Uwe Inselmann
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß gar nicht, warum ich unseren Antrag zurückziehen soll, wenn ihr zustimmen wollt. Diese Logik muss mir mal jemand erklären. - Aber gut.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Steiner hat darauf hingewiesen, dass sie sich an den Leistungen messen lassen wolle. Wir auch. Wenn wir das im Jahr 1994 unter Rot-Grün beschlossene Landes-Raumordnungsprogramm einmal mit dem unter der SPD-Alleinregierung beschlossenen Landes-Raumordnungsprogramm 2002 anhand von nüchternen Zahlen vergleichen, dann kann man sehen, dass in diesem Land beim Naturschutz keine Regierungsbeteiligung der Grünen notwendig ist, sondern im Gegenteil: Wir sind weitaus besser. Ich möchte das einmal anhand von nüchternen Zahlen eindrucksvoll belegen.
Nehmen wir einmal alle Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung. Das von Rot-Grün beschlos
sene Landes-Raumordnungsprogramm wies 99 700 ha aus. Das aktuelle von der SPD beschlossene Landes-Raumordnungsprogramm: 49 400 ha. Wir haben die Fläche dieser Vorranggebiete im Sinne des Naturschutzes und des Umweltschutzes fast halbiert, worauf wir stolz sein können. Niemand redet von den Grünen, meine Damen und Herren.
Das nächste Beispiel: Wir haben auch die Fläche der Vorranggebiete für den Torfabbau eindrucksvoll verkleinert. Das ist in den Presseerklärungen der Grünen aber leider nicht so rübergekommen. Ich weiß nicht, warum. Offensichtlich haben sie die Zahlen nicht richtig interpretieren oder lesen können. Die Zahlen sind aber ganz leicht nachzuvollziehen. 52 700 ha unter Rot-Grün beschlossen, unter der SPD beschlossen aber nur noch 22 900 ha. Das heißt, diese Flächen sind im Sinne des Naturschutzes um mehr als 49 % verkleinert worden. Jetzt sage ich Frau Steiner ernsthaft: Sie könnten uns doch einmal dafür loben, dass wir hier für den Umweltschutz und den Naturschutz so Eindrucksvolles geleistet haben.
Das geschah übrigens im großen Einvernehmen mit der Torf abbauenden Industrie. Wir geben ja zu, dass wir uns mit der Torf abbauenden Industrie auch einmal über Details gestritten haben, weil wir nicht über jedes Detail Übereinstimmung hatten. Wir waren uns aber in der großen Linie einig. Ich finde, dass wir jetzt nach diesen langwierigen Verhandlung und Gesprächen etwas für die Verbesserung des Umweltschutzes und des Naturschutzes in Niedersachsen vorweisen können. Das wollen wir auch einmal ganz bescheiden feststellen.
Meine Damen und Herren, bevor wir uns diesem Thema angenähert und diesen Antrag geschrieben haben, haben wir mehrere Bereisungen durchgeführt. Wir haben mit der Torf abbauenden Industrie in den Regionen gesprochen. Natürlich haben wir auch mit den Natur- und Umweltschützern darüber gesprochen. Wir haben aber auch mit den Kommunen über die Frage gesprochen, welche regionalwirtschaftlichen Impulse die Torf abbauende Industrie in den Regionen setzt. Auch dies ist ja nicht ganz unwichtig, und auch diesen Aspekt haben wir als Umweltpolitiker ernst genommen und in die Prüfung einbezogen. Nachdem wir mehrere Bereisungen durchgeführt haben, sind wir zu dem
Ergebnis gekommen, dass in Niedersachsen Kompromisse entwickelt und weiter ausgebaut werden können. Das ist jetzt auch mit dem neuen LandesRaumordnungsprogramm gelungen. Wir haben es dort entsprechend abgebildet. Darauf, dass uns dies gelungen sind, sind wir auch ein bisschen stolz.
Den Antrag der Grünen möchte ich noch in zwei Punkten korrigieren, weil in ihm Unrichtiges behauptet wird, der Moorschutz und der Torfabbau unzureichend beschrieben werden bzw. der Moorschutz unzureichend begründet wird. Erstens möchte ich mich dem Thema Stadt Oldenburg zuwenden. Hierzu möchte ich auch im Namen meiner Kollegin Bockmann darauf hinweisen, dass Sie, Frau Steiner, diesbezüglich falsch informiert sind. Der Antrag ist zurückgezogen worden. Der Rat hat dies an den Umweltausschuss zurücküberwiesen, der sich mit dieser Frage fachkompetent auseinander setzen wird. Ich meine, dass hier im Sinne des Landes und auch im Sinne der Stadt Oldenburg entschieden wird. Das ist Oldenburger Politik, das ist niedersächsische Politik. Ich meine, Frau Bockmann, dass wir das in diesem Fall besonders regeln können.
- Wolfgang Wulf ist natürlich auch mit dabei. Wir werden das vernünftig regeln.
Das, was Frau Steiner hier ausgeführt hat, stimmt nicht. In der Region ist es mittlerweile ganz anders diskutiert worden.
Der zweite Punkt, den man dabei erwähnen muss, meine Damen und Herren, ist auch wichtig. Wir wollen eine neue Qualität erreichen. Wenn man sich einmal den Grünen-Antrag anschaut, dann sieht man, dass er nur auf eine Region abzielt und ein Großschutzgebiet in einer Region fordert, um den Torfabbau dort zu verhindern bzw. einzuschränken und den Moorschutz dort voranzubringen.
Wir wollen aber mehr, meine Damen und Herren. Wir wollen das auch auf andere Regionen ausweiten. Warum schreiben die Grünen nicht in den Antrag mit hinein, dass auch weitere Räume, z. B. die hannoversche Moorgeest, das Seengebiet in Bad Bederkesa, die Diepholzer Moorniederung, mit aufgenommen werden; das alles fehlt gänzlich in dem Grünen-Antrag. Man kann es vielleicht nur damit erklären, dass die Grünen offensichtlich in
ihrer Arbeitswut, weil sich die Wahlperiode dem Ende nähert, nicht mehr in der Lage sind - sie waren nicht mehr richtig motiviert -, diesen Antrag zu aktualisieren. Sonst hätten sie das gemacht und somit einen sachkundigen und vernünftigen Antrag gestellt, so wie wir das gemacht haben. Wir haben nämlich diesen Punkt mit hineingenommen und sehr deutlich gemacht, dass auch andere Regionen ein Recht darauf haben, dass wir den Moorschutz dort voranbringen. Vor allen Dingen haben wir einen weiteren neuen Gedanken mit hineinnehmen. Der fehlt im Antrag der Fraktion der Grünen völlig. Deswegen verstehe ich auch nicht, dass die Grünen unserem Antrag nicht zustimmen können. Wir wollen nämlich eine Vernetzung des Hochmoorschutzes mit dem Niedermoorschutz erreichen; dieser Gedanke fehlt völlig. Nun haben wir zum zweiten Mal bewiesen - auch in diesem Punkt des Landes-Raumordnungsprogramms -, dass wir die Grünen sogar umweltpolitisch überholen können
und dass wir das Ziel auch gemeinsam, also im Konsens mit der Torf abbauenden Industrie in diesem Land erreichen können. Das ist eine Bestätigung unserer Politik, meine Damen und Herren.
Die Bilanz des Moorschutzes in diesem Land ist nicht traurig, wie die Grünen es beschreiben, sondern positiv. Dazu haben beide Seiten beigetragen: der amtliche Umweltschutz und auch der Umweltschutz der Naturschutzverbände, aber auch die Torf abbauende Industrie in diesem Land hat sich bewegt. Sie hat sich uns angenähert und gesagt: Wir sind, auch wenn es uns weh tut, bereit, bestimmte Abbauflächen zur Verfügung zu stellen; uns ist an Kompromissen gelegen. - Sie haben es dann mit uns gemeinsam gestaltet, und sie haben es auch miteinander ausgehalten. Das, meine ich, ist ein wichtiges Signal.
Wir setzen in dieser Frage weiter auf Kooperation in den niedersächsischen Regionen, meine Damen und Herren, und das nicht zum Selbstzweck, sondern zum Schutz der Natur und der wichtigen Hochmoore und Niedermoore in diesem Land. Deswegen, meine Damen und Herren, redet niemand von den Grünen, sondern wenn in diesem Land über Moorschutz diskutiert wird, dann redet man über den SPD-Antrag und die wegweisende
Politik der Landesregierung in dieser Frage, aber nicht über einen Antrag der Grünen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, der Herr Kollege Wojahn hatte gestern Recht, als er gesagt hat, wir sollten im Umweltausschuss vielleicht nicht immer zu Gemeinsamkeiten kommen; sonst ist das Parlament demnächst ganz leer. Offensichtlich ist es voller, wenn wir kontrovers diskutieren.
Meine Damen und Herren, die Ausgangslage bei diesem Antrag ist klar. Sie ist in den Medien groß berichtet worden: die dramatische Flutkatastrophe. Das Parlament hat nach der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten in Anträgen der drei Fraktionen versucht, eine Gemeinsamkeit herzustellen. Das ist gelungen. Wir haben jetzt eine gemeinsame Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen zu dem Thema Hochwasser. Ich halte es für sehr wichtig, dass wir sie gemeinsam tragen können. Denn wir werden in den nächsten Jahren dazu eine Menge unpopulärer Maßnahmen einleiten müssen. Wir werden uns mit vielen Interessen anlegen müssen. Wir werden beim Hochwasserschutz Zeichen setzen müssen. Dazu braucht die
Regierung und braucht auch die Verwaltung eine starke Unterstützung des Parlaments.
