Protokoll der Sitzung vom 17.09.2001

Aber was sind die tatsächlichen Ursachen für den Rückgang des Schulmilchabsatzes? - Ich habe sie gerade genannt. Es sind nicht die fünf Pfennig, die hier gerade wieder herangezogen worden sind. Es sind auch nicht die eine Mark im Monat oder die elf Mark im Jahr, die die Milch in Zukunft mehr kostet.

Bisher war es doch immer unser gemeinsames Anliegen - ich spreche jetzt insbesondere die Agrarpolitiker der CDU-Fraktion an -, für Lebensmittel faire Marktpreise zu erzielen und nicht zu versuchen, über Dumpingpreise den Verbrauch zu stimulieren. Das darf es nicht sein.

(Zuruf von der CDU: Darüber reden wir bei anderer Gelegenheit ausführ- lich!)

Ich halte es für vernünftig, dass die Kinder bzw. ihre Elternhäuser einen fairen Preis für Milchprodukte zahlen. Es sind eben nicht die 5 Pfennig, die zu einem solchen Verhalten führen, sondern die Punkte, die ich gerade genannt habe.

Viel besser und richtiger ist das - wenn ich noch einmal Ihre Botschafterinnenfunktion aufnehmen darf, Frau Hansen -, was die Landfrauen zurzeit gemeinsam mit der Milchwirtschaft veranstalten, nämlich Milch-Botschafterinnen in die Kindergärten und Schulen zu schicken, die für Milch und für Milchprodukte werben. Das ist wirkungsvoll. Wirkungsvoll sind auch – Herr Ehlen hat sie vorhin richtigerweise erwähnt – die Aktivitäten der Landesvereinigung Milch, die sich mit dem Image der Milch auseinander setzen und versuchen, der Milch ein positives, ein jugendliches Image zu verpassen.

Das sind die richtigen Wege. Ich kann nur an die Schulleiterinnen und Schulleiter, an die Lehrerinnen und Lehrer und an die Kindergärtnerinnen und Kindergärtner appellieren,

(Zuruf von der CDU: Und an die Hausmeister!)

sich für dieses Anliegen stark zu machen. Dort liegen die Hürden, die wir überwinden müssen. Wenn wir das geschafft haben, werden die Molkereien die Preiserhöhung auch nicht mehr als Vorwand nehmen, um sich aus der Versorgung zurückzuziehen. Dann werden wir auch an dieser Stelle wieder Bereitschaft haben. – Darauf an dieser Stelle ein herzliches Prost! Danke schön.

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. - Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit für die Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der Drucksache 2575 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2289 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Das Erste war die Mehrheit.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 10: Einzige (abschließende) Beratung: Weitere Umsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) - Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 14/1391 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichberechtigung und Frauenfragen - Drs. 14/2576

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, wenn Sie den Saal verlassen möchten, tun Sie das doch bitte leise. Der Antrag der Fraktion der SPD wurde in der 45. Sitzung am 17. Februar 2000 an den Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen zur Berichterstattung und Beratung überwiesen. Eine Berichterstattung zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen.

Als erste Rednerin rufe ich die Kollegin Frau Hemme auf, die für die SPD-Fraktion sprechen wird.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der vergangenen Woche werde ich mich kurz fassen. – Als das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz 1994 von Rot-Grün auf den Weg gebracht wurde, war es von der Hoffnung begleitet, dass sich grundsätzlich etwas zum Positiven für die Frauen ändern würde. Aber der Bericht über den Zeitraum 1994 bis 1998 hat große Enttäuschung hervorgerufen, denn es hat sich sehr wenig geändert, und es ist klar geworden, dass dringender Handlungsbedarf besteht.

Wir sind der festen Überzeugung, dass wir mit dem vorgelegten Antrag auf dem richtigen Weg sind. Er ist eine Mischung aus konkretem Handeln und Zielvorgaben. Das Erreichen der Zielvorgaben, die wir benannt haben, wird die Situation der Frauen grundsätzlich verändern. Beim Umsetzen des Antrages werden sich die Wünsche, die das NGG zu Beginn begleitet haben, erfüllen und bewahrheiten. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

(Zustimmung bei der SPD)

Für die Fraktion der CDU spricht die Kollegin Frau Rühl.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon unverantwortlich und eigentlich auch beschämend, dass wir im Jahr 2001 immer noch über die weitere Umsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes reden müssen.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich möchte Ihnen aber auch sagen: Noch vor einer Woche hätte ich gesagt: Das macht mich traurig und zornig. Heute machen mich und wahrscheinlich auch Sie andere Dinge zornig und traurig. Aus diesem Grunde werde ich mich - genau wie Frau Hemme - kurz fassen.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich möchte Sie doch noch mit einem Zitat strapazieren:

