Herr Kollege Inselmann, Sie haben jetzt keine Zeit mehr, um Zwischenfragen zu beantworten. Ich muss Sie jetzt bitten, zum Schluss zu kommen.
Ich will nur noch sagen: Wir haben auf Borkum nichts versprochen. Wir haben genau gesagt: Das geht so nicht.
Lassen Sie mich noch einen letzten Satz sagen: Wir sagen eine konstruktive Ausschussberatung zu, aber mit einem Ergebnis, das sich sehen lassen kann und diesen Prozess voranbringt, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, jetzt hat sich Herr Kollege Schwarzenholz zu Wort gemeldet. Herr Kollege Schwarzenholz, ich erteile Ihnen bis zu zwei Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dieser Beratung wiederholt sich ein Schauspiel, das wir bereits bei der FFH-Richtlinie erlebt haben. Es ist europäisches Recht, über dessen Zustandekommen man ja einmal nachdenken kann.
Zumindest ist bei beiden Rechtsvorschriften eine Bundesregierung beteiligt gewesen, die politisch von Ihnen gestellt worden ist. Die Bundesrepublik Deutschland trägt in Europa bei der Umsetzung des europäischen Umweltrechts in nationales Recht die rote Laterne.
- Ja, die rote Laterne. Zum Teil wird das auf die föderale Struktur geschoben und gesagt – das höre ich zum Teil aus den Bundesministerien -, das liege daran, dass die Länder nicht in die Strümpfe kämen. Jetzt ist hier vonseiten der CDU-Fraktion die Behauptung aufgestellt worden, das Umweltministerium habe im Umweltausschuss gesagt, man würde ganz großzügig daran gehen. – Ich möchte das Umweltministerium ausdrücklich in Schutz nehmen: Das stimmt nicht. Das Umweltmi
nisterium geht bei der Ausweisung der Vogelschutzgebiete überhaupt nicht großzügig vor, sondern bleibt nach meiner Einschätzung
Ihnen passiert das, was Ihnen bereits im Zusammenhang mit der FFH-Richtlinie vorgeworfen wird, Herr Jüttner, nämlich dass Sie das europäische Recht nicht so umsetzen, wie es die Rechtssetzung vorschreibt. Sie haben zum Teil Flickenteppiche gemacht und Gebiete herausgenommen, die die FFH-Richtlinie nicht erlaubt bzw. ermöglicht.
Sie können es kritisieren, dass das europäische Recht so gestaltet ist, aber Sie können es eigentlich nicht brechen. Sie haben es aber z. B. im Harzvorgebiet, bei den Gipsabbaugebieten und im Zusammenhang mit dem Braunschweiger Flughafen und vielen anderen Beispielen gebrochen. Das wissen die EU-Leute bereits. Das wird bei denen ja auch schon beraten.
Was Ihnen die CDU-Fraktion jetzt zumuten will, ist, auch in diesem Sachgebiet europäisches Recht zu brechen. Ich kann der CDU-Fraktion nur empfehlen: Wenn Sie allgemein Ja zum Vogelschutz sagen, dann sagen Sie gefälligst auch einmal konkret Ja und nicht immer nur konkret Nein.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Dr. Stumpf hat um das Wort gebeten. Bitte schön, Herr Dr. Stumpf!
- Bevor ich Ihnen das Wort erteile, Herr Dr. Stumpf, bitte ich um etwas mehr Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren. Ich meine nicht Sie, sondern das Haus. Wir fangen erst an, wenn das Haus bereit ist zuzuhören. – Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Inselmann, ich habe mich deshalb zu Wort gemeldet, weil ich zum einen persönlich angesprochen worden bin und zum anderen nach wie vor bemüht bin, den Vogelschutz in seiner
Sie haben mit Ihren großen Füßen versucht, alles kaputt und klein zu treten, was wir bisher vorbereitet haben. Das kann ich als wirklich konsenswilliger Kollege nicht einfach so hinnehmen.
Wir haben – ich muss das Beispiel anführen – im Zusammenhang mit dem Nationalparkgesetz zum Wattenmeer Forderungen gestellt. Wir haben die Gemeinden und die Inseln in ihren Forderungen unterstützt. Sie waren geschickt genug, das aufzugreifen. Sie sind vor Ort gegangen, haben alles das, was wir und die Gemeinden gefordert haben, den Gemeinden versprochen und haben daraus einen Gesetzesvorschlag gemacht, der in weiten Teilen auch unseren Vorstellungen entspricht. Ich meine, das war eine konstruktive Vorgehensweise.
Was Sie jetzt im Zusammenhang mit den Ausweisungsgebieten nach der EU-Vogelschutzrichtlinie machen, ist genau das Gegenteil.