Ich will jetzt nicht noch einmal die Debatte über die Deichbaumittel führen, die erhöht werden. Das wird sicherlich der Minister noch einmal tun und auch die neuesten Zahlen vorlegen. Ich möchte vielmehr noch einmal deutlich machen, worum es uns im Ausschuss in der inhaltlichen Debatte gegangen ist und was sich auch in dem Antrag wiederfindet.
Zum einen haben wir sichergestellt, dass der Deichbau in Niedersachsen weitergeführt wird und dass nicht nur die Sanierung und Erhöhung, sondern auch die Modernisierung der Deiche vorangeht.
Viel wichtiger ist aber die Rückverlegung von Deichen, die Schaffung zusätzlicher Retentionsräume und vor allen Dingen - das ist die wirkungsvollste Maßnahme - die Schaffung von Überschwemmungspoldern. Wir haben am Beispiel Brandenburgs gesehen, dass der Wasserstand der Elbe zum Glück für Amt Neuhaus um etwa 30 bis 35 cm abgesenkt werden konnte, weil Brandenburg Flutpolder in einer Größenordnung von 35 000 bis 40 000 ha vorgehalten und geflutet hat. Das hat dort sehr viel Ärger ausgelöst, meine Damen und Herren, hat aber uns in Niedersachsen gerettet. Dies zeigt, dass wir zukünftig hierauf die Priorität legen müssen. Deshalb steht in unserer gemeinsamen Beschlussempfehlung: Zukünftig sollen für den gesamten Raum der Elbe Flächen gesucht werden.
Das gilt aber auch in unserem Verantwortungsbereich für den niedersächsischen Teil, meine Damen und Herren. Ich bin froh, dass uns das gemeinsam gelungen ist. Das wird in den nächsten Jahren - das sage ich hier voraus - nicht einfach umzusetzen sein. Wir werden das aber auch in anderen Regionen dieses Landes außerhalb der Elberegion durchsetzen müssen. Auch dort ist das notwendig.
Wir werden weiterhin - auch das haben wir hineingeschrieben - die Flächenentsiegelung voranbringen müssen, und wir müssen sorgsam damit umgehen, wo an anderer Stelle Flächen neu versiegelt werden. Der Naturschutzbund Deutschland und auch der BUND haben in mehreren Papieren darauf hingewiesen, welche Sünden in der Vergangenheit begangen worden sind. Hier muss auch eine Einkehr auf der kommunalen Ebene und natürlich auch auf der Landesebene stattfinden.
Wir werden aber auch die Nutzung von Überschwemmungsflächen für Siedlungsprojekte abstellen müssen, und wir werden zukünftig nicht nur Überschwemmungsgebiete freihalten, sondern vor allen Dingen auch neue ausweisen müssen. Uns hat überrascht, dass bereits aufgrund der Debatte von 1997 und dann durch die Anträge von 1998 mehr als 18 neue Überschwemmungsgebiete ausgewiesen worden sind. Das begrüßen wir ausdrücklich. Meine Damen und Herren, so weit zu dem Thema neue Überschwemmungsgebiete.
Es muss aber auch deutlich werden, dass der Umbruch von Grünland in Ackerland in Überschwemmungsgebieten verhindert werden muss. Das ist ein sehr sensibles Thema. Das kommt immer noch - auch in der Elberegion in Niedersachen – vor, was auch aus den Berichten in den Zeitungen deutlich wird.
Wir sehen also: Wir haben hier einen großen Korrekturbedarf. Den sehen wir übrigens auch – deswegen steht ein Prüfauftrag darin - beim Wassergesetz. In der Vergangenheit sind nach § 93 des Wassergesetzes sehr viele Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Hier muss zukünftig die Abwägung eher in Richtung Hochwasserschutz als in Genehmigungsofferten und Genehmigungsmöglichkeiten gehen. Wenn man sich die Bandbreite der Genehmigungen anschaut, gibt es eigentlich nur drei bis fünf Sündenfälle in Niedersachsen, in denen man eine Bebauung in einem Überschwemmungsbereich genehmigt bzw. den Neubau von Gebäuden erlaubt hat. Dies ist natürlich zu kritisieren und muss für die Zukunft untersagt werden, meine Damen und Herren. Daher muss man prüfen, ob wir das Wassergesetz in Niedersachsen ändern müssen.
Ganz wichtig finde ich - das möchte ich noch ausdrücklich hervorheben; das hat schon gestern im Zusammenhang mit dem Biosphärenreservat Elbtalaue eine Rolle gespielt -, dass wir nun endlich gemeinsam in diesem Landtag den Ausbau der Elbe ablehnen, meine Damen und Herren. Das ist für die CDU-Fraktion eine neue Position. Die SPD-Fraktion und die Fraktion der Grünen in diesem Landtag haben das in der Vergangenheit, seit 1990, immer wieder gemeinsam gefordert. Seitdem ich in diesem Parlament bin und hier vorne reden darf, habe ich immer wieder darauf hingewiesen, welch ein schwieriger Eingriff das ist und dass wir ihn verhindern müssen. Ich begrüße ausdrücklich, dass es jetzt gelungen ist, dass sich die CDU-Fraktion in unser Boot - ich will es ein
mal symbolisch so ausdrücken - auf die Elbe begibt und wir jetzt gemeinsam deutlich machen: Diese wunderschöne Landschaft, diese Flussaue bleibt erhalten. Gleichgültig ob es sich um Staustufen, um den so genannten naturnahen gemäßigten Ausbau oder den schleichenden Ausbau in Form einer getarnten Unterhaltung handelt - wir lehnen das ab und sagen gemeinsam: Wir erhalten den heutigen Status quo auf der Elbe, aber zukünftige Eingriffe, eine Verschlechterung der ökologischen Situation lassen wir nicht zu.
Das ist, glaube ich, verschmerzbar, wenn man weiß, dass wir als Alternative, die aus regionalund strukturpolitischer Sicht für die Heideregion ganz wichtig ist, den Elbeseitenkanal als große Investitionsmaßnahme haben. Der fängt den Binnenschiffsverkehr auf und soll ihn in Zukunft in größerem Umfang tragen. Dazu wird er natürlich auch ansatzweise ertüchtigt werden müssen. Das ist das infrastrukturpolitisch richtige Signal für die Region. Ich lege auch Wert darauf; denn viele Städte am Elbeseitenkanal haben große Infrastrukturmaßnahmen für ihre Hafenanlagen getätigt. Dies alles wäre zum Fenster hinausgeworfen, wenn wir jetzt nicht signalisieren, dass der Elbeseitenkanal ertüchtigt wird und dass er den zukünftigen Binnenschiffsverkehr aufnimmt.
Man muss aber wissen, meine Damen und Herren, worüber man redet. Wir reden zurzeit über eine Belastung im Jahresdurchschnitt von zwölf Binnenschiffen leer am Tag und einem Containerschiff pro Woche. Dann relativiert sich vielleicht einiges, was an der Elbe geplant war. Das ist die Situation heute. Ich halte es für wichtig, dass wir das bei dieser Debatte immer wieder berücksichtigen. So stark frequentiert ist die Elbe an dieser Stelle nicht, meine Damen und Herren.
Die Reederei, die in Prag den Containerschiffsverkehr abwickelt, ist gerade in ein Insolvenzverfahren eingetreten. Auch das ist im Hinblick auf den dortigen Verkehr eine Ernüchterung. Daran hat auch der Elbeausbau, wie er geplant war, nichts mehr geändert.
Ich glaube, der von mir aufgezeigte Weg ist richtig. Deshalb sitzen wir jetzt auch gemeinsam in einem Boot. Die Vernunft und auch die ökologische Verantwortung gegenüber der Region haben sich durchgesetzt. Der Elbeseitenkanal ist die vernünftige Trasse. Die Elbe bleibt dort erhalten und wird nicht ausgebaut.
Letzte Bemerkung zu dem gemeinsamen Antrag, nämlich zur Klimapolitik. Hierzu haben wir nur ansatzweise Forderungen formuliert. Dies kann man jetzt natürlich kritisieren und sagen, dass auch der Verkehrsbereich noch hätte aufgenommen werden müssen. Davon haben wir aber ganz bewusst abgesehen, weil wir den gemeinsamen Antrag nicht überfrachten und auch die Kompromissfindung nicht zusätzlich erschweren wollten. Insofern haben wir deutlich gemacht, dass wir die erneuerbaren Energien, die Offshore-Windenergie, die Solarenergie, die Brennstoffzelle, Biogas und Solar-Fuel als Notwendigkeit für eine Klimawende und für eine andere, verantwortungsbewusste Klimapolitik ansehen. Wir sind froh darüber, dass die CDU-Fraktion das mitträgt.
Im Wahlkampf hat es zu regenativen Energien und auch zur Windenergie andere Töne gegeben, was hier noch einmal erwähnt werden muss. Ich kann mich noch daran erinnern - meine Damen und Herren, lassen Sie uns das einmal offen ansprechen -, dass Herr Grill und andere zitiert worden sind mit völlig anderen Positionen, die wir für Niedersachsen nicht gut gefunden haben, weil sie Arbeitsplätze vernichtet hätten.
- Sie wissen, wovon ich rede, meine Damen und Herren. Ich brauche die Zeitungen, in denen das zu lesen war, nicht hochzuhalten, Herr Schünemann; das ist klar. Deshalb finde ich es gut, dass wir jetzt signalisieren, dass wir hier in diesem Landtag gemeinsam für eine Energiewende und für regenerative Energien stehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt meinen letzten Satz sagen.
Ich nehme Ihre Mahnung ernst, Herr Präsident, und will nur noch sagen: Ich halte es im Interesse der Region und des Schutzes der Elbe, aber auch für den Hochwasserschutz im gesamten Land für ein gutes Signal, dass es allen drei Fraktionen gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag zu entwickeln. Die Arbeit hat sich gelohnt. Die Verwaltung beginnt jetzt mit der Umsetzung. Wir werden sie auf diesem schwierigen Weg unterstützen und
diese neue Hochwasserpolitik in Niedersachsen gemeinsam in Solidarität tragen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der federführende Ausschuss für Umweltfragen bittet Sie, die Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/3780 anzunehmen. Um der Zeit willen gebe ich den Ausschussbericht zu Protokoll. Ich denke, das findet Zustimmung.
In der Drucksache 14/3780 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Umweltfragen einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen und zugleich die aus der Beschlussempfehlung ersichtliche begleitende Entschließung anzunehmen. Dies entspricht dem Votum der mitberatenden Ausschüsse für innere Verwaltung und für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen, der seine Mitberatung vor Fertigstellung der begleitenden Entschließung abschließen musste, hat die Annahme des Gesetzentwurfs mit Änderungen mehrheitlich empfohlen. Die ebenfalls mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft und Verkehr sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben die Mitberatung ohne eigenes Votum abgeschlossen.
Seit 1997 ist die niedersächsische Elbtalaue Teil des von der UNESCO anerkannten länderübergreifenden Biosphärenreservats „Flusslandschaft Elbe". Der Grund hierfür ist, dass es sich um eine in Mitteleuropa einzigartige naturnahe Stromlandschaft handelt, die noch weitgehend vom natürlichen Hochwassergeschehen der Elbe beeinflusst wird. Auch der niedersächsische Teil dieser „Flusslandschaft Elbe“ zeichnet sich in seinem Naturgeschehen durch eine Vielfalt stromtaltypischer Standorte, Lebensräume, Lebensgemeinschaften und Pflanzen- und Tierarten aus. Als Kulturlandschaft weist die Elbtalaue ein vielfältiges Nutzungsmosaik aus Siedlungen, Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, Erholungswirtschaft und Binnenschifffahrt auf.
Dies alles soll nach dem Gesetzentwurf der SPDFraktion, soweit niedersächsisches Gebiet betroffen ist, nun durch Landesgesetz geschützt werden, damit es in seinem natürlichen Gleichgewicht und in seiner Schönheit erhalten werden kann, und zwar in der durch die Rahmenrechtsvorschrift des § 25 Bundesnaturschutzgesetz vorgegebenen Weise. Gleichzeitig soll den Menschen in der Elbtalaue alle Unterstützung gegeben werden, damit der
Schutz der Elbtalaue sich nicht zu ihren Lasten, sondern im Gegenteil zu ihrem Nutzen auswirkt.
Der Gesetzentwurf ist schon weit im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag unter Beteiligung aller in der Elbtalaue tätigen politischen und gesellschaftlichen Kräfte diskutiert worden. Das hat schon in dieser Vorphase zu einer weitgehenden Annäherung der Auffassungen geführt, wie die verschiedenen Nutzungs- und Schutzinteressen miteinander koordiniert werden können. Diese Diskussion vor Ort ist auch während des Gesetzgebungsverfahrens fortgeführt worden. Dies alles hat letzten Endes auch Rückwirkungen auf die Beratungen im Landtag gehabt: Über die Zielsetzung des Gesetzes und über die erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieses Ziels hat es in den Ausschüssen in den Grundsätzen schließlich eine breite Übereinstimmung gegeben.
In den Details des Gesetzentwurfs ist – das können Sie der Beschlussempfehlung entnehmen – in den Ausschussberatungen von allen Beteiligten noch einiges an Konkretisierungen, Feinkorrekturen und auch rein redaktioneller Arbeit geleistet worden. Die Gründe für diese Änderungen können Sie im Einzelnen dem schriftlichen Bericht entnehmen. Ich möchte nur auf eine grundsätzliche Änderung eingehen, die sich auf das ganze Gesetz auswirkt.
Auf Anraten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes haben die Ausschüsse durch eine Umstellung der Gesetzesgliederung und auch durch einen durchgängigen Terminologiewechsel Folgendes noch deutlicher herausgestellt:
Dieses Gesetz schützt in erster Linie ein wertvolles, in sich geschlossenes Landschaftsensemble in seiner Prägung durch hergebrachte vielfältige Nutzung und mit der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt. Seine Erhaltung und sinnvolle Fortentwicklung ist der Schutzzweck, für den § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes die Schutzkategorie „Biosphärenreservat“ zur Verfügung stellt. Soweit das Gesetz – notwendigerweise und unverzichtbar – auch Maßnahmen der wirtschaftlichen, strukturellen und soziokulturellen Förderung vorsieht und der auf das Biosphärenreservat spezialisierten Forschung einen hohen Stellenwert einräumt, sind diese Maßnahmen ausschließlich Mittel zum Zweck. Sie sollen im Sinne des § 25 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes die Einschränkungen, die den Menschen in der betroffenen Region zur Umsetzung der Schutzzwe
cke auferlegt werden müssen, erträglich und akzeptabel machen.
Das heißt aber nicht, dass der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung diese begleitenden Maßnahmen nachrangig behandelt. Letzten Endes wird sich das im Gesetzentwurf nun vorgesehene Maßnahmenpaket sogar positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung des Raumes auswirken und den dort lebenden Menschen damit nicht schaden, sondern im Gegenteil nützen.
Noch eines möchte ich hervorheben und damit zugleich auf die dem Gesetzentwurf beigefügte Entschließung eingehen:
Das Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ wird nur dann diese einzigartige Naturlandschaft wirksam erhalten und weiterentwickeln können und nur dann ein Erfolg für die in ihm lebenden Menschen sein, wenn der Geist der Kooperation, der das Gesetzgebungsverfahren bestimmt hat, auch im Vollzug des Gesetzes lebendig bleibt. Deshalb haben wir in den Ausschussberatungen gerade darauf besonders geachtet, dass kooperative Verfahren das Verhältnis zwischen den beteiligten Verwaltungsbehörden und den Menschen in der Region bestimmen. Es ist im Hinblick auf den Biosphärenreservatsbeirat dafür gesorgt worden, dass keine für das Leben im Biosphärenreservat wichtige Gruppe ausgeschlossen wurde. So ist z. B. wegen der berechtigten Nutzungsansprüche naturbezogener Sportarten im Verlaufe der Ausschussberatungen auch der Landessportbund in den Kreis der Entsendungsberechtigten einbezogen worden. Es ist im Gesetzentwurf schließlich ganz bewusst auf manchen administrativen Streitregelungsmechanismus verzichtet worden. Wir sind davon ausgegangen, dass es besser ist, den Beteiligten zunächst einen Vertrauensvorschuss zuzubilligen. Die Mitglieder des federführenden Ausschusses sind übereinstimmend der Auffassung gewesen, dass weitere, den Vollzug des Gesetzes reglementierende Vorschriften erst dann in Erwägung gezogen werden sollten, wenn offenbar würde, dass die Beteiligten nicht zu einem kooperativen Zusammenwirken finden.
Statt dessen schlagen Ihnen die Ausschüsse vor, durch die in der Beschlussempfehlung enthaltene Entschließung noch einmal – sowohl bei den Betroffenen als auch bei der Landesregierung – deutlich zu machen:
Erstens. Es bedarf der gemeinsamen Anstrengung aller Beteiligten, um das im Gesetz angelegte Prinzip der partnerschaftlichen Zusammenarbeit umzusetzen. Dazu gehört nicht zuletzt der im Entschließungsentwurf ergänzend vorgeschlagene „Gesprächskreis Landwirtschaft“.
Zweitens. Es wird die besondere Aufgabe der Landesregierung sein, durch die in der Entschließung genannten Fördermaßnahmen, durch sinnvolle verwaltungstechnische Vorkehrungen, durch angemessenen Hochwasserschutz und durch das sparsame und abgewogene Gebrauchmachen von Eingriffsinstrumenten, insbesondere des Vorkaufsrechts, die Bereitschaft der Menschen im Biosphärenreservat zur Mitarbeit zu stärken.
Ich möchte damit meinen Bericht schließen. Der Ausschuss für Umweltfragen bittet Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/3780 zu folgen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz zum Biosphärenreservat „Elbtalaue“ gehen wir neue Wege in der Gesetzgebung. Dies ist in Niedersachsen nichts Neues. Wir haben das bei den Gesetzen zum Nationalpark Wattenmeer und zum Nationalpark Harz schon einmal getan. Wir haben das Verfahren aber optimiert. So aufwendig und intensiv - auch arbeitsintensiv - wie beim Gesetz zur Elbtalaue ist noch bei keinem anderen Gesetz - jedenfalls bei keinem, an das ich mich erinnern kann - vorgegangen worden. Wir haben nicht nur während des Gesetzgebungsverfahrens Dialogreisen unternommen, sondern wir haben schon im Vorwege gemeinsame Textbausteine mit der Region entwickelt und haben sie in den Gesetzentwurf einfließen lassen. Wir haben dann den Gesetzentwurf beraten und die Anhörung durchgeführt und sind dann noch einmal in die Region gegangen. Im Rahmen der Dialogreise der Regierungsfraktion haben wir Gespräche mit allen Samtgemeinden und Gemeinden sowie allen Nutzergruppen, die sich dort zu Wort gemeldet haben bzw. Eingaben eingereicht haben - wie Fischer, Jäger oder die Landwirtschaft -, aber auch mit den Naturschützern - wie NABU, BUND, Aktionsbündnis „Biosphärenreservat“ usw. - geführt. Wir haben mit fast allen der Genannten schriftliche Vereinbarungen über Gesprächsinhalte getroffen. Wir haben Kompromisslinien entwickelt und sie schriftlich fixiert. Wir haben aber auch gemeinsam Entwicklungslinien für die Region erarbeitet.
