Otto Stumpf

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Herr Minister, wie definieren Sie den Begriff „Modernisierung von Sportstätten“? Die Frage stelle ich vor einem konkreten Hintergrund. Würden Sie einen notwendigen Erweiterungsbau einer Sanitär- oder Umkleideanlage auf einer Grünplatzanlage als Modernisierung einer Sportstätte bezeichnen?
Frau Ministerin, haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, dass Sie im Rahmen der Übertragung einer Sachaufgabe auch ein mögliches Auswahlverschulden zu verantworten haben, nämlich dadurch, dass Sie Aufgaben an die falschen Leute übertragen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorweg möchte ich sagen: Die CDUFraktion stimmt diesem Sammelantrag von vier Einzelanträgen zu.
Es ist ein besonderes Feld, das in den vier Anträgen zusammengefasst worden ist, ein Spannungsbogen, der sich von Freizeitsport und Soziales über den Naturschutz bis hin zum Tourismus bewegt. Wenn man diese drei, vier, fünf Fachbereiche einmal betrachtet, erkennt man auch, welches Konfliktpotenzial eigentlich in diesem Gesamtbereich steckt.
Umso mehr erstaunt es mich bei dem großen Vertrauensvorschuss, den die Ausschüsse der Landesregierung hier gegeben haben, dass die Wirtschaftsministerin, die für Tourismus zuständig ist, zwar jetzt da ist, aber bei der Einbringungsberatung nicht anwesend war, dass weder für den Naturschutz der Umweltminister noch für den Sport der Innenminister, noch für Soziales die Sozialministerin anwesend sind. Wer das für den Bereich Freizeit im Einzelnen sein müsste, weiß ich nicht.
Es ist schon bemerkenswert, dass dieses besonders wichtige Thema, an dem sehr viele Menschen in unserem Lande interessiert sind und auch hängen, von der Landesregierung so nachlässig behandelt wird.
Aber das wollte ich eigentlich ursprünglich nicht sagen. Es fiel mir nur auf, weil das Kabinett so extrem schlecht vertreten ist.
In dem gesamten Konfliktbereich besteht ein ganz erheblicher und vor allen Dingen ein übergeordneter Regelungsbedarf. Bisher ist es so, dass die Zielrichtungen, die aus diesen Anträgen hervorgehen, in 38 Landkreisen so bearbeitet werden, wie die Landkreise sich das gerade vorstellen. Mit den Anträgen soll erreicht werden - das hat auch die Ausschussberatung ergeben -, dass die Landesregierung übergeordnete Rahmenbedingungen schafft, um eine gewisse Harmonisierung für das ganze Land zu erwirken und Willkürmaßnahmen in einzelnen Landkreisen nicht zu sehr aufblühen zu lassen. Es ist wichtig, dass diese Anträge mit Tiefgang bearbeitet werden. Die Landesregierung hätte zwar schon in der Vergangenheit die Chance gehabt, aus eigener Zuständigkeit heraus in diesem Bereich mehr zu koordinieren und mehr zusammenzuführen. Das hat sie aber nicht geschafft. Deshalb, Frau Janssen-Kucz, ist es besonders wichtig, dass die Grünen diesen Antrag gestellt haben und wir ihn in den Ausschüssen mit diesem Ergebnis beraten konnten.
Es wäre aber wünschenswert gewesen, dass diese vier Anträge mit einem inhaltlich etwas tiefer gehenden Ergebnis behandelt worden wären. Denn jetzt ist das eingetreten, was ich eben schon angesprochen habe: Man überweist die Problematik an die Landesregierung und gibt zu wenig Eckpfeiler vor, wie was zu geschehen hat. Ich habe die große Befürchtung, dass nachher nicht allzu viel geschieht.
Positiv ist eines, was ich hier sehr deutlich herausstellen möchte, nämlich dass man die Kletterkonzeption des Deutschen Alpenvereins als Grundlage für die weitere Beratung und Konzeptbildung gewählt hat. Positiv ist auch, dass wir vor vier Wochen das Biosphärenreservatsgesetz verabschiedet haben, in dem gerade der Bereich Wassersport und Umwelt in einer besonders konstruktiven Weise einvernehmlich zwischen den Fraktionen abgehandelt worden ist. Ich hoffe, dass die Inhalte des Biosphärenreservatsgesetzes dann auch von der Verwaltung so umgesetzt werden, wie es vom Parlament im Duktus beraten worden ist.
Für die Konfliktlösung im allgemeinen Kanusport und Naturschutzbereich hätte ich mir allerdings etwas mehr Tiefgang erhofft. Die Zielsetzung z. B. - wir haben das in die Beratung eingebracht; es konnte sich leider nicht durchsetzen -, die aus dem Oberverwaltungsgerichturteil zum Thema Kanusport und Umwelt vom 13. Dezember letzten Jahres sehr deutlich zu ersehen ist, findet hier leider
keinen Niederschlag. Ich meine, wir müssen gemeinsam Wert darauf legen, dass das in den Konzepten der Landesregierung stattfindet.
Ich hätte mir auch gewünscht, dass der Umweltminister - er ist immer noch nicht da - etwas mehr zum Kanuwanderweg Wattenmeer gesagt hätte, der immerhin von Schleswig-Holstein und Hamburg schon vorgegeben worden ist und jetzt von Niedersachsen weiter umgesetzt werden müsste. Auch das ist hier leider nicht mit Tiefgang erfolgt. Ich hoffe, dass die Konzeption, die von der Landesregierung erarbeitet wird, in absehbarer Zeit Vorschläge hierzu unterbreitet.
Wir brauchen in dem Zusammenhang unbedingt zentrale Vorgaben für das Themenfeld Reittourismus. Im Moment haben wir in diesem Bereich einen sehr stark parzellierten Föderalismus in den einzelnen Landkreisen, hinunter bis zu den einzelnen Forstamtsbezirken. Fast jeder Förster im Staatsforst macht seine eigene Regelung. Hier muss von oben koordiniert werden, was für den Reittourismus und für das Buschreiten an Wegen bereitgestellt werden kann und was nicht. Der Willkür, die hier bisher besteht, muss endgültig Einhalt geboten werden.
Beim Mountainbiking war das eigentlich Überraschende in der Anhörung zu diesem Thema der enorme Praxisbezug und der Tiefgang der Verbände, die in diesem sportlichen Bereich angesiedelt sind. Dieser Tiefgang kam in ganz besonderer Weise zur Geltung. Ich hoffe, dass die Ansätze, die in der Anhörung von den Verbandsvertretern vorgebracht worden sind, in angemessener Weise in die von der Landesregierung zu entwickelnden Konzepte eingearbeitet werden.
Abschließend sage ich, dass zwei wichtige Punkte bei der Bearbeitung der Konzepte berücksichtigt werden müssen. Zum einen darf die Landesregierung diese Dinge nicht am grünen Tisch allein bearbeiten, sondern muss das gemeinsam mit den Interessenvertretern, mit den Verbandsvertretern, die auch in der Anhörung anwesend waren, tun. Nur dann werden wir ein vernünftiges, gemeinsames, tragfähiges Ergebnis bekommen. Zum anderen setze ich voraus - das ist in dem endgültigen Antrag leider nicht enthalten -, dass wir innerhalb eines halben Jahres Zwischenergebnisse auf den Tisch dieses Hauses bekommen und dass dann vielleicht innerhalb eines Jahres die endgültigen Konzepte vorgelegt werden, damit wir in die Entstehung eventuell noch konstruktiv mit eingreifen
können. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, wir alle wissen, dass die Kraft-Wärme-Kopplung davon lebt und ihre Effizienz dadurch erhält, dass die Wärme in maximalem Umfang ausgekoppelt und ganzjährig genutzt wird. Wie viele Anlagen gibt es in Niedersachsen, bei denen die Wärme tatsächlich ganzjährig genutzt wird, und wie errechnet sich aus dieser Betrachtung der tatsächliche Wirkungsgrad?
Herr Minister, ich muss noch einmal nachfragen. Es ist verständlich, dass Sie über die kleineren Einrichtungen, die in Mehrfamilienhäusern oder dergleichen untergebracht sind, keine Informationen liefern können. Man kann aber davon ausgehen, dass diese Anlagen im Winter die Wärme mit verbrauchen und im Sommer die Wärme über Rückkühlwerke oder anderweitig entsorgen. Wichtig sind für mich jedoch Auskünfte über die größeren Anlagen.
Sie deuteten an, dass Sie darüber Informationen haben. Hier wäre interessant zu erfahren, wie viel Prozent der Anlagen volle Sommer-/Winterwärmenutzung haben und damit auf den nominalen Wirkungsgrad kommen. Hierüber sollten Sie, wenn Sie es jetzt nicht parat haben, Informationen nachliefern.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Hochwasser an der Elbe und in anderen niedersächsischen Flussgebieten hat einmal mehr deutlich gemacht, dass die Verantwortlichen im Lande nur dann handeln, wenn sie von unverrückbaren Fakten überzeugt werden.
Das ist so wie mit dem Kind und dem Brunnen, der erst dann abgedeckt wird, wenn das Kind in ihn hineingefallen ist und darin liegt. Das Hochwasser des letzten Sommers hat das bestätigt.
- Herr Mühe, es gibt Beispiele dafür, dass man sich in der Vergangenheit nicht immer auf konstruktive Handlungen besonnen hat.
Ich erinnere daran, dass der spezielle Haushaltstitel für den Aller-Leine-Oker-Plan Anfang der 90erJahre im Haushaltsplan gelöscht und in den allgemeinen Titel „Hochwasserschutz im Binnenland“ integriert worden ist, obwohl die ursprüngliche Planung für Oker, Aller und Leine in wesentlichen Punkten nicht realisiert worden war und entscheidende, in der Gesamtkonzeption enthaltene Maßnahmen zur Wasserrückhaltung bis heute - das ist wichtig - nicht umgesetzt worden sind.
Meine Damen und Herren auf der linken Seite dieses Hauses, Sie können auch nicht leugnen, dass die Ansätze für den Hochwasserschutz in den letzten zwölf Jahren gegenüber den Ansätzen der Albrecht-Regierung zurückgefahren worden sind. Der Ministerpräsident hat im August in seiner Regierungserklärung zum Hochwasser Fehler im Umgang mit diesem Thema eingestanden, indem er erklärt hat, dass die Anstrengungen der Landesregierung für den Hochwasserschutz in den letzten Jahren nicht ausgereicht hätten und dass die von
der CDU-Fraktion für das Jahr 2002 zusätzlich beantragten 7 Millionen Euro für den Hochwasserschutz, die Sie übrigens abgelehnt haben, besser eingestellt worden wären. Diese Äußerungen des Ministerpräsidenten haben gezeigt, dass Sie lernfähig sind. Davor - muss ich ehrlich sagen - habe ich auch Respekt. Man muss anerkennen, dass Sie Ihre Fehler eingestanden haben.
- Mache ich immer. Ich bin von Natur aus sehr selbstkritisch. Meine Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion ebenfalls.
Meine Damen und Herren, heute kann man sagen: Die Hochwasserkatastrophe hat nicht nur zu vielen Reden hier im Landtag und zu zahlreichen Anträgen Anlass gegeben, sondern - Herr Inselmann hat es auch schon gesagt - sie hat auch die Bereitschaft aller drei Fraktionen deutlich gemacht, sich in der für das Land und die Menschen in diesem Land so wichtigen Frage des Hochwasserschutzes gemeinsam zu engagieren. Das ist meiner Meinung nach ein ganz wichtiges Ergebnis der Beratungen.
Für wesentlich halte ich es jedoch, dass wir es geschafft haben, vier von den drei Fraktionen eingebrachte Entschließungsanträge zu einem gemeinsamen Antrag zusammenzuführen. Heute beraten wir über diesen Änderungsantrag. Meine Damen und Herren, wir sind froh darüber, dass die Landesregierung mit dem gemeinsamen Entschließungsantrag nunmehr verpflichtet wird, Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ vollständig gegen zu finanzieren. Es ist auch ein Schritt in die richtige Richtung, wenn die Landesregierung durch den Entschließungsantrag veranlasst wird, über Stromregulierungsmaßnahmen, über eine Strömungsverlangsamung, über die Schaffung von Retentionsräumen sowie die Planung von Poldern in unseren Fließgewässern nachzudenken. Das ist ein entscheidender Fortschritt im aktiven Hochwasserschutz. Das Wasser muss in viel stärkerem Maße dort gehalten werden, wo es vom Himmel kommt. Dabei muss klar sein, dass ein Hochwasser, wie wir es im letzten Hochsommer erlebt haben, nicht allein durch Retentionsmaßnahmen beherrscht werden kann; denn dieses Hochwasser hätte auch dann Schaden angerichtet, wenn wir
Retentionsmaßnahmen in optimaler Weise realisiert hätten.
Es muss aber auch klar sein: Jeder Zentimeter, den eine Flutwelle niedriger ausfällt, kann für die Stabilität der Deiche und den Schutz der Menschen hinter den Deichen sehr entscheidend sein. Deshalb ist es wichtig, auch kleine Maßnahmen durchzuführen, Retentionsräume zu schaffen, Polder vorzusehen usw. usw.
Deshalb, Herr Minister Jüttner, ist es so wichtig, dass gerade Retentionsräume und Polder sowie möglicherweise auch Speicherbecken vorgesehen werden, und zwar verstärkt im Interesse der Hochwasserschutzplanung. Herr Jüttner, ich erinnere mich noch sehr gut an unseren letztjährigen Schriftverkehr und an unsere im Dezember des letzten Jahres geführten Gespräche über den Hochwasserschutz im Bereich der Aller. Damals haben Sie noch keinen Gedanken an einen aktiven Hochwasserschutz verschwendet. Passive technische Lösungen waren für Sie das Allheilmittel. Gemeinsam mit mir sind viele Celler Bürger und auch Anlieger im Allertal froh darüber, dass die Ereignisse des letzten Sommers jetzt auch bei Ihnen zu der Einsicht geführt haben, dass der eigentliche Erfolg beim Hochwasserschutz in der Kombination von aktiven und passiven Maßnahmen sowie im Klimaschutz als präventiver Maßnahme liegt.
Meine Damen und Herren, der Antrag hat auch zum Ziel, einen weiteren Ausbau der Elbe durch Staustufen oder andere einschneidende Maßnahmen in Zukunft zu verhindern. Es ist zufriedenstellend, dass wir im aktuellen Antrag eine Bestandsgarantie für die Schifffahrt auf der Elbe in bisherigem Umfang verankert haben; denn ohne eine solche Bestandsgarantie wäre die Regelung, die wir heute treffen wollen, schlecht. Das ist eine klare Aussage, die für viele Menschen eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung hat; denn in den Ausschussberatungen ist es uns nicht gelungen, eine eindeutige Grenze zwischen Unterhaltung und Ausbau zu ziehen, weil die Definition dieser Begriffe dies auch kaum zulässt und die Übergänge fließend sind.
Mit der Bestandsgarantie für die Elbschifffahrt haben wir den Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen in angemessener Weise deutlich gemacht, ohne uns auf Einzelmaßnahmen festzulegen. Ich glaube, das ist ein zukunftorientierter Schritt.
Der Antrag verlangt, dass der Bund für die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen ein ökologisches Konzept für die gesamte Elbe vorlegen soll. Hier muss der Bund veranlasst werden, zügig zu handeln. Ich gehe aber auch davon aus, dass wir als Land und auch wir als Umweltleute in diesem Parlament in die Entscheidung mit einbezogen werden.
Der Antrag wäre unvollständig, wenn er sich nicht mit dem Klimaschutz befassen würde. Wir alle haben die Förderung regenerativer Energie in unseren Programmen. Da gibt es Ausbaupläne für Offshore-Windanlagen, die Nutzung der Biomasse und den Ausbau der Solarenergie. Wenn wir diese regenerativen Energieformen verstärkt in Anspruch nehmen wollen, dann muss die Mehrheitsfraktion aber auch dafür sorgen, dass z. B. die Solarenergie im Raum Hameln endlich einen Produktionsstandort erhält.
Seit acht Jahren stellen wir alle zwei Jahre entsprechende Anträge. Sie erklären jedes Mal vollmundig, jetzt passiere etwas. Aber bisher ist nichts passiert.
Das ist nicht nur traurig, sondern das ist auch schädlich für moderne Energietechnologie. Wir erwarten, wenn wir jetzt gemeinsam über Klimaschutz reden, dass Sie die versprochene Umsetzung der Solarenergie im Lande auch mit Nachdruck voranbringen.
Genauso erwarten wir ein verstärktes Engagement für die Nutzbarmachung von Biomasse. Es geht nicht an, wie es die Bundesregierung gemacht hat, die Förderung von Projekten für Biomassekraftwerke anzukündigen und, wenn dann bei potenziellen Betreibern Interesse aufkommt, die Zusagen weitgehend zu streichen. Für den Aufbau neuer Technologien muss zunächst einmal Vertrauen zu potenziellen Investoren und Nutzern aufgebaut werden. Das haben Ihre Freunde in Berlin bisher leider nicht realisiert.
Meine Damen und Herren, es ist gut, dass wir mit dem gemeinsamen Antrag eine neue Basis für die Verbesserung und Sicherung des Hochwasserschutzes und für die Sicherung der Gebiete in unserem Land auf den Weg bringen werden. Jetzt liegt es an der Landesregierung, die Inhalte mit
Leben zu füllen. An uns wird es liegen, nachhaltig zu prüfen, dass die Worte dieses Antrages nicht nur Worte auf dem Papier bleiben, sondern dass der Antrag auch tatsächlich umgesetzt wird. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Minister Jüttner hat eben erklärt, ich hätte bezüglich des Aller-Leine-Oker-Plans die Unwahrheit gesagt. Ich bitte Herrn Minister Jüttner, dieses zurückzunehmen. Herr Jüttner, es ist eindeutig richtig, was ich gesagt habe. Das Plan
feststellungsverfahren und große Teile des Beschlusses für den ALO sind in den 60er- und 70erJahren nur teilweise umgesetzt worden. Es ist genau das passiert, was wir im Zusammenhang mit der Elbe verurteilen, nämlich das Gewässer zu vertiefen und damit zu beschleunigen und somit gegen den Hochwasserschutz bei den Unterliegern zu arbeiten. Genau das ist hier passiert, und zwar ohne die Maßnahmen, die das hätten kompensieren können, nämlich die Schaffung von Rückhaltebecken oberhalb der Mittelaller am Oker-LeineDreieck
- Stichwort Vahler Heide -. Nichts anderes habe ich angemahnt, Herr Minister Jüttner. Das entspricht in vollem Umfang der Wahrheit.
Im Übrigen, Herr Minister Jüttner, haben wir im Dezember zusammengesessen und über dieses Thema geredet, nachdem wir uns mehrfach Briefe geschickt haben. Hierbei haben Sie klipp und klar erklärt, dass Sie für moderne Maßnahmen
wie Retentionsräume und dergleichen kein Interesse haben, sondern sich alleine auf den technischen, also passiven Hochwasserschutz in Celle beschränken, den wir - das betone ich - natürlich haben müssen. Dem widerspreche ich in keiner Weise. Wir müssen aber mehr haben. Beispielsweise brauchen wir Retentionsräume im Oberlauf.
Gut, ich bin am Ende meiner Ausführungen.
Herr Minister, Sie haben in dem Gespräch auf meine Bitte hin, Visionen für den Hochwasserschutz zu entwickeln, kapituliert und sich dazu nicht geäußert. Sie haben sich lediglich auf technische Maßnahmen zurückgezogen. Jetzt sagen Sie, ich spreche die Unwahrheit, und das ist falsch, Herr Minister!
Herr Minister, Herr Reckmann, Ihre Reden waren aus Ihrer Sicht sicherlich zweckdienlich. Das waren reine Rechtfertigungsreden
für ein Handeln, das in keiner Weise ausreichend ist.
Herr Minister, Sie hätten am letzten Wochenende beim Segelklub Mardorf in der Versammlung der Nordanlieger des Steinhuder Meeres anwesend sein sollen. Wenn Sie auch nur ahnen würden, was dort besprochen worden ist, dann hätten Ihnen bei Ihrer Rede nur so die Ohren geklungen, weil alles das, was die Realität erforderlich macht, anders war, als Sie es hier dargestellt haben.
- Das werde ich Ihnen noch sagen.
Herr Minister, Sie haben zum Schluss das i-Tüpfelchen aufgesetzt, indem Sie gesagt haben, wir mahnten nur zur Eile. Damit haben Sie geäußert, dass keine Eile geboten sei. Herr Minister, es ist fünf Minuten nach Zwölf. Wenn Sie mit Anliegern im Mardorfer Raum reden - ich bin da Anlieger mit einem größeren Anwesen, für das ich die Verantwortung trage -, dann werden Sie sehen, dass in den Sommermonaten dieses Jahres die Übernachtungszahlen bis auf 10 % zurückgegangen sind, weil die Menschen aus Nordrhein-Westfalen, die hier ihren Urlaub verbracht und Ihren Sport ausge
übt haben, deshalb nicht mehr kommen, weil sie keine Lust dazu haben, bei einem Segeltörn alle 10 Meter das Schwert zu ziehen und dann das Kraut vom Schwert zu entfernen, um weitersegeln zu können.