„Die Unterordnung der Frau unter den Mann ist eine Ordnung, die der Allmächtige, gelobt sei sein Name, für die Schöpfung vorgesehen hat.“

Das Zitat ist keine 100 Jahre alt, im Gegenteil. Das entfleuchte seinem Urheber im Jahre des Herrn 1992. Es stammt auch nicht aus der Bibel, sondern von einem leibhaftigen Professor der evangelischen Theologie, Georg Huntemann, der diese geistreiche Äußerung anlässlich der Wahl von Maria Jepsen zur ersten Bischöfin der Nordelbischen Kirche von sich gab.

Ich musste schon sehr viel weiter zurückgehen, um etwas Aufbauenderes zu finden. Ich habe mir deshalb erlaubt, auf Platon zurückzugreifen. Er hat gesagt:

„Es gibt also, mein Freund, keine Beschäftigung eigens für die Frau, nur weil sie eine Frau ist, und auch keine eigens für den Mann, nur weil er ein Mann ist. Die Begabungen finden sich vielmehr gleichmäßig bei beiden Geschlechtern verteilt.“

In der Stellungnahme der Niedersächsischen Staatskanzlei zur Anhörung im Ausschuss für Gleichberechtigung und Frauenfragen am 18. Januar 2001 heißt es:

„Zunächst bleibt festzustellen, dass das Gesetzesziel, die tatsächliche Herstellung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Beseitigung von bestehenden Nachteilen in der öffentlichen Verwaltung, durch die normierten ordnungspolitischen und administrativen Instrumente der Maßnahmen der Personalentwicklung, der Fördermaßnahmen, der Beteiligung von Frauenbeauftragten und Berichtspflichten im Berichtszeitraum nicht im gewünschten Umfang erreicht worden ist.“

Das ist zunächst einmal Fakt. Sie wissen das, meine Damen und Herren.

Der Antrag kann von uns in der vorliegenden Fassung nicht unterstützt werden, weil er wenig konkrete Fakten aufweist und vorwiegend nur anre

genden Charakters ist, weil er sich nur eingeschränkt mit den Problemen der Frauenarbeitswelt befasst und weil er die Landesregierung auffordert, Maßnahmen zu ergreifen, die schon längst hätten umgesetzt werden können. Ich kann nur hoffen, dass nicht in zehn Jahren wieder eine Rednerin hier oder irgendwo anders im Parlament steht und gezwungen ist, Rechte einzufordern, die ohnehin ganz selbstverständlich sind.

Ich fordere hier nun die Landesregierung auf, nicht nur Wettbewerbe auszurichten, die die Perspektiven der Frauenförderung und der Gleichstellung in den Behörden ermitteln sollen. Es ist, so meine ich, geradezu peinlich, dass eine Frauenministerin zur weiteren Umsetzung des Gleichberechtigungsgesetzes gezwungen werden muss, sprich: dort hingeschoben werden soll.

(Zustimmung bei der CDU)

Frauenförderung ist nur ein Instrument zur Herstellung von Gleichberechtigung. Das 1994 von der CDU-geführten Bundesregierung verabschiedete zweite Gleichberechtigungsgesetz beinhaltet noch weitere Eckpunkte wie z. B. die Rechtsansprüche auf Teilzeitarbeit und Beurlaubung, wenn Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen sind, auch Teilzeitarbeit für Beschäftigte in Vorgesetzten- und Führungsfunktionen und natürlich auch ein Benachteiligungsverbot von Teilzeitbeschäftigten. Dies alles ist auch in den §§ 15 und 16 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes zu finden.

Aber, liebe Kolleginnen, wir können hier durchaus nachbessern. Länder wie Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Brandenburg sind uns da wieder einmal einen ganzen großen Schritt voraus. Das Stichwort ist die unterhälftige Teilzeitbeschäftigung. Teilzeitarbeit ist eben keine Notlösung.

Auf genauere Ausführungen zur Teilzeitarbeit, zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz oder zur Kinderbetreuung will ich hier - wie gesagt - verzichten, obwohl es meiner Meinung nach notwendig wäre, hierzu mehr zu sagen, da diese Gesichtspunkte in Ihrem Antrag völlig fehlen.

