Protokoll der Sitzung vom 15.06.2001

1994 216.518 Personen 75.337 Personen

1995 215.726 Personen 75.297 Personen

1996 213.852 Personen 74.563 Personen

Die vorgenannten Zahlen enthalten sowohl Vollals auch Teilzeitbeschäftigte, unabhängig von der jeweiligen Wochenstundenzahl.

Zu 3: Der Stellenabbau wird ermöglicht durch organisatorische Maßnahmen wie Neustrukturierung von Ämtern, Veränderung von Verwaltungsabläufen, Entwicklung und Einführung elektronischer Systeme. Dies hat zur Folge, dass die im Wesentlichen gleiche Arbeit mit weniger Personal und damit geringeren Personalkosten wahrgenommen wird. Die Frage nach einer Steigerung der Effizienz beantwortet sich damit von selbst.

Anlage 25

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr auf die Frage 33 des Abg. Golibrzuch (GRÜNE):

Förderzusagen der Staatskanzlei an die Stadt Leer

Nach einem Bericht der Ostfriesen Zeitung vom 26. Mai hat die SPD-Landesregierung der Stadt Leer Zuschüsse von 12 Millionen DM für insgesamt vier Infrastrukturvorhaben zugesagt. Die verständliche Freude über diesen Investitionsschub wird allerdings getrübt durch eine überraschende Ungenauigkeit in dem maßgeblichen Brief der Staatskanzlei. So schreibt Staatssekretär Peter-Jürgen Schneider dem Leeraner Bürgermeister Günther Boekhoff unter dem Datum des 11. Mai lediglich, dass die vier ins Auge gefassten Projekte „seitens des Landes gefördert werden sollen“. Weder wird ein präziser Zuschussbetrag noch ein Zeitpunkt für eine eventuelle Förderung genannt. Verwirrend ist auch die Auswahl der Projekte. So ist der Bau einer Tunnelanlage an der Bremer Straße als förderwürdig herausgehoben, obwohl lokalpolitisch offenbar keine Realisierung dieses Verkehrskonzeptes ange

strebt wird. Stattdessen fehlt der für die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Leer bedeutsame Aus- und Neubau der örtlichen Seefahrtschule.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann und in welcher Höhe wird sie definitiv die im Schreiben von Staatssekretär Schneider genannten Maßnahmen jeweils bezuschussen?

2. Auf welche Weise und nach welchen Kriterien sind die von Staatssekretär Schneider genannten Investitionsmaßnahmen als förderwürdig ausgewählt worden?

3. Welche Förderanträge, Nutzungskonzepte und Kostenermittlungen liegen ihr zu den von Staatssekretär Schneider genannten Investitionsmaßnahmen vor?

Zu den von der Stadt Leer geplanten Infrastrukturmaßnahmen haben Vorgespräche in der Staatskanzlei und im Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr stattgefunden. Konkrete Förderanträge werden derzeit von der Stadt Leer vorbereitet. Diese Anträge werden nach Eingang bei der Bezirksregierung im Detail geprüft.

Dieses vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet:

Zu 1: Sobald die Anträge entscheidungsreif sind, wird in den regulären Einplanungsrunden im MW darüber entschieden. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Festsetzung der zuwendungsfähigen Aufwendungen, den Regelungen der maßgeblichen Programme und Richtlinien sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

Zu 2: Aus einer Vielzahl von Projektvorhaben der Stadt Leer wurden Maßnahmen ausgewählt, die eine besondere Beschäftigungswirkung und eine Stärkung der stadtwirtschaftlichen Situation der Stadt Leer zur Folge haben. Zudem wurde die Förderfähigkeit nach den geltenden Förderprogrammen und –richtlinien berücksichtigt.

Die vom Fragesteller erwähnte Seefahrtschule wurde von der Stadt Leer nicht in die Vorgespräche eingebracht.