Der Umweltminister hat eine Kartierung mit Beschreibung herausgegeben, wie er sich die Szene der EU-Vogelschutzrichtlinie in der Umsetzung vorstellt. Das ist vor Ort auf erheblichen Widerstand gestoßen. Die Beteiligung der Bezirksregierungen hat überhaupt keinen Erfolg gehabt.
Wir sind an einigen Stellen vor Ort gewesen, haben mit den Betroffenen gesprochen und die Nöte und Probleme erkannt, die vor Ort existieren, haben das aufgegriffen und dabei auch einen gewissen Erfolg gehabt. Denn Ihre Kolleginnen und Kollegen - Herr Brauns und, wie ich meine, auch Sie – sind vor Ort erschienen und haben den Betroffenen genau das zugestanden, was sie haben wollten. Ich denke dabei an Aschwarden – Herr Brauns war dort und hat große Versprechungen gemacht. Aber was Sie nicht getan haben: Sie haben die Texte zur Ausweisung und das Kartenwerk in keiner Weise verändert. Das heißt, Sie machen vor Ort Versprechungen, suggerieren den Leuten, dass Sie ihren Wünschen nachkommen, aber es passiert überhaupt nichts, Herr Mühe. Das ist eigentlich das Schlimme. Das verursacht Politikverdrossenheit und vor allen Dingen ein Gegnertum in der Region gegen den Naturschutz und den Vogelschutz.
Wenn Sie bei den Aktivitäten berücksichtigen würden, dass die schutzwürdige Situation vor Ort mit der Nutzung, zum Teil sogar durch die Nutzung vor Ort entstanden ist, und nun Erhaltungsziele formulieren, die völlig gegen die heutige Nutzung gerichtet sind – ich könnte Ihnen Beispiele nennen; ich nehme wieder Aschwarden als Beispiel –,
dann schaden Sie dem Vogelschutz, der Bevölkerung vor Ort, der Wirtschaft, insbesondere der Landwirtschaft, dem Fremdenverkehr und allen anderen Bereichen vor Ort.
Wir nageln Sie jetzt auf die Fakten fest, die Sie teilweise vor Ort versprochen haben und nicht umsetzen wollen. Setzen Sie das um, was wir und was die Menschen vor Ort fordern. Dann kommen wir auf einen gemeinsamen Nenner, und ich meine, der Konsens steht uns ins Haus. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Beitrag von Herrn Stumpf veranlasst mich doch noch zu einigen Bemerkungen. Herr Kollege Stumpf, europarechtswidrige Positionen werden nicht dadurch wahrhaftig, dass sie mehrmals von Ihnen wiederholt werden. Das, was Sie erzählen, ist alles rechtswidrig, und das müssten Sie wissen, weil Ihnen das Herr Dr. Meier im Umweltausschuss bereits mehrfach erzählt hat.
Augenscheinlich geht es Ihnen um kommunales Schaulaufen und nicht um den Vogelschutz. Das ist der Eindruck, den ich habe.
(Beifall bei der SPD - Frau Zachow [CDU]: Falsch! – Dr. Stumpf [CDU]: Fakten, Herr Minister, Fakten!)
Hier wird gesagt, der Mensch muss doch im Mittelpunkt stehen, während die Regierungsfraktion und die Regierung den Menschen ignorieren.
Ein Blick in die Richtlinie macht deutlich, dass Sie Gebietsauswahl und -sicherung nicht auseinander halten können. Gebietsauswahl geht nach naturschutzfachlichen Kriterien. Wenn anschließend die Sicherung vollzogen wird, kommt der Mensch ins Spiel, und dann sind Fragen der ökonomischen und der sozialen Belange im Abwägungsprozess zu berücksichtigen.
Erst dann, Herr Schwarzenholz. Das ist die Logik europäischer Vogelschutz- und FFH-Politik. Es gibt bereits ein Vertragsverletzungsverfahren zu dem Thema, meine Damen und Herren. Würde die Landesregierung so verfahren, wie Sie vorschlagen, wären Sie dann damit einverstanden, dass die entstehenden Kosten, die dann vom EuGH festgesetzt werden, zu Ihnen durchgereicht werden?
- Ich halte Sie für klug genug, dass Sie das, was ich ausführe, genau kennen. Dass Sie glauben, Sie können die Bevölkerung in Niedersachsen mit Ihrer Argumentation verhohnepipeln, ist einfach nicht haltbar, meine Damen und Herren.
Wer einen Konsens bei der Auswahl der Gebiete verlangt, weiß, dass das europarechtswidrig ist. Deshalb rate ich Ihnen, das zu lassen.
Herr Stumpf, wenn Sie sich an dem einen Beispiel, das Ihnen wohl zugetragen worden ist, immer hinter den - -