In der Folge sind viele Kommunen gezwungen worden, seit Jahren massive Einsparungen zulasten der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger vor Ort vorzunehmen, durch einen rigiden Investitionsabbau die örtliche Wirtschaft zu schwächen und die eigenen Liegenschaften und Vermögen zu veräußern. Wir alle wissen, dass die Belastungsgrenze zahlreicher Kommunen bei weitem überschritten ist. Zweimal sind nicht ohne Grund diese Eingriffe für verfassungswidrig erklärt worden. Die Finanznot vergrößert sich immer mehr. Wenn wir hören, dass der Stand der Kassenkredite in so kurzer Zeit, wie dies der Innenminister gestern bekannt gegeben hat, von 2,7 Milliarden DM auf 3,5 Milliarden DM angestiegen ist, dann sollten wir auch wissen, dass sich die Spirale immer schneller dreht und dass das Problem von Tag zu Tag größer wird.
Kassenkredite werden mittlerweile rechtswidrig als langfristiges Verschuldungsinstrument in einer für viele Kommunen ausweglosen Situation in Anspruch genommen, und die Landesregierung schweigt dazu.
Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Dr. Wulf Haack, hat das während der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes am 23. Mai in Oldenburg auf den Punkt gebracht, als er sagte:
„Bückeburg hat den Landtagsabgeordneten ihre Entscheidungsfreiräume aufgezeigt. Die Politik ist nun gefordert. Die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden einschränken, die Kommunalkassen plündern, kostenintensive Aufgaben auf die Gemeinden abschieben und gleichzeitig das Hohelied der freien Selbstverwaltung anzustimmen, hilft den Gemeinden nicht mehr weiter. Das ist nichts weiter als ein großes Blabla.“
Meine Damen und Herren, es liegt an uns in diesem Hause, ob wir es mit der kommunalen Selbstverwaltung, einem hohen verfassungsrechtlichen Gut in unserem Lande, ernst meinen oder nicht. Unser Antrag soll mit dazu beitragen, dass wir endlich die Probleme der Kommunen konkret aufgreifen und in konkrete Politik umsetzen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zum Thema Stellung nehme, sei mir gestattet, allen Kollegen, die 1986 - ich nenne Heinz Jansen, Karl Klare, Kalle Mühe oder Uwe Brauns - in den Landtag gewählt wurden, herzlichen Glückwunsch auszusprechen. Heute vor fünfzehn Jahren sind sie das erste Mal in den Landtag gewählt worden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in meinem Beitrag nicht nur auf die Inhalte, sondern auch auf die Vorgeschichte des vorliegenden Antrages eingehen. Das war schon spannend und abenteuerlich, wie Herr McAllister diesen Antrag begründet hat.
Meine Damen und Herren, was wir eben erlebt haben, war der untaugliche Versuch, ein NachBückeburg-2001-Trauma zu bewältigen - nichts anderes!
Denn, meine Damen und Herren, seit Bückeburg hat die CDU ein großes Problem, nämlich das Problem, dass ihr Wahlkampfthema Nummer eins kaputtgemacht worden ist.
- Ich finde die Reaktion der CDU wunderbar. Das zeigt mir nämlich, dass sie nicht nur das Problem nicht bewältigt hat, sondern dass sie an dem Problem Bückeburg noch arbeitet.
Meine Damen und Herren, man muss sich vor Augen führen, was in den letzten zwei Jahren hier beim Umgang mit dem Thema Kommunalfinanzen – gerade haben wir wieder ein Beispiel erlebt – veranstaltet wurde und was dann in Bückeburg der CDU widerfahren ist.
Aber zur Vorgeschichte: Meine Damen und Herren, da zieht vor einigen Monaten die CDU ihren Abgesandten aus der FAG-Kommission zurück, dieser inszeniert einen theatralischen Abgang und erklärt die Arbeit der Kommission für gescheitert.
Das alles zeigt doch schon, wie sehr Sie, meine Damen und Herren von der CDU, bereit waren, sich inhaltlich mit dem Thema Finanzen auseinander zu setzen. Dann haben Sie in der letzten Zeit keine Gelegenheit ausgelassen, hier immer wieder die gleichen Reden zu halten. Im Kern stand immer wieder die Behauptung, der Niedersächsischen Landesregierung sei es zum dritten Mal in Folge nicht gelungen, einen verfassungsgemäßen kommunalen Finanzausgleich vorzulegen, und sie würde einen rechtswidrigen Raubzug durch die kommunalen Kassen unternehmen.
Meine Damen und Herren, bei all Ihren Äußerungen haben Sie nicht bedacht: Wir als Sozialdemokraten und die Landesregierung haben die ersten beiden Urteile zum FAG ernst genommen, sie ausgewertet und durch die Schaffung eines verfassungsgemäßen und verteilungsgerechten FAG umgesetzt.
Genau das, meine Damen und Herren, hat der Staatsgerichtshof durch sein Urteil vom 16. Mai bestätigt, und das ist Ihr Trauma und nichts anderes.
Meine Damen und Herren, noch etwas zur Qualität der Argumente: Sie konnten es ja nicht lassen, auf einen in eine vermeintlich bestimmte Richtung fahrenden Zug aufzuspringen und einen eigenen Normenkontrollantrag einzureichen. Ich war nun Augen- und Ohrenzeuge in Bückeburg, und, Herr Möllring, das erste Wort, das von Ihnen kam, hieß „Katastrophe“.
- Wahrlich: eine Katastrophe! – Wunderbar, meine Damen und Herren, dass der Zwischenruf der CDU kommt. Dieses Urteil in Bückeburg ist eine Katastrophe für die CDU.
Das ist die Kritik der CDU am Staatsgerichtshof Wochen nach diesem Urteil. Meine Damen und Herren, dieses Urteil ist eine Katastrophe für die angeblichen Spezialisten auf diesem Gebiet aus der CDU-Fraktion.
Sie müssen es doch selbst wissen: Ihr Normenkontrollantrag war nahezu wortgleich begründet wie die Verfassungsbeschwerden des Verfahrens 9/99.
Das sind die Beschwerden, die nicht nur unbegründet waren, sondern bereits als unzulässig verworfen wurden.
Das ist, meine Damen und Herren, besonders meine Damen und Herren Juristen aus der CDUFraktion, die juristische Höchststrafe, die man sich vor Gericht einfangen kann.
Sobald eine anerkannte und neutrale Institution - sei es der Staatsgerichtshof, der Landesrechnungshof oder auch der GBD
etwas sagt, was Ihnen nicht passt, wird natürlich erst einmal die Entscheidung kräftig gescholten, notfalls ohne jede stichhaltige Begründung. Dann wird ein Brief an alle Funktionsträger geschickt, in dem diesen vom Vorsitzenden erklärt wird, wie man versuchen soll, das Thema trotz allem zu verkaufen.
Nein, Herr Präsident. – Ein kommunaler Spitzenverband hat in meinen Augen ein sehr merkwürdiges Verständnis beim Umgang mit diesem Staatsgerichtshofsurteil.
Meine Damen und Herren, ferner kommt dann natürlich ein Antrag, wie er heute dem Landtag vorgelegt wurde.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung und die SPD-Fraktion ruhen sich nicht - das habe ich schon beim Städte- und Gemeindebund erklärt - auf dem Urteil des Staatsgerichtshofes aus. Vielmehr verstehen wird das Urteil als Bestätigung unserer Auffassung, dass der kommunale Finanzausgleich kontinuierlich beobachtet, angepasst und weiterentwickelt werden muss – unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände. Das ist bei uns keine neue Auffassung. Sie können das schon der Beschlussfassung des Innenausschusses zur Unterrichtung über den Abschlussbericht der FAGKommission entnehmen.