Das Niedersächsische Hafenamt Ems–Dollart plant, die Borssumer Schleuse wegen fehlender Nutzung durch die gewerbliche Wirtschaft zu schließen. Die Schleuse hat ihre Bedeutung für die Binnenschifffahrt verloren (1999 ein Binnenschiff, 2000 kein Binnenschiff) und ist damit für Hafenzwecke und auch für die Wasserwirtschaft (Hoch- wasserschutz und Entwässerung) entbehrlich. Sie dient in heutiger Zeit ausschließlich der Sportschifffahrt. Ein Weiterbetrieb auf Dauer wäre nur möglich, wenn die Schleuse in den nächsten Jahren mit einem Millionenaufwand saniert würde.
Um der Sportschifffahrt den Übergang zu erleichtern und Lösungsmöglichkeiten vor Ort auszuloten, wurde eine Übergangsregelung getroffen. Das Hafenamt wird die Borssumer Schleuse noch bis zum 30. September d. J. in einem technisch und wirtschaftlich vertretbaren Zustand betreiben. Für die Zeit danach soll eine für den Sportboottourismus annehmbare Lösung gesucht werden.
Zu 1: Die Borssumer Schleuse wird wegen Unwirtschaftlichkeit, fehlender Nutzung durch die gewerbliche Schifffahrt und damit fehlendem Hafenbezug insoweit geschlossen. Die Entscheidung für die Schließung wurde unabhängig von der Budgetierung getroffen.
Zu 2: Zurzeit werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten für eine künftige Trägerschaft der Borssumer Schleuse geprüft. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor.
Zu 3: Die künftige Unterhaltung und die Bewirtschaftung der Borssumer Schleuse läge möglicherweise in der Verantwortung eines möglichen neuen Trägers. Von daher kann hier keine Aussage getroffen werden.
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 16 des Abg. Wenzel (GRÜ- NE):
In letzter Zeit konnten der Presse mehrfach Meldungen zum Thema Radwegebau entnommen werden. Dabei reichten die Meldungen von der Aussage, dass das Land Niedersachsen die Finanzierung von Radwegen stark reduzieren wolle (Niederelbe-Zeitung 16.06.2001) , bis hin zu der Meldung, dass sich das Land in den nächsten vier Jahren gar nicht mehr am Radwegebau beteiligen wolle (Deis- ter-Weser-Zeitung 13.06.2001). Im Gegensatz hierzu erklärte Wirtschaftsministerin Knorre kürzlich, dass verbindliche Verpflichtungen eingelöst würden. Dadurch belaufe sich die Förderung pro Jahr für 2002 und 2003 auf ca. 10 Mio. DM anstelle von 17 Mio. DM in 2001.
1. Welche finanziellen Mittel will die Landesregierung in den nächsten vier Jahren nach der Prioritätenliste für Radwege an Landesstraßen sowie unter Mitfinanzierung der Gemeinden als sog. Gemeinschaftsradwege (50/50- Finanzierung) zur Verfügung stellen?
2. Welche finanziellen Mittel aus Geldern des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) will die Landesregierung den Kommunen in den nächsten vier Jahren für den Bau von Radwegen zur Verfügung stellen?
3. Wie viele Kilometer Radwege werden aufgrund der Mittel nach 1. und 2. in den nächsten vier Jahren voraussichtlich gebaut werden?
Die Landesregierung hat am 19. Juni 2001 den Haushaltsplanentwurf für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 sowie die Fortschreibung der Mittelfristigen Planung 2001 – 2005 beschlossen. Dabei wurde der Haushaltsansatz beim Radwegebau auf ca. 5,2 Millionen Euro pro Jahr bis 2005 festgelegt. Mit diesem Ansatz ist das Ministerium für Wirt
schaft, Technologie und Verkehr in der Lage, bestehende Verpflichtungen und Verträge einhalten zu können:
- Neue Gemeinschaftsradwege, bei denen sich Kommunen und Land bereits zu einer Mitfinanzierung verpflichtet haben und bei denen Kommunen aufgrund von Zusagen des Landes bereits Kosten entstanden sind, können begonnen werden.
Darüber hinaus werden ab sofort grundsätzlich keine weiteren Planungsaufträge an Landesstraßen erteilt; bereits eingeleitete Planfeststellungsverfahren werden jedoch mit der gebotenen, meist nachrangigen Dringlichkeit zu Ende geführt. Vor Verabschiedung des Haushalts 2004/2005 wird geprüft, ob neue Planungsaufträge zugelassen werden können.
