Protokoll der Sitzung vom 14.03.2001

Herr Stumpf, wenn Sie sich an dem einen Beispiel, das Ihnen wohl zugetragen worden ist, immer hinter den - -

Herr Minister, ich muss Sie kurz unterbrechen. – Meine Damen und Herren, es ist unzumutbar. Der Lärmpegel ist einfach zu hoch.

(Beifall bei der SPD)

Ich bitte Sie um Aufmerksamkeit.

Ich will noch die Argumentation von Herrn Stumpf zu den Erhaltungszielen aufnehmen. Herr Stumpf versteht das augenscheinlich so: Wenn für ein Gebiet Erhaltungsziele beschrieben sind, sind diese in diesem ganzen Gebiet umzusetzen und deshalb von vornherein im Detail zu definieren. - Das ist falsch. Vielmehr kommt es darauf an, eine Sicherungskonzeption zu entwickeln, um die Ziele zu erreichen. Mitunter lässt sich dafür der Status quo erhalten, an vielen Stellen gelingt das über den Vertragsnaturschutz, und mitunter wird man sich auf die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet verständigen müssen. Ich glaube, das Erstere wird mehrheitlich der Fall sein, denn die Vögel suchen sich ihren Platz heute ja nicht im Vorgriff auf zukünftige Sicherungsstrategien, sondern wegen der gegenwärtigen Art der Nutzung. Deshalb verstehe ich die Aufgeregtheit bei diesem Thema überhaupt nicht,

(Frau Zachow [CDU]: Haben Sie es noch nicht begriffen?)

es sei denn, Sie wollen der Politik die Rationalität austreiben und Ihre eigene politische Ausgangslage über das Schüren von Emotionen verbessern. Aber ich glaube, die Niedersachsen sind klug genug, nicht auf so etwas hereinzufallen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen in der Drucksache 2247 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1991 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit. Damit sind

Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses gefolgt.

Wir kommen damit zur Ausschussüberweisung von Tagesordnungspunkt 9. Wenn Sie der Empfehlung des Ältestenrates folgen wollen und den Ausschuss für Umweltfragen mit der Federführung und der Berichterstattung sowie die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für innere Verwaltung, für Städtebau und Wohnungswesen, für Wirtschaft und Verkehr und für Haushalt und Finanzen mit der Mitberatung beauftragen möchten, dann bitte ich Sie um Ihr Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann haben Sie so beschlossen, meine Damen und Herren.

(Unruhe)

- Ich warte, bis Sie bereit sind zuzuhören. Wer sich nicht beteiligen will, den bitte ich, den Plenarsaal zu verlassen.

Ich rufe vereinbarungsgemäß zusammen auf

Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: Gemeinsam für die Zukunft Niedersachsens, für die Zukunft der Bundeswehr in unserem Bundesland - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2207 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung Drs. 14/2269

und

Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung: Bundeswehr in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2222 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/2271 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2320

und

Tagesordnungspunkt 12: Zweite Beratung: Bundeswehrstandorte in Niedersachsen erhalten - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2099 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung - Drs. 14/2278

Die Anträge der Fraktion der CDU in der Drucksache 2207 und der Fraktion der SPD in der Drucksache 2222 wurden in der 71. Sitzung am 22. Februar 2001 und der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2099 in der 68. Sitzung am 25. Januar 2001 an den Ausschuss für innere Verwaltung zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen.

Berichterstatter zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 ist Herr Abgeordneter Krumfuß. Herr Kollege Krumfuß, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte schön!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2269 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, den Antrag abzulehnen. Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2271 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich den Beschlussempfehlungen bei gleichem Stimmverhalten, jedoch ohne Beteiligung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, angeschlossen.