Zu 3: Zu den von Staatssekretär Schneider genannten Projekten liegen bisher noch keine Förderanträge vor. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Stadt Leer ein wirtschaftliches Gesamtentwicklungskonzept erstellt. Daraus sind Nutzungskonzepte und Kostenermittlungen abzuleiten.

Anlage 26

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 26 des Abg. Hagenah (GRÜNE):

Haushaltssperre und geringe Landesmittel behindern „Soziale Stadt“ in Niedersachsen

Das Bundesförderprogramm „Soziale Stadt“ ist ein begehrtes und sehr effizientes Förderprogramm zur Unterstützung von Kommunen mit problembeladenen Wohnquartieren. Gerade die Niedersächsische Landesregierung hat wiederholt den interdisziplinären Programmansatz zur Bewältigung der vielfältigen sozialen und baulichen Probleme in den sogenannten Sozialen Brennpunktsiedlungen gelobt und sich für eine Weiterführung und Aufstockung des Bund-Länder-Programms ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund ist es sowohl für die antragstellenden Kommunen als auch für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner solcher Wohnquartiere befremdlich, wenn die Landesregierung eine Haushaltssperre erlässt, die die Gegenfinanzierung der aufgestockten Bundesmittel ernsthaft infrage stellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche neuen und welche laufenden Maßnahmen des Programmes "Soziale Stadt" sind für welchen voraussichtlichen Zeitraum von der aktuellen Haushaltssperre in ihrem Mittelzufluss betroffen?

2. Droht durch den nur mit 9,2 Millionen DM Landesmitteln ausgestatteten Etat für Maßnahmen im Rahmen des Programms "Soziale Stadt" in 2001 ein Teil der zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 13,9 Millionen DM für niedersächsische Kommunen zu verfallen?

3. Wie teilte sich der Mittelabfluss aus dem Programm "Soziale Stadt" in den bisherigen jeweiligen Projektjahren in den verschiedenen Maßnahmenkategorien, aufgeteilt nach investiv und nicht investiv, in den Bereichen Wohnungsmodernisierung, -neubau, Infrastruktur Verkehr, Infrastruktur Versorgungseinrichtungen, Schaffung von Arbeitsplätzen, Projektsteuerung und Soziale Integration auf?

Bei der Förderung von „Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ handelt es sich um eine Programmkomponente der seit über 30 Jahren existierenden Städtebauförderung. Die Städtebauförderung ist ein Investitionsprogramm i.S.d. Art. 104 a Abs. 4 GG. Die Förderung einzelner nicht investiver Maßnahmen ist jedoch möglich, wenn diese in engem Zusammenhang mit Investivmaßnahmen stehen. Für den Förderbereich

dieser Programmkomponente wurden im Städtebauförderungsprogramm von Bund und Ländern erstmalig 1999 Förderungsmittel bereit gestellt.

Der Bund hat seine Finanzhilfen für die Programmbereiche „Städtebauförderung - Normalprogramm“ und „Städtebauförderung - Programmkomponente Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ für das Programmjahr 2001 jeweils beträchtlich erhöht. Bei der Aufstellung des Landeshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2001 ist noch von den Vorjahresvolumina ausgegangen worden, da diese bundesseitige Entwicklung nicht vorausgesehen werden konnte. Die für die erhöhte Gegenfinanzierung bereit zu stellenden Landesmittel sind daher überplanmäßig beantragt worden. Die letztendliche Entscheidung hierüber trifft der Haushaltsausschuss des Niedersächsischen Landtags.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Bis zur Entscheidung über die gestellten Anträge auf überplanmäßige Mittel sowie den Abschluss der Verwaltungsvereinbarung – Städtebauförderung 2001 zwischen Bund und Ländern steht die Durchführung des Städtebauförderungsprogramms 2001 noch aus. Das Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen 2001 ist bereits aufgestellt worden und kann nach Vorliegen der genannten Voraussetzungen unverzüglich umgesetzt werden.

