Protokoll der Sitzung vom 15.06.2001

A 10 42

A 11 A 12 17 785

A 13 geh. D. 108 496

A 13 höh. D. 136

A 14 102 450

A 15 47 61

A 16 17

Summe 291 1.990

Zu 2: Siehe Vorbemerkung.

Zu 3: Nach Nr. 6 der Allgemeinen Bestimmungen 2001 (Anlage 2 zu § 8 Abs. 1 des Haushaltsgeset- zes 2001) gelten Planstellen für die gesamte Dauer der Altersteilzeit mit einem Anteil von 50 v. H. als besetzt. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell ist der freie Stellenanteil von 50 v. H. während der Arbeitsphase jedoch gesperrt und kann in der Freistellungsphase (für Wiederbesetzungen) in Anspruch genommen werden. Daneben ist es aber zur „umgehenden Wiederbesetzung“ dieser Funktionsstellen in der Freistellungsphase der im Blockmodell altersteilzeitbeschäftigten Lehrkräfte erforderlich, dass die entsprechenden Anteile des Beschäftigungsvolumens und des Budgets zur Finanzie

rung der Mehrausgaben für den Altersteilzeitzuschlag zur Verfügung stehen. Die Wiederbesetzung setzt im Einzelfall Nachweise durch die jeweiligen personalbewirtschaftenden Dienststellen voraus, dass entsprechende Einsparungen durch die in Nr. 6 Abs. 1 Satz 4 der erwähnten Allgemeinen Bestimmungen 2001 beispielhaft aufgeführten Maßnahmen (u. a. unterwertige Beschäftigungen, „Besoldungsgewinne“ bei den neu eingestellten Lehrkräften im Vergleich zu den Altersteilzeitbe- schäftigten) erzielt worden sind.

Anlage 10

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 18 des Abg. Golibrzuch (GRÜNE):

Unterrichtsversorgung an den Schulen im Landkreis Leer

An den Schulen im Landkreis Leer droht im kommenden Schuljahr ein dramatischer Einbruch der Unterrichtsversorgung. Während die Verlässlichen Grundschulen und die beiden Gymnasien vergleichsweise gut versorgt sind, ist zu befürchten, dass die Versorgung an Sonderschulen, Orientierungsstufen sowie Hauptund Realschulen deutlich unter 90 % absinkt. Offenbar gelingt es dem Kultusministerium nicht mehr, für jede frei werdende Lehrerstelle im ländlichen Raum sofort eine Wiederbesetzung zu garantieren. Das hohe Durchschnittsalter der Kollegien bedingt zudem, dass immer mehr Lehrkräfte im Laufe eines Schuljahrs ausscheiden, sich krankmelden oder Kuraufenthalte durchführen, während Feuerwehrkräfte nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die durchschnittliche Unterrichtsversorgung, getrennt nach Schulformen, im abgelaufenen zweiten Schulhalbjahr im Landkreis Leer, im Regierungsbezirk WeserEms und landesweit jeweils dar?

2. Wie wird sich die durchschnittliche Unterrichtsversorgung, getrennt nach Schulformen, im kommenden Schuljahr im Landkreis Leer, im Regierungsbezirk Weser-Ems und landesweit jeweils darstellen?

3. Wie gedenkt die Landesregierung, die Versorgungslücken im Bereich der Sonderschulen, der Orientierungsstufen sowie der Haupt- und Realschulen generell und besonders im Landkreis Leer in nächster Zukunft auszugleichen?

Es ist Aufgabe der Bezirksregierungen, mit den ihnen zugewiesenen Stellen entsprechend den Richtlinien zur Unterrichtsversorgung an allen Schulen eine ausgeglichene Unterrichtsversorgung herzustellen.

Die Personalplanung ist nach Möglichkeit bis zum Beginn der Sommerferien vorzunehmen. Endgültig kann die Unterrichtsversorgung erst zu Beginn des nächsten Schuljahres ermittelt werden. Die Daten der Unterrichtsversorgung stehen erst zum Beginn des neuen Schuljahres fest, wenn alle Personalmaßnahmen durchgeführt, die Schülerzahlen bekannt und die Klassen entsprechend den tatsächlichen Schülerzahlen gebildet worden sind.

