Protokoll der Sitzung vom 18.09.2001

Zu 3: Entfällt.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 31 der Abg. Frau Hansen und Abg. Ehlen (CDU):

Bereitstellung von Planstellen für das Landesamt für Verbraucherschutz

Das Landesamt für Verbraucherschutz hat am 1. Juli 2001 in Oldenburg seine Arbeit aufgenommen. Minister Bartels hat am 15. Juni 2001 im Landtag erklärt, dass er die für das neue Amt erforderlichen Planstellen aus seinem Zuständigkeitsbereich beschaffen könne. Die erforderlichen Stellen sollten im Einzelplan 10 eingespart werden, sodass die Stellenausstattung des Landesamtes vom Landwirtschaftsministerium aus eigener Kraft vorgenommen werden sollte.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie sehen im Einzelnen der Stellenplan und die bisherige Stellenbesetzung im Landesamt aus?

2. Welche konkreten Stellen sind davon (Fra- ge 1) im Einzelplan 10 eingespart und in das Landesamt überführt worden?

3. Wie bewertet sie Befürchtungen einiger Bediensteter, dass für den Aufbau des Landesamtes letztlich doch noch Planstellen aus den Untersuchungsämtern bzw. bisherigen Fachdienststellen des Verbraucherschutzes abgezogen werden?

Zum 1. Juli 2001 wurde das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit Dienstsitz in Oldenburg gegründet. Damit die neuen Anforderungen an den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit in Niedersachsen sachgerecht erfüllt werden können, sieht die Landesregierung u. a. den Einsatz von mehr Personal vor. Es ist für das neue Landesamt außerordentlich wichtig, dass der zusätzliche Personalbedarf, der sich im Haushaltsplanentwurf niederschlägt, gedeckt wird. Ich bin daher selbstverständlich gerne bereit, den Stellenplan des Landesamtes kurz zu erläutern.

Im Einzelnen beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Der Entwurf des Stellenplanes des LAVES (Kap. 09 41) setzt sich zum weitaus überwiegenden Teil, d. h. zu mehr als 92 %, aus den Stellen der bisherigen Untersuchungsämter (bisher eben

falls Kap. 09 41) sowie den Stellen, die aus Kap. 03 05 und 09 40 im Zuge der Verlagerung von Aufgaben der Bezirksregierungen an das Landesamt umgesetzt wurden, zusammen.

Es ist darüber hinaus vorgesehen, sieben Planstellen des höheren Dienstes, davon je eine Stelle der BesGr. B 4 und B 2 für die Amtsleitung, sieben Stellen des gehobenen Dienstes und fünf Stellen für Verwaltungsangestellte und Arbeiter neu einzurichten. Zur Besetzung der Stellen wurden diese z. T. öffentlich ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren unter den Bewerberinnen und Bewerbern läuft derzeit und wird schnellstmöglich zum Abschluss gebracht. Einstellungen erfolgen vor dem Vorliegen des verabschiedeten Haushaltsplanes auf überplanmäßig eingerichteten Angestelltenstellen.

Weitere 18 Stellen überwiegend des mittleren Dienstes werden zur Deckung des Mehrbedarfes im Bereich der BSE-Diagnostik eingerichtet.

Insgesamt verfügt die Verwaltung des Landes im Bereich Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung – das sind die Kapitel 09 40 und 09 41 zusammen - damit über 542 Planstellen und Stellen und damit über 37 neu ausgebrachte Stellen mehr, als im Haushaltsplan für das laufende HJ vorgesehen sind.

Weitere Einzelheiten bitte ich dem Haushaltsplanentwurf für die HJ 2002 und 2003 zu entnehmen.

Zu 2: Aus dem Einzelplan 10, dem Haushalt der Landesforstverwaltung, wurden keine konkreten Stellen zur Verlagerung an das Landesamt eingespart. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde jedoch, zusätzlich zu den bereits eingeplanten Personalverminderungen, aus den Personalkostenbudgets im Einzelplan 10 im Haushaltsjahr 2002 insgesamt ein weiterer Betrag in Höhe von 1,05 Millionen Euro eingespart.

Zu 3: In das Landesamt wurden die bisherigen Untersuchungsämter unter Beibehaltung ihrer Standorte und ihrer Aufgaben als Institute integriert. In organisationsrechtlicher Sicht sind die bisherigen Untersuchungsämter damit Teil des Landesamtes, wie beispielsweise ein Dezernat Teil der Bezirksregierung ist. Die Planstellen und Stellen aller Institute und Dezernate des Landesamtes sind im Kap. 09 41 ausgebracht und nicht voneinander getrennt ausgewiesen.

Es ist derzeit nicht vorgesehen, über die zum 1. Juli 2001 vorgenommenen Umsetzungen hinaus

weiteres Personal aus den Instituten in die zentralen Dezernate des LAVES umzusetzen.

