herren, worum geht es? - Das Problem ist, dass sich die niedersächsischen Bauunternehmen mit 16 unterschiedlichen Landesgesetzen auseinander setzen müssen. Darum fordern wir, dass der Bund - ich sage das so deutlich - in die Strümpfe kommt und ein bundeseinheitliches Gesetz und damit eine vernünftige und zukunftsfähige Regelung schafft.
Ministerpräsident Gabriel hat angekündigt, dass die Landesregierung im Herbst einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen wird. Dieser wird das beinhalten, was ich gerade ausgeführt habe. Ich glaube, das ist der richtige Weg; damit gehen wir einen richtigen Schritt. Allerdings wissen wir alle, wie lange es dauert, bis ein solcher Gesetzentwurf endlich Gesetz geworden ist.
Die Kommunen, aber auch ihre Tochterunternehmen müssen dringend angehalten werden, nicht die
mittlerweile üblichen Nachverhandlungen zu führen
- auch das Land, ich habe alle Instanzen angesprochen - bzw. sich nicht so zu verhalten, wie es die Privatwirtschaft tut. Der Privatwirtschaft können wir nicht reinreden, das wissen wir. Aber wir sind angehalten, mit Steuergeldern so umzugehen, dass es keine Verwerfungen gibt und die arbeitslosen Bauarbeiter - ich sage das aus vollem Herzen, weil ich aus diesem Gewerbe komme - dann nicht auf der Straße stehen und aus den Sozialkassen des Bundes, der Länder und der Kommunen bedient werden müssen. - Recht schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bauwirtschaft in Deutschland befindet sich konjunkturell seit einigen Jahren in sehr angespannter Lage. Selbst mit dem Anziehen der allgemeinen Konjunkturlage, basierend größtenteils auf dem florierenden Außenhandel, ist eine Erholung für diesen Bereich nicht in Sicht.
Ich möchte auch gleich auf die Ursachen eingehen, die in die zurückliegenden Jahre zurückreichen. Aufgrund des hohen Zuzugs von 1990 bis 1996/97 gab es im Hochbaubereich, im Wohnungsbau, eine rege Bautätigkeit. Der Wohnungsbau ist längst nicht mehr so notwendig wie in diesen zurückliegenden Jahren. Es sind Leerstände entstanden Leerstände, die darauf basieren, dass der Einfamilienhausbau insbesondere in den vergangenen Jahren geboomt hat. Es gibt in Niedersachsen aber auch Gemeinden, die beispielsweise die Rheinarmee beherbergt haben. Es ist bekannt, dass die Rheinarmee sehr viele Wohnungen hatte. Ich nenne Hameln und Belm; wir kennen das. Wir haben insbesondere in diesen Bereichen, aber auch in der Stadt Hannover einen sehr hohen Leerstand zu verzeichnen. Das heißt, dass gegenwärtig insbesondere im Wohnungsbau wenig Aktivitäten sind, die aber - so klar und deutlich muss man das umschreiben - auch nicht notwendig sind.
Was den Tiefbau angeht, so ist uns auch bekannt, dass seit 1990 in den neuen Bundesländern eine Sanierung, Modernisierung und Erneuerung der völlig maroden Verkehrswege erfolgen musste. So flossen die meisten Bundesmittel nach dorthin ab. Für den gesamtdeutschen Bereich ist gegenwärtig
eine Unterfinanzierung von rund 80 Milliarden DM zu verzeichnen. Da wir vonseiten des Staates das nicht alles schaffen können, muss berechtigterweise der Gedanke aufkommen, ob für die kommenden Jahre eine Privatfinanzierung, wie schon angedacht, nicht von absoluter Notwendigkeit ist, damit wir die Verkehrsströme, die wir zum Teil kennen und die uns vorgestellt wurden, in den Griff bekommen.
- Ich führe es doch aus. - Meine Damen und Herren, erschwerend kommt hinzu, dass wettbewerbsverzerrende Wirkungen von illegaler Beschäftigung und Lohndumping zu verzeichnen sind. Niedersachsen hat darauf bereits frühzeitig reagiert. Auf dem Erlasswege wurde die Tariftreue zur Bedingung für öffentliche Auftragsvergaben gemacht, damit ausgeschlossen wird, dass illegale Beschäftigung oder Lohndumping durch Auftragsvergaben des Landes oder der Kommunen gefördert werden. Daneben wurden auch Regelungen zur Bekämpfung von Korruption und Grundsätze zum Ausschluss unangemessen hoher oder niedriger Angebote getroffen.
Neben der notwendigen Verantwortung für die Rahmenbedingungen des Bauhandwerkes ist es jedoch auch erforderlich, dass die öffentliche Hand gegenüber privaten Investoren eine Vorbildfunktion erfüllt. Das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Vergaberechtsänderungsgesetz hat nach langer Diskussion, die schließlich vor dem Vermittlungsausschuss endete, EU-Regelungen zum Vergabeund Wettbewerbsrecht in deutsches Recht umgesetzt. Dieses Gesetz lässt sowohl bundes- als auch landesgesetzliche Regelungen zur weiteren Ausgestaltung des Vergaberechts zu. Während die meisten Länder, wie auch Niedersachsen, eine bundesgesetzliche Regelung erwartet haben und diese abwarten wollten, hatte die Bundesregierung zunächst noch Beratungsbedarf.
Ein kartellrechtlicher Beschluss des BGH, mit dem das Berliner Vergabegesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft werden soll, hat offensichtlich zu einem weiteren Aufschub einer einheitlichen bundesgesetzlichen Regelung geführt. Ungeachtet dessen lässt die unverändert schlechte Konjunkturlage in der Bauwirtschaft den größten Wirtschaftszweig Niedersachsens fürchten - meine Damen und Herren, ich betone das, weil die anderen, daran anschließenden Gewerke davon abhän
gig sind und wir nicht umsonst beklagen, wie schwierig es ist, auf diesem Markt, der einer der bedeutendsten insbesondere im mittelständischen Bereich ist, künftig geeignetes Fachpersonal, aber auch Ausbildungsplätze zu erhalten und zu behalten -, dass weitere Jahre vergehen, bis eine gesetzliche Regelung die konsequente Anwendung der Bestimmungen gewährleistet, die der Vermeidung illegaler Praktiken im Bausektor dienen. Deshalb hält die SPD-Fraktion eine abschließende Klärung der Absichten der Bundesregierung auf dem Gebiet des Vergaberechts für erforderlich. Für den Fall, dass eine zeitnahe Umsetzung nicht sichtbar ist, müssen die in Niedersachsen geltenden Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen in eine gesetzliche Regelung umgewandelt werden.
Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass dieser Punkt von so großer volkswirtschaftlicher Bedeutung ist, dass eine bundesgesetzliche Regelung herbeigeführt werden muss, damit nicht 16 Länder eigene Vorgaben haben, was hinderlich für die Firmen wäre. Ich glaube, dass es nicht angebracht ist, darüber einen parteipolitischen Streit zu führen, und hoffe, dass wir im Ausschuss konstruktiv zusammenarbeiten werden.