Protokoll der Sitzung vom 18.05.2001

BR Braunschweig 762 623 732 PD Braunschweig 30 36 56 BR Hannover 769 727 762 PD Hannover 395 299 314 BR Lüneburg 733 852 934

BR Weser Ems 2704 3271 3679

Niedersachsen *) 5342 5769 6417

) Aufgrund der echten Tatverdächtigen-Zählung sind die Werte für Niedersachsen niedriger als bei Addition der Behörden

Die Tabelle zeigt, dass der Bereich der Bezirksregierung Weser-Ems die mit Abstand höchste Zahl tatverdächtiger Spätaussiedler aufweist. Die Zahl der tatverdächtigen Spätaussiedler ist gegenüber dem Vorjahr in den Bereichen aller Polizeibehörden angestiegen. Von den rund 650 Spätaussiedlern, die im Jahr 2000 in Niedersachsen mehr ermittelt worden sind, stammen allein über 400 aus dem Regierungsbezirk Weser-Ems.

Von 315 an der organisierten Kriminalität beteiligten deutschen Tatverdächtigen stammen 65 aus der ehemaligen Sowjetunion und 13 aus Polen.

Im Bereich des Rauschgifthandels und schmuggels lässt sich feststellen, dass der Anteil deutscher Tatverdächtiger, die eine andere Geburtsnationalität haben und vornehmlich aus den Ländern der ehemaligen UdSSR stammen, gegenüber dem Vorjahr erheblich zugenommen hat.

Unter den insgesamt 145 polizeilich registrierten Todesfällen im Zusammenhang mit dem Konsum illegaler Rauschgifte befanden sich 14 Aussiedler. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 9,7 %.

Mit der eingeführten Auswertemöglichkeit zu tatverdächtigen Spätaussiedlern in der PKS wurde eine Datenbasis geschaffen, die eine verifizierte Aussage zur Kriminalität dieser Bevölkerungsgruppe zulässt.

Darüber hinaus dienen diese Daten als Grundlage für die Planung und Durchführung repressiver Maßnahmen sowie notwendiger präventiver und integrativer Maßnahmen im Rahmen des Interventionsprogramms der Landesregierung zur Integration von Ausländern und Aussiedlern. Für dieses Programm hat die Landesregierung etwa 10 Mio. DM aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrn Coenen (CDU) im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zur Fragestellung, warum Aussiedlerinnen und Aussiedler in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2000 gesondert erfasst werden, siehe die Vorbemerkungen.

Gemäß § 38 Abs. 5 Satz 1 Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG) darf die Polizei gespeicherte personenbezogene Daten zu statistischen Zwecken verarbeiten. Diese Daten werden gemäß § 38 Abs. 5 Satz 2 NGefAG zum frühestmöglichen Zeitpunkt anonymisiert. Auch sind mit der Ausweisung speziell der Spätaussiedler in der PKS die weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in der PKS seit Jahren z. B. bei ausländischen Tatverdächtigen nach Nationalitäten oder der Gruppe der Asylbewerber differenziert werden kann.

Zu 2: Für die Polizeiliche Kriminalstatistik ist Spätaussiedler, wer die Spätaussiedlereigenschaft nachweisen kann (z. B. durch Bescheinigung nach § 15 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebe- nengesetz -BVFG-). Kann die Spätaussiedlereigenschaft eines Tatverdächtigen nicht nachgewiesen werden, gelten nachstehende Erfassungsgrundsätze:

Spätaussiedler ist in Anlehnung an § 4 Abs. 1 BVFG jeder Deutsche, der aus den Republiken der ehem. Sowjetunion, Estland, Lettland oder Litauen kommend nach dem 31. Dezember 1992 seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt hat.

Spätaussiedler ist in Anlehnung an § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG jeder Deutsche, der vor dem 31. Dezember 1992 oder ohne Nachweis dieses Stichtages in Danzig, Estland, Lettland, Litauen, der ehem. Sowjetunion, Polen, der Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien oder China geboren ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Die vorstehenden Kriterien sind in der Ausfüllungsanleitung für die Erfassungsvordrucke der Polizeilichen Kriminalstatistik abgedruckt. Die Ausfüllungsanleitung liegt jedem polizeilichen Sachbearbeiter vor.

Ob es sich um einen Spätaussiedler handelt, erfährt der Sachbearbeiter während der polizeilichen

Ermittlungen bzw. speziell in der Vernehmung des Beschuldigten.

Zu 3: Mit Einführung der gesonderten Auswertemöglichkeit zum 1. Januar 1998 ist zunächst eine Dauer von drei Jahren vorgesehen gewesen. Auf der Grundlage eines Erfahrungsberichts des Landeskriminalamtes Niedersachsen vom 10. April 2000 wurde vom Innenministerium entschieden, die Erfassung der Spätaussiedler in der PKS über die zunächst vorgesehene Dauer von drei Jahren hinaus fortzuführen.

Anlage 34

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 38 der Abg. Frau Vockert (CDU):

Förderung des mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterrichts

Trotz vielfältiger Lippenbekenntnisse der Landesregierung zur Förderung mathematischnaturwissenschaftlichen Unterrichts kommt es in der Alltagspraxis der Schulen und Hochschulen immer wieder zu Einschränkungen und Behinderungen, die eine solche gezielte Förderung verhindern. So ist es an der Universität Göttingen offensichtlich nicht möglich, die Lehramtsfächer Chemie und Physik in der vorgesehenen Studienzeit studieren zu können, da sich die Stundenpläne stark überschneiden. Auch die Fächerkombination Chemie und Physik als Leistungsfächer ist offensichtlich an vielen niedersächsischen gymnasialen Oberstufen überhaupt nicht möglich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen hat sie getroffen, dass an der Universität Göttingen die Fächerkombination Chemie und Physik für das Lehramt in der vorgeschriebenen Studienzeit absolviert werden kann, sodass sich Lehrveranstaltungen und Stundenpläne nicht überschneiden und es nicht zu unnötigen Reibungs- und Zeitverlusten kommt?

