Sie wissen, dass dies so stattfindet. Ich muss Ihnen sagen: Das, was Sie hier vorgetragen haben, ist auch eine harte Kritik an der Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher. Diese werden Ihre Rede mit Freude nachlesen.
Das Thema der zukunftsweisenden Familienpolitik steht bereits zum zweiten Mal auf der Tagesordnung. Im Mai haben wir das Thema auf Antrag der Grünen in einer Aktuellen Stunde und einen Antrag der SPD zur zukunftsgerechten Familienpolitik behandelt. Die zentralen Begriffe damals wie heute waren und sind Kindergelderhöhung, das Verfassungsgerichtsurteil zum Familienlastenausgleich, mehr Erziehung, Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern, Ganztagsschule und Ganztagsbetreuung, Weiterentwicklung des Kindertagesstättenwesens, Veränderungen in der Familie und insbesondere auch die Vereinbarkeit von Fa
milie und Beruf. Meine Damen und Herren, ich begrüße es sehr, dass wir über dieses Thema hier heute erneut diskutieren können. Ich meine, dies ist ein wichtiges Signal an die Öffentlichkeit, aber insbesondere ein Signal an die Kinder und an die Eltern, also ein Signal hinaus in das Land, dass wir Kinder, Eltern, Familien und allein Erziehende mehr als in der Vergangenheit in den Mittelpunkt der Politik stellen. Ich meine, das ist ein richtiges und gutes Signal.
Ich will etwas zur Rechtslage und zur Versorgungssituation sagen. Zunächst zur Rechtslage. Damit beziehe ich mich direkt auf den Antrag der Grünen. Wir haben in § 4 des Kindertagesstättengesetzes ganz klar und eindeutig geregelt, was die Elternvertretungen und -beiräte zu tun haben, welche Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten sie haben. Das betrifft insbesondere die Gruppengröße, die Aufnahme und, Frau Kollegin JanssenKucz, vor allen Dingen auch die Öffnungszeiten und die Betreuungszeiten. Was Sie einfordern, ist in Niedersachsen also wiederum schon in Gesetzesform gegossen. In § 6 wird auch die Planung angesprochen. Dort wird deutlich gemacht, dass der zuständige Träger, der Landkreis bzw. die Gemeinden, einen Bedarfsplan für sechs Jahre für Krippe, Kindergarten und Hort aufzustellen hat und dass dieser Plan jährlich fortzuschreiben und zu aktualisieren ist, dass also auch eine ortsnahe Versorgung sicherzustellen ist.
„Für Kinder im Alter unter drei Jahren und für Kinder im schulpflichtigen Alter sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht.“
Das macht doch deutlich, wer hier zuständig ist. Die Kommunen sind zuständig. Ich will aber auch sehr deutlich sagen: Die Gesamtdebatte, der Zeitgeist und auch die finanziellen Ressourcen lassen deutlich erkennen, dass Kommunen, Land und Bund diese Aufgabe in Zukunft gemeinsam zu bearbeiten haben und dass sie auch gemeinsam die Verantwortung zu tragen haben - jeder für seinen Bereich -, wenn es darum geht, Rahmenrichtlinien und Rahmenbedingungen entsprechend zu gestalten und eine gemeinsame Familienpolitik zu ent
Meine Damen und Herren, das Bild, das Sie hier zeichnen und das aus Ihrer Sicht so schwarz aussieht, sieht für mich überhaupt nicht so schwarz aus. Ich meine, das, was Bündnis 90/Die Grünen und die Sozialdemokraten 1990 angeschoben und bis heute entwickelt haben, kann sich hier in Niedersachsen sehen lassen.
In Niedersachsen werden zurzeit in 620 Hortgruppen 12 500 Kinder betreut. In sonstigen Gruppen werden weitere 10 000 Kinder betreut. In den 131 Ganztagsschulen werden 39 100 Kinder betreut. In diesem Lande werden also immerhin 61 600 Kinder außerhalb des Kindergartenbereiches im Rahmen von Ganztagsangeboten betreut.