Wenn Sie so wie ich vor 14 Tagen auf dem Meer gewesen wären und die Situation richtig beobachtet hätten, dann hätten Sie festgestellt, dass auch die Prickenwege nur weiße Salbe auf einem Beinbruch und nichts anderes sind. Die Prickenwege sind vernünftig. Die Bezirksregierung hat die Prickenwege vernünftig geplant. Aber sie sind für den Sportbetrieb und für den allgemeinen Tourismus völlig unzureichend, weil das abgemähte Kraut, das mittlerweile eingesammelt wird, bis dahin aber noch nicht eingesammelt worden war, in die Prickenwege hineintreibt und den motorisierten Auswandererverkehr genauso wie den Segelverkehr behindert. Surfen können Sie fast überhaupt nicht mehr.
- Herr Plaue, halten Sie doch einmal Ihren Mund! Sie haben von nichts eine Ahnung, und davon eine ganze Menge. Sie quaken hier ständig dazwischen.
- Nun regen Sie sich doch nicht so auf! Jetzt rede ich. Sie können das ja nachher noch einmal nachziehen.
- Herr Plaue, das Wort „Flegelhaftigkeit“ haben Sie soeben genannt. Aber das passt auch zu Ihnen. Ich gebrauche den Begriff nicht, weil er zu mir nicht passt, Herr Plaue.
Meine Damen und Herren, eines ist ganz wesentlich: Die Bezirksregierung hat sich in den vergangenen Jahren, vor allem im letzten Jahr, alle Mühe gegeben, um die Situation in Gesprächen mit den Anliegern zu verbessern. Sie hat Pumpvorgänge veranlasst, die letztlich zur Entschlammung des
Meeres um 30 000 m3 geführt haben. Das ist in Ordnung und muss auch weitergeführt werden.
Wir fordern die Landesregierung aber auf, dass Polderflächen bereitgestellt werden. Wir kommen mit dem Polder, der heute zur Verfügung steht, nicht hin. Das ist zu wenig Fläche. Wir brauchen Polderflächen. Das heißt, dass die Landesregierung der Bezirksregierung Mittel zur Verfügung stellen muss, damit Polderflächen angekauft werden können, um das Steinhuder Meer in angemessener Weise entschlammen zu können. Nur dann wird letztlich ein Schuh daraus.
Herr Reckmann, wenn wir die drei Jahre, die Sie zuwarten wollen - Ihr Zahlenbeispiel hat das deutlich gemacht -,
tatsächlich abwarten, dann sind der Tourismus und der Sportbetrieb am Steinhuder Meer nicht im Wasser, sondern total am Boden, dann haben wir dort außer 70- oder 80-jährigen Menschen, die nicht mehr segeln und nicht mehr aktiv aufs Wasser gehen, niemanden mehr. Das kann nicht die Zukunft sein. Wir müssen hier etwas für die Jugend erhalten und nicht nur für alte Leute, die vielleicht einmal an der Promenade spazieren gehen. Wir müssen Jugend-Action, wir müssen Sportbetrieb erhalten, wir müssen Tourismus erhalten. Das erreichen wir nur, wenn wir der Bezirksregierung jetzt mehr Möglichkeiten geben, um die Entschlammung des Meeres und die Beseitigung der Wasserpest ad hoc, sofort in Angriff nehmen zu können. Wenn das jetzt durch die Winterzeit bis Januar oder Februar verzögert wird, dann meine ich mit ad hoc, dass wir die Entschlammung ab Februar massiv und in vollem Umfang in Angriff nehmen sollten - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Bartling, Sie haben eben etwas überzogen.
Wir sind uns in diesem Hause alle darüber klar, dass niemand versucht, darzulegen, dass Sie, der Umweltminister oder jemand anderes diesen Unfall von vornherein hätte verhindern können. Wir leben in einer Industriegesellschaft und wissen alle, dass es derartige Unfälle gegeben hat und wieder geben wird. Das ist nicht das Entscheidende. Es ist auch nicht das Entscheidende, dass man nach einem solchen Unfall eine groß angelegte medizinische und physiologische Untersuchung durchführt. Das ist wichtig, aber es ist nicht das Entscheidende. Das Entscheidende, wenn derartige Unfälle eintreten, ist, dass die Folgen gering gehalten werden. Die Folgen können jedoch nur dann gering gehalten werden, wenn jeder seine ihm übertragene Verantwortung übernimmt und erfüllt.
Es gibt in Niedersachsen einen Minister, der für die Umwelt zuständig ist. Dieser verfügt in seinem Ressort über Fachpersonal. Er hat davor gescheut und es versäumt, dieses Fachpersonal wenige Minuten oder Viertelstunden nach dem Unfall an diesen Ort zu schicken, damit sie dort beratend eingreifen. Ich habe gegenüber der Presse gesagt, dass der fachkundige Mann mit dem Hut gefehlt hat, den man fragen kann, der mit der Thematik und der Chemie umgehen kann. Herr Minister Jüttner, es wurde an dieser Stelle wieder einmal deutlich, dass Sie verantwortungsscheu sind!
Sie sind zu scheu, um nach vorne zu kommen und die Verantwortung zu übernehmen. Mehrere Tage nach dem Unfall, als es gar nicht mehr darum ging, in die erste Verantwortung einzusteigen, haben Sie versucht, sich zu exkulpieren. Das ist das Schlimmste, was passieren kann. Es wurde herausgestellt, dass Sie nicht zuständig seien, sondern dass auf Bundesbahngleisen die Bundesbahn zuständig sei. Das ist natürlich so. Aber was interessiert es die Menschen im Umfeld, die sich einer Gefahr ausgesetzt sehen, wenn Sie sich über Zuständigkeiten unterhalten?
Sie sind für das Umfeld verantwortlich. In den ersten Stunden fehlten klare Ausbreitungsbetrachtungen. Es nützt überhaupt nichts, wenn man nach einer Explosion irgendwo herumrennt und mit irgendwelchen Explosimetern misst. Man muss wissen, wo man zu messen hat. Sie haben Fachleute in Ihrem Ressort, die sich mit Ausbreitungs
betrachtungen auskennen. Die haben Sie nicht eingesetzt. Das ist ein ganz erheblicher Mangel.
Es gibt vor Ort keine tiefgreifende Fachkunde. Es ist etwas anderes, wenn es sich um einen ICE-Unfall wie in Eschede handelt. Dabei kann die Katastrophenschutzbehörde aus eigenem Wissen, eigenem Verständnis und eigener Schulung heraus eingreifen. Bei einem Chemieunfall braucht man Fachleute, die mit dem Stoff umgehen können und die Aussagen über die Ausbreitung dieses Stoffes in besonderen Eskalationsfällen machen können. Das haben Sie alles nicht beachtet. Sie haben sich aus diesem Vorgang herausgehalten. Das ist zu verurteilen. An dieser Stelle muss angesetzt werden. Die Fachleute wissen, dass die Entscheidungen, die in solch einem Fall in den ersten Minuten und Stunden getroffen werden, die entscheidenden sind. Tage danach brauchen wir diese Entscheidungen nicht mehr.
Herr Minister, ich rate Ihnen, endlich einmal die Verantwortung zu übernehmen und - da wir örtlich keine Fachkunde für solche Vorgänge aufbauen können - für Niedersachsen einen zentralen Pool zu schaffen, der beim Auftreten solcher Vorfälle eingesetzt wird. Nur so kommen wir zu einer Lösung, die der Bevölkerung gerecht wird und die vor allen Dingen Gefahren von der Bevölkerung abwendet. Die Sorge um die Menschen muss unser aller Interesse sein. Morgen haben Sie die Bodenproben auf dem Tisch. Sie haben schon vorher die Freigabe des Geländes verfügt. Sie wissen gar nicht, wo die Aerosole, wo die Tröpfchen nach der Explosion gelandet sind, ob sie z. B. auf einem Kinderspielplatz oder im Wald, an einer Stelle, an der kein Mensch spazieren geht, liegen. Das können Sie gar nicht beurteilen, weil Sie die Betrachtungen nicht angestellt haben. Das ist verwerflich, Herr Minister. Wir erwarten in Zukunft eine wesentlich andere Strategie.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Harms, Ihren Antrag könnte man eigentlich relativ kurz abhandeln. Im ersten Absatz stellen Sie fest, dass derzeit ein dauerhafter Abschluss der in der Asse eingelagerten schwach- und mittelradioaktiven Abfälle von der Biosphäre nicht gegeben ist. Das ist so, und deshalb wird ja ein Abschlussverfahren eingeleitet. Diese Feststellung kann ich also nur unterstützen und unterstreichen. Das kann jeder tun, der sich mit der Sache beschäftigt.
Zweitens stellen Sie in Ihrem Antrag die Forderung, dass über das Verfahren, das nunmehr laufen wird, unterrichtet wird. Auch das ist wohl selbstverständlich. Die Praxis im Umweltausschuss bei ähnlichen Dingen in der Vergangenheit war auch immer so, gerade wenn es um Radioaktivität oder um Kernbrennstoffe ging - hierbei geht es nicht um Kernbrennstoffe, aber um Radioaktivität -, dass wir eine Unterrichtung gefordert haben und sie im Allgemeinen auch in ausreichender Form erhalten haben.
Den dritten Punkt verstehe ich nicht so ganz. Ich weiß nicht, wohin Ihr Antrag da im Detail zielt. Sie fordern ein förmliches atomrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Anlage, obwohl Sie wissen, dass es 1967, beim Start der Einlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle in die Asse, ein Endlagerverfahren nicht gab. Der § 9 b ist bekannterweise erst 1976 mit der vierten Novelle in das Atomgesetz aufgenommen worden. Damals ist nach einem Verfahren zum Umgang mit radioaktiven Stoffen nach der Strahlenschutzverordnung gearbeitet worden. Das alles heute aufzuarbeiten hieße ja: rausnehmen, Verfahren durchführen, möglicherweise Ja sagen, alles wieder hineinbringen. Das können Sie doch wohl nicht ernst meinen!
Wenn Sie tatsächlich unterstellen, Frau Harms, dass das Material ausgelagert - das vermute ich beinahe hinter dem dritten Punkt Ihres Antrags;
von Ihnen habe ich ja auch schon manches in dieser Richtung gehört - und nach Gorleben oder nach Konrad verbracht werden muss, dann müssten Sie zunächst einmal den Antrag stellen, das Moratorium für das Endlager Gorleben aufzuheben und das Verfahren für das Endlager Konrad zu beschleunigen.
Aber beides beantragen Sie nicht. Deshalb verstehe ich diesen Punkt nicht so richtig.
So hätte dieser Antrag eigentlich abgehandelt werden können, und ich wäre damit am Ende meiner Rede.
Aber ein bisschen hat mich das aufgebracht, was Sie, Herr Mühe, dazu gesagt haben. Sie verteilen hier Wertungskarten. Sie müssen eines bedenken: Die Asse ist eingerichtet worden und im Wesentli
chen betrieben worden unter einer SPDLandesregierung und - das kann ich aus eigener Anschauung sagen, weil ich damals in dem Bereich tätig war - unter Einflussnahme des Bundeskanzlers Helmut Schmidt und des damaligen Forschungsministers Volker Hauff.