2. Sind ihr ähnliche Probleme wie an der Universität Göttingen auch an anderen Lehrer ausbildenden Hochschulen Niedersachsens bekannt, mit welchen konkreten Gegenmaßnahmen?

3. An wie vielen gymnasialen Oberstufen in Niedersachsen werden Chemie und Physik gleichzeitig als Leistungsfächer angeboten, und welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, dass eine solche Angebotsmöglichkeit künftig in verstärktem Maße besteht?

Die vorliegende Frage bezieht sich augenscheinlich auf einen Einzelfall, der dem MWK im Januar 2001 bekannt geworden ist. Der Sachverhalt ist geprüft worden. Dabei wurde festgestellt, dass die in der Fragestellung enthaltenen Verallgemeinerungen oder Behauptungen bezüglich des Umfanges der Überschneidung von Stundenplänen an der Universität Göttingen nicht zutreffend sind.

An der Universität Göttingen wählten etwa zwei Drittel der Lehramtsstudierenden bislang als Nebenfach Biologie, gefolgt von Mathematik, Germanistik, Anglistik, Romanistik und Latein; die letzten vier Fächer nur in geringem Umfang. Da alle Lehramtsstudiengänge unterschiedlich miteinander kombinierbar sind, lässt sich nicht ausschließen, dass es gelegentlich zu Überschneidungen kommen könnte.

Rückfragen in der Fakultät und beim Lehrerprüfungsamt, Außenstelle Göttingen, haben ergeben, dass mit Ausnahme eines Studierenden, der in den Jahren 1999/2000 für zwei Semester in Physik und Chemie eingeschrieben war, niemand diese Fächerkombination gewählt hat. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, sicherlich auch den, dass beide Fächer von ihren Leistungsanforderungen in Vorlesungen und Praktika zu den zeitintensivsten Fächern gehörten.

Zur Frage der zeitlichen Vereinbarkeit aufgrund der Stundenpläne führt die Universität Göttingen aus, dass es bei der Fächerkombination Chemie und Physik nur im ersten Semester zu einer Überschneidung bei zwei Veranstaltungen kommt, wobei die Mathematikvorlesung für Chemiker sicherlich durch ein ähnliches Angebot bei den Physikern ersetzt werden könnte.

Festzustellen bleibt, dass die Fächer Chemie und Physik für das Lehramt an Gymnasien an der Universität Göttingen ohne große Überschneidungen kombinierbar sind, wie sich auch aus dem Lehrveranstaltungsplan für das Wintersemester 2000/2001, online abrufbar über das Informationssystem der Uni Göttingen (UniVis), ergibt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Keine, da die vorliegende Situation dazu keinen Anlass gibt.

Zu 2: Ähnliche Probleme an anderen Hochschulen sind nicht bekannt.

Zu 3: Statistische Daten werden von den Gymnasien in Niedersachsen nicht so erhoben, dass ersichtlich ist, ob Leistungskurse an einer Schule jeweils in beiden Fächern (Chemie und Physik) durchgeführt werden. Es liegen lediglich Zahlen über die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an Leistungskursen (Chemie 12,5 %, Physik 11,2 %) und Grundkursen (Chemie 19,4 %, Physik 16,1 %) in der Kursstufe vor.

Die Gymnasien bieten in der Regel den Schülerinnen und Schülern die Wahlmöglichkeit an, können aber in manchen Fällen, wenn sich zu wenig Schülerinnen und Schüler für einen Leistungskurs melden, diesen nicht eigenständig durchführen. Aus diesem Grund kooperieren an vielen Orten die Gymnasien miteinander und bieten für Schülerinnen und Schüler von zwei und mehr Schulen gemeinsam einen Leistungskurs in dem jeweiligen Fach an. Dieses Angebot wird dann im Wechsel von den beteiligten Schulen durchgeführt. Es ist also für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, beide Leistungskurse zu belegen.

Anlage 35

Antwort

des Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 39 der Abg. Frau Ortgies (CDU) :

Tourismusförderung in Niedersachsen

Auf dem Tourismustag in Hameln hat die niedersächsische Wirtschaftsministerin, Frau Knorre, zur Überraschung der Anwesenden davon gesprochen, dass das Land Niedersachsen den Tourismus mit 40 Mio. DM jährlich im Haushalt fördere.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist das tatsächliche Gesamtvolumen der Tourismusförderung im Haushalt des Landes Niedersachsen für das Jahr 2001?

2. In welche Haushaltstitel mit welchem Volumen gliedert sich die Tourismusförderung?

3. Welchen Schwerpunkt setzt die Wirtschaftsministerin in der Tourismusförderung?

Ziel der Tourismuspolitik des Landes ist es, auf nationaler und internationaler Ebene nachhaltig an Attraktivität für Freizeit und Tourismus zu gewinnen. Dazu bedarf es insbesondere einer stärkeren Präsenz auf den touristischen Zukunftsmärkten, z. B. in den Bereichen Kulturtourismus, Wellness,

Erlebnisgastronomie, Trend- und Funsport, Events und Festivals, naturnaher Tourismus. Auf der Basis regional abgestimmter Konzepte werden wir die Schwerpunkte der Tourismusförderung entsprechend setzen. Mein Haus wird dabei gemeinsam mit der Landestourismusgesellschaft die Tourismus- und Freizeitwirtschaft in ihrer zukünftigen Produktentwicklung begleiten und beraten.