Das Ergebnis ist, wie ich finde, überaus positiv. Es ist erreicht worden, die Region weitestgehend zu befrieden und für das Projekt zu gewinnen. Dafür hat sich die Arbeit gelohnt. Wir sind ein Stück weiter. In der Region gibt es eine große Akzeptanz.
Nun wird es darauf ankommen, zukünftig sicherzustellen, dass der Geist des Gesetzes, der auf Kooperation und Gemeinsamkeit angelegt ist, auch im aktuellen Verwaltungshandeln seinen Niederschlag findet. Das wird die Aufgabe für die Zukunft sein. Das Parlament hat sich ausdrücklich vorbehalten, ein Controllingverfahren einzuführen. Die Landesregierung wird jährlich über den Fortschritt des Verfahrens Bericht erstatten, sodass dann Veränderungen eingearbeitet werden können. Auf diese Weise hat das Parlament eine Rückkopplung, um entsprechend reagieren zu können. Ich meine, dass sich das, was dort in der Region erreicht worden ist, auch für die Region sehen lassen kann.
Wir haben - das ist aus Naturschutzgründen sicherlich der wichtigste Aspekt, den es hervorzuheben gilt - die wunderschöne und einzigartige Stromlandschaft der niedersächsischen Elbtalaue geschützt und gesichert. Das war unser Ziel, das jetzt durch das Gesetz zum Biosphärenreservat erreicht worden ist. Es gibt in Mitteleuropa keine andere so schöne Landschaft, die als naturnahe Überflutungslandschaft erhalten geblieben ist. Deswegen ist sie schützenswert - das haben alle anerkannt -, und deswegen haben wir das Gesetz so gestaltet. Dies ist unser aktiver Beitrag für das UNESCO-Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe“. Gleichzeitig geht es um die Festsetzung der FFH- und Vogelschutzgebiete. Damit sind auch die Forderungen der Europäischen Union für die Region umgesetzt.
Wir haben in dem Gesetzentwurf aber auch die Interessenlagen der beiden Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg abgesichert, indem wir für die Gebietsteile A und B, sprich für die Ortslagen und die Landschaftsschutzgebiete, festgelegt haben, dass dafür weiterhin die Landkreise und nicht das Land Niedersachsen zuständig sein werden. Das war eine wesentliche Forderung aus der Region. Wir haben sie erfüllt. Das findet die Zustimmung der Gemeinden und vor allem der Landkreise.
Ferner haben wir in dem neu eingefügten § 4 die regionalen Belange der Region angesprochen. Neben der naturschutzfachlichen Sicht hat die
touristische und wirtschaftliche Entwicklung des Biosphärenreservats Berücksichtigung gefunden, und wir haben dort Entwicklungsleitlinien für die Zukunft festgeschrieben. Aufgrund dessen wird die traditionell strukturschwache Region wichtige Hilfen erwarten können. Wir als Land werden wichtige Impulse setzen können. Es geht nicht nur darum, Entwicklungslinien aufzuzeigen, sondern sie müssen auch umgesetzt werden. Dies ist durch den Regionalmanagementprozess der Bezirksregierung bereits in Gang gesetzt worden. Wir haben durch die Mittelbündelung für diese Region über das Regionalmanagement hinaus eine nachhaltige Förderung sichergestellt. Durch die Vereinbarungen mit den Kommunen haben wir interessante touristische und gemeindliche Entwicklungen in der Region gemeinsam mit den Landkreisen, auch was weitere EU-Förderprogramme angeht, gestaltbar und förderbar gemacht.
Wir haben mit der Schutzgebietsverwaltung in Hitzacker und dem Elbschlossbesucherzentrum in Bleckede bereits deutlich gezeigt, wo und wie wir als Land Schwerpunkte setzen wollen. Wir haben als Land Vorleistungen erbracht, um Vertrauen aufzubauen. Das war eine Forderung der Region, die wir erfüllt haben. Ich glaube, beide Einrichtungen machen deutlich - sie sind ausbaufähig -, was wir für diese Region zu leisten imstande sind.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist - die Region ist von der traditionellen Landwirtschaft geprägt -, dass wir erstmals auch die spezifischen Strukturprobleme der Landwirtschaft dort abbilden und berücksichtigen. Wir werden Förderprogramme entwickeln, die gezielt auf diese Situation ausgerichtet sind. Das ist gemeinsam mit dem Landvolk, mit der Landwirtschaftskammer und dem Landwirtschaftsministerium geschehen.
All diese Punkte machen deutlich, dass wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erfolgreich für die Region gewirkt haben. Niedersachsen ist das erste Bundesland, das nach § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes ein Biosphärenreservatsgesetz verabschieden wird.
- Sie beniesen das, Frau Zachow. Damit ist amtlich, dass das stimmt.
Niedersachsen leistet hier also Vorreiter- und Pionierarbeit. Das hat, was den Naturschutz angeht, Tradition. Deswegen sind wir auch stolz darauf.
Wir haben - lassen Sie mich das zum Schluss noch sagen - in dieser Wahlperiode drei große Naturschutzgesetze verabschiedet, nämlich die Gesetze zu den beiden Nationalparken Wattenmeer und Harz und nun das Gesetz zum Biosphärenreservat Elbtalaue. Alle drei Gesetze sind in großem Einvernehmen mit den Regionen entwickelt und erarbeitet worden und finden dort Zustimmung. Ich meine, dass wir damit eine Menge für den Naturschutz geleistet haben, was auch über Niedersachsen hinaus Anerkennung findet und Wirkung entfalten wird.
Nach diesem aufwendigen Verfahren möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken. Persönlich will ich Herrn Burget und Herrn Dr. Sachs vom Umweltministerium nennen. Besonders erwähnen möchte ich auch die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung, die daran mitgewirkt haben, natürlich auch die Regierungspräsidentin. Besonders nennen möchte ich unsere Umweltreferentin, Frau Papenfuß, die permanent Änderungsvorschläge und Vereinbarungen durcharbeiten musste und ein Controllingverfahren mit entwickelt hat. Danken will ich auch allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss; denn wir haben diesen Gesetzentwurf in großer Sachlichkeit und - wie ich finde - in einem großen vertraulichen Miteinander beraten. Uns ist etwas gelungen, was in Wahlkampfzeiten nicht ganz einfach ist, nämlich zum Wohle einer Region gemeinsam ein Gesetz zu gestalten. Wie es aussieht, werden alle drei Fraktionen dieses Gesetz mittragen. Ich meine, dass dieses Parlament stolz darauf sein kann, was es hier für eine Region geleistet hat. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob der Ton jetzt genauso ist wie gestern. Dann können wir die Anlage auch ausschalten. Ich kann auch noch etwas lauter sprechen.
- Wenn Sie ruhig sind, können Sie mich auch verstehen.
Die Hochwasserkatastrophe an Elbe und Donau, aber auch die Starkregen in anderen Landesteilen haben die Gewalt von Naturkräften in erschreckender Art demonstriert. Das Hochwasser hat auch den Glauben der Menschen an Sicherheit im eigenen Lebensumfeld tief erschüttert. Diese Menschen brauchen unsere Hilfe.
Hochwasser ist zwar zunächst ein natürliches Phänomen, mit dem die Menschheit schon immer leben musste. Aber die Heftigkeit der Hochwasser in diesem Jahr und in den vergangenen Jahren und vor allem das Ausmaß der verursachten Schäden
übertrafen unser Vorstellungsvermögen. Zur Häufigkeit und Heftigkeit der Hochwasserkatastrophen trägt zweifellos auch menschliches Handeln bei. Klimaerwärmung, Ausbau von Flüssen und ihrer Zuflüsse, Einengung von Auen, standortungeeignete Formen der Bodenbewirtschaftung, Bebauung in Überschwemmungsgebieten sind einige Stichworte dazu. Um die Gefahren und Schäden durch künftige Hochwasserereignisse zu reduzieren, sind ein verstärkter vorbeugender Hochwasserschutz und nicht zuletzt ein Umdenken auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene notwendig. Die Politik ist aufgefordert, dieses Umdenken in praktisches Handeln umzusetzen.
Dies vorausgeschickt, frage ich die Landesregierung:
1. Welcher Stand ist bei der Beseitigung der Schäden und der finanziellen Unterstützung der Betroffenen in Niedersachsen erreicht?
2. Welche Maßnahmen geht die Landesregierung längerfristig an im Hinblick auf einen verstärkten Klimaschutz, Flussgestaltung, Verbesserung des Hochwasserschutzes, Rückhaltevermögen der Landschaft und Raumordnung?
3. Wie und mit welchen Inhalten wird die internationale Zusammenarbeit sichergestellt, damit Niedersachsen als Unterlieger an der Elbe seine Interessen vertreten kann?
