Die detaillierte Verteilung der Bedarfszuweisungsmittel nach Kommunen und Beträgen im Haushaltsjahr 2000 ist den Seiten 8 bis 12 und 14 dieser Jahresaufstellung zu entnehmen.
Der Gesamtbetrag in Höhe von 2 286 300 DM entfällt auf von den Bezirksregierungen bereits in Vorjahren bewilligte, bis 31. Dezember 2000 wegen des Standes des Baufortschrittes noch nicht ausgezahlte Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben (vgl. Seite 2 dieser Jahresaufstel- lung). Die Auszahlungen sollen - abhängig vom Baufortschritt – im Haushaltsjahr 2001 erfolgen.
Die am Ende des jeweiligen Haushaltsjahres nicht verbrauchten Bedarfszuweisungsmittel sind gemäß § 13 Abs. 2 NFAG i. V. m. einem Haushaltsvermerk bei den gegenseitig deckungsfähigen Haushaltstiteln „Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage“ und „Bedarfszuweisungen aus Anlass besonderer Aufgaben“ den Bedarfszuweisungsmitteln für das jeweilige nächste Haushaltsjahr zugewachsen (vgl. Seiten 1 und 2 dieser Jahresaufstellung).
Hinsichtlich der Fragen zu 2. und 3. weist die Landesregierung darüber hinaus auf ihre schriftliche Beantwortung der Frage zu 4. der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Eppers vom 23. Februar 2001 hin. Die schriftliche Antwort der Landesregierung auf die vorgenannte Kleine Anfrage des Abgeordneten Eppers ist als Landtagsdrucksache Nr. 14/2418 veröffentlicht.
Im März dieses Jahres informierte das Umweltministerium den Niedersächsischen Landtag über die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zur Aktualisierung der niedersächsischen Vogelschutzgebiete. Die Bezirksregierungen haben als Ergebnis des Beteiligungsverfahrens bei einer großen Anzahl von Gebietsvorschlägen Änderungen vorgeschlagen. In der Weser-Ems-Region sind die Grenzänderungsvorschläge der Bezirksregierung WeserEms insbesondere beim Vogelschutzgebiet Esterweger Dose (V14) umstritten. Die Ausweisung des Vogelschutzgebietes ist im Rahmen des europäischen Netzes Natura 2000 wegen der Anhang I-Art „Goldregenpfeifer“ bedeutsam. Das Vogelschutzgebiet, von der Planung her ursprünglich deckungsgleich mit dem geplanten Naturschutzgebiet „Esterweger Dose“, ist im so genannten Jammertal deutlich reduziert worden. Es sind nunmehr 6 440 ha zur Meldung vorgeschlagen, die zu einem großen Teil aus Torfabbauflächen bestehen; bei den herausgenommenen Flächen handelt es sich im Wesentlichen um Hochmoorgrünland, dessen Artenvielfalt und ökologischer Wert um ein Vielfaches höher zu bewerten ist, als dies bei Torfabbauflächen der Fall ist. Eine fachliche Begründung für die Herausnahme ist nicht erkennbar, eine existenzielle Betroffenheit von landwirtschaftlichen Betrieben ebenfalls nicht. Bekannt ist jedoch durch Presseveröffentlichungen, dass von politischer Seite - durch Vertreter des Landkreises Leer und ein Mitglied der SPD-Landtagsfraktion - nachdrücklich die Forderung nach Reduzierung des Vogelschutzgebiets erhoben wurde.
1. Welche Argumente waren ausschlaggebend für die Reduzierung des Vogelschutzgebiets „Esterweger Dose“ (V14)?
2. Beabsichtigt die Landesregierung möglicherweise auch eine entsprechende Reduzierung des Naturschutzgebiets „Esterweger Dose“?
3. Wie wird sie bei einer abweichenden Bewertung des gesamten Vogelschutzgebiets durch die EU-Kommission verfahren?
Zu 1: Die Bezirksregierung Weser-Ems hat beim Gebietsvorschlag V 14 des Umweltministeriums vom Juli 2000 nach Abschluß des regionalen Be
teiligungsverfahrens in sechs Teilbereichen Änderungen (Reduzierungen von ca. 276 ha) vorgeschlagen, sodass insgesamt 6 440 ha für diesen Gebietsvorschlag verbleiben.