Wir erwarten, ohne weitere Anträge einbringen zu müssen, dass die Landesregierung bestehende Gesetze so umsetzt, wie sie umgesetzt werden müssen. Für das NGG erwarten wir das jetzt sofort und ohne Wenn und Aber. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Pothmer spricht für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Hemme hat bereits darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz seit sieben Jahren in Kraft ist. Jeder Bericht, der uns dazu vorgelegt worden ist, jede Antwort auf jede Kleine Anfrage haben ausgewiesen, dass gerade die Landesregierung in ihrem ureigensten Verantwortungsbereich dieses Gleichberechtigungsgesetz nicht umsetzt bzw. die Umsetzung an vielen Stellen blockiert. Vor diesem Hintergrund finde ich es nicht plausibel, Frau Hemme, dass die SPDFraktion jetzt ausgerechnet diejenigen, die bisher jedes Engagement zur Umsetzung dieses Gesetzes haben vermissen lassen, dazu auffordert, Verfahren zu entwickeln, um die bestehende Förderpraxis zu überprüfen. Frau Hemme, im NGG ist eine ganze Reihe von Maßnahmen und Verfahren aufgelistet, die allerdings auch umgesetzt werden müssen. Das würde auch für neue Verfahren gelten. Bei der Umsetzung liegt das Problem, nicht aber darin, dass wir nicht wissen, mit welchen Verfahren dies zu geschehen hätte.

Sie fordern die Landesregierung auf, die vollständige Erarbeitung von Stufenplänen durchzusetzen. Seit sieben Jahren muss die Landesregierung genau dieses tun. Ich frage Sie, Frau Hemme: Was beseelt Sie eigentlich mit der Hoffnung, dass dies mit diesem Antrag plötzlich geschehen wird?

Sie fordern die Landesregierung ferner auf, zu prüfen, wie finanzielle Anreize zur Verbesserung der Frauenförderung geschaffen werden könnten. Diese Forderung geht auf einen Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zurück. Wir haben ja in einem Änderungsantrag gefordert, die Frauenförderung durch Anreizsysteme zu verbessern. Wir wollten die Verwaltungsreform und die Frauenförderung miteinander verknüpfen und die neuen Steuerungsmodelle für uns nutzen. Unser Vorschlag lautete: 10 % der Reformdividende sollten erst dann ausgezahlt werden, wenn die selbst gewählten Frauenförderziele erfüllt sind. Aus diesem Vorschlag ist jetzt diese butterweiche Formulierung geworden. Meine Damen und Herren, ich glaube, wir brauchen nicht das Orakel von Delphi zu befragen, um zu erfahren, was daraus wird. Ich prognostiziere Ihnen: Daraus wird am Ende gar nichts;

denn wenn man das wirklich wollte, dann bräuchte man dafür eben genau den politischen Willen und Engagement in der Sache. Aber genau dieses Engagement lässt die Landesregierung vermissen. Sie ist eben nicht die treibende Kraft bei der Umsetzung dieses Gesetzes.

Weil das so ist, haben wir immer wieder gesagt: Es ist jetzt Ihre Aufgabe als Mehrheitsfraktion, Verantwortung zu übernehmen, konkrete Vorschläge zu unterbreiten und die Landesregierung wirklich mit eigenen Vorschlägen dazu zu bewegen, diese dann auch umzusetzen. Die Landesregierung soll nicht erst wieder aufgefordert werden, Vorschläge zu machen. Leider haben Sie aber ein anderes Verständnis von Ihrer Rolle. Ich jedenfalls prognostiziere Ihnen, dass dieser Antrag nichts, aber auch rein gar nichts für die Frauen im Landesdienst ändern wird. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Ministerin Trauernicht!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleichstellungspolitik ist heute über alle Parteigrenzen hinweg eine Selbstverständlichkeit. Das war nicht immer so, sondern musste hart erkämpft werden. Das Ziel ist nicht erreicht, im Übrigen in keinem Bundesland. In keinem Bundesland sind die Gleichstellungsgesetze bislang vollständig umgesetzt. Der Fortschritt insbesondere in diesem Bereich ist eine Schnecke, aber jeder Schritt ist wichtig. Ein beschlossenes Gesetz ist nicht gleich Realität. Es macht keinen Sinn, die realen Hürden bei der Umsetzung eines Gleichstellungsgesetzes, nämlich ein Jahrtausende altes Patriarchat, negieren zu wollen. Ich begrüße daher die Entschließung, deren Zielsetzung und Anregungen zur weiteren Verbesserung der Gleichstellung in Niedersachsen beitragen können. Das sind im Übrigen auch Ansätze, die die Landesregierung seit Vorlage des letzten Berichtes weiter verfolgt hat.

Deshalb möchte ich Ihnen - auch um Mut zu machen und deutlich zu machen, dass es vorangeht einige wenige Zwischenergebnisse vortragen.