Herr Präsident! Herr Minister, wie bewertet die Landesregierung angesichts der Hochwasserkatastrophe die früheren Ausbauplanungen des Bundes - es hat ja die Flusskonferenz stattgefunden -, wie bewertet sie die weitere Entwicklung, und wie ist ihre Position dazu? Wie kann es gelingen, dass die ursprünglichen Ausbauplanungen des Bundes korrigiert werden und wir als Niedersachsen weiterhin auf den Ausbau des Elbe-Seitenkanals und auf die Erhaltung der Elbe setzen können?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute zur abschließenden Beratung anstehenden Gesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften zum Umweltschutz werden zwingende Vorgaben verschiedener europäischer Richtlinien auf Landesebene umgesetzt. Schwerpunkt des Entwurfes ist die Umsetzung der UVP-Richtlinie aus dem Jahr 1985 und der UVP
Änderungsrichtlinie aus dem Jahr 1997. Hier wird nach der im August des vergangenen Jahres erfolgten bundesrechtlichen Umsetzung sichergestellt, dass auch bei den landesrechtlichen Zulassungsverfahren im Wasserrecht, im Naturschutzrecht, im Straßenrecht, im Eisenbahnrecht, im Waldrecht und im Bauordnungsrecht immer dann eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, wenn Vorhaben im Regelungsbereich des Gesetzes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden sein können.
Sie sehen an diesen Beispielen, dass dieses Gesetz von erheblicher Tragweite und Bedeutung ist. Wir werden bei der Umsetzung dieses Gesetzes vor Ort sicherlich noch erleben, dass dieses Gesetz das eine oder andere Mal Thema sein wird.
Daneben wird die so genannte IVU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung im Bereich des Niedersächsischen Wassergesetzes umgesetzt. Schließlich wird das Naturschutzgesetz um Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie über die Haltung von Wildtieren in Zoos erweitert. Die von der Kommission den Mitgliedstaaten gesetzten Fristen zur Umsetzung der Richtlinien sind in allen drei Fällen bereits abgelaufen. Jeder der hier Anwesenden im Parlament weiß, welche Konsequenzen und welche Bedeutung das hat. Deshalb ist versucht worden, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten.
Hinsichtlich der ursprünglichen UVP-Richtlinie aus dem Jahr 1985 ist die damalige CDU/CSUFDP-Bundesregierung bereits im Jahr 1998 wegen unzureichender Umsetzung verurteilt worden. Durch die zügige Verabschiedung dieses Gesetzes wird dem Risiko weiterer Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof begegnet bzw. wollen wir den Versuch unternehmen, dem zu begegnen.
Der Gesetzentwurf lehnt sich eng an das Bundesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung an und verweist weitgehend auf dessen Vorschriften. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Vollzugsbehörden des Landes bei bundes- und landesrechtlich geregelten Vorhaben einheitliche Vorschriften anwenden können. Dies führt zu einem einfacheren und rechtssicheren Gesetzesvollzug durch die zuständigen Genehmigungsbehörden, die bei der Durchführung der UVP aufgrund von Bundes- und Landesrecht auf dieselben Verfahrensvorschriften zurückgreifen können.
Um eine größtmögliche Sicherheit im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den europarechtlichen Vorgaben zu erreichen, hatten wir in unserem Gesetzentwurf weitestgehend auf die Festlegung von Schwellenwerten in der Anlage 1 des Gesetzes, unterhalb derer keine Einzelfallprüfung durchzuführen ist, verzichtet. In der durchgeführten Anhörung wurde von vielen Seiten, insbesondere durch die Wirtschaftsverbände, aber auch durch die Kommunen und durch die kommunalen Spitzenverbände, die Einführung solcher unteren Schwellenwerte gefordert.
Im Abgleich mit den parallel in anderen Landesparlamenten beratenen Gesetzesvorhaben anderer Bundesländer haben wir uns dafür entschieden, derartige Schwellenwerte einzuführen. Dabei konnten wir berechtigte Interessen der betroffenen Wirtschaft, aber auch der Kommunen, meine Damen und Herren, weitgehend berücksichtigen und zugleich eine Harmonisierung mit den Regelungen anderer Bundesländer herbeiführen, ohne die besonderen landesspezifischen Gesichtspunkte Niedersachsens außer Acht zu lassen.
Bei den wasserrechtlich geregelten Vorhaben - Nrn. 1 bis 16 der Anlage 1 zum Gesetz - haben wir uns weitgehend an den Rahmen der von der Länderarbeitsgemeinschaft „Wasser“ festgelegten Schwellenwerte orientiert, die auch von den anderen Ländern in ähnlicher Form geregelt werden.
Beim Bodenabbau - das ist Nr. 17 in der Anlage 1 wurden eine bessere Abgrenzung zum Bundesrecht vorgenommen und ein unterer Schwellenwert von 1 ha Größe festgelegt. Ich weiß, dieser Wert ist nicht unstrittig, aber ich glaube, wir kommen hiermit auch den Ansprüchen der Kommunen und der Wirtschaft entgegen.
Die Regelungen über den Straßenbau in den Nrn. 20 und 21 wurden an die bundesrechtlichen Regelungen und an die Regelungen anderer Länder angepasst.
Die auf bestimmte bauliche Vorhaben bezogenen Regelungen der Nrn. 26 bis 30 bilden lediglich Auffangtatbestände zum Bundesrecht. Dort ist aus Gründen der Regelungskompetenz für die Errichtung von Feriendörfern, großen Hotelanlagen, Campingplätzen usw. lediglich dann ab einer bestimmten Größe eine UVP vorgeschrieben, wenn dafür ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Diese Vorhaben können aber auch ohne Bebauungsplan sowohl im unbeplanten Innenbereich als auch im
so genannten Außenbereich errichtet werden. Um eine vollständige Umsetzung der Richtlinie zu gewährleisten und keine Regelungslücke aufkommen zu lassen, waren auch hier Änderungen in der Bauordnung vorzunehmen. Das haben wir getan. Bei den genannten UVP-pflichtigen Vorhaben darf eine Baugenehmigung nur dann erteilt werden, wenn das Ergebnis der UVP berücksichtigt wird.
Bei der Umsetzung der europäischen IVURichtlinie wurden im Gegensatz zu den bisher von medienspezifischen Regelungen geprägten gemeinschaftlichen Umweltrecht wie durch die UVPRichtlinie medienübergreifende Regelungsansätze zum Schutz der Umwelt eingeführt. Hintergrund hierfür ist die Überlegung, dass Konzepte, die lediglich der isolierten Verminderung der Emissionen in Luft, Wasser oder Boden dienen, häufig dazu führen, dass die Verschmutzung von einem Umweltmedium auf ein anderes verlagert wird, anstatt die Umwelt insgesamt bestmöglich zu schützen. Die IVU-Richtlinie will durch Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt erreichen. Die Grundpflichten des Artikels 3 der Richtlinie zum Schutz und zur Vorsorge vor Umweltverschmutzungen verlangen insbesondere den Einsatz der bestverfügbaren Techniken, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen.
Die aktuelle Diskussion zum Thema Hochwasser macht deutlich, wie wichtig es ist, Vorsorgegesichtspunkte bei Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Wir haben das über Jahrzehnte vernachlässigt. Insofern ist es ein sehr aktuelles und ein sehr notwendiges Gesetz, das wir hier umsetzen, damit man dem Vorsorgegedanken Rechnung trägt und ihn von vornherein berücksichtigt, meine Damen und Herren.
Zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Haltung von Wildtieren in Zoos in aller Kürze: Es ist nur festzustellen, dass sich die Vorschriften eng an die Vorgaben der EG-Richtlinie anlehnen. Sie sind sowohl mit den Bundesländern als auch mit dem Bundesumweltministerium und der Europäischen Kommission erörtert worden. Gemäß der EG-Richtlinie werden allerdings zwei neue Rechtspflichten begründet. Die Zoos sollen zum einen die Öffentlichkeit über die zur Schau gestellten Arten und ihre natürlichen Lebensräume informieren. Sie sollen zum anderen durch For
schung oder Zuchtaktivitäten aktiv am Schutz einzelner Tierarten mitwirken. Zu einem erheblichen Teil werden diese Leistungen bereits heute von den Zoos - zumindest von den großen Zoos - freiwillig erbracht. Der Grundgedanke der europarechtlichen Bestimmung, dass die Zoos eine Mitverantwortung für die Erhaltung seltener Arten übernehmen sollen, ist daher während der Rechtsetzung auf der EG-Ebene zumindest von den größeren Zoos ausdrücklich akzeptiert worden.
Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal auf die Bedeutung der Gesetzesänderung für den Vollzug eingehen. Das hat auch eine wichtige Rolle in den Beratungen im Ausschuss gespielt.
Die Umsetzung des europäischen Rechts ist - das sage ich an die Adresse der CDU gerichtet - unvermeidlich. Sie sind auch in der Bringeschuld, mit umzusetzen; denn Sie haben die Verträge ausgehandelt. Man könnte eine Menge über die Unzulänglichkeiten sagen, die dort ausgehandelt worden sind. Es ist nur schwer mit dem deutschen Recht kompatibel. Wir haben wirklich Probleme gehabt, dieses Gesetz so umzusetzen. Ich bedanke mich ausdrücklich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und auch beim Ministerium dafür, dass es doch gelungen ist, ein sehr lesbares und doch verständliches Gesetz zu gestalten, meine Damen und Herren, das wir im Vollzug auch vernünftig umsetzen können. Wir haben versucht, das 1 : 1 umzusetzen. Die Umweltverwaltung hat aber deutlich gemacht, dass wir damit rechnen können, dass diese Verfahren nicht zu einer Verlängerung der Genehmigungsverfahren führen werden, sondern dass die Behörden koordiniert miteinander, effektiv und sparsam im Vollzug agieren werden. Wir vertrauen darauf. Aber auch das Controlling werden wir in diese Richtung gestalten, meine Damen und Herren, und wir werden dieses Gesetz auch zu bestimmten Zeiten - wie wir finden, richtigerweise – evaluieren lassen.
