Schon drei Jahre vorher hat der ehemalige Niedersächsische Ministerpräsident Glogowski (SPD) laut einem Zeitungsbericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 16. April 1998 deutlich gemacht: „Zieht ein bayerisches Kind hierher, muss es sich erst
1. An welchen konkreten Beispielen macht sie fest, „dass Schüler in Bayern und BadenWürttemberg besser ausgebildet werden als in Niedersachsen“?
2. Warum hat es die Landesregierung in über zehn Jahren sozialdemokratischer Regierungsverantwortung zugelassen, „dass Schüler in Bayern und Baden-Württemberg besser ausgebildet werden als in Niedersachsen“ und nicht wirksam gegengesteuert?
3. Welche konkreten, in Bayern und BadenWürttemberg offenbar bereits ergriffenen und wirksamen Maßnahmen wird die Landesregierung nunmehr ergreifen, um den „Nachholbedarf“ niedersächsischer Schülerinnen und Schüler zu kompensieren und für bessere Wettbewerbschancen der niedersächsischen Jugend zu sorgen?
Zu Ländervergleichen von Schülerleistungen in Deutschland liegen bisher keine validen Untersuchungsergebnisse vor. Die Betrachtung bundesweiter Strukturdaten, die über die KMK bzw. das Statistische Bundesamt veröffentlicht werden, macht quantitative Unterschiede deutlich, wobei selbstverständlich auch die quantitativen Strukturdaten eine qualitative Wirkung im Schulsystem entfalten, ohne dass die Wirkungszusammenhänge genau bekannt sind. Deshalb will die Landesregierung die Schulen zu Schulprogrammen und deren Evaluation verpflichten, um hier mehr Erkenntnisse zu bekommen. Beschlossen ist darüber hinaus, dass sich die Länder künftig an Schülerleistungsvergleichen der OECD sowie untereinander im Rahmen der PISA-Studien vergleichen.
So ergibt z. B. der Lehrer-Ist-Stunden-Vergleich auf den Indikatoren von 1999, dass Bayern und Niedersachsen den gleichen rechnerischen Wert von 1,4 Lehrer-Ist-Stunden pro Schüler verzeichnen. Dieser ist auch identisch mit dem Bundesdurchschnittswert. Betrachtet man die Klassenfrequenz, so weist Niedersachsen mit einer durchschnittlichen Klassengröße von 21,4 (ebenfalls 1999) kleinere Klassen auf als Bayern mit 23,7 oder auch Baden-Württemberg mit 21,9 Kindern pro Klasse.
Qualitative Leistungsvergleiche finden nach KMKVereinbarung aus dem Jahr 1995 bilateral zwischen den Ländern statt, und zwar durch den Austausch von schriftlichen Abiturvorschlägen und gegenseitige Beobachtungen mündlicher Abitur
prüfungen. Die Länder Baden-Württemberg und Niedersachsen sind im Abitur 1997 in einen gegenseitigen Erfahrungsaustausch über die Ergebnisse des schriftlichen und mündlichen Abiturs in den zentralen Fächern Deutsch, Englisch, Geschichte, Mathematik und Physik eingetreten. Im Ergebnis haben beide Länder in ihrem Erfahrungsbericht einvernehmlich festgestellt, dass die Qualität des Abiturs trotz der unterschiedlichen Verfahren gleich gut sei.
Hinzuweisen ist in dem Zusammenhang noch auf die hohe Zahl von Hauptschulabschlüssen in Bayern mit 42,4 und Baden-Württemberg mit 39,5 gegenüber 25,3 % Hauptschulabsolventen in Niedersachsen. Die allgemeine Hochschulreife erreichen in Niedersachsen 25,4 der Schülerinnen und Schüler, jedoch nur 19,7 in Bayern, in BadenWürttemberg allerdings 29 %. Dies führt dazu, dass sich an den Hochschulen und Universitäten in Bayern erheblich mehr Studierende aus anderen Bundesländern immatrikulieren müssen, um die Kapazitäten auszufüllen. So gesehen leisten unsere Abiturienten auch in Bayern „Entwicklungshilfe“ für den Bedarf an Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt.
Mit dem Haushaltsführungserlass vom 24. April 2001 hat die SPD-Landtagsregierung eine umfassende Haushaltssperre verfügt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gesperrt. Neue Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden.
Die Haushaltssperre hat weitreichende Auswirkungen für alle Institutionen, Einrichtungen, Kommunen oder Betriebe und deren Beschäftigte, die sich auf Leistungen des Landes verlassen, Förderanträge gestellt oder Aufträge erwartet haben. Es ist bei allen Verunsiche
Eine Aufstellung über die jeweils gesperrten Mittel, Maßnahmen, Zuschüsse oder Personaleinstellungen hat die Landesregierung bisher nicht vorlegen können.
1. In welcher Höhe sind - getrennt nach persönlichen Verwaltungsausgaben, sächlichen Verwaltungsausgaben, Übertragungsausgaben, Bauausgaben, sonstigen Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Mittel im Einzelplan 07 gesperrt?
2. Welche einzelnen Investitionsvorhaben, Förderanträge, Zuschüsse, Personaleinstellungen oder sonstigen Maßnahmen sind von dieser Haushaltssperre im Einzelplan 07 betroffen?
3. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Betroffenen und für die Kofinanzierung der Bundes- und EU-Mittel?
Mit dem Haushaltsführungserlass vom 24. April 2001 hat die SPD-Landesregierung eine umfassende Haushaltssperre verfügt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gesperrt. Neue Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden.
Die Haushaltssperre hat weitreichende Auswirkungen für alle Institutionen, Einrichtungen, Kommunen oder Betriebe und deren Beschäftigte, die sich auf Leistungen des Landes verlassen, Förderanträge gestellt oder Aufträge erwartet haben. Es ist bei allen Verunsicherung entstanden, ob sie von der Haushaltssperre betroffen sind.
Eine Aufstellung über die jeweils gesperrten Mittel, Maßnahmen, Zuschüsse oder Personaleinstellungen hat die Landesregierung bisher nicht vorlegen können.
1. In welcher Höhe sind - getrennt nach persönlichen Verwaltungsausgaben, sächlichen Verwaltungsausgaben, Übertragungsausgaben, Bauausgaben, sonstigen Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen - Mittel im Einzelplan 06 gesperrt?
2. Welche einzelnen Investitionsvorhaben, Förderanträge, Zuschüsse, Personaleinstellungen oder sonstigen Maßnahmen sind von dieser Haushaltssperre im Einzelplan 06 betroffen?
3. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Betroffenen und für die Kofinanzierung der Bundes- und EU-Mittel?
Mit dem Haushaltsführungserlass vom 24. April 2001 hat die SPD-Landesregierung eine umfassende Haushaltssperre verfügt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen sind alle Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gesperrt. Neue Verpflichtungen dürfen nicht eingegangen werden.
Die Haushaltssperre hat weitreichende Auswirkungen für alle Institutionen, Einrichtungen, Kommunen oder Betriebe und deren Beschäftigte, die sich auf Leistungen des Landes verlassen, Förderanträge gestellt oder Aufträge erwartet haben. Es ist bei allen Verunsicherung entstanden, ob sie von der Haushaltssperre betroffen sind.
Eine Aufstellung über die jeweils gesperrten Mittel, Maßnahmen, Zuschüsse oder Personaleinstellungen hat die Landesregierung bisher nicht vorlegen können.
1. In welcher Höhe sind - getrennt nach persönlichen Verwaltungsausgaben, sächlichen Verwaltungsausgaben, Übertragungsausgaben, Bauausgaben, sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen Mittel im Einzelplan 03 - Sportförderung - gesperrt?
2. Welche einzelnen Investitionsvorhaben, Förderanträge, Zuschüsse, Personaleinstellungen oder sonstigen Maßnahmen sind von dieser Haushaltssperre im Einzelplan 03 - Sportförderung - betroffen?
3. Welche Auswirkungen hat die Haushaltssperre auf die Betroffenen und für die Kofinanzierung der Bundes- und EU-Mittel?