Zu 1: Gemäß dem Haushaltsplanentwurf 2002/2003 und der mittelfristigen Finanzplanung stehen in den nächsten vier Jahren 5,192 Millionen Euro pro Jahr für den Radwegebau an Landesstraßen zur Verfügung.
Zu 2: Aus Mitteln des GVFG stehen in den nächsten vier Jahren insgesamt 27,33 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Angabe beruht auf dem derzeitigen Planungsstand für die Jahre 2002 bis 2005. Ob die Vorhaben wie beabsichtigt verwirklicht werden, hängt nicht zuletzt von der Baureife im Zieljahr und damit auch von dem Antragsteller ab.
Verhängung von Bewährungsstrafen durch das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge gegen Mitglieder einer organisierten Einbrecherbande
In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 8. August 2001 wurde darüber berichtet, dass das Amtsgericht Neustadt am Rübenberge zwei Mitglieder einer organisierten Einbrecherbande zu Bewährungsstrafen verurteilt hat, obwohl die Polizei von der „schlimmsten Einbruchsserie der vergangenen Jahre“ gesprochen hat, weil die Angeklagten mindestens 100 Einbrüche in der Region Hannover begangen und dabei mindestens eine Million DM erbeutet hatten. Nach der Urteilsverkündung mussten die Angeklagten aufgrund des milden Urteils aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Dem Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zufolge kommentierte ein Polizist aus Hannover das Urteil mit der Bemerkung, dass der Ermittlungserfolg der Polizei in den Händen der Justiz „zu einer Farce“ geworden sei, da im Prozess wichtige Zeugen nicht gehört worden seien und der Staatsanwalt wahrscheinlich die Akte nicht gelesen habe. Der zuständige Amtsrichter erklärte im Übrigen: „Die Justiz ist einfach überlastet. Ich kann nicht mehr als arbeiten.“ Die HAZ schreibt dazu: „Solche Vorfälle verhöhnen die Opfer genauso wie die Polizei.“
1. Wie beurteilt sie das oben genannte Urteil des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge, insbesondere das vom Gericht festgesetzte Strafmaß im Hinblick auf das Rechtsempfinden der Bürger, und sind ihr vergleichbare Urteile von Gerichten in Niedersachsen in ähnlichen Fällen bekannt?
2. Trifft es zu, dass dieses Urteil nur denkbar war, weil die Mitarbeiter des Amtsgerichtes völlig überlastet waren?
3. Inwieweit besteht zwischen der seitens des Neustädter Amtsrichters zur Begründung der nicht rechtzeitigen Verhandlung angeführten Arbeitsbelastung und den seitens der Landesregierung in den vergangenen Jahren vorgenommenen Kürzungen im Justizhaushalt ein Zusammenhang?
Die der mündlichen Anfrage zugrunde liegende Berichterstattung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 8. August 2001 gibt den tatsächlichen Sachverhalt nur unvollständig wieder und ist darüber hinaus in wesentlichen Teilen unzutreffend. Soweit sich diese Berichterstattung zudem auf
Informationen und Kommentierungen seitens der Polizei stützt, hat das Niedersächsische Innenministerium hierzu ausdrücklich bemerkt, dass es seitens der Polizeidirektion Hannover hinsichtlich des Urteilsspruches des Amtsgerichts Neustadt a. Rbge. unter Hinweis auf die Pressehoheit der Justiz weder eine Stellungnahme des Dezernates Öffentlichkeitsarbeit noch der ermittlungsbeteiligten Beamten/innen der Polizeiinspektion Ost gegeben habe. Die Quelle der veröffentlichten „polizeilichen Verlautbarungen“ sei der Polizeidirektion Hannover nicht bekannt.
So sind entgegen den Behauptungen der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung Gegenstand der gegen die ursprünglich drei Angeklagten gerichteten Anklageschrift nicht „mindestens 100 Einbrüche in der Region Hannover mit einer Schadenssumme von mindestens 1 Mio DM gewesen". Vielmehr umfasste die Anklageschrift bezüglich des Angeklagten Zlatko B. elf Straftaten, davon drei Straftaten wegen Verstößen gegen das Ausländergesetz, Einreise in das Bundesgebiet mit einem gefälschten Reisepass sowie wegen unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik ohne Pass und ohne Ausweisersatz. In zwei Fällen wurde ihm darüber hinaus vorgeworfen, gemeinschaftlich mit dem ebenfalls angeklagten Dragan B. zwei Wohnungseinbruchdiebstähle begangen zu haben. Darüber hinaus war er angeklagt, sich entweder als Dieb oder als Hehler in sechs Fällen zusammen mit dem dritten Angeklagten Alexander D. strafbar gemacht zu haben. Für keinen der Fälle gab es Tatzeugen, sondern lediglich aus Straftaten stammende Gegenstände, die in einer hannoverschen Wohnung gefunden worden waren, zu der neben den Angeklagten Zlatko B. und Dragan B. auch zahlreiche andere Personen Zutritt hatten.
