Protokoll der Sitzung vom 18.05.2001

Schulen war nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls ausschließlich damit begründet, dass eine unzureichende Leitungskapazität oder besondere Rahmenbedingungen in der Zusammensetzung der Schülerschaft vorhanden waren.

Zu 3: Die Maßnahme stellt sicher, dass keine Vorentscheidung getroffen wird.

Anlage 3

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 9 des Abg. Schröder (GRÜNE):

Gesundheitsförderung im Justizvollzug

Erstmalig in Deutschland wurde in Niedersachsen in der JVA für Frauen in Vechta ab 15. April 1996 und für Männer in Lingen I, Abt. Groß Hesepe, ab 15. Juli 1996 das Modellprojekt „Infektionsprophylaxe im Niedersächsischen Justizvollzug“ begonnen. Das Modellprojekt war auf zwei Jahre angelegt. Es sollte erprobt werden, ob mittels Vergabe steriler Einwegspritzen an drogenabhängige Inhaftierte und begleitende Präventionsveranstaltungen Gesundheitsvorsorge durchgeführt werden kann, um die dramatisch ansteigenden Fälle von Hepatitis und HIV zurückzudrängen. Auftrag dabei war, eine sachlich realistische und wissenschaftlich geprüfte Einschätzung der Relevanz und Effizienz dieser Gesundheitsvorsorge zu erhalten. Eine rechtliche Überprüfung und Absicherung der Zuverlässigkeit fand seinerzeit durch die Generalstaatsanwaltschaften in Niedersachsen statt. Das Projekt selbst beruhte auf einem Kabinettsbeschluss.

In ihrem Abschlussbericht zum Modellprojekt 1999, Band 3 der Schriftenreihe „Gesundheitsförderung im Justizvollzug“, stellen die Begleitforscher fest, dass sich in der JVA für Frauen in Vechta für die am Modellprojekt teilnehmenden Inhaftierten wichtige Verbesserungen ihrer gesundheitlichen Situation ergeben haben. Hingegen habe das Wissen über Infektionskrankheiten bei den Bediensteten in Lingen I, Abt. Groß Hesepe, abgenommen, parallel damit auch bei den Gefangenen.

Die Begleitforscher sprechen danach in ihrem Abschlussbericht zahlreiche Empfehlungen für die Praxis und die Politik an.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Welche Schlüsse zieht sie aus den Empfehlungen der Begleitforscher für die beiden beteiligten Justizvollzugsanstalten und für den Justizvollzug insgesamt?

2. Wie groß ist die derzeitige Rate an Hepatitiserkrankten (A, B, C) und HIV-Infizierten in den übrigen Anstalten?

3. Welchen Handlungsbedarf im Justizvollzug sieht die Landesregierung aufgrund der Zahl der Erkrankten, und welche Präventionsmaßnahmen sind ansonsten aus ihrer Sicht angebracht, um das needlesharing zu vermeiden bzw. zu reduzieren?

Der Modellversuch „Spritzentausch“ und dessen Hamburger Variante haben mich schon als Direktor des KFN beschäftigt. Deshalb habe ich die Entwicklung auf diesem Gebiet in den letzten Jahren aufmerksam verfolgt. In den letzten Tagen haben sowohl in der JVA für Frauen in Vechta als auch in der Abteilung Groß-Hesepe der JVA Lingen Fachtagungen zum Thema „Fünf Jahre Spritzenaustauschprogramm – Vom Modell zu Routine“ stattgefunden, die auf Anregung meines Hauses auch zum Erfahrungsaustausch zwischen den so genannten Modellanstalten und solchen Justizvollzugsanstalten genutzt werden sollten, für die die Einführung von Spritzenaustauschprogrammen infrage kommt.

Bekanntlich sollte durch den Modellversuch erprobt werden, ob u. a. durch die Vergabe steriler Einwegspritzen an drogenabhängige Gefangene die Gefahr der Infektion mit Hepatitis und HIV zurückzudrängen ist. Gleichzeitig war zu prüfen, ob tatsächlich „dramatisch ansteigende Fälle von Hepatitis und HIV“ während der Inhaftierung zu beobachten sind und ob ein Spritzenvergabeprojekt zu einer Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Gefangenen führt.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es nicht der Spritzenvergabe zu verdanken ist, wenn der Gesundheitszustand der Gefangenen nach Inhaftierung in der Regel deutlich besser wird. Jeder Anstaltsarzt weiß, dass dies für alle Inhaftierten zutrifft, die im Vollzug – anders als in Freiheit – regelmäßige Ernährung und ärztliche Betreuung erhalten. Zu dieser Stabilisierung des Gesundheitszustands der neu Inhaftierten gehört auch ein deutlicher Rückgang von Abszessen und anderen Komplikationen. Dies zeigt sich z. B. daran, dass im Rahmen der Begleituntersuchung zu den medizinischen Aspekten der Spritzenvergabe in Bückeburg und Uelzen nur im Rahmen der Aufnahmeuntersuchungen, nicht aber während der Inhaftierung Spritzenabszesse gefunden wurden – wohlgemerkt in Anstalten ohne Spritzenvergabe.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die Empfehlung, in den beiden am Modellversuch beteiligten Anstalten die Spritzenvergabe fortzusetzen, wird im Einvernehmen mit den beiden Anstaltsleitungen umgesetzt. Im Falle der JVA für Frauen Vechta lasse ich allerdings eine Änderung des Vergabemodus prüfen: Die Abgabe der Spritzen ausschließlich über Automaten soll nach Auffassung meines Hauses durch die Hand-zuHand-Vergabe ergänzt werden, um zusätzliche Möglichkeiten für Gespräche zwischen Angehörigen des Suchtberatungsdienstes und drogenkonsumierenden Gefangenen zu schaffen.