- Ich wollte das nur noch einmal deutlich gesagt haben, Herr Mühe. - Ernst Albrecht, der damalige Ministerpräsident, hat nämlich 1978 gegen den heftigen Widerstand des Bundeskanzlers die weitere Einlagerung in die Asse verhindert. Der Bundeskanzler und der Forschungsminister, beide SPD, wollten weiter in die Asse einlagern.
Das hat Albrecht verhindert; sonst gäbe es heute nicht 125 000 Fässer mit schwachradioaktiven Abfällen, sondern es wären sicherlich schon 400 000 oder jedenfalls in dieser Größenordnung. Hier muss man die Relationen schon richtig erkennen, und man muss auch irgendwo bei der Wahrheit bleiben.
Frau Harms, letztlich kommt es gar nicht darauf an, ein förmliches Verfahren durchzuführen, was Sie in den Vordergrund stellen. Die Form und die Aktenlage gerade zu rücken ist nicht das Entscheidende. Für uns ist entscheidend, dass das materiell Notwendige abgehandelt wird, also das, was für die Legitimierung dieses Endlagers erforderlich ist. Wir brauchen einen klaren Sicherheitsbericht. Wir brauchen eine klare Sicherheitsanalyse. Letztlich muss von Experten bestätigt werden, dass in der Asse bei entsprechenden Verfüllmethoden, die noch festzulegen sind, Langzeitsicherheit realisiert werden kann. Wenn das vorliegt, dann ist das für uns in Ordnung.
Natürlich wollen auch wir das nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit bearbeiten lassen, sondern wir wollen die Öffentlichkeit in vollem Umfang einbeziehen. Aber für ein förmliches Verfahren nach § 9 b fehlt jede Grundlage. Es ist auch nicht erforderlich. Vielmehr muss das materielle Sicherheitsdenken eingefordert werden. Soweit ich die Planungen kenne, besteht keine Gefahr, dass das missachtet wird.
Herr Minister Jüttner, Sie sind letztlich für das Verfahren zuständig. Wir haben großes Interesse
daran, dass die Öffentlichkeit nicht nur über Internet oder über eine allgemeine Sachdarstellung informiert wird. Wenn schon kein förmliches Verfahren durchgeführt wird, halten wir es für ganz entscheidend, dass eine „Quasierörterung“ durchgeführt wird, um den Betroffenen, den Menschen im Umfeld, die Möglichkeit zu geben, qualifiziert Fragen zu stellen und qualifizierte Informationen einzufordern. Wenn es förmlich auch keine Bedeutung hat, so kann es materiell durchaus eine Bedeutung haben.
Ich gehe davon aus, dass sich im Ausschuss herausstellen wird, dass das Wesentliche, und zwar die beiden ersten Teile des Antrags, ohne weiteres bestätigt werden können. Hinsichtlich des dritten Teils des Antrags werden Sie sicherlich auch nicht auf die Zustimmung der CDU zählen können, Frau Harms. Für die materiellen Inhalte und die Beteiligung der Öffentlichkeit in vollem Umfang setzen wir uns jedoch vehement ein. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Harms, es war schon fast bösartig, dass Sie mir gerade unterstellt haben, ich würde die Verantwortung für die Fehler von vor 1978 übernehmen. Ich habe genau das Gegenteil gesagt. Wenn jemand Verantwortung übernehmen muss, sind das andere. Ich war 1978 derjenige, der mit einigen anderen Kollegen dem Ministerpräsidenten empfohlen hat, dem Drängen des Bundes, die Asse weiterzubetreiben, nicht nachzugeben, sondern hier einen Schlussstrich zu ziehen. Wenn der Minister in den damaligen Akten meine Unterschrift in den entsprechenden Vermerken sieht, wird er das bestätigen.
Ich weise weit von mir, was Sie gerade gesagt haben, Frau Harms. Ich unterstelle Ihnen aber, dass Sie mit der Asse in der Region Angst verbreiten und deutlich machen wollen, auf welchem Pulverfass die Leute sitzen, obwohl das heute in keiner Weise zu bestätigen ist. Dass die Asse nicht das ideale Endlagerbergwerk ist, wissen wir alle. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Dass wir aber heute verpflichtet sind, aus der Asse etwas zu machen, was den Menschen langfristig nicht zum Bösen, sondern zum Guten gereicht, ist uns allen auch klar.
Deshalb verstehe ich überhaupt nicht, dass Sie das zum Vehikel machen, um Ihre Politik in der Region in der Form durchzusetzen. Ich meine, wir würden eher zu einem vernünftigen Ergebnis kommen, wenn Sie sich da etwas zurückhalten würden.
Herr Minister, ich habe Ihre Antwort auf die Frage von Frau Zachow so verstanden, dass der Mitarbeiter tatsächlich kontaminiert ist. Durch welche Nuklide ist er kontaminiert worden, und worauf führen Sie das zurück?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben bei der ersten Beratung dieses Antrages im Juli des letzten Jahres erklärt, dass Sie einen Konsens suchen würden. Sie haben vorgegeben, dass die in der Förderschule vorhandene Kompetenz genutzt werden sollte und die gezielten Angebote zur Sprachförderung und die finanziellen Anstrengungen in diesem Bereich weiterhin dringend erforderlich seien. Das waren damals Signale, die eine problembewusste Handhabung dieses Themas und Ihr Interesse an der Fortführung des außerordentlich erfolgreichen pädagogischen Verbundsystems - Förderschule CJD Celle, Internat - erkennen ließen.
Leider soll unser Antrag nun gänzlich abgelehnt werden. Die Planung dieses Hauses sieht die Schließung der Förderschule zum Ende dieses Jahres vor. Mir ist nicht klar, wie man aufseiten der SPD-Fraktion diesen abrupten Meinungswandel von Juni bis heute begründen will.
Damals wurden die Kompetenz und das dringende Erfordernis dieser Förderschule von Ihnen, Frau Ministerin, beschworen. Jetzt soll das alles nicht mehr gelten, obwohl es eindeutige Erkenntnisse gibt, die die Fortführung dieses Verbundsystems aus pädagogischen Gründen und aus Gründen der Integration fordern. Im Kultusausschuss war sogar von einem neuen niedersächsischen Integrationsrahmenkonzept die Rede, in dem die Förderschule des Landes im Jugenddorf Celle Modellfunktion übernehmen sollte.
Im Spätherbst des letzten Jahres gab es plötzlich eine Kehrtwendung in der Argumentation. Die Förderschule schien nicht mehr erforderlich zu sein, weil man die Integration von jungen Aussiedlern in Niedersachsen - wie angeblich in ganz Deutschland - dezentral betreiben wollte.
Die dislozierte Beschulung, die Sie angesprochen haben, erfolgt gerade nicht in ganz Deutschland. Denn zumindest in Bayern und NordrheinWestfalen hat die Spracherziehung der jungen Aussiedler in Internatseinrichtungen einen sehr hohen Stellenwert.
In einem Schriftwechsel zwischen dem Ministerpräsidenten und mir hat dieser mir erklärt, dass er den örtlichen Regelschulen bezüglich des Förderangebotes eine hohe Priorität beimisst. Das mag vielleicht richtig sein, aber nur für Personen unter 15 Jahren. In unserem Fall geht es aber um 15- bis
18-Jährige, also um junge Menschen, die an der Schwelle von der allgemein bildenden Schule zum Beruf stehen.
Ohne Sprachkenntnisse finden sie bei uns keine Orientierung. Sie sind demotiviert und desillusioniert. Es kann keiner wirklich daran glauben, diese sprachlose Migrantengruppe durch wenige Stunden Deutschförderunterricht pro Woche in einer Regelschule in einem Umfeld, in dem man sie nicht versteht, in dem man sich über sie lustig macht, erfolgreich zum Schulabschluss zu führen und auf den Beruf vorbereiten zu können.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, erkennen Sie denn nicht, wo diese sprachlosen jungen Menschen landen? - Der Leiter der Jugendvollzugsanstalt in Hameln kann es Ihnen sagen. Allein in Hameln gibt es 120 inhaftierte junge Aussiedler aus diesem Betroffenenkreis. Wenn man diese jungen Menschen nicht in eine alltags-, sprachstands- und begabungsgerechte Fördermaßnahme aufnimmt, verlassen sie unsere gesellschaftliche Normalität. Das Ergebnis ist Kriminalität.
Viele Menschen im Land klagen über das Verhalten jugendlicher Aussiedler. Das ist kaum verwunderlich, wenn ein 15-jähriger Aussiedler in eine rein deutschsprachige 8. Klasse kommt und wegen fehlender Sprachkenntnisse und fremder Lebensgewohnheiten kaum mit seinen Mitschülerinnen und Mitschülern kommunizieren kann. Die völlige Frustration ist die unausweichliche Folge. Der Lernerfolg geht gegen Null, und die Gefährdung ist vorprogrammiert.
Die Regelschule kann unter ihren Voraussetzungen einfach nicht das bieten, was die Förderschule für die jungen Migranten leisten kann. Deshalb ist es unerlässlich, dass in einem Flächenland wie Niedersachsen auch zukünftig eine zentrale Internatsförderschule zur Integration von sprachlichen Seiteneinsteigern vorgehalten wird. Damit reduzieren wir Fehlentwicklungen, vermitteln echte Integrationschancen, wirken präventiv und entlasten Regelschulen, die mit den jungen Aussiedlern ohnehin überfordert sind.
Meine Damen und Herren, bedenken Sie bitte auch, dass wir mitten in der Diskussion um ein Einwanderungsgesetz stehen. Wir verschleudern jetzt unsere Ressourcen, wie z. B. die Internatsförderschule, die wir wahrscheinlich im Jahr 2003 dringend benötigen. Der Schock der PISA-Studie
sitzt tief und treibt den Ministerpräsidenten fast wöchentlich zu neuen Höhenflügen in der Schulpolitik. Obwohl die PISA-Studie noch nicht voll ausgewertet ist, macht sie doch deutlich, dass die sprachliche Integration an den Regelschulen nur unzureichend gelingt. Entweder ist das Lehrpersonal für diese anstehende Aufgabe nicht ausreichend ausgebildet, oder vorhandene Förderstunden werden als Vertretungsreserve missbraucht.
In der Förderschule ist über die Jahrzehnte hinweg ein hoch qualifizierter Lehrkörper und mit dem CJD zusammen eine nicht zu übertreffende Bildungseffizienz herangewachsen. Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, Frau Ministerin, diese dürfen wir doch nicht einfach aufgeben!
