1. Wird sie mit der bereits angekündigten Nachbesserung der Gefahrtierverordnung auch die Tötung der Hunde 2. Kategorie anordnen, die den Wesenstest nicht bestanden haben?
2. Wird sie - sofern sie an dem umstrittenen Kriterium der Rassezugehörigkeit festhält - die Deutschen Schäferhunde, aber auch Doggen und Boxer, in den Katalog der Hunderassen der 2. Kategorie aufnehmen?
3. Wie beurteilt sie den Vorschlag der Tierschutzverbände, auf Rasselisten zu verzichten, bei den Problemen am oberen Ende der Hundeleine anzusetzen und (neben einer strenge- ren Zuchtüberwachung) eine Sachkundeprüfung für jeden Hundehalter einzuführen?
Zunächst danke ich Ihnen, dass ich die Gelegenheit habe, an dieser Stelle kurz auf den aktuellen Stand der Überlegungen zur Gefahrtier-Verordnung des Landes Niedersachsen einzugehen.
Zu 1 bis 3: Bisher liegt mir lediglich das Kurzprotokoll der mündlichen Urteilsverkündung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vor. Das schriftliche Urteil mit den ausführlichen Gründen wird in den nächsten Wochen erwartet. Nach dem Eingang des Urteils wird innerhalb der Monatsfrist in meinem Hause zu überlegen sein, ob und wie das Urteil umgesetzt werden kann, oder ob seitens des Landes Revision eingelegt werden soll. Längstens bis zum 31. Dezember 2001 bleiben die Regelungen nach dem Urteil in Niedersachsen fast ausnahmslos in Kraft.
Tatsache ist jedoch, dass die niedersächsische Regelung dazu beigetragen hat, dass es seit In-KraftTreten der Gefahrtier-Verordnung in Niedersachsen keinen schweren Zwischenfall mit gefährlichen Hunden gegeben hat; insoweit haben sich also die Regelungen offensichtlich bewährt. Die Landesregierung beabsichtigt deshalb von diesen Regelungen möglichst wenig abzuweichen.
Welche Verordnungsteile dann im Einzelnen nachzubessern und zu verändern sein werden, wird die fachliche Auswertung des Urteils zeigen müssen. Dazu gehört auch die Frage, wie die Rasseliste
künftig aussehen wird, die vom Gericht ausdrücklich nicht verworfen, sondern nur hinsichtlich der Nicht-Nennung bestimmter Hunderassen gerügt wurde.
Ministerpräsident Gabriel hat kürzlich in Syke erklärt: „Wir haben seit 1996 13 000 Stellen im Landesdienst abgebaut.“ Dies werde, so Gabriel, meistens verschwiegen. Der Ministerpräsident erklärte weiter, dass dieser Stellenabbau eine enorme Effizienzsteigerung sei.
1. Wo wurden in der Landesverwaltung seit 1996 13 000 Stellen abgebaut (aufzuschlüsseln nach den einzelnen Fachbereichen)?
2. Wie hat sich die Landesverwaltung im Hinblick auf den Personalbestand von 1990 bis 1996 entwickelt?
3. Wie lässt sich im Einzelnen konkret die Auffassung des Ministerpräsidenten begründen, dass der Stellenabbau eine enorme Effizienzsteigerung sei?
Im Rahmen der Konsolidierung des Landeshaushalts hat die Landesregierung u. a. ein Stelleneinsparprogramm beschlossen, das für die Jahre 1995 bis 1998 zu einer Einsparung von 7 073 Stellen führt. Hiervon wurden bis zum 31. Dezember 1998 bereits insgesamt 6 391 Stellen in Abgang gestellt. Für insgesamt 682 Stellen waren zu diesem Zeitpunkt noch kw-Vermerke ausgebracht. Nach dem Stand des Haushaltsplans 2001 hat sich die Zahl dieser kw-Vermerke auf 267 verringert, so dass von den 7 073 Stellen tatsächlich 6 806 (rd. 96 v. H.) weggefallen sind.
Für diese Legislaturperiode hat die Landesregierung ein Stellenabbaukonzept beschlossen, mit dem 5 527 Stellen bis zum Jahr 2003 entbehrlich werden. Haushaltsmäßig abgesichert ist bereits der Abbau von 2 576 Stellen. Außerdem steht der Abbau für weitere 726 Stellen fest, der sich aus den noch nicht abgerechneten Anteilen aus der Vorruhestandsregelung (sog. 58er-Regelung) ergibt. Somit ist bisher die Einsparung von insgesamt 3 302 Stellen (rd. 60 v. H.) abgesichert. Für weite
re 1 860 Stellen erfolgt die haushaltsmäßige Festlegung im Haushaltsplanentwurf 2002/2003. Die Einsparung der verbleibenden 365 Stellen, davon 250 infolge Optimierung der IuK-Systemverwaltung, ist noch zu konkretisieren. Den politischen Prioritäten entsprechend sind keine Kürzungen im Lehrerbereich, in Wissenschaft und Forschung, bei der inneren Sicherheit und im Strafvollzug vorgesehen.
Zu 2: Die Entwicklung des Personalbestandes stellt sich nach den vom Nieders. Landesamt für Statistik veröffentlichten Statistischen Berichten Niedersachsen über das "Personal im öffentlichen Dienst am 30. Juni 19.." für den Zeitraum von 1990 bis 1996 wie folgt dar: