Protokoll der Sitzung vom 16.05.2001

des Landtages geklärt werden, ob auch Anlagen anderer kommerzieller Funkdienstanbieter über den als Problem bekannten Bereich der Mobilfunkanlagen hinaus unter diese Genehmigungspflicht gestellt werden sollten. Der Amateurfunk und der CB-Funk werfen nach unserer Kenntnis allerdings keine politischen Probleme auf, die einen Regelungsbedarf auf Landesebene erfordern würden. Wir werden unseren Gesetzentwurf in den Beratungen der Fachausschüsse des Landtages deshalb so verändern, dass Funkamateure und CB-Funker nicht unter die Genehmigungspflicht für Antennenanlagen fallen werden.

(Decker [CDU]: CD-Player auch?)

Derartige Sorgen sind unbegründet.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die Fraktion der SPD wird der Kollege Wolfkühler zu dem Antrag Stellung nehmen.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon ganz froh darüber, dass Herr Hagenah am Ende seiner Rede auf die Amateurfunker hingewiesen hat; denn so ohne Weiteres kann man ja nicht sagen, dass die ausgeschlossen wären. Es geht um Sendeanlagen, und wenn die die gleiche Höhe haben, dann würden die, das befürchten wir, auch von dieser Geschichte erwischt werden. Das wäre sicherlich unverhältnismäßig.

Lassen Sie mich, auch dann, wenn wir uns in der ersten Beratung befinden, noch ein paar weitere Punkte ansprechen. Eine Bauüberwachung und Bauabnahme durch die Bauaufsichtsbehörde nach dem neuen § 81 a kann nicht stattfinden, und deswegen kann man sich des Verdachts nicht erwehren, wie ich es einmal ganz vorsichtig sagen will, dass es hier in erster Linie nicht darum geht, Bauvorschriften einzuhalten, sondern schlicht und ergreifend darum, die Errichtung von Mobilfunkanlagen zu erschweren und zu verteuern. Das werden wir nicht mitmachen.

Die Prüfung der Baumaßnahmen ist weitgehend unsinnig, da es bei Streitigkeiten um Mobilfunkanlagen nach unserer Erfahrung im Regelfall um die Furcht vor Gesundheitsgefahren und ästhetische Fragen geht und nicht um Brandschutz - Antennen brennen nur sehr schwer - oder um die

Beachtung des städtebaulichen Planungsrechts, weil diese Antennen hierbei selten eine Rolle spielen. Auch Verstöße gegen den Denkmalschutz sind ziemlich unbekannt.

(Zuruf von Klare [CDU])

- Sie müssen etwas lauter zwischenrufen, dann kann ich Sie verstehen.

(Klare [CDU]: Ich habe das bestätigt, was Sie gesagt haben!)

- Gut! - Denkbar sind lediglich Verstöße gegen örtliche Bauvorschriften durch Installation von Mobilfunksendemasten im theoretisch relevanten Umfang.

Die Baugenehmigungsbehörden müssten alle Bauanträge genehmigen, wenn diese den Anforderungen des Abs. 3 entsprächen. Das heißt, auch die derzeit umstrittenen Mobilfunkstandorte könnten trotz Baugenehmigungspflicht kaum verhindert werden. Insofern ist die praktische Relevanz einer Baugenehmigungspflicht zur Konfliktschlichtung nur sehr gering. Vielmehr ist zu erwarten, dass sich der Unmut von Bürgerinitiativen gegen Mobilfunkstandorte nicht mehr gegen die Betreiber, sondern gegen die Baugenehmigungsbehörden und die Gemeindeverwaltungen richten wird. Ich meine, das wäre wenig zielführend.