Die Begründungen für ihre jeweiligen Änderungsvorschläge hat die Bezirksregierung Weser-Ems in ihrem Bericht vom 16. Februar 2001 an das Umweltministerium umfassend dargelegt. Voraussetzung für eine Reduzierung des Gebietsvorschlages war, dass nach ihrer Auffassung die Gebietsauswahlkriterien im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie in den fraglichen Bereichen nicht bzw. nicht im erforderlichen Umfang erfüllt werden bzw. die Ziele des Vogelschutzes für das Gesamtgebiet auch bei der vorgeschlagenen Reduzierung verwirklicht werden können. Zur fachlichen Überprüfung wurden neben zahlreichen Ortsbesichtigungen und Gesprächen auch Auswertungen vorliegender Daten vorgenommen.
Zu 2: Die Bezirksregierung Weser-Ems als zuständige Naturschutzbehörde hat das Verfahren nach § 30 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) zur Ausweisung der „Esterweger Dose“ als Naturschutzgebiet gemäß § 24 NNatG im April 2000 eingeleitet. Sie strebt an, das geplante NSG „Esterweger Dose“ in gleicher Abgrenzung wie ein von der Landesregierung erklärtes EU-Vogelschutzgebiet auszuweisen.
Vor diesem Hintergrund waren die umfangreichen Kenntnisse aus dem laufenden Verfahren zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes eine wesentliche Grundlage für die vorgeschlagenen Abgrenzungsänderungen zum Gebietsvorschlag V14.
Internationale Jugendarbeit ermöglicht die persönliche Begegnung junger Menschen aus verschiedenen Ländern, das gemeinsame Lernen und Arbeiten, den Erfahrungsaustausch von Fachkräften sowie die Zusammenarbeit der Träger über die nationalen Grenzen hinaus. Seitens der Niedersächsischen Landesregierung wird jedoch dieser Bereich im Rahmen der Landesförderung vernachlässigt. Wie aus
der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Mundlos und Frau Vockert vom 26. Januar 2000 deutlich wird (Drs. 14/1459), hat die Landesregierung überhaupt keinen Überblick über Maßnahmen des internationalen Jugendaustausches vor dem Hintergrund fehlenden Zahlenmaterials. Für die Förderung des internationalen Jugendaustausches bei Schülerinnen und Schülern stehen keine Landesmittel zur Verfügung, die Eltern müssen die Angebote des freien Marktes nutzen.
1. Verfügt sie mittlerweile über das notwendige Zahlenmaterial über Umfang und Ausmaß des internationalen Jugendaustausches, und stehen zur Förderung für Schülerinnen und Schüler mittlerweile Landesmittel zur Verfügung?
2. Welche konkreten Maßnahmen des internationalen Jugendaustausches werden durch die Landesregierung im Haushaltsjahr 2001 gefördert, welche sind durch die Haushaltssperre wie betroffen?
3. Wird die Landesregierung, ggf. nach welchen konkreten Kriterien, einen besonderen Förderschwerpunkt im Landeshaushalt 2002/2003 in diesem Bereich setzen?
Der internationale Jugendaustausch will jungen Menschen helfen, durch Erfahrungen mit Gleichaltrigen in anderen Ländern und mit ausländischen Gästen zuhause die eigene Situation und den eigenen Standort besser zu erkennen. Begegnung und Zusammenarbeit über Grenzen hinweg sollen Möglichkeiten und Chancen zur Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens aufzeigen bzw. verbessern. Neben den persönlichkeitsbildenden Aspekten gewinnt die Erlangung internationaler Kompetenz für den einzelnen Jugendlichen an Bedeutung. Fit werden für Europa sowie Toleranz und Verständnis gegenüber Fremden sind Grundlagen für eine erfolgreiche Begegnung mit Menschen aus anderen Ländern und Kulturen.
Programmatisch und förderpolitisch ist darauf hinzuwirken, dass traditionell schwach vertretene Zielgruppen stärkeren Zugang zu den Maßnahmen internationaler Jugendbegegnung finden.
Unter diesen Aspekten hat der internationale Schüleraustausch für die Landesregierung, wie sie bereits mehrfach betont hat, einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grunde wurden durch die Neufassung des Erlasses „Schüleraustausch mit dem Ausland“ und weitere administrative Maßnahmen wie Konzentration der Mittel für den Schüleraus
tausch mit Osteuropa bei der Landeszentrale für politische Bildung und die Budgetierung der entsprechenden Haushaltsmittel bei den Schulen Erschwernisse aus dem Weg geräumt, die die Schulen von der Durchführung von Schüleraustauschen bisher haben abhalten können.