Es wurde im Zusammenhang mit der Beratung unseres Antrages immer wieder erklärt, das Internat des CJD und die Förderschule hätten rückläufige Belegungszahlen, weil die Migranten an dieser Beschulung kein Interesse mehr hätten. Es trifft zu, dass die Belegungszahlen stark rückläufig sind. Gerade das führt zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des CJD. Aber der Grund für die rückläufigen Zahlen ist doch ein anderer: Man will die Schule vergessen - warum auch immer; mir ist das nicht klar. Ich will nicht sagen, dass man für den Besuch dieser Schule unbedingt Werbekampagnen starten muss. Aber eine offene Information gegenüber den Aussiedlern und bei den verantwortlichen Schulen sowie in der Administration am Wohnort ist in den letzten Jahren immer weniger erfolgt.
Wenn etwas verschwiegen wird – das ist eine Lebenserfahrung –, erlischt automatisch das Interesse daran. Wir alle sollten aber ein grundsätzliches Interesse daran haben, dass möglichst viele der jungen Migrantinnen und Migranten derartige Internatsschulen besuchen. Denn die Wahrscheinlichkeit, den deutschen Schulabschluss in der 9. oder 10. Klasse einer Internatsschule zu erreichen und damit eine Lehrstelle zu bekommen, ist erheblich größer als infolge des Besuches einer Regelschule. Das Abgangszeugnis ist an der Förderschule eine absolute Ausnahme. Das müssen Sie mal verifizieren. Dass wir für diese Internatsförderschule entschieden mehr tun müssen, sagen nicht nur ich und meine Fraktion, das sagen nicht nur die Experten aus dem Jugendstrafvollzug, nein, das sagt auch der SPD-Unterbezirk Celle, der vor zehn Tagen einen eindeutigen Antrag auf Erhalt der Förderschule beschlossen hat.
Ihre Schulbehörde, Frau Ministerin, deren Erfahrung Sie vor Ihrer Schließungsentscheidung möglicherweise ignoriert oder gar nicht eingeholt haben, sieht sich in keiner Weise in der Lage, in dem von Ihnen und dem Ministerpräsidenten so hoch gelobten dezentralen Lernmodell die Voraussetzungen für die Integration zu schaffen.
Ich zitiere hierzu eine aktuelle Verfügung der Bezirksregierung Hannover vom Ende des letzten Jahres, die Sie wahrscheinlich nicht kennen. Diese betrifft die Förderung ausgesiedelter ausländischer Schülerinnen und Schüler, die ohne hinreichende Sprachkenntnisse nach Deutschland kommen. Dieses Schreiben ist an Schulen im Landkreis Nienburg und an den Landkreis Nienburg selbst gerichtet.
„Sehr geehrte Damen und Herren, nach den Erfahrungen der letzten Jahre siedeln immer mehr Familien nach Nienburg über, deren Kinder schulpflichtig sind, jedoch über nicht hinreichende oder gar keine Deutschkenntnisse verfügen.“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Letzte erschüttert mich natürlich, weil ich gerade aus der betroffenen Region etwas Zuspruch erwartet habe. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen.
Frau Ministerin, ich kann mich nur bei Ihnen entschuldigen, dass Sie den Brief vorher nicht bekommen haben. Aber es war für mich eindrucksvoll, wie Sie diese Information hier quittiert haben. Das zeigt in die richtige Richtung und zeigt, dass Sie von diesem Brief überrascht waren. Als ich ihn vor wenigen Tagen bekommen und gelesen habe, war ich genauso überrascht. Es war aber leider nicht mehr die Zeit, ihn Ihnen zu übermitteln. Deshalb habe ich ihn hier vorgelesen, um auch deutlich zu machen, wie die Realität aussieht. Ich gehe
davon aus, Frau Ministerin, dass Sie das verstanden haben, was ich mit meinem Antrag gewollt habe, und bereit sind, auch in die SPD-Fraktion hineinzuwirken und diesen Antrag noch einmal weiter zu behandeln.
Zu der Frage des CJD-Internats kann ich Ihnen sagen: Sie haben Recht, dass das Internat - ich habe das auch gesagt - finanzielle Schwierigkeiten hat. Die Förderung pro Tag und Schüler bzw. Schülerin beläuft sich auf 50 DM. Diese finanziellen Schwierigkeiten sind im Wesentlichen dadurch entstanden, dass wir heute eine Belegungszahl von 50 Internatsschülern bei genau 99 Schülerinnen und Schülern insgesamt haben und das Internat in der Hochzeit ungefähr 230 Internatsschüler aufweisen konnte. Aber wenn wir mit 150 Internatsschülern operieren können, kommen wir schon einer eigenen Tragfähigkeit näher. Hierüber muss also gesprochen werden. Ich will Sie davon überzeugen, Herr Möhrmann, dass wir den Antrag noch einmal beraten müssen und dass wir ihn nicht einfach in die Mottenkiste packen dürfen, sondern darüber muss geredet werden.
Damit mehr Schülerinnen und Schüler dorthin kommen, ist es wesentlich - Frau Ministerin, das habe ich auch kurz gesagt, allerdings leider viel zu kurz, weil die Zeit nicht ausreicht -, dass wir in die Administration vor Ort hineinwirken und die Aussiedler informieren müssen. Ich sage Ihnen: Wenn das funktioniert, dann haben wir genau das, was wir wollen, nämlich eine voll besetzte Schule mit lernwilligen und lernfähigen jungen Aussiedlern, die präventiv und in jeder Beziehung positiv behandelt werden.
Wenn Frau Wiegel hier wieder erklärt - das sind alte Klamotten -, dass sich das Massenproblem durch diese eine Schule nicht lösen lässt - ich habe das doch deutlich gesagt -: Uns interessieren nicht die Grundschüler und die bis 15-Jährigen, sondern uns interessieren die Schülerinnen und Schüler, die an der Schwelle zum Berufsleben stehen. Da ist dieses Thema relevant. Die haben zum Teil in ihrem Heimatland einen Schulabschluss erworben. Sie kommen hierher und fangen noch einmal bei null an. Wer dann nicht frustriert wird, wenn er nicht in die richtigen Hände kommt, der muss ja ein Übermensch sein. Es liegt doch auf der Hand, dass das nicht in Ordnung ist. Wir müssen also Eltern informieren und vor Ort informieren, dann wird das Internat auch lebensfähig.
Frau Wiegel, Ihre letzten Worte haben mich zutiefst erschüttert. Ich müsste eigentlich noch mehr sagen, aber der Herr Präsident läutet ab. Ihr Unterbezirksparteitag hat die Notwendigkeit erkannt, diese Schule zu erhalten. Sie aber votieren hier offen dagegen. Das ist für mich völlig unverständlich. Ich wiederhole noch einmal den Antrag, meine Damen und Herren - Herr Möhrmann, ich bitte Sie, da auch mit einzugreifen -, diesen Antrag noch einmal an den Ausschuss zurück zu überweisen, um dieses Problem noch einmal behandeln zu können, weil Fakten auf dem Tisch sind, die bisher nicht in die Behandlung eingeflossen sind und möglicherweise ein anderes Ergebnis rechtfertigen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dehde, ich möchte gleich einen Satz von Ihnen aufgreifen: Tausendmal beraten und nichts gelernt. Genau das möchte ich an Sie zurückgeben.
Die Problematik, die ich anspreche, ist im Ausschuss oftmals angesprochen worden. Sie ist von der Beamtenschaft aus der Landesregierung zwar kommentierend abgewiegelt worden, aber wir wissen, dass das, was die Beamten aus dem Naturschutzbereich im Ausschuss erklären, nicht immer ganz zuverlässig ist und wiederholt vom Minister zurückgenommen werden muss.
Herr Minister, ich möchte nichts behaupten, aber ich möchte Sie bitten, noch einmal deutlich zu erklären, was wir im Ausschuss immer wieder gehört haben. Ich meine die Erhaltungsziele zur EU-Vogelschutzrichtlinie. Wie Sie wissen, ist die
EU-Vogelschutzrichtlinie in einem Kartenwerk dargestellt, das durch einen textlichen Beitrag mit dem Titel „Aktualisierung der Gebietsvorschläge gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie in Niedersachsen“ ergänzt wird. Darin sind Erhaltungsziele genannt, mit denen Maßstäbe gesetzt werden, die man zur Beurteilung der Erheblichkeit denkbarer Beeinträchtigungen im Rahmen der Durchführung von Verträglichkeitsprüfungen gemäß § 19 Naturschutzgesetz heranziehen kann.
Um genau diese Erhaltungsziele geht es. Genannt sind u. a. der Erhalt und die Entwicklung großflächiger Schilfröhrichte am Beispiel der Weserinsel/Unterweser; das ist der Bereich Aschwarden. In diesem Zusammenhang werden u. a. die Förderung extensiver Grünlandbewirtschaftung ohne weiteren Grünlandumbruch sowie das Zulassen natürlicher Wasserstände genannt, d. h. Aufheben der Sieltore und Zulassen von Ebbe und Flut im jetzt bewirtschafteten Flächenbereich. Genau das wollen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort nicht. Sie jedoch nehmen diese Zielvorstellungen in Ihre Erhaltungsziele auf.
Nach Reklamationen der Bürger vor Ort treten Mitglieder der Landesregierung dort auf und erklären, das alles stehe nur auf dem Papier, und in Wirklichkeit wolle man das gar nicht. Ich möchte heute gerne von Ihnen hören, dass Sie genau diese Erhaltungsziele nicht umsetzen wollen und dass Sie die nachgeordneten Behörden, die letztlich für die Umsetzung zuständig sind, auffordern werden, genau diese Erhaltungsziele nicht umzusetzen, und zwar nicht nur bei V 27 - Unterweser -, sondern auch in anderen Bereichen, wo es in ähnlicher Weise eklatante Nachteile für die Bevölkerung gibt.
Herr Minister, wenn Sie das heute erklären, dann nehmen wir Ihnen auch ab, dass es so sein wird. Wenn Sie es nicht erklären, wissen wir, was wir den Menschen vor Ort über Ihre Politik sagen müssen. - Herzlichen Dank.
Das bringt schon was. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie hätten es wesentlich kürzer machen können. Dann hätte auch ich jetzt nicht mehr reden müssen. Sie sollten nicht um den heißen Brei herumreden, sondern klipp und klar sagen, dass das, was Sie vor Ort bezüglich der Erhaltungsziele - z. B. V 27 Unterweser, Aschwaden - verkünden bzw. verkünden lassen, später umgesetzt werden soll.
Sie machen aber etwas anderes. Sie erzählen vor Ort etwas und schreiben Papiere, in denen genau das Gegenteil steht. Ich erinnere nur einmal: Zulassen natürlicher Wasserstände in einem Gebiet, das deichgeschützt ist und durch Sieltore wasserreguliert wird. Dort sollen nach Ihrer Aussage - Zulassen natürlicher Wasserstände - die Sieltore stillgelegt werden. Das heißt, die Flut überströmt dieses Gebiet. Eine geregelte Landwirtschaft ist dort nicht mehr möglich. Dem treten Sie nicht entgegen. Erklären Sie, dass Sie das nicht wollen und in diesem speziellen Bereich genau das, was Sie aufgeschrieben haben, nicht umsetzen lassen wollen. Dann sind wir doch voll zufrieden. Da reichen zwei Sätze.
Im Übrigen stimmt das, was Sie eben gesagt haben, nicht, dass Sie nämlich generelle Erhaltungsziele formuliert haben. Tatsache ist vielmehr, dass Sie für jedes Gebiet - es sind 56 oder mehr in Niedersachsen - ganz konkrete Erhaltungsziele - das ist ja von der Sache her auch richtig - ausgewiesen haben. Ich habe das nur als Beispiel gebracht und gesagt, man möge die anderen Fälle in ähnlicher Weise prüfen. Mit diesem Beispiel verbunden ist ein ganz bestimmtes Erhaltungsziel: Zulassen natürlicher Wasserstände. - Dagegen wehren wir uns, weil Sie der Landwirtschaft in diesem Gebiet damit den Boden unter den Füßen wegziehen.
Ein weiteres Erhaltungsziel ist die Förderung extensiver Grünlandbewirtschaftung ohne weiteren Grünlandumbruch. Dass das Grünland dort in bestimmten Zeitabständen umgebrochen wird, ist für die Menschen vor Ort von existenzieller Bedeutung; denn sonst können sie keinen Kohl anbauen. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie erklären, dass das auch nicht Ihr Ziel ist. Mehr wollte ich gar nicht gesagt haben, und ich wollte auch keine andere Antwort haben.
Wenn Sie es schon nicht aufnehmen wollen, für das Protokoll halte ich es aber schon für wichtig. Herr Minister, ich habe eben ausschließlich über Innendeichsflächen gesprochen. Nur da zählt die Wasserhaltung, nicht aber außendeichs; denn dort können wir Ebbe und Flut zum Glück noch nicht regulieren.
Herr Minister, Sie sind nicht auf dem Laufenden. Ich sage noch einmal: Wir sind von Ihren Leuten oft hinters Licht geführt worden. Beispiele dafür haben wir ja.
Ich brauche doch nur das Nationalparkgesetz Wattenmeer zu nennen. Es gibt im Wattenmeergesetz doch zwei Beispiele, die hier deutlich besprochen worden sind. Ich möchte von Ihnen hören, dass das, was Sie aufschreiben, nicht gilt.
Herr Inselmann, ist Ihnen bekannt, dass wir im Ausschuss ein Protokoll führen lassen? Darin sind bestimmte Passagen enthalten. Ist Ihnen bekannt, dass das, was Sie eben gesagt haben, in keiner Weise dem Inhalt des Ausschussprotokolls entspricht? Und ist Ihnen auch bekannt, dass ich Weiteres über die Ausschusssitzung nicht sagen darf, weil sie nichtöffentlich war?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe Verständnis dafür, dass Sie diesen Raum verlassen wollen; ich will ja auch raus.
Aber es ist üblich, dass jemandem, der falsch verstanden wurde oder sich unverständlich ausgedrückt hat, die Möglichkeit einer persönlichen Erklärung gewährt wird. Eine solche möchte ich hier abgeben.
Herr Schwarzenholz hat gesagt, ich hätte die Umweltverwaltung pauschal verurteilt. Das ist nicht so. Ich habe gesagt - das lässt sich im Protokoll nachlesen -, im Zusammenhang mit den Wattenmeergesetzen haben wir von der Umweltverwaltung zweimal Dinge erlebt, die falsch waren und vom Minister korrigiert werden mussten.
Das trifft auch zu. Das war bei der Umwandlung der Verordnung in das Gesetz 1999/2000 der Fall - mit der falschen Grenzziehung und der falschen Grenzmarkierung in den Kartenwerken -, und das war auch in der Plenarsitzung im Juni dieses Jahres bei der letztlich fast einvernehmlichen Abstimmung über das jetzige Wattenmeergesetz der Fall.
Etwas anderes habe ich nicht gesagt, Herr Schwarzenholz. Es war keine pauschale Verunglimpfung der Naturschutzverwaltung.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir begrüßen diese Anträge der Fraktion der Grünen grundsätzlich. Allerdings bitten wir darum, die Thematik nicht allein an dem Internationalen Jahr des Ökotourismus 2002 festzumachen; denn wir meinen, dass diese Thematik grundsätzlicher behandelt werden muss.
Wir bedauern ein wenig, dass der Schwerpunkt auf dem Tourismus liegt. Ich glaube, dass dadurch bei der Landesregierung eine Verschiebung in Richtung Tourismus erfolgt. Ich glaube aber, dass Natur und Sport im Vordergrund stehen. Wir sollten die Zielrichtung der Anträge zumindest in Form eines wesentlichen Untertitels dahingehend aktualisieren, dass wir darauf hinweisen, dass die Thematik Sport und Umwelt und im Rahmen dieser Thematik wiederum Sport in Natur und Landschaft im Vordergrund stehen. Wenn wir das machen, haben wir eine Grundlage für konstruktive Ansätze.
Ich gehe nun gern im Einzelnen auf Ihre drei Anträge ein. Die größte Übereinstimmung besteht mit Sicherheit bezüglich des Antrages zum Mountainbike-Sport. Dieser ist in seinen Grundzügen in Ordnung. Es ist wichtig, die große Zahl der Mountainbike-Sportler nicht wild in Natur und Landschaft zu lassen, sondern diese Aktivströme zu kanalisieren, sie zu ordnen. Gerade in den Bereichen, die für Mountainbiker interessant sind, im Harz, im Mittelgebirgsraum, ist es notwendig, Naturparke und sportliche Nutzung, MountainbikeNutzung, parallel zu entwickeln. Nur im Konsens zwischen Sport, Freizeit und Natur kann man zu Lösungen kommen, die allen drei Bereichen zuträglich sind und nicht einen Bereich in besonderer Weise beeinträchtigen.
Auf den Klettersport möchte ich nur kurz eingehen. Dazu wird mein Kollege Gansäuer noch nähere Ausführungen machen. In der Gesamtbetrachtung ist es wichtig, zu berücksichtigen, dass der Deutsche Alpenverein im Bereich des Klettersports in den letzten Jahren eine ganz erhebliche Entwicklung zu verzeichnen hat. Dagegen stehen regionale Sperrtendenzen. Bestimmte Felsen werden - bei zunehmender Sportlerzahl - gesperrt. Das ist kontraproduktiv. Der Druck auf die noch zum Klettern freigegebenen Felsen wird immer größer. Dadurch kommen wir in einen Teufelskreis. Letztlich werden auch diese Felsen noch geschlossen,
sodass der Alpenverein und die Kletterorganisationen das Nachsehen haben.
Ein Konzept liegt übrigens bereits vor, Frau Steiner. Wir brauchen kein neues Konzept. Der Deutsche Alpenverein hat ein Konzept erarbeitet. Es muss vielleicht geringfügig modifiziert werden, ansonsten muss es nur umgesetzt werden. Wenn wir die Landesregierung davon überzeugen können, sind wir auf dem richtigen Weg.
Sicherlich ist es nicht verwunderlich, wenn ich mich dem Kanuwandern zuwende. Hier gibt es wohl aber auch die meisten Probleme. Ihr Antrag enthält, so meine ich, zwei Fehler, die wir in den Ausschussberatungen grundsätzlich abarbeiten müssen. Es kann nicht sein, dass sich der Antrag nur auf die Elbtalaue bezieht. Die Elbtalaue ist nur ein ganz kleines Segment im gesamten niedersächsischen Problembereich Kanusport und Umwelt. Wenn Sie die Möglichkeit suchen, Zielsetzungen im Zusammenhang mit dem Biosphärenreservat zu formulieren, dann müssen Sie das auch wirklich tun. In Ihrem Antrag ordnen Sie den Kanusport dem Biosphärenreservat unter. Das geht nicht. Wir müssen in unseren Beratungen zum Biosphärenreservat eine gleichwertige Behandlung der naturbezogenen und auch der sportlichen Interessen und der wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen. Ich zitiere hierzu einmal kurz aus einem Kommentar zu § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes, der die Biosphärenreservate betrifft: Im Biosphärenreservat steht nicht der konservative Naturschutz im Vordergrund, sondern das Bemühen des wirtschaftenden Menschen, auf die Belange der Natur Rücksicht zu nehmen, um so zu einem harmonischen Miteinander von Natur und Mensch zu gelangen. Sie verfolgen einen ganzheitlichen, über den Naturschutz hinausgehenden Ansatz, indem neben dem Naturschutz gleichrangig auch den ökonomischen, sozialen, kulturellen und ethischen Aspekten der historisch geprägten Landschaften Geltung verschafft werden soll.
Ich wiederhole: Soziale und kulturelle Aspekte sind gleichwertig neben dem Naturschutz zu betrachten. Darauf müssen wir eingehen. Wir haben das erfolgreich im Zusammenhang mit der Realisierung der Nationalparkgesetze Wattenmeer und Harz getan. In diesem Zusammenhang ist das, so meine ich, recht gut gelungen. Im Biosphärenreservat haben gerade die sozialen und kulturellen und damit auch die sportlichen Interessen einen höheren Stellenwert, als dies in einem National
park der Fall ist. Das müssen wir entsprechend berücksichtigen.
Die Planungen zum Biosphärenreservat müssen den Sport von Grund auf mit einbeziehen. Wir müssen das subsidiär mit behandeln. Nur so kommen wir zu einem gemeinschaftlichen Erfolg.
Die zweite Fehleinschätzung in Ihrem Antrag begehen Sie mit der beispielhaften Darstellung der Verhaltenskodices in Bezug auf den Bootssport auf der Unterelbe und die Fließgewässer im Regierungsbezirk Lüneburg. Bezüglich der Unterelbe - das akzeptiere ich - sind die Bezirksregierung Lüneburg auf der einen Seite sowie der Landeskanuverband und der Deutsche Kanuverband als Vertreter des organisierten Sports auf der anderen Seite beispielhaft vorgegangen. Hier ist etwas Konstruktives gemacht worden. Ich danke auch der Regierungspräsidentin ganz herzlich für ihren persönlichen Einsatz in diesem Bereich. Aber insbesondere im Bereich der Fließgewässer im Regierungsbezirk Lüneburg besteht wirklicher Handlungsbedarf. Hier befinden wir uns bei Weitem noch nicht auf einem konsensnahen Feld, Frau Steiner, sondern hier muss noch daran gearbeitet werden. Die oberste Instanz, der Gesetzgeber, und die oberste Fachbehörde müssen daran arbeiten, dass hier etwas Konstruktives passiert und dass dem Sport die ihm zustehende Rechtfertigung zukommt.
Ich denke mit etwas Wehmut an die damaligen Beratungen unseres Sportgesetzes zurück. Wenn wir dieses Thema damals in das Sportgesetz eingebunden hätten und der Landtag dies akzeptiert hätte, dann hätten wir heute eine Grundlage und bräuchten darüber nicht mehr zu reden. Dann hätten wir das in trockenen Tüchern.
Wir sind gut beraten, den Gesamtkomplex Sport und Naturschutz unter Fortschreibung des Antrags aus dem Jahr 1985 - damals ist dieses Themenfeld hier in diesem hohen Hause schon behandelt worden - weiter zu aktualisieren. Die Erfahrungen aus der Umsetzung des Antrags aus dem Jahr 1985 sind bis heute allerdings nicht so positiv. Deshalb besteht Handlungsbedarf. Deshalb begrüßen wir auch diesen Antrag. Wir brauchen einen weiterführenden qualifizierten Rahmen, damit wir diese drei Anträge zielorientiert beantworten können. Wir müssen in diesem Rahmen dafür sorgen, dass
Vollzugsbehörden - wie dies heute zum Teil geschieht - ihre Entscheidungen nicht emotional und willkürlich treffen, sondern wir müssen gewisse Vorgaben machen und den Vollzugsbehörden vor Ort die Spezifika überlassen. Nur so kriegen wir das Themenfeld Natur, Sport und Freizeit letztendlich in den Griff.
Ich hoffe, dass wir in den Ausschüssen weiterführende und konstruktive Beratungen haben werden; denn das Ziel, das Sie mit Ihren Anträgen angestoßen haben, ist es wert, erreicht zu werden. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anlässlich eines Besuches in der Förderschule des Christlichen Jugenddorfes in Celle vor einigen Wochen sind wir mit erheblichen Problemen konfrontiert worden, die, wenn sie nicht kurzfristig gelöst werden, zum Schuljahresende existenzielle Folgen für diese Schule haben werden.
Zunächst einige Fakten. Ca. 8 400 Aussiedler sind im Jahre 2000 Niedersachsen zugewiesen worden. Die Zahl der Aussiedler entwickelt sich rückläufig. Von den dem Land zugewiesenen Migranten sind ungefähr 8 % 14- bis 19-jährige. Es kann also von 600 bis 700 schulpflichtigen Personen ausgegangen werden. Man kann heute sagen, dass alle, die zu uns kommen, ausgesprochen schlechte deutsche Sprachkenntnisse haben, was gerade für die Migranten im jugendlichen Alter gilt. Sie isolieren sich in unserer Gesellschaft und entziehen sich damit auch der Integrationsmöglichkeit, weil sie keine Sprachkenntnisse haben. Daraus erwächst automatisch eine zunehmende Kriminalität mit einer erheblich wachsenden Brutalität. Ich glaube, darüber sind wir uns einig.
Was macht die Landesregierung? - Sie erstellt Statistiken, sie redet über Integration, sie redet über Prävention, sie weist auf gravierende Mängel in der schulischen und beruflichen Qualifizierung junger Migranten hin, und das war es. Tatsächlich tut sie nichts. Sie gefährdet vielmehr den wirtschaftlichen Bestand und die pädagogische Leistungsfähigkeit der einzigen Förderschule, die wir im Lande haben und die seit fast zwei Jahrzehnten hervorragende Leistungen bei der Ausbildung von Migranten erbringt.
Tatsächlich führen rückläufige Aussiedlerzahlen aufgrund des Wohnortzuweisungsgesetzes zur Dislozierung der Migranten in der Fläche unseres Landes mit teilweise positiven Folgen, aber, was die Beschulung angeht, teilweise auch durchaus negativen Folgen. Statt nun einzelne Migranten aus der weiten Fläche zentral in die dafür vorgesehene Schule des CJD nach Celle zu überweisen, lässt man sie vor Ort, beschult man sie als Einzelpersonen oder in kleinsten Gruppen vor Ort, ohne dass die Schulen dabei in der Lage wären, ihre Arbeit wirklich in der erforderlichen Qualität und mit dem erforderlichen Ergebnis zu leisten. Den Schulen fehlt zum großen Teil die Erfahrung im Umgang mit den Migranten, und es fehlen auch wesentliche Voraussetzungen, um eine angemessene Beschulung überhaupt durchzuführen.
Es mag für den Haushalt der Kultusministerin vielleicht interessant sein, so zu verfahren, denn die Schulen, die einzelne Migranten aufnehmen, werden natürlich auch über den Garantiefonds finanziert. Sie bekommen also finanzielle Mittel auf diesem Wege. Dies kann aber nur die eine Seite sein. Es darf vor allem nicht die vorrangige Seite sein. Entscheidend ist, dass die Kinder der Aussiedler, die auf diese Art und Weise beschult werden, benachteiligt werden und dadurch negative Folgen für sie selbst und für unsere Gesellschaft eintreten.
Der Abgeordnete Aller hat 1986 in einer Kleinen Anfrage genau diese Situation problematisiert. Damals hatte die Anfrage den Tenor pro Förderschule. Man wollte der damaligen Landesregierung unterstellen, sie täte nicht genug für die Förderschule. Heute agiert die Landesregierung genau in anderer Richtung. Das Verhalten der Landesregierung gefährdet den Fortbestand der Förderschule des CJD akut. 1995 waren es im Jahresdurchschnitt noch über 200 Internatsschüler, die in der Schule beschult wurden. Das war ein durchaus akzeptabler Schülerstand. Im Jahre 2000 waren es nur noch
ungefähr 100. Damit war die Grenze der Effizienz schon unterschritten. Im nächsten Schuljahr erwartet die Schule ungefähr 50 Internatsschüler. Damit wird das Existenzminimum für den Fortbestand der Schule im CJD Celle deutlich unterschritten. Im letzten Schuljahr haben die betriebswirtschaftlichen Defizite bereits einen Umfang erreicht, der ungefähr bei 500 000 DM liegt. Dieser Betrag musste, um die wirtschaftlichen Defizite der Schule auszugleichen, vom CJD aus Eigenmitteln erbracht werden. Er wurde also nicht mehr aus Garantiefondsmitteln erbracht. In dieser Situation ist das CJD nicht mehr in der Lage, weitere Zuschüsse für die Förderschule zu gewähren. Damit sind wir hier und in besonderer Weise Sie als Verantwortliche gefordert.
Neben den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen wird es angesichts der geringen Schülerzahl automatisch auch Einschnitte in das bisher so effiziente pädagogische Konzept geben, da die notwendige Binnendifferenzierung bei weiter rückläufigen Schülerzahlen nicht mehr umgesetzt werden kann. Das heißt, neben den finanziellen Schwierigkeiten wird es auch pädagogische Einschnitte geben, die die Schule zusätzlich gefährden.
Wir erwarten deshalb kurzfristig - noch in diesem Schuljahr - ein klares Bekenntnis der Landesregierung zum Fortbestand der Förderschule im Interesse einer effizienten Integration in Niedersachsen. Ihr eigener interministerieller Bericht „Integration“ zur Unterrichtung der Landesregierung vom Juni 2000 weist auf gravierende Mängel in der schulischen und beruflichen Qualifizierung junger Migranten hin. Herr Minister Pfeiffer, wenn Sie auch nicht alleine und nicht in vollem Umfang zuständig sind, Ihnen nehme ich immer noch ab, dass Sie sich aktiv für Integration und für Prävention einsetzen.
Ich appelliere insbesondere an Sie: Setzen Sie sich im Kabinett dafür ein, dass dort, wo gehandelt werden muss, auch gehandelt wird. Wir richten den Anspruch an Sie, dass Sie Ihre Ideen, die Sie nach außen tragen, in Ihrer politischen Verantwortung umsetzen; ich glaube, das tun Sie auch. Insbesondere die Erkenntnis aus dem Integrationsbericht sollte die Landesregierung motivieren, schnell, und zwar noch in diesem Schuljahr, zu handeln.
Sie sollten auch den Erlass von 1998, in dem es um die Schulpflicht geht, kurzfristig ändern. Darin steht z. B., dass junge Migranten, die das
18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr schulpflichtig sind. Das heißt, sie können nicht in eine Schule überwiesen werden, weil das nicht mehr finanziert werden kann. Das gilt für allem für die Internatsschule. Hier ist eine kurzfristige Änderung zwingend notwendig. Setzen Sie, Frau Kultusministerin, Ihre Beamten morgen an den Schreibtisch, damit sie den Erlass in der nächsten Woche herausbringen, um dieses Thema in eine vernünftige Bahn zu bringen.
Der hohe Wert der Förderschule als Internatsschule muss jetzt erhalten werden. Diese Entscheidung dürfen Sie nicht auf die lange Bank schieben. Bayern und Nordrhein-Westfalen, Flächenländer, die mit Niedersachsen vergleichbar sind, zeigen uns sehr deutlich, wie wichtig diese Schulform ist. Sie fördern mit Nachdruck diese Schulform. Gerade in einem Flächenland hat die Internatsschulform eine besondere Bedeutung. Insbesondere mit der CJDFörderschule ist aufgrund der Verbindung von allgemein bildender Schule mit Sprachunterricht und integralen berufsvorbereitenden Komponenten eine wichtige Institution mit einem sehr hohen Wert für Integration, Prävention und Sozialisierung geschaffen worden. Diese Ziele werden von dieser Schule in hervorragender Weise realisiert. Die Internatsschulform ist quasi eine ideale Voraussetzung für die Eingliederung junger Aussiedler.
Der pädagogische Erfolg ist von dieser Schule in der Vergangenheit oft nachgewiesen worden. Deshalb müssen wir auch den betriebswirtschaftlichen Bestand sichern. Ich will jetzt nicht sagen, dass das Land mit Fördermitteln einsteigen soll. Das braucht es nicht. Wir erwarten aber vom Land, dass es beim Bund interveniert, damit die Tagessätze, die aus dem Garantiefonds finanziert werden, auf dem heutigen Stand erhalten bleiben und nicht willkürlich reduziert werden. Nur durch den Bestand dieser Tagessätze ist die Schule mittelund langfristig in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen. Es hängt jetzt von der SPD und der Landesregierung ab, nicht nur fromme Ziele bezüglich Integration zu formulieren, sondern auch durch eigene Sachentscheidungen und durch Verhandlungen mit der Bundesregierung den Bestand der Förderschule im Christlichen Jugenddorf Celle zu sichern. Jedes Hinausschieben der notwendigen Entscheidungen führt zwangsläufig zur Verkleinerung der Schule und letztlich zu ihrer Schließung und damit zu einem nicht hinnehmbaren Verlust hoch effizienten Integrationspotentials.