Die Empfehlung, die Spritzenvergabe auch in anderen Justizvollzugsanstalten des Landes einzuführen, ist im Rahmen von Anstaltsleiterdienstbesprechungen wiederholt erörtert worden. Im Einklang mit den Empfehlungen der Begleitforschung ist deutlich gemacht worden, dass eine etwaige Einführung von jeder Anstalt selbst geprüft und gewollt werden muss – eine Weisung der Aufsichtsbehörde ist nicht beabsichtigt und wäre auch nicht sinnvoll. Zurzeit besteht allerdings bei den infrage kommenden Anstalten kein Interesse an Spritzentauschprogrammen.

Wegen des gewollten Effekts, Gesprächskontakte zwischen den abhängigen Gefangenen und den Angehörigen der Drogenberatungsdienste herzustellen, kommt aus meiner Sicht im Falle einer Ausweitung nur die Hand-zu-Hand-Vergabe von Spritzen in Frage. Dieser Vergabemodus ist zwar wesentlich personalintensiver als die Automatenvergabe, bietet aber die Möglichkeit, eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Gefangenen später in eine Substitutionsbehandlung oder in eine Entwöhnungstherapie zu vermitteln.

Zu 2: Die 1994 eingesetzte Expertenkommission zur AIDS- und Hepatitisprävention im Strafvollzug Niedersachsen erklärte in ihren Empfehlungen vom 19. Mai 1995 :

„Die Begrenzung der Diskussion über Infektionsrisiken auf HIV- bzw. AIDSErkrankungen hat die Hepatitisinfektionsgefahren fast vollständig ausgeblendet. Dabei kommen alle drei Hepatitiden A, B und C sehr viel häufiger in den Justizvollzugsanstalten vor als in der Normalbevölkerung; so können zwischen 40 % bis 70 % der Inhaftierten der Bundesrepublik

als hepatitiskrank angesehen werden, während zwischen 70 % und 90 % der Drogenabhängigen mit dem Virus infiziert sind.“

Im Rahmen der medizinischen Evaluation des Modellversuchs wurde in der JVA Bückeburg sowie in der Abteilung Groß-Hesepe der JVA Lingen bei neu aufgenommenen Gefangenen der Infektionsstatus hinsichtlich HIV und Hepatitis A, B und C erhoben.

Vorab ist festzustellen, dass bei diesen Untersuchungen in keinem Fall ein Hinweis auf eine HIVInfektion gefunden wurde. Nach der bundesweit geführten Statistik über AIDS-Erkrankungen im Justizvollzug waren übrigens am 31. März 2000 bei einer Belegung von 6 551 Gefangenen 38 Gefangene (35 Männer und drei Frauen) HIVinfiziert. Dies entspricht einem Anteil von 0,6 %.

In der JVA Bückeburg, einer Anstalt des geschlossenen Männerstrafvollzuges, wurden im Jahr 1999 192 Gefangene untersucht. Im Rahmen dieser Untersuchung konnten über 90 % der neu Inhaftierten erfasst werden. Bei 79 Gefangenen (41 %) wurde eine vorangegangene Hepatitis-Infektion festgestellt, davon waren 50 Infektionen mit Hepatitis B (26 %) und 29 Infektionen mit Hepatitis C (15 %).

Aus der Abteilung Groß-Hesepe waren für die medizinische Evaluation die Daten von 282 Gefangenen verfügbar. Insgesamt waren davon 60 % bei der Aufnahme infiziert. 70 dieser Gefangenen (25 %) hatten „nur“ mit einer der drei Formen der Hepatitis Kontakt, davon 35 allein mit Hepatitis A, 10 mit Hepatitis B und 25 mit Hepatitis C. 65 Gefangene (23 %) waren mit zwei Formen der Hepatitis in Kontakt gekommen, davon 23 mit A und B, 12 mit A und C und 30 mit B und C. Mit allen drei Hepatitiden zusammen waren 35 Gefangene infiziert (12 %).

Der Einweisungs-Statistik des Justizvollzugskrankenhauses ist im Übrigen zu entnehmen, dass im Jahre 2000 drei Einweisungen wegen einer akuten Hepatitis-Infektion erforderlich waren, die alle im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung festgestellt wurden.