- Das ist auch eine Landesleistung. Ich habe auf die 131 Schulen verwiesen. Kollege Möllring, Sie sollten wissen, dass Schulen eine Landesaufgabe sind. Darüber hinaus haben wir über Investitionshilfen und über Personalkostenzuschüsse - Sie wissen das alles - geholfen, auch im Hortbereich entsprechend voranzukommen.
Hinzu kommen die mehr als 100, mittlerweile fast 150 Vereinbarungen zwischen Schule und Jugendhilfe, in deren Rahmen zusätzlich mehrere tausend Kinder betreut werden. Wir sind also mehr als nur auf einem guten Wege. Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Fraktion sind auch stolz darauf, dass wir das Angebot seit 1990, insgesamt gesehen, mehr als vervierfacht haben. Wir müssen uns immer vergegenwärtigen, was für einen Scherbenhaufen wir 1990, als Rot-Grün hier angetreten ist, von Ihnen übernommen haben.
Das war eine Erblast. Diese musste aufgearbeitet werden. 290 Millionen DM wurden allein zur Verfügung gestellt, um Investitionen in den Kommunen, die in der Tat die Hauptlast getragen haben, auf den Weg zu bringen.
- Das ist nicht das erste Mal. - Wir wissen, dass dieser Aufwand noch nicht gereicht hat. Es muss zusätzlich noch etwas getan werden. Ich bin sehr froh und sehr zufrieden - die SPD-Fraktion begrüßt dies außerordentlich -, dass die Landesregierung frühzeitig erkannt hat: Es muss weitergehen. Der Beschluss, in 38 Landkreisen und neun kreisfreien Städten an 270 Standorten mehr als 540 Ganztagsschulen entstehen zu lassen, ist das richtige Signal für die Zukunft.
- Das ist solide finanziert. Sie werden das im Haushalt finden, Herr Klare. Ich bin gespannt auf Ihren Haushaltsvorschlag für diesen ganzen Bereich. Es wird nämlich nicht ausreichen, hier in dieser Debatte dicke Backen zu machen. Sie werden vielmehr auch im Haushaltsplan mit Punkt und Komma und mit Zahlen nachweisen müssen, wie Sie die Ganztagsbetreuung im Land Niedersachsen finanzieren wollen. Wir sind darauf sehr gespannt. Wir jedenfalls haben mit 70 Millionen DM solide finanziert, dass in den nächsten Jahren an 540 Schulen, mittelfristig organisiert, Ganztagsbetreuung stattfinden kann. Wenn ich das einmal auf der Basis von ca. 200 Schülern pro Schule ausmultipliziere, ergibt sich, dass diese 540 Schulen für mehr als 100 000 Ganztagsbetreuungsplätze für Schülerinnen und Schüler stehen. Ich meine, wenn diese Aufgabe geschultert ist, haben wir eine Riesenleistung vollbracht.
Hinzu kommt die Verlässliche Grundschule, eine Schule, die Sie alle geschmäht haben, die mittlerweile aber hoch gelobt wird, die von den Eltern anerkannt wird und die zu einem Erfolgsmodell gediehen ist.
Es ist weiterhin festzustellen, dass wir zurückgehende Kinderzahlen haben. Das heißt, die geschaffenen Kindertagesstätten, -räume und -plätze werden in Zukunft auch für zusätzliche Hortangebote zur Verfügung stehen.
Ich freue mich ferner darüber, dass Frau Ministerin Trauernicht mit dafür Sorge tragen möchte, dass der Diskurs in den Kommunen wieder angeschoben wird, damit man sich auch dort bewusst wird, dass über die Kindergärten hinaus Ganztagsbetreuung von Bedeutung ist.