Lassen Sie mich als Vorletztes anmerken: Das Grundproblem, die möglichen Gesundheitsgefahren, die von Mobilfunkanlagen ausgehen, kann nur gelöst werden, wenn die Grenzwerte der Strahlung gesenkt werden und in Zukunft Vorsorgegrenzwerte gewählt werden. Darüber hinaus sollten Vereinbarungen zwischen den Gebietskörperschaften und den Mobilfunkbetreibern über den Umgang mit Konfliktpotential geschlossen werden. In beiden Fällen zeigt der Entschließungsantrag unserer Fraktion vom Januar dieses Jahres in der Drucksache 14/2151 Wege zu Lösungen auf.

Lassen Sie mich abschließend noch darauf hinweisen, dass die eigentliche Fragestellung eine Frage des Gesundheitsschutzes ist und in erster Linie im Bundesumweltministerium und vom dort zuständigen Kollegen Ihrer Couleur gelöst werden müsste. Wir sind der Auffassung, dass dieser Antrag im Sinne einer Entrümpelung der Bauvorschriften kontraproduktiv ist, und deswegen werden wir ihm, zumindest in dieser Form, nicht zustimmen können. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion der CDU hat sich die Kollegin Frau Schwarz zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass mit dem Bau der ersten Mobilfunkmasten natürlich erheblicher Bürgerprotest deutlich wurde, war im Land schon vielfach zu hören. Im Grunde sind schon vorher zahlreiche Sendeanlagen montiert worden, in der Regel auf Hochhäusern, Schornsteinen und dergleichen mehr. Das ist gar nicht verwunderlich angesichts der Verdienstmöglichkeiten, die die Eigentümer damit haben; denn beispielsweise die Telekom bietet bis zu 10 000 DM pro Jahr als Einkommensmöglichkeit, wenn entsprechende Möglichkeiten geboten werden.

Bürgerproteste gehen in der Regel auch davon aus: Nicht vor meiner Tür! Es ist meistens in den Kommunen zu beobachten, dass der Protest, wenn an einem bestimmten Standort schon versucht wurde, das wegzudrücken, dort erlahmt, dafür aber an anderer Stelle aufflammt. Dabei, das muss man ganz deutlich sagen, stehen die Kommunen mit dem Rücken an der Wand. Die werden nämlich letztlich in die Verantwortung genommen.

Wenn Herr Wolfkühler hier sagt, dass durch den Gesetzesvorschlag der Grünen die Bauordnungsämter in der Pflicht seien, dann muss ich sagen: Meine Güte, die sind auch jetzt schon in der Pflicht. Dort wird nämlich nachgefragt, wie so etwas genehmigt werden kann. Kaum ein Bürger kann noch nachvollziehen, wie so etwas zustande kommt. Das ist letztlich auch ein Handicap, mit dem die Kommunen kämpfen. Wenn die Regulierungsbehörde ihr Okay dazu gibt, dann hat das Bauordnungsamt letztendlich keine Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen oder bestimmte Einwände zu machen. Von daher sind die genehmigungspflichtig. Insofern bietet der Gesetzesvorschlag der Grünen sehr wohl einen konstruktiven Vorschlag gegenüber dem butterweichen Antrag, den die SPD-Fraktion im Januar-Plenum eingereicht hat.

(Zustimmung von Frau Janßen-Kucz [GRÜNE])

Herr Wolfkühler sagte: Die Regulierungsbehörde regelt das alles und hat alles in der Hand. Man muss sich natürlich die Frage stellen: Wie kommt es dann überhaupt zu Sendeanlagen bzw. Mobilfunkmasten auf Schornsteinen, neben einem Krankenhaus, in allgemeinen Wohngebieten oder neben Kindergärten? - Ich frage mich, wie Sie als Kommunalpolitiker agieren, wenn diese Fragen auf Sie zukommen bzw. schon akut sind; denn ansonsten wären Sie im Januar nicht auf die Idee gekommen, Ihren Antrag pro forma einzureichen.

