Protokoll der Sitzung vom 18.09.2001

1. Was waren die Anlässe für die genannten Beschwerdetelefonate oder -briefe an die Adresse von Chefredakteuren?

2. Bei wem und mit welcher Absicht hat sich der Ministerpräsident über Medienberichte beschwert?

Die Landesregierung und der Ministerpräsident respektieren selbstverständlich die Aufgaben freier Medien in unserer Demokratie. Die freie Presse ist ein konstitutiver Bestandteil unserer freiheitlichen Grundordnung.

Das schließt nicht aus, dass es naturgemäß auch unterschiedliche Auffassungen zwischen Repräsentanten der Politik und der Medien gibt. Ich vermute, dass dies auf alle Parteien dieses Hauses bereits einmal zugetroffen hat.

Über derartige Fragen hat es auf meine Bitte hin am Dienstag, dem 20. Juni 2001, ein Gespräch zwischen dem Vorstand der Landespressekonferenz und mir gegeben. Alle Beteiligten waren nach diesem Gespräch der Auffassung, dass entstandene Fragen und Irritationen ausgeräumt wurden.

Vor diesem Hintergrund und vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich insbesondere die Fraktion der Grünen für den Schutz von Telefongesprächen einsetzt, sehe ich keinen Anlass, die weiteren Fragen zu beantworten.

Anlage 3

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 9 der Abg. Frau Pothmer (GRÜNE):

Girls´ Day löst Schülerinnen- und SchülerProteste aus

Die Organisation, Gestaltung und Durchführung des erstmalig im April 2001 veranstalteten Girls´ Day hat 485 Schülerinnen und Schüler der Albert-Einstein-Schule (AES) in Laatzen dazu veranlasst, sich mit einer Protestnote an die Landesschülervertretung zu wenden. Hierin fordern sie u. a. die bessere Vorbereitung einer möglichen Wiederholung im Jahr 2002. Damit kritisieren sie vor allem die kurzfristige und unprofessionelle Informationspolitik der Landesregierung, die es vielen interessierten Schülerinnen unmöglich machte, sich am Girls´ Day zu beteiligen.

Der Unmut der Schülerinnen und Schüler richtet sich jedoch auch auf die Beschränkung der Aktion auf Mädchen. Dementsprechend stellen sie in ihrem Schreiben die weiter gehende Forderung, den Girls´ Day zu einem allgemeinen Praktikumsangebot für Mädchen und Jungen umzugestalten und dies zudem auf drei Tage zu verlängern.

In ihrem Protest werden die Schülerinnen und Schüler des AES in Laatzen sowohl von der Schulleitung als auch von der Schülervertretung unterstützt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern teilt sie die Kritik der 485 Schülerinnen und Schüler an der schlechten Vorbereitung des Girls´ Day 2001?

2. Wie verhält sie sich zu der Forderung, den Girls´ Day zu einem allgemeinen dreitägigen Praktikumsangebot für Mädchen und Jungen auszuweiten, unter Berücksichtigung der Lehrerinnenaussage, dass mit den Jungen am Girls´ Day kein Unterricht möglich gewesen sei?

3. Hat sie den Schulen Material und Anregungen zur Verfügung gestellt, um mit den Schülern anlässlich des Girls´ Day Fragen der geschlechtsspezifischen Ungleichbehandlung von Mädchen und Jungen zu erörtern?

Der erste bundesweite Girls‘ Day am 26. April 2001 war eine gemeinsame Aktion des Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Initiative D21 und des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Der Girls´ Day oder auch „Mädchen-Zukunftstag" soll dazu beitragen, die Mädchen zu motivieren, ihr Selbstvertrauen in ihre vorhandenen technischen Fähigkeiten frühzeitig weiterzuentwickeln und sie darin bestärken, diese Fähigkeiten auch bei der späteren Berufswahl zu berücksichtigen. Die Mädchen, die diesen Tag am Arbeitsplatz ihrer Eltern, Verwandten oder Bekannten verbringen dürfen, werden in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gerückt und erhalten an diesem Tag eine besondere Aufmerksamkeit, die sie in einer besonders kritischen Entwicklungsphase stärken soll. Der Girls´ Day sollte als ein Signal verstanden werden, das Mädchen Mut machen soll, auch bislang als frauenuntypisch geltende Berufe zu ergreifen.

Eine sinnvolle Unterrichtsgestaltung ist an diesem Tag durchaus auch mit den Jungen möglich. Dabei bieten sich insbesondere Themenkomplexe wie geschlechtsspezifische Berufsorientierung sowie Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie an, für die umfangreiche Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stehen.