Die dem Fragesteller wahrscheinlich vorliegenden Zahlen sind interne Planungsdaten der Schulbehörden, die von diesen dazu verwendet werden, eine an allen Schulen möglichst gleichmäßige Unterrichtsversorgung im folgenden Schuljahr zu erreichen. Diese Planungsdaten werden von den Bezirksregierungen laufend fortgeschrieben und aktualisiert.

Die Landesregierung hat eine finanzielle Aufstockung der Bildungsoffensive mit 100 Millionen DM pro Jahr beschlossen. Damit wird es möglich, eine zweite Einstellungsrunde für das kommende Schuljahr mit zusätzlichen 300 Stellen zur strukturellen Verbesserung der Unterrichtsversorgung vorzunehmen. Damit stehen insgesamt 600 zusätzliche Stellen zum neuen Schuljahr zur Verfügung.

Die Bezirksregierungen haben jetzt für das Schuljahr 2001/2002 insgesamt 2 000 Stellen für die Unterrichtsversorgung erhalten, auf denen Neueinstellungen, Verbeamtungen von Vertretungslehrkräften, Beendigung eines Teils der Einstellungsteilzeit und zusätzliche Übernahmen im Lehreraustausch vorgenommen werden.

Damit ist sichergestellt, dass der vom Fragesteller befürchtete "dramatische Einbruch" der Unterrichtsversorgung nicht eintreten wird.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Zum Stichtag der Statistik am 8. Februar 2001 sind folgende Daten für die Unterrichtsversorgung festgestellt worden:

Schulform Landkreis Leer UV in %

Bezirk WeserEms UV in %

Land Niedersachsen UV in %

Grundschule 103,9 99,8 99,4

Orientierungsstufe 96,0 95,4 95,6

Hauptschule 92,2 93,6 93,7

Realschule 96,0 95,7 95,6

Sonderschulen 91,9 93,1 93,8

Gymnasien 102,7 100,1 99,1

insgesamt 98,6 97,3 97,2

Zu 2: Mit den zusätzlichen 600 Stellen zum neuen Schuljahr wird erreicht, dass die Unterrichtsversorgung trotz der weiter steigenden Schülerzahlen bei dem gegenwärtigen Stand gesichert und der Bedarf der neuen Verlässlichen Grundschulen mit zusätzlichen Stellen abgedeckt werden kann.

Zu 3: Die Bezirksregierung Weser-Ems berichtet, dass die Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen im Landkreis Leer auch im Schuljahr 2001/2002 auf einem vergleichbaren Niveau wie in diesem Schuljahr liegen wird. Dabei wird durch 26 Einstellungen und weitere Personalmaßnahmen (Zu-Versetzungen, Abordnungen aus den Grundschulen) die Versorgung an Sonderschulen, Orientierungsstufen sowie Haupt- und Realschulen gesichert. Für den Landkreis Leer sind damit keine Versorgungslücken im Vergleich mit den anderen Landkreisen und kreisfreien Städten zu erwarten.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 19 des Abg. Wenzel (GRÜ- NE)

Gesetz zur Änderung verkehrswegerechtlicher Vorschriften (VerkVÄndG)

Bei dem Gesetzentwurf zur Änderung verkehrswegerechtlicher Vorschriften geht es im Grundsatz um die von der Europäischen Kommission beanstandete deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss am 10. Novem

ber 2000 angerufen, weil nach seiner Ansicht das Institut der Plangenehmigung auch für Vorhaben nach dem Bundesfernstraßengesetz in Frage kommt, für die eine UVP durchzuführen ist.

Der o. g. Vorgang steht auf der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses vom 20. Juni 2001.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Position hat sie in dem o. g. Punkt im Bundesrat vertreten?

2. Mit den Stimmen welcher Länder sind die Abstimmungen jeweils erfolgt?

3. Wie will der Bundesrat öffentliche Beteiligungsrechte nach der europäischen UVPRichtlinie sichern, wenn bei Vorhaben nach dem Bundesfernstraßengesetz lediglich das Institut der Plangenehmigung angewandt werden würde?