Anlage 24

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 31 der Abg. Frau Hansen und Abg. Ehlen (CDU):

Bereitstellung von Planstellen für das Landesamt für Verbraucherschutz

Das Landesamt für Verbraucherschutz hat am 1. Juli 2001 in Oldenburg seine Arbeit aufgenommen. Minister Bartels hat am 15. Juni 2001 im Landtag erklärt, dass er die für das neue Amt erforderlichen Planstellen aus seinem Zuständigkeitsbereich beschaffen könne. Die erforderlichen Stellen sollten im Einzelplan 10 eingespart werden, sodass die Stellenausstattung des Landesamtes vom Landwirtschaftsministerium aus eigener Kraft vorgenommen werden sollte.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie sehen im Einzelnen der Stellenplan und die bisherige Stellenbesetzung im Landesamt aus?

2. Welche konkreten Stellen sind davon (Fra- ge 1) im Einzelplan 10 eingespart und in das Landesamt überführt worden?

3. Wie bewertet sie Befürchtungen einiger Bediensteter, dass für den Aufbau des Landesamtes letztlich doch noch Planstellen aus den Untersuchungsämtern bzw. bisherigen Fachdienststellen des Verbraucherschutzes abgezogen werden?

Zum 1. Juli 2001 wurde das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit Dienstsitz in Oldenburg gegründet. Damit die neuen Anforderungen an den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit in Niedersachsen sachgerecht erfüllt werden können, sieht die Landesregierung u. a. den Einsatz von mehr Personal vor. Es ist für das neue Landesamt außerordentlich wichtig, dass der zusätzliche Personalbedarf, der sich im Haushaltsplanentwurf niederschlägt, gedeckt wird. Ich bin daher selbstverständlich gerne bereit, den Stellenplan des Landesamtes kurz zu erläutern.

Im Einzelnen beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Der Entwurf des Stellenplanes des LAVES (Kap. 09 41) setzt sich zum weitaus überwiegenden Teil, d. h. zu mehr als 92 %, aus den Stellen

der bisherigen Untersuchungsämter (bisher eben- falls Kap. 09 41) sowie den Stellen, die aus Kap. 03 05 und 09 40 im Zuge der Verlagerung von Aufgaben der Bezirksregierungen an das Landesamt umgesetzt wurden, zusammen.

Es ist darüber hinaus vorgesehen, sieben Planstellen des höheren Dienstes, davon je eine Stelle der BesGr. B 4 und B 2 für die Amtsleitung, sieben Stellen des gehobenen Dienstes und fünf Stellen für Verwaltungsangestellte und Arbeiter neu einzurichten. Zur Besetzung der Stellen wurden diese z. T. öffentlich ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren unter den Bewerberinnen und Bewerbern läuft derzeit und wird schnellstmöglich zum Abschluss gebracht. Einstellungen erfolgen vor dem Vorliegen des verabschiedeten Haushaltsplanes auf überplanmäßig eingerichteten Angestelltenstellen.

Weitere 18 Stellen überwiegend des mittleren Dienstes werden zur Deckung des Mehrbedarfes im Bereich der BSE-Diagnostik eingerichtet.

Insgesamt verfügt die Verwaltung des Landes im Bereich Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung – das sind die Kapitel 09 40 und 09 41 zusammen - damit über 542 Planstellen und Stellen und damit über 37 neu ausgebrachte Stellen mehr, als im Haushaltsplan für das laufende HJ vorgesehen sind.

Weitere Einzelheiten bitte ich dem Haushaltsplanentwurf für die HJ 2002 und 2003 zu entnehmen.

Zu 2: Aus dem Einzelplan 10, dem Haushalt der Landesforstverwaltung, wurden keine konkreten Stellen zur Verlagerung an das Landesamt eingespart. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde jedoch, zusätzlich zu den bereits eingeplanten Personalverminderungen, aus den Personalkostenbudgets im Einzelplan 10 im Haushaltsjahr 2002 insgesamt ein weiterer Betrag in Höhe von 1,05 Millionen Euro eingespart.

Zu 3: In das Landesamt wurden die bisherigen Untersuchungsämter unter Beibehaltung ihrer Standorte und ihrer Aufgaben als Institute integriert. In organisationsrechtlicher Sicht sind die bisherigen Untersuchungsämter damit Teil des Landesamtes, wie beispielsweise ein Dezernat Teil der Bezirksregierung ist. Die Planstellen und Stellen aller Institute und Dezernate des Landesamtes sind im Kap. 09 41 ausgebracht und nicht voneinander getrennt ausgewiesen.

Es ist derzeit nicht vorgesehen, über die zum 1. Juli 2001 vorgenommenen Umsetzungen hinaus weiteres Personal aus den Instituten in die zentralen Dezernate des LAVES umzusetzen.

Anlage 25

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 32 des Abg. Dr. Stumpf (CDU):

„Family-Card“ noch in diesem Jahr

Wie in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 6. Januar 2001 nachzulesen war, hat die Niedersächsische Sozialministerin in Stade mitgeteilt, dass sie „noch in diesem Jahr eine ‚Family-Card‘ einführen will, die Familien über einen Landeszuschuss Vergünstigungen etwa bei Veranstaltungen, im Nahverkehr und bei Einkäufen ermöglichen soll.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann genau ist mit der Einführung der „Family-Card“ in Niedersachsen zu rechnen?

2. Mit welchem Landeszuschuss in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen können die Familien rechnen?

3. Wie viel Landesmittel wird die Landesregierung insgesamt für die „Family-Card“ zur Verfügung stellen?