Auch die niedersächsischen Schülerinnen sollten die Gelegenheit bekommen, an dem ersten bundesweiten Girls´ Day teilzunehmen. Deshalb hat sich die Landesregierung entschlossen, die Idee des Girls´ Day auch in Niedersachsen aufzugreifen und trotz der zugegebenermaßen recht kurzfristigen Ankündigung die Betriebe und Schulen aufzufordern, sich am Girls´ Day zu beteiligen.

Die Schulen sind so schnell wie möglich über die Bezirksregierungen informiert worden. Da der Termin für den diesjährigen Girls´ Day in der Woche nach dem Ende der Osterferien lag, mag die Vorbereitung in einigen Schulen aufgrund dieses Termins nicht optimal gelaufen sein. Die Schülerinnen, die dennoch an dem Girls´ Day teilgenommen haben, haben sich jedoch sehr positiv über den Verlauf „ihres“ Girls´ Day in den Betrieben geäußert.

Der zweite Girls´ Day in Deutschland wird am 25. April 2002 stattfinden. Dies ist in der Presseerklärung zum Schuljahresanfang am 8. August 2001 und in meinem Brief im Schulverwaltungsblatt den Schulen mitgeteilt worden. Das Niedersächsische Kultusministerium unterstützt auch in diesem Schuljahr die Aktion. Auf Antrag soll die Schule die Teilnahme ermöglichen und den Aktionstag im Unterricht vorbereiten. Da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt, ist der Versicherungsschutz gewährleistet. Weitere Informationen gibt es im Internet unter der Adresse www.girls-day.de.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Es sind zahlreiche Reaktionen u. a. von Schülerinnen und Schülern, Betrieben und Eltern zum Girls´ Day beim Kultusministerium eingegangen. Darunter waren neben kritischen Anmerkungen zur Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Girls´ Day auch viele positive Reaktionen insbesondere von Betrieben und Schülerinnen, die sich an dem Girls´ Day beteiligt haben, zu verzeichnen. So schreibt z. B. die Kundenniederlassung der Deutschen Telekom AG in Hannover:

„Sehr geehrte Frau Ministerin, Ihre Initiative, den Girls‘ Day in Niedersachsen zu unterstützen, begrüßen wir ausdrücklich. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch bei der Deutschen Telekom in Hannover sind Mädchen bei den technischen Ausbildungsberufen nur mit einem Anteil von 8 Prozent vertreten.... Ein sehr positives Medienecho auf die erstmalige Durchführung des Girls‘ Day hat Ihnen und auch der Deutschen Telekom in Hannover Recht gegeben. Nach dem heutigen Stand werden wir uns auch 2002 wieder beim Girls‘ Day beteiligen.“

Die gesammelten Erfahrungen konnten für die Organisation und Durchführung des nächsten Girls´ Day genutzt werden und werden so zum Gelingen des zweiten Girls´ Day beitragen.

Zu 2: Für alle Schülerinnen und Schüler wird in der Regel in der 8. oder 9. Klasse bzw. am Gymnasium in der 11. Klasse ein Betriebspraktikum durchgeführt. Während des Betriebspraktikums sollen die Schülerinnen und Schüler bei ihrer - vielleicht schon konkreten - Berufswahlentschei

dung unterstützt und durch individuelle Hilfen und Beratungsangebote auf den Übergang Schule/Beruf vorbereitet werden.

Zu 3: Die angegebene Internetadresse enthält zahlreiche Anregungen über Themen wie Rollenerwartungen und geschlechtsspezifische Berufsorientierung. Darüber hinaus gibt es zur Vertiefung umfangreiche Hinweise auf verschiedene Unterrichtsmaterialien und weiterführende Literatur, zum Teil auch vorgefertigte Arbeitsblätter, auf die direkt zugegriffen werden kann. Den Schulen steht also ausreichend Material zur Verfügung, mit dem sie zum einen den nächsten Girls´ Day rechtzeitig vorbereiten und zum anderen den Unterricht mit den Jungen sinnvoll gestalten können.

Anlage 4

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 11 der Abg. Frau Jahns (CDU) :

Landesregierung gefährdet Verbraucherberatungsstellen

Die Landesregierung soll erklärt haben, dass sie die finanzielle Förderung der Verbraucherberatungsstellen des Deutschen Hausfrauenbundes im kommenden Jahr auslaufen lassen werde. Dies bedeutet zum Beispiel für die Verbraucherberatung in Helmstedt, dass hier eine Finanzlücke von jährlich 6 000 DM entsteht. Bei Wegfall der Förderung lässt sich die bisherige Arbeit nicht mehr aufrechterhalten. Dies ist deshalb besonders bedauerlich, weil die Verbraucher durch die jüngsten Krisen (BSE, MKS) nach wie vor verunsichert sind und in zunehmendem Maße Informationen abfragt. Der Landesregierung wird in diesem Zusammenhang Unglaubwürdigkeit vorgeworfen, weil sie angekündigt hat, dem Verbraucherschutz künftig einen deutlich höheren Stellenwert einzuräumen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie begründet sie die Einstellung der Förderung der Verbraucherberatungsstellen vor dem Hintergrund einer zunehmenden Nachfrage der Bevölkerung nach Informationen?