Zlatko B. hat die beiden Einbruchdiebstähle und die Hehlerei der aufgeführten Gegenstände mit einem vom Gericht geschätzten Gesamtschaden in Höhe von maximal 25 000 DM in der Hauptverhandlung eingeräumt. Die Tatzeugen für diese Einbruchdiebstähle brauchten daher ebenso wenig gehört zu werden wie Geschädigte, die - ohne Tatzeugen zu sein - lediglich einzelne Gegenstände identifizieren konnten.
Zlatko B. ist vom Amtsgericht Neustadt wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchdiebstahls in zwei Fällen und Hehlerei in fünf Fällen sowie Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Ausländergesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr und sieben Monaten verurteilt worden, nachdem auf Antrag der Staatsanwaltschaft in drei Fällen der Vorwurf der Hehlerei gemäß § 154 StPO eingestellt worden war. Die Vollstreckung der Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt worden.
Bei der Strafzumessung bezüglich der Angeklagten Zlatko B. und Dragan B. dürfte insbesondere dem Umstand, dass die Angeklagten geständig waren, erhebliche strafmildernde Wirkung zugekommen sein.
Der Mitangeklagte Dragan B. hat neben den beiden bereits erwähnten Einbruchdiebstählen noch eingeräumt, Gegenstände, die sich in seiner Wohnung befanden, von Dritten in Kenntnis der deliktischen Herkunft dieser Gegenstände angekauft zu haben. Er ist deshalb wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchs in zwei Fällen und Hehlerei in drei Fällen, wobei der Gesamtschaden unter 15 000 DM gelegen haben dürfte, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 3 Monaten verurteilt worden. Auch die Vollstreckung dieser Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt worden.
Der dritte Mitangeklagte Alexander D. ist zur Hauptverhandlung nicht erschienen. Ihm werden Diebstahl oder wahlweise Hehlerei in sechs Fällen sowie zwei Verstöße gegen das Ausländergesetz vorgeworfen. Auch bei ihm war vor dem Hauptverhandlungstermin eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zu vertreten, da er als Nichtvorbestrafter mit einer nicht erheblichen Strafe zu rechnen hatte und ihm keine Straftat mit einem erhöhten Mindeststrafrahmen vorgeworfen worden ist. Der Haftbefehl ist nunmehr wieder in Vollzug gesetzt worden. Die eingezahlte Sicherheitsleistung in Höhe von 5 000 DM ist zugunsten des Landes Niedersachsen für verfallen erklärt worden. Nach diesem Angeklagten wird gefahndet.
Zur Berichterstattung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung hat der zuständige Amtsrichter im Übrigen wörtlich bemerkt:
„Ein Vertreter der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ist während der beiden Hauptverhandlungstage nicht anwesend gewesen. So wurde mir nach der Hauptverhandlung durch den zum damaligen Zeitpunkt amtierenden Pressesprecher des Amtsgerichts Neustadt.... ein Gespräch mit einem Vertreter der HAZ vermittelt. Ich habe
Herrn Wilke (Anmerkung des Verfas- sers: gemeint ist der HAZ-Reporter Stefan Wittke) gegenüber auf seine Eingangsbemerkung, „in dieser Sache sei wohl Einiges schief gelaufen“ lediglich mitgeteilt, dass ich anderer Auffassung sei und ihn auf die Rechtsprechung des BGH sowie auf die Praxis aller Strafgerichte verwiesen, im Fall von geständigen Einlassungen der Angeklagten, die Verfahrensdauer im Interesse der generellen Belastung der Justiz abzukürzen. Ich habe auf keinen Fall mitgeteilt, die Justiz sei überlastet, ich könne nicht mehr als arbeiten.“
Zu 1: Mit Rücksicht auf die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Rechtsprechung sehe ich von einer Stellungnahme zu dem Urteil des Amtsgerichts Neustadt a. Rbge. ab.