Zu 3: Es würde den Rahmen der Antwort auf eine Kleine Anfrage sprengen, wenn die Vielzahl von Vorschlägen und Maßnahmen der Anstaltsärzte, der Gesundheitsämter und anderer Experten, darunter der Mitarbeiter der Begleitforschung von der

Universität Oldenburg, zur Prävention von Hepatitisinfektionen im Justizvollzug detailliert dargestellt würde. An dieser Stelle sei deshalb nur darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, noch in diesem Jahr eine besondere Anstaltsleitertagung durchführen zu lassen, auf der verschiedene Fragen der Gesundheitsförderung für Gefangene erörtert werden sollen, möglichst zusammen mit Experten der Drogenberatungsstellen und der AIDS-Hilfe. Das Justizministerium wird dafür Sorge tragen, dass auch interessierte Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages an dieser Tagung teilnehmen und ihre Vorstellungen in den Diskussionsprozess einbringen können.

Anlage 4

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 10 des Abg. Klare (CDU):

Qualifizierungsmöglichkeiten zur Übernahme von Schulleitungsfunktionen

Der Antwort der Landesregierung auf die Landtagsanfrage meines Fraktionskollegen Althusmann in Bezug auf die Bewerbungen für Schulleitungsstellen konnte u. a. entnommen werden, dass es pro Schulleitungsstelle im Durchschnitt nur etwa 1,5 Bewerbungen gegeben hat, wobei noch zu berücksichtigen ist, dass ca. 17 % der Bewerberinnen und Bewerber ihre Bewerbung wieder zurückgezogen haben. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach dem Erfolg der Qualifizierungsinstrumente für die Übernahme von Schulleitungsfunktionen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele und welche Qualifizierungskurse für die Übernahme von Schulleitungsfunktionen sind von 1998 einschließlich bis heute mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern pro Kurs und welchen Kosten pro Kurs für welche Schulformen durchgeführt worden?

2. Wie viele der unter 1 genannten Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich zwischenzeitlich für eine Schulleitungsfunktion beworben?

3. Wie viele so genannte Assessment-Center sind seit 1998 einschließlich für welche konkreten Stellen an welchen Orten mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern pro Assessment-Center und welchen Kosten jeweils eingerichtet worden?

Das Qualifizierungskonzept für künftige oder ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter ist durch folgende Schwerpunkte bestimmt:

- Selbsteinschätzung und Motivation durch Orietierungsfortbildung,

- Kenntniserwerb und Verhaltenssicherheit durch Qualifizierungsfortbildung,

- erste Reflexion der neuen Aufgabe durch Einführungsfortbildung,

- Evaluation, Beratung und Aktualisierung durch Begleitfortbildung.

Die Qualifizierungsfortbildung, die der umfassenden Vorbereitung auf die künftigen Aufgaben dient, stellt das Kernelement des gesamten Qualifizierungsprozesses dar. Sie findet als Kursfolge in drei zentralen Wochenkursen statt. Diese werden in zwei Kursgruppen organisiert:

- Lehrkräfte an Grundschulen, Orientierungsstufen, Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen,

- Lehrkräfte an Gesamtschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Von 1998 bis 2001 wurden 28 Kursfolgen abgeschlossen. Insgesamt wurden also 84 Kurse durchgeführt. An jeder Kursfolge nahmen 25 Lehrkräfte teil, somit wurden insgesamt 700 Lehrkräfte fortgebildet. Die Kosten betrugen pro Kurs ca. 11 000 DM; die Gesamtkosten also ca. 924 000 DM. Davon wurden für die Lehrkräfte an Grundschulen, Orientierungsstufen, Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen 19 Kursfolgen durchgeführt; die Gesamtkosten betrugen ca. 627 000 DM. Davon wurden für die Lehrkräfte an Gesamtschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen neun Kursfolgen durchgeführt; die Gesamtkosten betrugen ca. 297 000 DM.

Zu 2: Von den unter Frage 1 aufgeführten Teilnehmerinnen und Teilnehmern haben sich zwischenzeitlich 256 um eine Schulleiterstelle beworben. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Gesichtspunkte wie die geografische Bindung der Bewerberinnen und Bewerber oder das besondere Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus konnten sich die infrage kommenden Lehrkräfte erst von 1999 an als Absolventen der Qualifizierungsfortbildung bewerben.

Zu 3: Bisher sind im Rahmen der Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern um Stellen der Schulleiterinnen und Schulleiter AssessmentCenter nicht durchgeführt worden. Das Verfahren zur Besetzung dieser Stellen erfolgt nach wie vor auf der Grundlage des Erlasses des MK vom 4. Juni 1998 (SVBl. 6/98, S. 171). Darin ist einer Auswahlkommission die Möglichkeit eingeräumt, die Bewerberinnen und Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung einzuladen. Eine Statistik darüber, anlässlich welcher Verfahren die Bewerberinnen und Bewerber tatsächlich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden sind, wird nicht geführt.