Protokoll der Sitzung vom 18.05.2001

Das Land als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr unternimmt seinerseits erhebliche Anstrengungen, das Nahverkehrsangebot in diesem Raum auch mit Blick auf die Touristikverkehre ab 10. Juni d. J. weiter zu verbessern:

- RegionalExpress-Züge von Hannover verkehren über Bremen hinaus und bieten zweistündlich umsteigefreie Verbindungen nach Oldenburg und Norddeich.

- Die NordWestBahn verdichtet im Abschnitt Oldenburg - Wilhelmshaven ihr Angebot in den Zeitlagen, in denen bisher der InterRegio verkehrt; durch günstige Anschlüsse auf den InterRegio-Verkehr in Oldenburg verkürzt sich die Reisezeit um fünf Minuten. Zugleich wird das Angebot auf der Strecke Oldenburg - Wilhelmshaven minutengenau vertaktet.

- In den Sommermonaten wird eine umsteigefreie Direktverbindung von Osnabrück über Oldenburg nach Esens eingerichtet; diese Züge haben in Oldenburg Anschluss an den InterRegio nach Berlin.

- Auf der Strecke Esens - Sande wird das Angebot erweitert, um günstige Anschlüsse an die 10-Uhr-Fähre zur Insel Langeoog anbieten zu können.

Anlage 32

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 36 der Abg. Frau Litfin (GRÜNE):

Kopfzensuren

Mit Erlass vom 8. März 2000 hat die Landesregierung wieder so genannte Kopfzensuren für die Zeugnisse der Schuljahrgänge 1 bis 10 eingeführt. Darin soll das Arbeits- und das Sozialverhalten in Abstufungen von „verdient besondere Anerkennung“ bis „entspricht nicht den Erwartungen“ bewertet werden. Zugleich sieht der Erlass jedoch vor, dass in Abschlussund Abgangszeugnissen die Zeugnisse in Bezug auf das Arbeits- und das Sozialverhalten keine negativen Aussagen enthalten dürfen, weil diese Eintragungen - sinnvoller Weise für die Schülerinnen und Schüler keine nachteiligen Folgen haben sollen. Das betrifft auch die Zeugnisse nach dem 4. und dem 6. Schuljahrgang (Abschluss der Grundschule und der Orientierungsstufe).

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie soll für die Schülerinnen und Schüler die Bewertung ihres Arbeits- und Sozialverhaltens verständlich und nachvollziehbar sein, wenn es von Schuljahr zu Schuljahr auch negative Eintragungen bzw. keine negative Eintragungen enthält, ohne dass sich auch ihr Verhalten entsprechend geändert hat?

2. Welche Aussagekraft können die Bewertungen in den Kopfzensuren unter diesen Bedingungen überhaupt haben?

3. Wie will die Landesregierung künftig den Zielkonflikt bewältigen, dass die Zeugnisse einerseits den Schülerinnen und Schülern sinnvolle Rückmeldungen zu ihrem Arbeits- und Sozialverhalten liefern und andererseits negative Folgen für ihren weiteren Bildungsweg vermieden werden sollen?

Mit dem Erlass „Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen“ vom 8. März 2000 will das Niedersächsische Kultusministerium den Zusammenhang von Unterricht und Erziehung in der Schule unterstreichen. Ab dem Schuljahr 2000/2001 geben deshalb die Zeugnisse sowohl den Stand der Lernund Leistungsentwicklung der Schülerin oder des Schülers unter Berücksichtigung des durchlaufenen Lernprozesses wieder als auch Informationen über das Arbeits- und Sozialverhalten. Beim Arbeitsverhalten sollen dabei Gesichtspunkte in die Bewertung einfließen wie Leistungsbereitschaft, Kooperationsfähigkeit, Selbstständigkeit oder Sorgfalt und Ausdauer, beim Sozialverhalten solche Gesichtspunkte wie Reflexionsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Übernahme von Verantwortung oder Hilfsbereitschaft und Achtung anderer. Die Eintragung der versäumten Unterrichtstage im Zeugnis, darunter auch die unentschuldigten, soll Schülerinnen und Schüler anhalten, regelmäßig am Unter

richt teilzunehmen und die Unterrichtszeiten zu respektieren. Außerdem sollen die Eltern eine dokumentierte Rückmeldung erhalten.