Wir werden auch die Praxisumsetzung, eng mit dem Ministerium abgestimmt, im Ausschuss beraten und effektiver zu gestalten versuchen. Daher haben wir Wert darauf gelegt, dass auch die Verordnung, die noch erarbeitet wird, mit dem Ausschuss abgestimmt wird. Das ist zwar unüblich. Aber ich glaube, hier ist es richtig.
Wir haben etwas sehr Schweres durchsetzen und erreichen können. Als Bundesland sind wir federführend. Wir sind das erste Bundesland, das die
europarechtlichen Vorschriften vollständig umgesetzt hat. Ich meine, wir haben ein EG-konformes Gesetz geschaffen, meine Damen und Herren, das auch der Überprüfung durch die Kommission standhalten und trotzdem die Kommunen und die Wirtschaft in diesem Lande nicht benachteiligen wird, aber dem Vorsorgegedanken des Umweltschutzes Rechnung trägt.
Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die Unterstützung, für die aktive Mitwirkung. Wir haben für das Land etwas Wegweisendes erreicht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So viel Sachverstand hätte die Fraktion der CDU gar nicht vertragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, am 8. Juni dieses Jahres stand Folgendes in der Neuen Presse.
- Sie können ganz beruhigt sein. Ich habe hier nur die Zitate dabei, denn ich möchte das, was Herr Wulff in der Neuen Presse verkündet hat, richtig zitieren. Wir konnten lesen - und das liest sich aus niedersächsischer Sicht eigentlich wie ein Horrorszenario -, dass Herr Wulff in Niedersachsen ein Endlager errichten wolle und dass er die niedersächsischen Interessen, die er eigentlich vertreten müsste, längst aufgegeben habe. Er hat sie Bayern verkauft, meine Damen und Herren.
Er hat Herrn Stoiber angeboten, dass Niedersachsen, d. h. Gorleben, Endlager werden wird. Warum hat er das gemacht, meine Damen und Herren? Möchte er bei ihm noch einen Kabinettsposten bekommen, weil er in Niedersachsen niemals Ministerpräsident wird,
oder gibt es auch noch andere Überlegungen, die dahinter stehen? Inhaltlicher Art jedenfalls können diese Überlegungen nicht gewesen sein. Denn wenn sich Herr Wulff ein wenig mit der Sache beschäftigt und einmal ein wenig auf den Sachverstand in seiner Fraktion gehört hätte, dann wäre es nicht zu diesem Artikel in der Neuen Presse gekommen, meine Damen und Herren.
Er kann den Sachverstand nur ignoriert haben.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen einmal erläutern, was das, was Herr Wulff ausgeführt hat, für dieses Land konkret heißt. Das muss man sich einmal vor Augen führen, weil das dann auch deutlicher für die Bevölkerung wird. Erstens heißt das, dass Herr Wulff den Wiedereinstieg in die Kernenergie, in eine veraltete Technologie, fordert und damit den Abgesang auf regenerative Energien in diesem Land einläutet, wobei wir - ich erinnere nur an die Windenergie - in diesem Bereich führend sind.
Er akzeptiert damit weiterhin die ungebremste Produktion von atomaren Abfällen, meine Damen und Herren, und zwar von unkalkulierbaren Mengen, die er alle nach Gorleben bringen will.
Drittens. Er will keine Lastenteilung mehr. Er will, dass Niedersachsen die gesamte Entsorgung des Atommülls übernimmt, meine Damen und Herren.
Niedersachsen wird belastet, und Bayern soll weiter mit der Atomenergie Geld verdienen, indem man nämlich dort Gewerbesteuer kassiert und die Atomkraftwerke weiterlaufen lässt. Aber die Entsorgung sollen wir regeln. Das schlägt Herr Wulff vor.
Das Moratorium für Gorleben will er aufheben. Er will keine weitere Endlagersuche, meine Damen und Herren. Das ist die Konsequenz. Es sollen keine weiteren Endlager mehr untersucht werden, was heißt, Gorleben ist festgeschrieben. Wir legen einen Standort fest, der fachlich nicht geeignet ist, wo es Geologen gibt, die erhebliche Schwierigkeiten voraussagen; und das sozusagen nur, um bei Herrn Stoiber lieb Kind zu sein, auf seinem Schoß zu sitzen und zu sagen: „Ach, Freude, wir in Niedersachsen stehen doch hinter Herrn Stoiber.“
Wer so Politik macht, meine Damen und Herren, der kann nicht das Vertrauen der niedersächsischen Wählerinnen und Wähler bekommen.
Für Schacht Konrad, um eine andere Region zu nennen, hieße das, dass Herr Wulff den Sofortvollzug beantragt, natürlich um dann zu erreichen, dass dort sofort eingelagert wird und Klagen dann nicht mehr möglich sind. Dies ist doch der Hintergrund. Auch das muss man für die andere Region Niedersachsens sagen: Auch die ist verraten und verkauft mit Herrn Wulff.
Es bedeutet mehr CASTOR-Transporte in diesem Land insgesamt. Es bedeutet mehr CASTORTransporte - auch das hat der Artikel deutlich gemacht - nach Gorleben. Das ist die Konsequenz dessen, was Herr Wulff mit seinem breiten Sachverstand vorschlägt, meine Damen und Herren.
Herr Wulff ist aber nicht etwa ein CSUProvinzpolitiker, sondern es ist der niedersächsische Oppositionspolitiker, der gern Ministerpräsident werden möchte. Zumindest hat er das Ziel. Man sollte unterstellen, er hat das Ziel. Er will vielleicht auch einmal die Interessenlagen der niedersächsischen Bevölkerung vertreten. Dann, meine ich, muss er aber eine andere Politik machen.
Ich kann nur feststellen, meine Damen und Herren, dies ist ein Kniefall vor Herrn Stoiber. Eigentlich habe ich mich gewundert, wie Sie heute hier hereingekommen sind, meine Damen und Herren. Ich habe gedacht, Sie tragen schon alle die bayerische Lederhose als neue Tracht der CDU-Landtagsfraktion.
Das stünde Ihnen nämlich besser zu Gesicht. Mit Herrn Hasselmann werden Sie wahrscheinlich künftig auch nicht mehr das Niedersachsenlied anstimmen, sondern den bayerischen Defiliermarsch. Das ist die neue Kultur, die da bei Ihnen einzieht, meine Damen und Herren. Das sollten Sie sich einmal verinnerlichen und auch bei Herrn Hasselmann nachfragen, ob das denn bei Ihnen gewollt ist.
Wir singen dann jedenfalls nicht mit Ihnen. Wir stehen auf der Seite der Regionen, die betroffen sind. Wir stehen auf der Seite der niedersächsischen Bevölkerung, die das nicht mitmachen wird, meine Damen und Herren, was Sie hier vorschlagen.
Eine letzte Bemerkung zu dem, was Herr Wulff zu den CDU-Bürgermeistern der Regionen ausführt, die bei den Kommunalwahlen erfolgreich abgeschnitten haben. Ich kann nur aus Eingaben feststellen, meine Damen und Herren, dass diese Bürgermeister, wenn CASTOR-Transporte stattfinden, sozusagen mit in der Reihe derjenigen stehen, die sagen: Wir wollen die CASTOR-Transporte nicht. Sie äußern sich auch in Petitionen sehr atomkritisch; das kann ich nur feststellen, das ist die Realität. Offensichtlich gibt es da eine gestörte Wahrnehmungsweise von Herrn Wulff hier in Hannover und von der CDU vor Ort, meine Damen und Herren, sonst kann ich bestimmte Eingaben, die wir im Landtag bekommen, nicht verstehen.
Ich kann nur noch einmal zusammenfassen: So nicht, mein lieber Herr Wulff!
Ziehen Sie die Lederhose wieder aus, und kämpfen Sie mit für niedersächsische Interessen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Eppers, Sie haben gerade zur Sachlichkeit aufgerufen, aber haben einen unsachlichen Beitrag geliefert.
Ich will nur auf zwei Dinge hinweisen, und dann, Herr Eppers, sollten Sie zu diesem Thema bescheiden schweigen.
Der erste Punkt, den ich erwähnen will, ist die Solidarität der CDU in Niedersachsen mit Salzgitter. Sie gilt bis einen Tag nach dem Wahltermin siehe Braunschweig. Dann verkünden der neue Oberbürgermeister und Herr Sehrt gemeinsam, dass sie aus der Solidarität derjenigen, die gegen Schacht Konrad klagen wollen, ausscheiden und dass sie die Klage nicht mehr unterstützen wollen. Herr Eppers, sorgen Sie in Ihren eigenen Reihen erst einmal für Solidarität, bevor Sie sich hier hinstellen und sie moralinsauer von anderen einklagen!
Das ist die Solidarität nach Art der CDU.
Aber, was viel schlimmer ist: Wenn man sich das CDU-Wahlprogramm für die Bundestagswahl durchliest, an dem auch, wie er behauptet, Herr Wulff mitgewirkt hat - er gehört ja auch dem engeren Wahlkampfteam mit an -, erkennt man, dass das ein politischer Offenbarungseid der Niedersachsen-CDU und eine Kampfansage an die Bevölkerung und an die Politik dieses Landes ist.