Durch die Einbeziehung des Bereichs Reisekostenvergütung für Lehrkräfte aus Anlass von Schulfahrten in das Budget neben den Bereichen Lernmittelfreiheit und schulinterne Lehrerfortbildung ist den Schulen ein flexibler Rahmen gegeben worden, der es ihnen ermöglicht, auf der Grundlage eines an ihren Gegebenheiten orientierten Gesamtkonzeptes für Schulfahrten und Schüleraustauschfahrten mit dem Ausland schulspezifische Schwerpunkte zu setzen.
In Anbetracht der Haushaltssituation des Landes ist nicht beabsichtigt, über diesen Förderrahmen hinauszugehen und generell mit einer finanziellen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei Austauschfahrten zu beginnen.
Zu 1: Im Haushaltsjahr 2000 haben 16 Antragsteller 28 Anträge auf Zuwendungen für Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit gestellt. 20 Maßnahmen wurden mit einem Fördervolumen von 93 677,06 DM aus dem Landeshaushalt gefördert. Die Maßnahmen von drei Antragstellern wurden nicht durchgeführt.
Bezüglich des Schüleraustausches hat die Landesregierung aus den in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Mundlos und Frau Vockert vom 26. Januar 2000 (Drs. 14/1459) dargelegten Gründen von einer Erhebung entsprechenden Zahlenmaterials abgesehen.
Eine in Art und Umfang über die bisherige finanzielle Unterstützung hinausgehende Förderung des Schüleraustausches ist nicht beabsichtigt.
Zu 2: Für das Haushaltsjahre 2001 liegen 17 Anträge für 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem Fördervolumen von rd. 130 000 DM vor. Derzeit ist von der Haushaltssperre keine Maßnahme betroffen. Sollte die Haushaltssperre länger andauern, könnte die Hälfte der Maßnahmen betroffen sein.
Toleranz“ wird das Projekt „Internationale Begegnungen benachteiligter junger Menschen“ von der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit durchgeführt. Hierfür werden Bundesmittel in Höhe von 421 250 DM eingesetzt. Dieses Projekt ist nicht von der Haushaltssperre betroffen.
Die der Landeszentrale für politische Bildung für den Schüleraustausch mit Osteuropa und Israel zur Verfügung stehenden Geldmittel sind von der Haushaltssperre betroffen. Durch entsprechende administrative Maßnahmen ist dennoch sichergestellt, dass die Austauschfahrten stattfinden können; der Zuschuss für diese Fahrten unterliegt jedoch der Haushaltssperre.
Die Reisekosten für die übrigen Austauschfahrten im Sinne des o. a. Schüleraustauscherlasses werden finanziert aus dem Sachkostenbudget der Schulen nach dem Erlass vom 4. August 1998 (SVBl. S. 248). Das Sachkostenbudget ist genehmigt als ein haushaltswirtschaftlicher Modellversuch i. S. d. § 5 des Haushaltsgesetzes. Diese Maßnahmen sind nach Nr. 2.5 des Haushaltsführungserlasses vom 24. April 2001 von den Beschränkungen ausgenommen.
Zu 3: Der Haushaltsplanentwurf wird z. Z. von der Landesregierung aufgestellt. Dem Abschluss der Beratungen kann nicht vorgegriffen werden. Die Entscheidungen der Landesregierung werden dem Landtag zu gegebener Zeit mit Vorlage des Entwurfs bekannt gegeben.
Laut einem Bericht der Ostfriesischen Zeitung vom 21. April 2001 hat der Niedersächsische Ministerpräsident Gabriel in einer öffentlichen Veranstaltung u. a. ausgeführt: „Wir haben Nachholbedarf und müssen zur Kenntnis nehmen, dass Schüler in Bayern und BadenWürttemberg besser ausgebildet werden als in Niedersachsen.“
Schon drei Jahre vorher hat der ehemalige Niedersächsische Ministerpräsident Glogowski (SPD) laut einem Zeitungsbericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 16. April 1998 deutlich gemacht: „Zieht ein bayerisches Kind hierher, muss es sich erst