Mit der Aufnahme der Bewertungen des Arbeitsund Sozialverhaltens sowie der Eintragung des versäumten Unterrichts wird der Bildungsauftrag der Schule unterstrichen, der sich in der Vermittlung fachbezogener und fachübergreifender Inhalte und Methoden einerseits sowie der pädagogischen Förderung der Schülerpersönlichkeit andererseits äußert. Insoweit wird durch die neuen Erlassbestimmungen der Bildungsauftrag der Schule, wie er durch den Gesetzgeber in § 2 NSchG beschrieben worden ist, unterstrichen.

Die Gesamtkonferenz der Schule entscheidet im Benehmen mit dem Schulelternrat und dem Schülerrat im Grundsatz, ob die Klassenkonferenz die Bewertungsform des Arbeits- und Sozialverhaltens in standardisierter Form vornimmt, ob die standardisierte Form durch Hervorhebung einzelner Gesichtspunkte zu ergänzen ist oder ob statt der standardisierten Form freie Formulierungen angewandt werden.

Die entsprechenden Eintragungen erfolgen in standardisierter oder differenzierter Form im Schlussteil des Zeugnisses als Bemerkungen und unterscheiden sich insoweit von den sogenannten „Kopfnoten“, die es in Niedersachsen von 1950 bis 1973 gegeben hat.

Bei der standardisierten Bewertungsform gibt es folgende vier Abstufungen:

- „verdient besondere Anerkennung“,

- „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“,

- „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“,

- „entspricht nicht den Erwartungen“.

Zeugnisse dienen in erster Linie der Information der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten über Lernfortschritte, den erreichten Leistungsstand sowie gegebenenfalls über Lernschwierigkeiten und der Information über das Arbeits- und Sozialverhalten. Bei Übergängen zu anderen Schulen oder zu Hochschulen oder beim Eintritt in eine Berufstätigkeit dienen Zeugnisse auch der Unterrichtung der aufnehmenden Einrichtung. Gerade mit Blick auf die Abnehmer können Zeugnisse den Lebensweg einer Schülerin

oder eines Schülers entscheidend beeinflussen. Aus diesem Grunde schreibt der Erlass vor, dass in Abschluss- und Abgangszeugnissen, bei Zeugnissen aus Anlass des Schulformwechsels nach der Grundschule und der Orientierungsstufe und bei anderen Zeugnissen aus Anlass eines Schulformwechsels unter „Arbeitsverhalten, Sozialverhalten und Bemerkungen“ keine für die Schülerin oder den Schüler nachteilige, also negative Eintragungen vorgenommen werden dürfen. Nach dem Erlass sind die standardisierten Formen „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ und „entspricht nicht den Erwartungen“ als negative Bewertungen einzustufen. Diese Vorschrift dient als Schutz für die Schülerinnen und Schüler, um ihnen den Neueintritt in eine andere Schule, in die Hochschule oder in ein Ausbildungsverhältnis nicht durch negative Bemerkungen zu ihrem Arbeitsund Sozialverhalten zu erschweren.

Die neuen Erlassvorgaben werden in den Schulen erstmals im Schuljahr 2000/2001 angewandt. Nach Ablauf des Schuljahres wird das Kultusministerium über die Schulbehörde um Rückmeldung bitten, ob es aus der Sicht der Schulen notwendig ist, bei einzelnen Erlassregelungen Modifizierungen vorzunehmen, so z. B. auch hinsichtlich der Frage, ob negative Bewertungen und Bemerkungen auch in Abgangs- und Abschlusszeugnissen und Zeugnissen aus Anlass eines Schulformwechsels aufgenommen werden sollen. Das Kultusministerium wird die Rückmeldungen sorgfältig prüfen und dann entscheiden, wie damit umzugehen ist, ohne dabei die Belange der Schülerinnen und Schüler, gegebenenfalls die Chance eines „unbelasteten Neuanfangs“ zu erhalten, zu vernachlässigen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2: Eintragungen zum Arbeits- und Sozialverhalten erfolgen in den Zeugnissen im 1. bis 10., gegebenenfalls auch im 11. Schuljahrgang. Nur in Abschluss- und Abgangszeugnissen und bei Zeugnissen aus Anlass des Schulformwechsels dürfen in den Zeugnissen keine negativen Eintragungen vorgenommen werden. Insoweit trifft die Annahme der Fragestellerin nicht zu, ein Zeugnis enthalte „von Schuljahr zu Schuljahr negative Eintragungen bzw. keine negativen Eintragungen“. In der überwiegenden Mehrzahl aller Zeugnisse, die eine Schülerin oder ein Schüler im Laufe der Schulzeit im 1. bis 10., ggf. auch 11. Schuljahrgang erhält, können auch negative

Bemerkungen mit einer entsprechenden Aussagekraft vorgenommen werden.