Denn Sie wollen zurück zu einer Politik, die wir schon überwunden zu haben glaubten, Sie wollen zurück in die Kernenergie, Sie wollen dazu zurück, dass Niedersachsen sozusagen zu 100 % die Entsorgung sicherstellen soll. Wir sollen den Atommüll nehmen, und Süddeutschland soll mit Herrn Stoiber davon profitieren. Das ist die Arbeitsteilung, die Herr Wulff mit akzeptiert, meine Damen und Herren!
Wir erklären Ihnen, meine Damen und Herren, ganz bescheiden: Da machen wir nicht mit. Herr Wulff, Sie werden ganz deutlich spüren, dass wir Ihnen im Bündnis mit der Bevölkerung erklären werden, wo und wie niedersächsische Interessen zu vertreten sind.
Das werden wir tun. Dafür stehen wir in Schacht Konrad, dafür stehen wir in Gorleben, und dafür stehen wir auch in anderen Dingen, meine Damen und Herren.
Ich will noch eine zweite Bemerkung machen, und zwar zu dem, was Herr Schwarzenholz gesagt hat. Das kann man so nicht stehen lassen. Sie dürfen nämlich auch nicht die Erwartungshaltung wecken, dass wir, wenn dieser Arbeitskreis Endlagerung Ende des Jahres seinen ersten Bericht abliefert, die Lösung hätten und dass das ein Grund wäre, die Genehmigung für die Planfeststellung zurückzuhalten. Erstens ist das rechtlich nicht möglich. Das wissen Sie natürlich auch, Herr Schwarzenholz; denn Sie haben ja früher einmal im Umweltministerium gearbeitet. Zweitens will ich Ihnen einmal sagen, was die Aufgaben, die der Arbeitskreis ge
stellt bekommen hat, bedeuten. - Das können Sie auch heute in der Tageszeitung in vier Punkten nachlesen. Es ist einmal recherchiert worden. - Der Arbeitskreis betreibt erstens Verfahrensentwicklung. Dies ist die Phase eins. Sie wird Ende 2002 abgeschlossen sein. In dieser Phase wird die Verfahrensstruktur und werden damit die Kriterien dazu festgelegt, wie wir das Verfahren der Endlagerung in Deutschland künftig regeln wollen.
Die Phase zwei ist die Verfahrensfestlegung, Herr Schwarzenholz. Ende 2004 bzw. Anfang 2005 soll diese abgeschlossen sein. Nach der Phase zwei haben wir eine verbindliche Festlegung des Arbeitskreises Endlagerung dazu, wie das Verfahren laufen soll.
Und dann hätten wir nach der Logik von Herrn Schwarzenholz die Genehmigung zunächst einmal bis 2005 noch hinauszögern sollen. Wie das rechtlich gehen soll, weiß ich nicht.
Die Phase drei ist dann die Verfahrensanwendung. Das hat der Arbeitskreis überall vorgetragen, allen Fraktionen, im Umweltausschuss, überall ist das ja dargestellt worden. Diese Phase drei – Verfahrensanwendung, Herr Schwarzenholz - sagt dann: Abschluss 2010. Dann beginnen wir mit der Standortsuche.
Sie suggerieren, wir könnten die Genehmigung für Schacht Konrad bis 2010 hinauszögern. Aber Sie wissen: Das ist in einem Rechtsstaat nicht möglich. Es gibt keine inhaltlichen Gründe, um weitere Prüfungen durchzuführen.
Ich hätte mir übrigens gewünscht - Herr Schwarzenholz, darin sind wir uns wieder einig -, dass der Bund seine Weisung zurückgenommen hätte, was die Frage der Prüfung des Bedarfes für Schacht Konrad angeht.
Das wäre richtig gewesen. Darin sind wir uns bestimmt einig, Frau Harms. Ich hätte mir gewünscht, dass Herr Trittin das geleistet hätte.
Aber wenn sich die CDU hier moralinsauer hinstellt und uns erklärt, wie man mit Schacht Konrad
umgehen soll - ich habe ja auch die Empfehlungen in der Presseerklärung von Frau Zachow gelesen -, wenn Sie unglaubwürdige Politik in Sachen Atomenergie machen wollen, kann ich nur sagen: Mit uns nicht, meine Damen und Herren! Endlagerung in Niedersachsen und Steuereinnahmen für den Süden Deutschlands und Herrn Stoiber werden mit uns nicht möglich sein. Sie können sicher sein, dass wir uns mit allem, was geht, dagegen wehren werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 31. Januar war zu lesen, dass der Kanzlerkandidat der CDU/CSU ein „roll-back“ in der Atompolitik angekündigt hat, nämlich dahin gehend, dass er der Auffassung ist, dass das Endlager in Gorleben nicht nur geeignet sei, sondern auch schnellstens realisiert werden sollte. Dies ist für uns in Niedersachsen nicht nur ein Schock und eine Überraschung, sondern es ist nach unserer Auffassung auch ein politischer Offenbarungseid der niedersächsischen CDU. Ich werde gleich begründen, warum ich dieser Meinung bin.
Ich fordere Sie dringend auf, meine Damen und Herren von der CDU, sich von diesem Vorgehen Ihres Kanzlerkandidaten zu distanzieren
und mit uns gemeinsam eine vernunftorientierte Atomausstiegspolitik in diesem Lande voranzubringen. Dieses Konzept beinhaltet, den Atomkonsens weiterzuführen. Es bedeutet auch, dass wir erhebliche Zweifel an der Eignung Gorlebens haben. Die haben Sie, meine Damen und Herren, doch auch, wenn Sie ehrlich sind. Wir werden das sicherlich noch weiter ausführen.
Meine Damen und Herren, diese Debatte um Gorleben ist nicht neu. Neu ist aber, dass es eine regelrechte Kampagne von CDU- und CSU-Politikern gegen den Atomkonsens und für das Endlager in Gorleben gibt. Insofern ist das, was Herr Stoiber jetzt geäußert hat, leider kein Einzelfall, sondern es gibt eine Reihe von Wortmeldungen dazu, die alle auf dieser Linie liegen. Wir fragen uns natürlich, was dahintersteckt.
Ich will das auch anhand von Quellen belegen, damit hier nicht behauptet wird, das sei nicht so. Es ist schon überraschend, wer alles dabei ist. Dass Herr Grill als Atom-Lobbyist dabei ist, überrascht uns nicht. Der ist ja auch bekannt.
- Herr Wulff findet das offensichtlich nicht so wichtig. Er ist im Wahlkampf-Team von Herrn Stoiber, für den niedersächsische Interessen meinem Eindruck nach keine Bedeutung mehr haben.
Vielleicht sollten wir einmal den Oppositionsführer zitieren, Herr Wojahn. Was halten Sie davon?
- Nun warten Sie doch ab!
Entscheidend ist, dass es nicht nur Herr Stoiber ist. Es ist auch der umweltpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Herr Dr. Ruck, der dies behauptet. Es ist Herr Dietzel, der CDU-Umweltminister aus Hessen. Es ist auch - diese Person ist
sozusagen für alles gut - Herr Laurenz Meyer, CDU-Generalsekretär.
- Ja, das stimmt. Aber er ist trotzdem noch in dieser Funktion. Das spricht ja auch für diese Partei, Herr Schack.
Jedenfalls ist eines festzustellen: Alle eint, dass sie die Forderung erheben, dass Gorleben weiter erkundet werden soll und dass das Moratorium aufgehoben werden soll. Sie halten Gorleben für geeignet, obwohl dieser Standort noch gar nicht zu Ende erkundet ist. Auch das ist ein logischer Bruch. Ich glaube aber, das ist bei Herrn Meyer in seiner Lebensphilosophie enthalten.
Fakt ist jedenfalls: Wir meinen, das dient nicht der niedersächsischen Interessenlage. Wir fordern Sie auf, hier eine Klarstellung vorzunehmen und sich auf unsere Seite, auf die Seite der niedersächsischen Bevölkerung, zu stellen, die sich auf eines immer verlassen konnte: dass die SPD und die Grünen hier sehr deutlich gemacht haben, dass wir die Lastenverteilung und die Verantwortung für einen nationalen Atomkonsens nicht einzig und allein darauf reduziert wissen wollen, dass Endlagerung nur in Niedersachsen stattfindet. Das können Sie mit uns nicht machen. Dagegen steht die niedersächsische Bevölkerung im Bündnis mit diesen beiden Parteien.
Nein, ich möchte gerne weiter ausführen, weil ich nur wenig Redezeit habe. Aber er kann mir die Frage ja nachher privat stellen. Ich beantworte sie ihm dann gerne.
Es ist auch überraschend, mit welcher Ignoranz fachliche Erkenntnisse bei der Erkundung beiseite gelegt werden. Es gibt ja eine Menge ernst zu
nehmender Geologen, die diesen Standort nicht für geeignet halten. Es gibt auch eine Menge ernsthafter Fachleute, die sagen: Das damalige Verfahren ist einzig und allein darauf reduziert gewesen, einen politisch genehmen Standort zu finden. Schon insofern stand die Glaubwürdigkeit bezüglich dieses Standorts immer wieder in Frage.
