Protokoll der Sitzung vom 17.09.2001

In Hessen wird jetzt eine Diskussion über ein Vorhaben meiner hessischen CDU-Kollegin geführt, die dort per Verordnung an verschiedenen Standorten die Bildungsgänge festlegt. In Dänemark ist dieses System insofern auf die Spitze getrieben worden, als es für Süddänemark nur einen einzigen Standort gibt, was für die Auszubildenden, die sich dort nicht in einem dualen System befinden, das Zurücklegen langer Wege bedeutet. Das hängt wiederum damit zusammen, dass die Auszubildenden dort in den Betrieben noch nicht ausgebildet werden. Dann lässt sich so etwas natürlich ganz anders organisieren. Insofern ging die Forderung in Ihrem Antrag, das dänische System schlicht zu übernehmen, an der Sache vorbei.

Ich meine, dass der geänderte Entschließungstext es jetzt erlaubt, solche Schulversuche durchzuführen. Er enthält die guten Aspekte des dänischen Systems. So haben wir die Aspekte einer hohen Eigenverantwortung und einer hohen Identifikation des Kollegiums mit dem Arbeitsplatz und die Beteiligungsformen übernommen. Frau Vockert hat es erwähnt. Wir haben die Beteiligungsformen noch nicht festgelegt, weil ich meine, dass wir nicht darauf angewiesen sind, alles, was in Dänemark gilt, ausnahmslos, also 1 : 1, zu übernehmen.

Der Entschließungsantrag knüpft an bereits eingeleitete Reformvorhaben an. Ich erinnere an die Personalkostenbudgetierung, die wir jetzt an 26 berufsbildenden Schulen eingeführt haben. Schon an dieser Stelle haben sich die Schulen in der Diskussion darüber, in eine Personalkostenbudgetierung einzusteigen, sehr schwer getan. Das, was wir jetzt in den Schulversuchen von ihnen verlangen,

geht weit darüber hinaus, insbesondere dann, wenn es um ein Budget zwischen Land und Schulträger und um den Abschluss von Zielvereinbarungen geht. Wir wollen das aber nicht ausschließen, weil wir ein Experimentierfeld eröffnen wollen. Die anderen Arbeitsfelder wie personalrechtliche Befugnisse, Geld statt Stellen, Prämien und Zulagen, Jahresarbeitszeitkonto und Verwaltungsleiter sind schon genannt worden. Es wird hierfür an den Schulen sicherlich Interesse geben. Ich hoffe, dass wir genügend finden, die mitmachen werden.

Frau Vockert, wir werden dann in der neuen Schulverfassung aber auch festlegen müssen, dass es in einer solchen Schule eine klare Leitungsverantwortung, also eine Arbeitgeberfunktion, und in Form des Beirates ein Kontrollorgan geben wird. Dabei sollte sich das Kollegium nicht selbst kontrollieren. Wir müssen also schon darüber nachdenken, wer die Schulleitung kontrolliert. Der Personalrat bekommt an dieser Stelle ohne Frage eine wichtige Funktion. Ich glaube, dass wir insoweit vor einer grundlegenden Veränderung zwischen Schulleitung, Arbeitgeberfunktion, Personalrat und dem Beirat als Beratungsgremium stehen.

Ich hoffe, wir gewinnen gemeinsam genügend Schulen, die sich auf dieses Experimentierfeld begeben, und wünsche mir, dass wir in diesem Bereich an die Spitze der Bewegung in der Bundesrepublik kommen. Wir sind es nämlich schon durch das Modernisierungskonzept. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD - Frau Vockert [CDU]: Den letzten Satz bezweifele ich! Der war wieder voll daneben!)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur letzten Abstimmung dieses Tages. Wer der Beschlussempfehlung des Kultusausschusses in der Drucksache 2636 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht.

Ich danke Ihnen herzlich und wünsche Ihnen einen schönen Feierabend. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder.

Schluss der Sitzung: 17.27 Uhr.