Abschließend sage ich: Es ist eine abartige Politik, wenn der Ministerpräsident das niedersächsische Handwerk dabei unterstützen will, Auszubildende aus Polen zu rekrutieren, um hier eine Ausbildung zu absolvieren, und es hier im Lande junge Menschen gibt, denen durch die politischen Entscheidungen von Land und Bund die Grundlage entzogen wird, eine Qualifikation zu erreichen, mit der sie eine Ausbildung in unseren Betrieben beginnen können. Ich meine, es ist zwingend notwendig, nicht nur darüber nachzudenken, sondern kurzfristig zu handeln. - Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, erst einmal ganz herzlichen Dank an Sie wegen Ihrer - das interpretiere ich einmal so - aufgeschlossenen, moderaten und auch zukunftsorientierten Haltung. Im Gegensatz dazu hat Frau Wiegel leider allgemeines Blabla abgeliefert. Sie, Frau Ministerin, haben demgegenüber doch ein bisschen Butter bei die Fische getan.
Darauf setze ich eigentlich, nämlich dass wir in den klar zu formulierenden Positionen weiterkommen.
Ich möchte nur noch etwas zu der „Abartigkeit“ sagen. Ich würde mich niemals erdreisten, jeden Kontakt nach Osten, der halbwegs konstruktiv ist, der Menschen einbindet, als abartig zu bezeichnen. Abartig ist für mich die Tatsache - jetzt zitiere ich Sie -, dass wir ein Begabungspotenzial - den Begriff haben Sie in Ihrer Rede benutzt - für dieses Land in Bezug auf die jungen Aussiedler haben und es nicht nutzen, sondern stattdessen nach Polen gehen müssen, um unsere Bedürfnisse bezüglich der Auszubildenden befriedigen zu können. So war der Begriff der „Abartigkeit“ gemeint. Wenn es wehtut, ziehe ich den auch zurück und sage zumindest: Es ist eine Art von Politik, die für mich total unverständlich ist.
Wenn Sie die wohnortnahe Integration und die Behandlung des Antrages von Anfang dieses Jahres ansprechen, dann haben Sie auch vollkommen Recht; ich würde nicht widersprechen. Bloß, wir reden bei dem Tagesordnungspunkt heute nicht über die eigentliche Integration, sondern wir reden über die Vorstufe zur Integration. Wenn wir junge Menschen in der Internatsschule beschulen können, dann ist das eine Voraussetzung für die Integration, die wir damit erfüllen; es ist noch nicht die eigentliche Integration. Die eigentliche Integration wohnortnah durchzuführen ist völlig richtig. Aber die sprachlichen Voraussetzungen bei den jungen Menschen zu schaffen, ist mit Sicherheit besser
- das sagt Ihnen nicht nur jeder interessierte Politiker, sondern das sagen auch die Fachleute - in einer Internatsschule zu leisten.
Denn seit 1984 - das werden auch Sie zugestehen gibt es ja wesentliche Veränderungen. Bis 1984 hatten nicht nur die Eltern, die hierher kamen, deutsche Sprachkenntnisse. Vielmehr hatten auch die jungen Menschen in der Familie teilweise Deutsch gelernt. Gehen Sie heute einmal in die Familien und versuchen Sie, mit den Leuten zu reden! Sie können alle Sprachen benutzen, nur kein Deutsch, weil sie das nicht beherrschen. Das ist unser Problem. Das heißt, wir müssen mit aller Kraft - ich betone das -, auch mit einer Forcierung, einer Aufwertung der Internatsschule, versuchen, diesen negativen Voraussetzungen - für uns jetzt negativ -, die die jungen Menschen mitbringen, zu begegnen und eine Besserung herbeizuführen. Das kann man eben in erster Linie in einer Internatsschule machen.
Dass wir keine Zwangszuweisung haben wollen, ist doch auch völlig klar. Aber wie läuft das denn vor Ort? - Sie gehen zu einer Beratungsstelle. Sie lassen sich von Lehrern, von der Schule beraten. Dann versucht natürlich jeder, für sich die Pfründe zu aktivieren. Hier muss etwas mehr Herz für die Förderschule, für die jungen Menschen eingebracht werden; es dürfen nicht allein wirtschaftliche, materielle Interessen ausschlaggebend sein. Nicht allein der Wunsch der Eltern darf ausschlaggebend sein, sondern man muss versuchen, die Eltern und die Kinder umzustimmen, und zwar - das halte ich für ganz wesentlich - in ihrem eigenen Interesse.
- Die Präsidentin läutet mich ab. Ich könnte noch auf einiges von dem, was Sie gesagt haben, reagieren. Aber zusammenfassend möchte ich sagen: Aus Ihrer Rede habe ich entnommen, dass wir Gemeinsamkeiten finden können. Aber eines ist ganz wichtig, Frau Ministerin: Wir müssen jetzt handeln. Es hat keinen Zweck, in einem halben Jahr zu handeln. Dann hat die Schule nämlich 50 % ihrer Mitarbeiter, die zwingend notwendig sind, um überhaupt die Basis zu erhalten, entlassen müssen, weil sie die Dinge aus eigenen Mitteln nicht mehr realisieren kann. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Inselmann hat seinen Redebeitrag begonnen mit der „unendlichen Geschichte, die nun ein Ende findet“. Meinem Beitrag möchte ich vorwegschicken, dass man sich immer zweimal im Leben trifft; denn ich spreche jetzt zu der FFHSituation.
Wir haben schon gehört, dass sich im Laufe der sechs Monate langen Beratungen ein großer Konsens entwickelt hat. Das ist gut so. Dabei gibt es eine entscheidende Klippe, von der das Ergebnis des Konsenses letztlich abhängig ist. Dabei handelt es sich um die Rückführung der FFH-Flächen auf die Flächen des Nationalparks.
Wenn ich zurückverfolge, wie die Landesregierung bisher, d. h. in der ersten Tranche 1997 und in der zweiten Tranche im letzten Jahr, mit FFH umgegangen ist, dann kann ich darauf verweisen, dass wir immer gesagt haben: Geht nicht zu stringent vor, lasst den Gemeinden, die von FFH betroffen sind, Entwicklungsmöglichkeiten! - Dies kommt jetzt zum Tragen. Wir haben gemeinsam entschieden, dass die FFH-Flächen im Wattenmeerbereich zurückgeschnitten werden müssen, weil die Entwicklungsmöglichkeiten insbesondere der Inseln anderenfalls nicht mehr gewährleistet sind. Was wir im Zusammenhang mit FFH seit vier Jahren immer deutlich gesagt haben, ist also jetzt eingetreten.
Wir haben damals gefordert, dass mit den Betroffenen eine tief gehende Diskussion geführt wird. Stattdessen sind vom grünen Tisch aus - wie „grün“ auch immer zu bewerten ist - Entscheidungen getroffen worden, die in dem Fall, über den wir heute reden, nunmehr geändert werden müssen.
Durch die langwierigen Beratungen zum Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ haben wir nunmehr realitätsbezogene neue Grenzen für den Nationalpark gefunden, die jetzt noch mit den FFH-Flächen kompatibel gemacht werden müssen. Damit sind die FFH-Flächen automatisch neu bewertet und klassifiziert worden. Das ist materiell
geschehen. Jetzt müssen diese Dinge, die wir so beraten haben, noch formell umgesetzt, realisiert werden.
Insgesamt sind wir mit den Ergebnissen zufrieden, weil wir damit dem Naturschutz gedient und gleichzeitig das Recht der Inseln hochgehalten haben, deren Entwicklungsmöglichkeiten zu erhalten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Rahmen dieses breiten Konsenses - Frau Steiner hat das sicherlich etwas falsch dargestellt
haben wir 15 % bis 20 % mehr Flächen in den Nationalpark hineingenommen und wollen damit auch 15 % bis 20 % mehr Flächen unter FFH stellen. Dafür haben wir in ortsnahen Bereichen, dort, wo die Gemeinden ihre Entwicklungsmöglichkeiten weiterhin haben müssen, 0,3 % zurückgenommen. Noch einmal : 15 % bis 20 % dazu, 0,3 % zurück. Das ist ein Ergebnis, das in besonderer Weise dem Naturschutz und in ganz besonderer Weise auch den Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Gemeinden dient. Ich meine, damit haben wir einen Kompromiss gefunden, der eigentlich, Frau Steiner, die Zustimmung aller finden müsste.
Wir haben damit auch deutlich gemacht, dass wir Naturschutz nicht mit der großen Keule betreiben wollen.
Naturschutz kann nur zusammen mit den Betroffenen vor Ort flexibel betrieben werden. Mit dieser Flexibilität, die wir in unserer großen Mehrheit gezeigt haben, haben wir einen großen Gewinn für den Naturschutz erzielt.
Dabei ist eines von entscheidender Bedeutung:
Diese neue FFH-Zielrichtung muss jetzt im Wattenmeer umgesetzt werden. Das heißt - deshalb auch unser Antrag in der Form, in der er hier vorliegt -: Es darf nicht nur nach Brüssel gemeldet werden, sondern wir müssen von der Landesregierung, die hierfür zuständig ist, auch verlangen, dass
über die Meldung hinaus alle Möglichkeiten genutzt werden, dies umzusetzen.
Durchsetzen ist also die entscheidende Forderung.
Wir werden die Grenzen für den Nationalpark mit unserer heutigen Entscheidung gemeinsam festlegen. Die materielle naturschutzfachliche Begründung dafür hat die Landesregierung erarbeitet. Jetzt liegt es nicht mehr an uns, sondern einzig und allein an der Landesregierung, sozusagen ausgestattet mit dieser breiten Mehrheit des Hohen Hauses die Ziele, die hier festgelegt worden sind, nach Brüssel zu tragen und sie dort durchzusetzen.
Wenn Brüssel das streitig stellen sollte, dann erwarten wir von der Landesregierung, dass sie das Einvernehmen im Sinne der FFH-Richtlinie nicht erteilt,
dass sie dem Einvernehmen also widerspricht. Das ist unsere Forderung im Zusammenhang mit dem Stichwort „durchsetzen“.
- Meine Damen und Herren, der Präsident hat geläutet.
Ich bin auch am Ende meiner Ausführungen. Vielleicht darf ich im Rahmen der von Ihnen erwähnten neuen Möglichkeiten eine Minute schon nutzen.
Lassen Sie mich noch einmal Folgendes deutlich sagen: Nur wenn es uns jetzt und auch in Zukunft gelingt, Natur, Kultur und Urbanisation flexibel
zusammenzuführen, können wir im Rahmen dessen, was in unserer Verantwortung steht, für den Naturschutz und für die Menschen vor Ort auch das tun, was erforderlich ist. Wir brauchen einen Vertrauensnationalpark. Wenn wir das nicht erreichen, dann erreichen wir für niemanden etwas
und landen mit viel Advokatenfutter vor Gericht.
Jetzt kommt der letzte Satz.
Ohne Semikolon. - Deshalb haben wir unseren Antrag gestellt. Ich appelliere an Sie, diesem Antrag zuzustimmen, und beantrage sofortige Abstimmung. - Schönen Dank.