Daraufhin hat die Bundesregierung, wie ich finde, richtig reagiert. Sie hat einen Arbeitskreis „Endlagerung“ ins Leben gerufen, der ein standortunabhängiges Verfahren entwickeln soll, indem Kriterien gewonnen werden, die objektive und für die Öffentlichkeit transparente Verfahren nach sich ziehen. Vor allen Dingen wollen wir dann im Vergleich mit anderen geologischen Formationen zu einem neuen Endlagerstandort kommen. Der könnte theoretisch natürlich auch Gorleben heißen. Aber wenn man sich heute einmal die Kritik an der geologischen Geeignetheit des Salzgesteins anschaut, das wir dort vorfinden - hinsichtlich des Alters usw.; das ist hier ja alles bekannt -, stellen sich erhebliche Fragen.
Wir kommen zu dem Fazit: Gorleben ist nicht geeignet. Aber zumindest muss man doch einmal andere geologische Formationen untersuchen. Andere europäische Länder tun das auch und kommen dabei zu sehr guten Ergebnissen. Wir waren ja nicht umsonst mit dem Umweltausschuss in Schweden und haben uns das da angeschaut. Schweden ist da sehr viel weiter.
Ich empfehle Ihnen also weniger Ideologie und mehr sachlich orientierte Politik gemessen an dem, was realistisch ist. Realistisch ist, dass die Bundesregierung jetzt mit den Energieerzeugern einen Konsens gefunden hat und sie auch ganz bewusst gesagt haben - das haben sie unterschrieben -: Wir akzeptieren das Moratorium für Gorleben, und wir akzeptieren auch, dass es jetzt einen Arbeitskreis „Endlagerung“ gibt, der ein standortunabhängiges Verfahren entwickelt. - Meine Damen und Herren, das ist doch ein Schlag ins Gesicht nach Ihren bisherigen Äußerungen!
- Natürlich. - Denn auch die Industrie,
Herr Wojahn, hat sich mittlerweile von Ihren Forderungen verabschiedet und ist der Auffassung, dass der Standort Gorleben nicht nur politische,
sondern auch fachliche Fragen aufwirft. Denn sonst hätte sie dieses Moratorium und auch den Atomkonsens nicht unterschrieben. Also auch da, meine Damen und Herren von der CDU, sind Sie Außenseiter.
Deswegen fordern wir Sie auf: Kehren Sie zurück zur Vernunft, kehren Sie zurück zu den Interessenlagen der niedersächsischen Bevölkerung, und arbeiten Sie mit uns gemeinsam daran, neue Wege zu gehen und zu einer Verantwortungsgemeinschaft zu kommen!
Ich finde es auch interessant, dass die süddeutschen Länder - -
- Hören Sie ruhig zu, Herr Wojahn! Ihre süddeutschen Freunde sind diejenigen, die Ihre Interessen permanent über Bord werfen. Aber offensichtlich haben Sie das gar nicht registriert.
Die süddeutschen Länder favorisieren einen weiteren Ausbau der Atomenergie. Eine solche Position kann man ja noch vertreten. Das ist aber nicht die unsere. Wir waren ja lernfähig und haben aus Fehlern gelernt, Sie jedoch offensichtlich nicht.
Die süddeutschen Länder fordern also ein „Weiter so!“ in der Atompolitik, sprich: Sie wollen weiter Atomkraftwerke bauen.
- Die niemand braucht und die die Industrie auch gar nicht bauen will.
Das ist ja egal. Aber das Weltbild der CDU ist erst einmal wieder in Ordnung: Man will das weitermachen. Diesen logischen Bruch soll es also nicht geben.
Die Endlagerung allerdings will man in Süddeutschland nicht haben. Deshalb will man da auch nichts untersuchen. Man will in Süddeutschland nicht einmal ein Zwischenlager haben. Das alles sollen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, wo in Ahaus auch ein Zwischenlager ist, leisten.
Bei dieser Politik muss sich doch jeder ernsthafte Zeitgenosse fragen, ob das, was von der süddeutschen Schiene propagiert wird, eigentlich noch normal ist. Wenn das die niedersächsische CDU
nicht zum Aufbegehren bringt und wenn sie dann nicht sagt „Das kann doch wohl nicht wahr sein, dass wir das mittragen“, dann frage ich ernsthaft: Wo ist Ihr Verantwortungsbewusstsein für die niedersächsische Bevölkerung?
Hinzu kommt, dass die Bundesländer Hessen, Baden-Württemberg und Bayern bei der Beratung der Atomgesetznovelle den Vermittlungsausschuss angerufen haben. Dort haben sie erneut die Auffassung vertreten - das haben sie auch noch einmal schriftlich niedergelegt -, Gorleben sei geeignet und solle weiter erkundet werden, das Moratorium solle also beendet werden.
Ich kann nur sagen: Es kann doch wohl nicht ernsthaft die Position der niedersächsischen CDU sein, dass wir hier weiter erkunden - obwohl wir genau wissen, dass es nicht geeignet ist - und dass keine anderen geologischen Formationen mit geprüft werden sollen.
Nun habe ich festgestellt, dass Ihr Fraktionsvorsitzender, der Kollege Wulff, der Auffassung ist
- er kommt gerade -, wir bräuchten eine Lastenteilung. Das hat er jedenfalls in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ausgeführt. Wie sieht denn das Modell der Lastenteilung der niedersächsischen CDU aus? - Ich warte noch auf die Konzepte. Bislang haben wir nur feststellen können, dass die niedersächsische CDU in der Atompolitik der Meinung ist: Von Bayern lernen, heißt
für Niedersachsen, die Verantwortung zu tragen. Also: Nicht „siegen lernen“, sondern „verlieren lernen“.
Das ist das, was hier offensichtlich propagiert wird: in eine rückständige Technologie zu investieren, von der noch nicht einmal die Wirtschaft sagt, dass sie sie will.
Und dann sollen den Niedersachsen auch noch die ungelösten Entsorgungsprobleme aufgebürdet werden! Das ist doch kein Politikkonzept für die Zukunft, sondern das ist, finde ich, ein offensichtliches Versagen. Ich fordere hier noch einmal
Klarheit in dieser Frage. Ich fordere Herrn Wulff auch auf, in dieser Frage endlich einmal zu sagen, wo die niedersächsische CDU steht. Können wir uns noch auf Sie als Bündnispartner gegen einen Standort in Gorleben und gegen die süddeutschen Bundesländer verlassen?
- Herr Wulff, ich habe den Eindruck, der Einzige, der sich wundern wird, sind Sie. Aber darüber wundern wir uns schon lange nicht mehr.
- Ah, mein Kollege Althusmann ist auch gerade gekommen. Herzlichen Glückwunsch! Ich darf Sie auch mal wieder im Parlament begrüßen!
- Ich habe schon Angst!
Meine Damen und Herren, der Endlagerstandort und das gesamte Verfahren sind also zu kritisieren. Hier folgen wir den süddeutschen Ländern nicht. Außerdem fordern wir eine andere Lastenverteilung. Ich glaube, das ist eindeutig.
- Da Sie gerade nach dem Konzept fragen, Herr Althusmann: Ich habe vorhin gefragt: Wo ist denn Ihres? Wo ist Ihre Distanzierung, wo ist Ihr Zukunftskonzept in Sachen Endlagerung? Auch wenn wir aussteigen, wird weiter Atommüll entstehen. Wo ist Ihr Konzept, wo ist das Konzept der niedersächsischen CDU? Wo sind Ihre Anträge in diesem Landtag, auch einmal andere geologische Formationen untersuchen zu lassen? Wo sind Ihre Vorschläge, wie das finanziert werden soll? - Ich habe da bei Ihnen bislang nur gähnende Leere feststellen können und sage Ihnen: So wird das nichts mit der Mehrheit in Niedersachsen! So werden Sie da bleiben, wo Sie zu Recht hingehören: in der Opposition.
Wir werden im Bündnis mit der Bevölkerung verhindern, dass sich die süddeutschen Länder auf unsere Kosten durchsetzen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem ich mir die Äußerungen von Herrn Wulff gerade angehört habe, muss ich doch feststellen: Wie blank müssen bei Ihnen die Ner
ven liegen hinsichtlich dessen, was Herr Stoiber Ihnen angetan hat! Wie tief müssen Sie gekränkt sein, dass er mit Ihnen darüber nicht geredet hat! Das war das einzige Problem Ihrer Rede!
Sie sitzen im Wahlkampfteam, und er führt Sie derart vor!
Das ist doch das eigentliche Problem, weshalb Sie sich hier hingestellt haben. Meine Damen und Herren, das ist der politische Offenbarungseid der CDU und von Wulff in Niedersachsen!
Sie sind die Antwort auf die Frage schuldig geblieben - Herr Wulff, wir haben ja mehrmals durch Nachfragen darum gebeten -,
welches Ihre eigentliche Position zum Endlager in Gorleben ist. Was wollen Sie dort machen?
Wir haben Sie mehrmals gefragt, Herr Wulff. Sie sind jegliche Antwort in dieser Frage schuldig geblieben.
Das stelle ich ganz nüchtern fest. Also Versagen auf der ganzen Linie.
Aber ich will Ihnen auch Folgendes sagen, Herr Wulff: Sie haben gerade von Respekt gesprochen. Wenn man sich die Aschermittwoch-Rede von Herrn Stoiber angehört hat, dann weiß man, wer in Süddeutschland Respekt verdient und wer Respekt unter Parlamentariern akzeptiert.
Das, verehrter Herr Kollege Herr Wulff, müssen wir uns von Ihnen nicht bieten und auch nicht sagen lassen. Das sage ich hier in aller Deutlichkeit.