Ich möchte gerne auf den Gesetzentwurf der Grünen eingehen. Ich weiß nicht, ob Sie zuversichtlich sind, dass Ihr Vorschlag bis zum Sankt-Nimmerleinstag seine Gültigkeit haben müsste; denn der Stand der Technik wird sich sehr wohl ändern. Von daher wäre es sicherlich zu begrüßen, das zeitlich zu befristen. Man müsste auch den Mobilfunkbetreibern signalisieren, dass wir kein handyfreies Niedersachsen haben wollen. Denn es spielt sehr wohl auch eine wirtschaftliche Rolle. Das wissen wir in diesem Hause wohl alle zu schätzen.

(Beifall bei der CDU)

Des Weiteren ist es erforderlich, dass die Sachverhalte geklärt werden. Ich erwarte dazu auch Auskunft von Frau Ministerin Dr. Trauernicht, die leider heute nicht im Hause ist. Denn sie hat selbst vor gut einem Monat in der Ostfriesen-Zeitung mit verlautbaren lassen, dass sie sich vom Landesgesundheitsamt Antworten erhoffe. Das Amt versucht nämlich, einen Überblick über die ernsthaften Untersuchungen zu dem Thema zu bekommen bzw. darüber, wo es entsprechende Auskünfte dazu gibt, um feststellen zu können, wo eigentlich Gefahren bestehen. Ich frage mich in diesem Zusammenhang: Sucht das Landesgesundheitsamt immer noch, und hat die Ministerin inzwischen entsprechende Kenntnisse? – Vielleicht kann das ein Vertreter der Landesregierung heute noch einmal aufgreifen.

Für mich stellt sich auch die weitere Frage – ich meine, dass Sie von den Grünen dabei auch mit in der Pflicht sind, und zwar auf Bundesebene -, wie es mit der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aussieht. Herr Trittin hat ja schon oft angekündigt, dass die entsprechende novellierte Fassung bald vorliegen soll. Ich habe mich heute Mittag noch einmal extra darum bemüht, nachzulesen, ob ein entsprechender Entwurf vorliegt. Ich konnte ihn nicht finden. Ich weiß nicht, ob Ihnen vielleicht etwas Konkreteres

vorliegt. Ich sehe, dass sich Herr Hagenah schon etwas aufschreibt. Sie scheinen davon auch noch nichts zu wissen.

(Hagenah [GRÜNE]: Nein, es gibt noch nichts Neues! – Zustimmung von Frau Pawelski [CDU])

Letztendlich muss man feststellen: Hierbei ist auch die Bundesregierung in der Pflicht. Denn sie sollte das einmal an die Hand geben, damit die Kommunen auch danach entscheiden können. Denn mit dem Vorschlag, den Sie von den Grünen unterbreiten, stehen die Kommunen genauso barfuß da. Die können nur entscheiden, ob es städtebaulich hineinpasst oder nicht. Die gesundheitlichen Abschätzungen können sie so noch nicht vornehmen.

(Zuruf von der CDU: Genauso ist es!)

Von daher besteht noch eine Bringschuld vonseiten der Bundesregierung.

(Beifall bei der CDU)

Insgesamt sind noch einige Hausaufgaben zu machen. Ich hoffe, dass die entsprechenden Punkte auch im Beratungsverfahren mit vorgelegt werden. – Danke.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat bittet Sie, diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Umweltfragen, den Ausschuss für innere Verwaltung, den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und den Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zu überweisen. Wer dieser Empfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2414

Der Gesetzentwurf wird von der Frau Wirtschaftsministerin Dr. Knorre eingebracht.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundesgesetzgeber hat mit der Dienstrechtsreform von 1997 und dem Versorgungsreformgesetz von 1998 auch die Vorschriften des Bundesbesoldungsgesetzes geändert – Vorschriften, die wir auch im Niedersächsischen Besoldungsgesetz vorfinden. Insofern bestand bei den Beratungen dieser Bundesgesetze von vornherein Einvernehmen zwischen Bund und Ländern darüber, dass solche landesrechtlichen Vorschriften dem geänderten Bundesrecht angepasst werden sollen. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesem Gedankengang der Anpassung an das Bundesrecht Rechnung.