2. Wie wirkt sich die Einstellung der Förderung auf die Verbraucherberatungsstellen in den Landkreisen sowie auf die Verbraucherzentralen in den größeren Städten aus?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die bisherige anerkannte Arbeit der Verbraucherberatungsstellen auch künftig zu gewährleisten?

Zur Verbesserung des Beratungsangebots für die niedersächsischen Verbraucherinnen und Verbraucher hatte das Land Niedersachsen viele Jahre neben der Verbraucher-Zentrale Niedersachsen (VZN) auch die Verbraucherarbeit des Deutschen Hausfrauenbundes – Landesverband Niedersachsen e. V. – (DHB) durch Zuwendungen unterstützt. Die anhaltende schwierige Finanzsituation des Landes hat in letzter Zeit allerdings zu durchgreifenden Kürzungen auch bei den Landeszuwendungen gezwungen, wobei die Verbraucherorganisationen nicht ganz unberücksichtigt bleiben konnten. Die Landesregierung sah sich veranlasst, die Förderung der Verbraucherberatung auf eine Verbraucherorganisation zu konzentrieren und deshalb die finanzielle Unterstützung der Verbraucherarbeit des DHB aufzugeben.

Im Zuge der Beratungen des Haushalts 1999/2000 hatte der Niedersächsische Landtag beschlossen, die Verbraucherberatung des Deutschen Hausfrauenbundes - Landesverband Niedersachsen e. V. – (DHB) im Jahre 1999 noch mit 200 000 DM zu fördern und danach eine kontinuierliche Rückführung der Zuschüsse um jeweils 50 000 DM pro Jahr bis zum Jahr 2003 vorzusehen, um einen geordneten Rückbau der Beratungsstellen des DHB zu ermöglichen. In Ausführung dieses Beschlusses wird der DHB im Jahre 2002 letztmalig eine Zuwendung in Höhe von 50 000 DM erhalten. Die Schließung von Beratungsstellen des DHB im nächsten Jahr wird voraussichtlich aus diesem Grund nicht zu umgehen sein.

Durch die Errichtung des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit leistet die Landesregierung u. a. auch einen wesentlichen Beitrag zum vorsorgenden Verbraucherschutz im Ernährungsbereich. Die künftige Verbesserung und Koordinierung der Lebensmittelüberwachung durch das neue Amt wird zu einer deutlichen Steigerung der Lebensmittelsicherheit führen und damit den Verbraucherschutz stärken.

Zu den Fragen im Einzelnen:

Zu 1: Im Hinblick auf die seit mehreren Jahren bestehenden Einsparzwänge und auf die daher notwendigen Bestrebungen, die Anzahl der regelmäßigen Landeszuwendungen zu verringern, hatte die Landesregierung vorgesehen, künftig nur noch eine Verbraucherorganisation in Niedersachsen – wie auch in fast allen anderen Bundesländern üblich – finanziell zu fördern. Dieser Auffassung

hatte sich der Niedersächsische Landtag mit dem o. g. Beschluss angeschlossen.

Zu 2: Falls er nicht im Einzelfall von anderen Stellen finanzielle Hilfe zu seiner Verbraucherarbeit erhält, wird der DHB seine neun Beratungsstellen schließen müssen, da er die Mittel für die Verbraucherberatung nicht aus eigener Kraft aufbringen kann. Die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Orten, in denen bisher eine Beratungsstelle des DHB besteht, können sich an die nächstgelegene Beratungsstelle der Verbraucher-Zentrale Niedersachsen wenden. Sie betreibt vorwiegend in mittleren und größeren Orten Niedersachsens Beratungsstellen.

Zu 3: Die Landesregierung sieht angesichts der dargestellten Sachlage keine Möglichkeit, die bisherige Arbeit in den Beratungsstellen des DHB zu gewährleisten.

Anlage 5

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 12 des Abg. Coenen (CDU):

Rückführung jugoslawischer Flüchtlinge

Laut Presseberichten ist es ab sofort möglich, dass jugoslawische Flüchtlinge in ihre Heimat zurückgeführt werden können, nachdem die Rückführung dieser Flüchtlinge seit Anfang der 90er-Jahre ausgesetzt worden war. Die Bundesregierung hat mit den Vertretern der jugoslawischen Behörden entsprechende Gespräche geführt.