Meine Damen und Herren, nun fragen wir uns, warum dieser Antrag vorgelegt wurde. Im Mai hat die SPD einen Antrag zur Familienpolitik vorgelegt. Darin heißt es u. a.:
„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den flächendeckenden Ausbau der Verlässlichen Grundschule... sicherzustellen und ein Konzept zu entwickeln, wie in gemeinsamer Verantwortung von Kommunen, Schulträgern, freien Trägern und Jugendhilfe die Tagesbetreuung von Kindern und nachschulische Angebote für Schülerinnen und Schüler mittelfristig ausgebaut werden.“
Eigentlich ist also in diesem Antrag, der im Mai vorgelegt wurde, alles das gesagt, was Sie jetzt fordern. Dennoch, verehrte Frau Janssen-Kucz, ist es sicherlich vernünftig, dass wir heute weiter darüber diskutieren, obwohl der Antrag, den wir jetzt beraten, eigentlich überflüssig ist. Ich meine, die Weichen sind richtig gestellt. Dennoch gibt es Grund, eine Diskussion zu führen. Zum einen hatte ich auf diese Weise Gelegenheit, die Leistungen der Regierung hier erneut darzustellen. Ich habe das oft genug getan. Sie kennen das alles. Zum anderen will ich aber auch deutlich machen, dass wir Planungen auf den Weg gebracht haben, die in dem Gesamtbereich zu neuen, noch besseren stabilen Verhältnissen führen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss will ich deutlich machen, dass es noch eine Reihe von offenen Fragen in allen Konzepten gibt. Ich nenne ein Beispiel: Die Grenzen zwischen Schulpolitik, Bildungspolitik und Jugendhilfe verschwimmen immer mehr. Jugendhilfe ist eine kommunale Aufgabe, Schulpolitik ist eine Landesaufgabe. Wie wird das mit den Gebühren, wenn die Jugendhilfe eine Aufgabe übernimmt oder wenn das Land eine Aufgabe übernimmt?
Ein zweites Beispiel. Die Aufhebung des Ehegattensplittings wird gefordert. Ich kann mich damit anfreunden. Ich habe dazu in der letzten Debatte im Mai schon etwas Entsprechendes gesagt. Ande
re haben es an dieser Stelle ebenfalls getan. Ich meine, es ist dringend erforderlich, diesen Bereich zu reformieren und dazu zu kommen, dass mehr Gerechtigkeit herrscht.
Schließlich noch ein Wort zum Rechtsanspruch. Jeder, der dafür plädiert, muss auch deutlich sagen, dass die Realisierung eines Rechtsanspruches für Zwei- bis Zwölfjährige unglaublich viel Geld kostet. Am Schluss werden zwei die Zahler sein: die Kommunen und die Eltern.
Ein weiterer Punkt ist: Wir müssen uns überlegen, ob mit den Standards, die wir bisher haben, weitergearbeitet werden kann. Es ist wohl kaum erklärbar, dass z. B. Neunjährige in der Verlässlichen Grundschule von einer Kraft betreut werden und in einer kleineren Gruppe im Hort von zwei Leuten betreut werden müssen. Auch über dieses Thema muss gesprochen werden.
Es gibt also viel zu tun, meine Damen und Herren. Der Ausschuss für Jugend und Sport wird sich die Antragsunterlagen ansehen und alle Facetten dieses Themas beraten. Ich freue mich darauf und wünsche mir eine fruchtbare Diskussion.
- Kollege Klare, dass die Landesregierung in diesem Bereich in den vergangenen Jahren Großartiges vollbracht hat, wissen die Eltern, die Kinder und die Fraktion. Nur Sie leugnen es immer. Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Vockert, ich bin wirklich erstaunt, dass die CDU sagt: Das Machbare ist nicht das Ziel, sondern das Optimale.
Nach dem, was Sie hier skizziert haben, freue ich mich über die Änderungsanträge von Ihnen, die natürlich kommen werden. Wir werden sicherlich sehr schnell einen Konsens erreichen. Zeitgleich erwarten wir aber Finanzierungsvorschläge. Genau so ist unser Antrag zu verstehen.
Wir möchten die ganztägige Betreuung und Bildung im Lande Niedersachsen Schritt für Schritt ausbauen.
Ich möchte jetzt noch etwas zu der Beteiligung sagen. Ich kenne auch den § 4, in dem es um die Öffnungszeiten geht. Lieber Kalle - das sage ich ganz ehrlich -,
meine Kinder waren auch im Kindergarten, und es ist nicht gelungen, über Beteiligung Öffnungszeiten auszubauen. Als das geschehen war, waren sie schon fast auf dem Gymnasium. Anderen Eltern geht es wohl genauso.