Neben redaktionellen Änderungen werden – wie auch beim Bund – vor allem die Voraussetzungen für die Gewährung von Aufwandsentschädigungen verschärft und die Ruhegehaltsfähigkeit für die landesrechtlich geregelten Stellenzulagen abgeschafft – Letzteres allerdings mit einer weit reichenden Übergangsregelung für Bestandsfälle.

Meine Damen und Herren, über diese Anpassungen an das Bundesrecht hinaus sieht der Gesetzentwurf zusätzliche Ämter für Leitungsfunktionen an zusammengefassten Schulen vor. Sie werden benötigt, um den nach dem Schulgesetz möglichen Kombinationen der verschiedenen Schulformen Rechnung zu tragen. Neue Ämter werden auch für die Leitung der Ausbildungsseminare der Lehrkräfte für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen geschaffen.

Im Hochschulbereich sieht der Entwurf Ämterhebungen für Präsidentinnen und Präsidenten sowie Kanzlerinnen und Kanzler vor, die sich an bundesrechtlich vorgegebenen Messzahlen orientieren. Im Übrigen werden versorgungsrechtliche Kriegsfolgenvorschriften aufgehoben, für deren Aufrechterhaltung 56 Jahre nach Kriegsende kein Bedürfnis mehr besteht; das ist sicherlich nachvollziehbar.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf führt zu Mehrkosten in Höhe von rund 200 000 DM jährlich. Davon entfallen 120 000 DM auf die genannten Hebungen der Leitungsämter an Hochschulen und 80 000 DM auf die Anpassung der Besoldung der Leitungsämter der Ausbildungsseminare für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen. Beides hatte ich bereits genannt.

Diesen Mehrausgaben stehen Einsparungen gegenüber, die sich jedoch bei den Aufwandsentschädigungen schwer beziffern lassen oder die erst beim Wegfall von Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen in einigen Jahren wirksam werden. – So weit zur Einführung in dieses Gesetzesvorhaben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion nimmt der Kollege Althusmann Stellung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn es denn so einfach wäre. Da kommt völlig unverdächtig, gar schlank so ein Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften daher, und zwar – wie soeben von der Frau Ministerin vorgetragen wurde – unter dem Oberbegriff „Anpassung an die Dienstrechtsreform des Bundes von 1997“. Lediglich Bundesrecht soll in Landesrecht gegossen werden. Obwohl ich einschränkend zugeben muss, dass tatsächlich einige Regelungen, Änderungen und Anpassungen beim Familienzuschlag, beim ehemaligen Ortszuschlag, bei den schärfer zu ziehenden Grenzen für Aufwandsentschädigungen oder aber der Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit für Stellenzulagen zunächst einmal unkritisch sind. Erst recht benötigen wir bestimmte Kriegsfolgeregelungen wahrlich nicht mehr, sodass sie letztendlich aufgehoben werden können.

Die Tatsache, dass die Gewerkschaften und Berufsverbände im Rahmen der Beratung und der Beteiligung der Verbände keine Einwände erhoben haben, bedeutet noch lange nicht, dass uns hier nicht letztlich doch womöglich ein kleines Trojanisches Pferd mit auf den Weg gegeben wird. Wer wollte dem auch widersprechen, wenn es für ihn persönlich zunächst einmal einen Vorteil bedeutet,

wenn man ihm vorgaukelt, dass etwas Neues versprochen wird.

Ich möchte es an einem Beispiel festmachen. In der Niedersächsischen Besoldungsordnung A sollen neue Ämter bzw. neue Bezeichnungen eingeführt werden. Was heißt das konkret? - Die Leitungsämter an niedersächsischen Hochschulen sollen um eine Besoldungsgruppe angehoben werden – nämlich von B 3 nach B 4 bzw. an der Universität Hannover von B 6 nach B 7.