Der Ausschuss für innere Verwaltung hat sich mit beiden Anträgen in seiner 97. Sitzung am 1. März 2001 befasst. Ein Vertreter der Fraktion der CDU trug vor, in den vorliegenden Anträgen werde von einer unterschiedlichen Bewertung der gegenwärtigen Lage ausgegangen. Während im Antrag der SPD-Fraktion zwar keine Zufriedenheit, aber doch ein gewisses Verständnis für die getroffenen Entscheidungen bezüglich der Standortschließungen zum Ausdruck komme, meine die CDU-Fraktion, dass sich der Landtag weder mit dem durchge

führten Verfahren noch mit den konkreten Ergebnissen abfinden solle.

(Beifall bei der CDU)

Darüber hinaus bestünden unterschiedliche Einschätzungen hinsichtlich der Frage, aus welchen Gründen die Entscheidungen in dieser Weise getroffen worden seien und welche Rolle das Land im Rahmen des Entscheidungsprozesses spiele. Bislang sei insbesondere nicht plausibel deutlich gemacht und belegt worden, worauf die Planungszahl von ursprünglich 21 500 wegfallenden Dienstposten, die in den Raum gestellt worden sei, zurückzuführen sei. Wenn es zutreffe, dass jedes Land seine Einwände und Vorschläge auch unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bis zum 31. März dieses Jahres noch einmal vortragen könne, wie vonseiten des Bundesverteidigungsministeriums erklärt worden sei, dann habe das Land Niedersachsen noch einen Monat lang die Möglichkeit, sich zu äußern. Aus Sicht der CDUFraktion sei es unbedingt erforderlich, sich mit den konkret von der Standortschließung Betroffenen auseinander zu setzen.

Ein Vertreter der Fraktion der SPD legte dar, das Verhalten der CDU-Fraktion bei früheren Standortschließungen decke sich nach seiner Erinnerung in keiner Weise mit dem, was der Vertreter der CDU-Fraktion in der heutigen Sitzung vorgetragen habe. Es sei zu berücksichtigten, dass es sich bei den geplanten Standortschließungen um Entscheidungen derjenigen handele, die auf der fachlichen Ebene für die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zuständig seien. Aus seiner Sicht seien weder kommunale Vertreter noch Abgeordnete in der Lage festzustellen, welche Maßnahmen insoweit angemessen und welche verfehlt seien. Die SPDFraktion sei der Auffassung, dass in Bezug auf die betroffenen Standorte zu überlegen sei, welche begleitenden Maßnahmen vonseiten des Landes durchgeführt werden könnten, um die mit den Schließungen verbundenen Auswirkungen abzufedern. Zu diesem Thema vermisse er jedoch eine Äußerung in dem von der CDU-Fraktion vorgelegten Antrag.

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen meinte, wenn bis Ende März noch Einfluss auf die Entscheidungen der Bundesregierung genommen werden solle, dann sei dies nur interfraktionell sinnvoll.

Damit schließe ich meinen Bericht, bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte Sie, den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für innere Verwaltung in den Drucksachen 2269 und 2271 zu folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen und dem Antrag der Fraktion der SPD zuzustimmen.

Danke für den Bericht, Herr Kollege Krumfuß. Herr Kollege Althusmann, Sie sind der nächste Redner.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die wahren Verlierer der so genannten Reform - oder besser: Reduzierung - der Bundeswehr in Niedersachsen sind die Betroffenen. Das sind unsere Soldaten, das sind ihre Familien, das sind ihre Familienangehörigen, das sind die zivilen Mitarbeiter, das sind die Landkreise, Gemeinden und Städte im Lande Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU)

Das ist umso mehr bedauerlich, als die Bundeswehr und unsere Soldaten gerade im ländlichen Raum mit viel Herz verwurzelt und beheimatet sind.

Durch die Standortreduzierungen in Niedersachsen verliert dieses Land aber auch rund 350 Millionen DM an Kaufkraft.

Sie haben immer und immer wieder unter Hinweis auf noch bestehende Verhandlungsmöglichkeiten eine klare Aussage gegen eine weitere Reduzierung der Bundeswehr in Niedersachsen vermissen lassen. Heute wissen wir: Es war ein Trugschluss zu glauben, es werde noch irgendwo und irgendwie nachverhandelt werden können. Es war eine reine Scheinbeteiligung gerade der Kommunen in Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU)

Dies hat einen beschämenden Eindruck bei allen Betroffenen hinterlassen.