Bis dahin werden folgende bereits in das Städtebauförderungsprogramm – Programmkomponente „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ aufgenommenen Maßnahmen ihre Sanierung mit den bislang gewährten Förderungsmitteln fortführen:

Achim - Nord (NWDS-Gebiet), Belm - Powe, Delmenhorst - Wollepark, Emden - Barenburg, Göttingen - Grone, Hannover - Mittelfeld, Lüneburg - Kaltenmoor, Nienburg - Lehmwandlungssiedlung, Nordenham - Einswarden, Northeim Südstadt, Oldenburg - Kennedy Viertel, RehburgLoccum - OT Bad Rehburg, Stade - Altländer Viertel, Wolfsburg - Westhagen.

Bei der Aufstellung des Programms 2001 sind folgende Maßnahmen erstmalig berücksichtigt worden:

Braunschweig - Westliches Ringgebiet, Celle Neustadt, Fallingsbostel - Am Weinberg, Goslar

Unteroker, Hann.Münden - Altstadt III, Hannover Hainholz, Hildesheim - Drispenstedt, Leer - Oststadt, Osnabrück - Rosenplatz, Salzgitter - Fredenberg, Wilhelmshaven - Fedderwardergroden.

Zu 2: Die Gewährung der Bundesfinanzhilfen setzt eine Gegenfinanzierung durch Landesmittel in gleicher Höhe voraus.

Zu 3: Die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch (BauGB) obliegt als Selbstverwaltungsaufgabe der betreffenden Gemeinde. Fördergegenstand in diesem Bereich ist die Sanierung als Gesamtmaßnahme. Statistiken, aus denen sich die gewünschte Aufteilung auf verschiedene Maßnahmenkategorien ergeben würden, werden daher nicht geführt. Da es sich gerade in diesem Förderbereich um einen integrativen Handlungsansatz handelt, wäre die gewünschte Auflistung auch nicht aussagekräftig. So dient die Schaffung von Arbeitsplätzen z. B. auch und gerade der sozialen Integration.

Hinsichtlich der Förderung des Wohnungsbaus ist Folgendes zu bemerken:

Maßnahmen des Wohnungsneubaus, der Wohnungsmodernisierung und des Erwerbs von Wohnungen durch Mieter oder zuziehende Selbstnutzer

werden vorrangig aus Mitteln der Wohnungsbauförderung finanziert. Die Städtebauförderung ist hier subsidiär.

Aus den Wohnungsbauprogrammen 1999, 2000 und 2001 sind bis zum 30. April 2001 für Fördermaßnahmen in städtebaulichen Sanierungs- und ehemaligen Unterkunftsgebieten (Abschnitt F der Wohnungsbauprogramme) 22,6 Millionen DM gebunden worden. Die Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen hat nicht getrennt erhoben, welche Mittel davon in „klassische“ Sanierungsgebiete und welche in die der „sozialen Stadt“ fließen. Der ganz überwiegende Teil der Fördermittel wurde aber für die Gebiete zugesagt, die in das Programm der „sozialen Stadt“ aufgenommen wurden oder eine Aufnahme beantragt haben.

Die Bereitstellung der Mittel erfolgte für 243 Mietwohnungen und drei Eigentumsmaßnahmen für die Modernisierung der Wohnung, in 21 Fällen wurden Fördermittel für den Erwerb von Wohnungen bereit gestellt. Die Aufteilung der Mittel für die unterschiedlichen Förderzwecke ist der beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

Maßnahmen der Wohnungsbauförderung in städtebaulichen Sanierungsgebieten (Abschnitt F der Wohnungsbauprogramme 1999, 2000 und 2001 Maßnahmen Wohneinheiten, ausgewählt aus dem Programm

1999 2000 2001 gesamt

Modernisierung von Mietwohnungen 243 224 467

Modernisierung von Eigentumsmaßnahmen 3 11 2 16