Zu 3: Der Zielkonflikt ist nicht zu bewältigen. Die Frage ist vielmehr, ob er dokumentiert werden soll oder nicht. Auch andere Bundesländer, in denen es Bemerkungen oder Noten zum Arbeits- und Sozialverhalten gibt, haben sich ähnlich wie Niedersachsen entschieden.

Anlage 33

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 37 des Abg. Coenen (CDU):

Warum werden Aussiedler in der Polizeilichen Kriminalstatistik Niedersachsen 2000 gesondert erfasst?

Laut Veröffentlichung in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 23. März 2001 hat der Niedersächsische Innenminister Spätaussiedler, die straffällig geworden sind, in der Polizeilichen Kriminalstatistik Niedersachsen 2000 erfasst.

Aussiedlerinnen und Aussiedler sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes und als einzige deutsche Personengruppe gesondert in der Kriminalstatistik aufgeführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum werden Aussiedlerinnen und Aussiedler in der Polizeilichen Kriminalstatistik Niedersachsen 2000 gesondert erfasst, und verstößt diese Erfassung nicht gegen das Datenschutzgesetz?

2. Wie und woran erkennt das Niedersächsische Innenministerium bzw. die Beamten der Niedersächsischen Landespolizei, ob es sich um Spätaussiedler handelt, und welche Kriterien legen diese Stellen bei der Erfassung zugrunde?

3. Wie lange ist von der Niedersächsischen Landesregierung beabsichtigt, die gesonderte Ausweisung der Spätaussiedler als Tatverdächtige in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik Niedersachsen noch beizubehalten?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) dient der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfanges und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten und der Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Kriminalitätsbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kri

minologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen.

Mit dem vermehrten Zuzug von Spätaussiedlern ist auch die Delinquenz dieser Bevölkerungsgruppe seit etwa Anfang der 90er-Jahre immer wieder öffentlich diskutiert worden. U. a. hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) Untersuchungen zu dieser Thematik in seinen Forschungsberichten Nr. 56 und 60 (Krimi- nalität in Niedersachsen; Erscheinungsjahre 1996 bzw. 1997) veröffentlicht. Auch hat die Bezirksregierung Weser-Ems 1997 auf eine Auswertemöglichkeit in der PKS gedrängt, da insbesondere in den Landkreisen Cloppenburg, Emsland und Osnabrück eine starke Konzentration von Spätaussiedlern und eine Häufung der von ihnen begangenen Straftaten zu beobachten waren.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Schirmbeck, CDU, vom 25. Juli 1997, „Maßnahmen gegen Kriminalitätsentwicklung in Niedersachsen" und die entsprechende Antwort der Landesregierung (LT - DRS 13/3242).

Vor diesem Hintergrund ist mit Erlass des Innenministeriums in der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Land Niedersachsen zum 1. Januar 1998 eine gesonderte Auswertemöglichkeit der von Spätaussiedlern begangenen Kriminalität geschaffen worden.

Ausweislich der „PKS 2000“ und des „Gemeinsamen Lagebildes Organisierte Kriminalität 2000“ von Justiz und Polizei stellt sich die Kriminalitätsentwicklung im Bereich der Spätaussiedler wie folgt dar:

Von den 167 819 erfassten deutschen Tatverdächtigen waren 6 417 Spätaussiedler. Dies sind 648 tatverdächtige Spätaussiedler bzw. 11,23 % mehr als 1999 (5 769 Spätaussiedler). Von ihnen sind 9 871 Straftaten begangen worden. Davon waren 5 576 Diebstähle, 1 287 Rohheitsdelikte und 1 167 Rauschgiftdelikte.

Die tatverdächtigen Spätaussiedler verteilen sich auf die Bezirksregierungen/Polizeidirektionen wie folgt:

1998 1999 2000