Eine Reform, an der nicht einmal die zuständigen Generäle der Truppengattungen, nicht einmal die Generäle der Korps beteiligt werden, musste so enden, wie sie in diesen Tagen geendet hat.

Für die CDU-Landtagsfraktion wird es jetzt entscheidend darauf ankommen, dass den Betroffenen schnellstmöglich geholfen wird, dass die Bundesregierung ein kluges Versetzungskonzept vorlegen wird, dass sozial verträgliche Maßnahmen ergriffen werden, dass schneller das unternommen wird, was bisher angekündigt wurde, insbesondere was die Konversionshilfe betrifft. Man kann das nicht mit Blick auf die nächsten drei oder vier Jahre ankündigen und dann nur mit Kleckerbeträgen anfangen.

(Beifall bei der CDU)

Es handelt sich nicht nur um 13 000 Dienstposten in Niedersachsen. Es handelt sich um 13 000 Arbeitsplätze. Es handelt sich aber auch um 13 000 Menschen in Niedersachsen,

(Dr. Schultze [SPD]: Mein Gott, ist das flach!)

die alle erwarten können, dass auch Sie, meine Damen und Herren auf der linken Seite dieses Hauses, ihrem Anspruch auf Hilfe gerecht werden. Es kann überhaupt nicht sein, dass sich ein Ministerpräsident irgendwo im Land Niedersachsen in der Nähe von Holzminden hinstellt und sagt, das Konversionsprogramm des Landes Niedersachsen werde nur den fünf ärmsten betroffenen Standorten zugute kommen. Nein, dieses Konversionsprogramm, das viel zu gering ist, muss allen Standorten, die von den Maßnahmen der Bundesregierung betroffen sind, eine entsprechende finanzielle Ausstattung und eine entsprechende Kompensation verschaffen.

Meine Damen und Herren, es gibt aber auch politische Verlierer, genauer gesagt: zwei. Erstens ist das die Niedersächsische Landesregierung. Sie konnte zu keinem Zeitpunkt glaubhaft versichern, engagierter Sachwalter niedersächsischer Interessen und der Bürger unseres Landes zu sein. Die niedersächsischen Kommunalvertreter sind über die zurückliegenden Pseudoveranstaltungen zur möglichen Beteiligung der Kommunen erzürnt und enttäuscht zugleich. Zweiter Verlierer bei dieser Bundeswehrreform ist der Bundesverteidigungsminister selbst.

(Dr. Domröse [SPD]: Jetzt weint ihr aber Krokodilstränen!)

Die Bundesregierung konnte zu keinem Zeitpunkt glaubhaft darlegen, Herr Dr. Domröse, was die tatsächlichen Gründe waren für die Bundeswehrre

duzierung und für die Bundeswehrreform, wenn es sich nicht nur um finanzielle Gründe handelt. Sie konnte insbesondere nicht darlegen, aus welchem Grund, warum, wieso, weshalb, überhaupt dieser Standort oder jener Standort in Niedersachsen geschlossen bzw. reduziert werden sollte. Das ist eine Frage, auf die wir wahrscheinlich niemals eine Antwort erhalten werden.

Schon diese wenigen Hinweise genügen eigentlich, um eine niederschmetternde Bilanz der Bundeswehrreform für unser Land zu ziehen. Wachsamkeit aber ist der Preis der Freiheit, und Wachsamkeit ist auch in diesen Tagen gerade für uns in Niedersachsen angesagt. Meldungen von Deckungslöchern im Verteidigungshaushalt von mehr als 2 Milliarden DM müssen uns aufhorchen lassen.

(Dr. Schultze [SPD]: Wo kommen die denn wohl her? Wer hat das alles verlottern lassen? – Beckmann [SPD]: 16 Jahre lang!)