3. Wie viel Landesmittel wird die Landesregierung insgesamt für die „Family-Card“ zur Verfügung stellen?
Familienpolitik ist ein Schwerpunkt der Niedersächsischen Landesregierung. Ziel ist es, Familien mit Kindern zu stärken und Familienfreundlichkeit noch stärker zu einem „Markenzeichen“ des Landes Niedersachsen werden zu lassen. Im Rahmen dieser Zielsetzung soll die Familienkarte zur Sensibilisierung und Stärkung eines gemeinsamen Verantwortungsgefühls von Land, Kommunen, Wirtschaft und Verbänden für die Belange und Bedürfnisse und zur finanziellen Entlastung von Familien beitragen.
Nach vorbereitenden Arbeiten des zuständigen Referates in meinem Haus wurde am 28. Mai dieses Jahres ein Workshop unter Beteiligung von infrage kommenden Partnern sowie von Experten aus Österreich durchgeführt. Die Idee der Familienkarte, die besondere Leistungen für Familien mit minderjährigen Kindern vorsieht, wurde mit großem Interesse aufgenommen.
Dabei hat sich herausgestellt, dass die ursprünglichen Überlegungen der Fachabteilung, die Einführung der Familienkarte zunächst modellhaft regional zu begrenzen, keine Aussicht auf nachhaltigen
Erfolg versprechen. Wesentlich für das Gelingen einer Familienkarte ist vielmehr eine flächendeckende Einführung für alle in Betracht kommenden Familien mit Kindern in Niedersachsen und ein möglichst geringer bürokratischer Aufwand. Ferner müssen zahlreiche Partner auch aus der Wirtschaft gewonnen werden, die diese Initiative offensiv mittragen.
Eine landesweite Einführung erfordert entsprechend mehr Zeit und bedarf einer gründlichen Vorbereitung und Akquisition.
Der Workshop hat weiter zu dem Ergebnis geführt, dass es für die Akzeptanz der Familienkarte förderlich ist, wenn ein Dritter – und nicht das Land – unmittelbar Träger der Karte ist. Die Verhandlungen über einen geeigneten Träger werden in der nächsten Zeit intensiv geführt.
Zu 2 und 3: Aussagen hierzu können noch nicht getroffen werden, da – wie bereits ausgeführt – die Ausgestaltung der Familienkarte im Einzelnen noch mit den verschiedenen Partnern zu entwickeln sein wird.
Im Handelsblatt vom 3. August 2001 hat Bundesbildungsministerin Bulmahn (SPD) u. a. ausgeführt: „Der Kindergarten muss einen klaren Bildungsauftrag erhalten. Dafür ist auch eine Reform der Erzieherinnenausbildung nötig.“
1. Welche konkreten inhaltlichen Vorgaben machen der Bund und das Land Niedersachsen in Bezug auf den Bildungsauftrag von Kindertagesstätten?
2. Welche konkreten inhaltlichen Vorgaben in Bezug auf die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern machen die einschlägigen Vorgaben des Bundes und des Landes Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung eines möglichen Bildungsauftrages von Kindertagesstätten?
3. Aus welchen Jahren stammen diese Vorgaben jeweils im Einzelnen, inwieweit ist mit welchem Sachstand eine Überarbeitung geplant?
Der Bildungsauftrag für Kindertagestätten ist sowohl bundesgesetzlich im SGB VIII im § 22 (1) und (2) als auch im Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der Fassung vom 4. August geregelt. Unter § 2 finden sich dazu folgende Ausführungen: „Tageseinrichtungen dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Sie haben einen eigenen Erziehungs- und Bildungsauftrag.“ Im Mittelpunkt steht die Förderung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Tageseinrichtungen für Kinder sollen insbesondere
- ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die eine eigenständige Lebensbewältigung im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten des einzelnen Kindes fördern,
Die Ausbildung der Fachkräfte dient dazu, sie zur Umsetzung dieser Vorgaben zu befähigen. In Niedersachsen sind bereits die notwendigen Schritte zu einer Reform der Erzieherinnenausbildung unternommen worden:
Aufgrund der erweiterten Einsatzmöglichkeiten für Erzieherinnen und Erzieher nicht nur allein in Kindertagesstätten ist die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Ausbildung und Prüfung von Erziehern/Erzieherinnen überarbeitet worden (Beschluss vom 28. Januar 2000).
Die Erzieher-/Erzieherinnenausbildung ist eine Breitbandausbildung, die es ermöglicht, in allen sozialpädagogischen Einrichtungen selbständig und eigenverantwortlich als Fachkräfte tätig zu werden.
Kinder und Jugendliche zu erziehen, zu bilden und zu betreuen erfordert Fachkräfte (Beschluss der Jugendministerkonferenz von 1998),
- die Kompetenzen, Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Altersgruppen erkennen und entsprechende pädagogische Angebote planen, durchführen, dokumentieren und auswerten können,
- die als Personen über ein hohes pädagogisches Ethos, menschliche Integrität sowie gute soziale und persönliche Kompetenzen und Handlungsstrategien zur Gestaltung der Gruppensituation verfügen,
- die aufgrund didaktisch-methodischer Fähigkeiten die Chancen von ganzheitlichem und an den Lebensrealitäten der Kinder und Jugendlichen orientiertem Lernen erkennen und nutzen können,
- die in der Lage sind, sich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen wie auch mit Erwachsenen einzufühlen, sich selbst zu behaupten und Vermittlungs- und Aushandlungsprozesse zu organisieren,
- die als Rüstzeug für die Erfüllung der familienergänzenden und –unterstützenden Funktion über entsprechende Kommunikationsfähigkeit verfügen,
- die aufgrund ihrer Kenntnisse von sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen die Lage von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern erfassen und die Unterstützung in Konfliktsituationen leisten können,
- die Kooperationsstrukturen mit anderen Einrichtungen im Gemeinwesen entwickeln und aufrechterhalten können,
- die in der Lage sind, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen sowie den Anforderungen einer zunehmenden Wettbewerbssituation der Einrichtungen und Dienste und
Auf der Grundlage dieser neuen Qualifikationsbeschreibung hat das Land seine Rahmenrichtlinien gestaltet und ist damit auch auf dem neuesten Stand fachwissenschaftlicher Erkenntnisse bei der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern.
Zu 1: Die Träger der Einrichtungen sorgen dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben entsprechend ihren spezifischen Profilen in der praktischen Arbeit umgesetzt werden. Hierbei werden sie u. a. durch ein Modellvorhaben des Bundes „Nationale Qualitätsinitiative im System der Tageseinrichtungen für Kinder" unterstützt, das in verschiedenen Teilprojekten die Erarbeitung von pädagogischen Qualitätskriterien für die Arbeit zum Ziel hat. Auch Niedersachsen ist daran beteiligt. Die Teilergebnisse werden laufend in die Praxis zurückvermittelt. Es ist zu erwarten, dass mit Abschluss des Modellvorhabens Ergebnisse in Form von Empfehlungen vorliegen, die geeignet sind, den Bildungsauftrag des Kindergartens noch weiter zu klären, ohne dass hieraus ein starres Curriculum abgeleitet werden könnte und sollte. Dies entspräche auch nicht dem Stand der Fachdiskussion.
Weiter hat sich das Forum Bildung, eingerichtet von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, u. a. in der Expertengruppe „Förderung von Chancengleichheit“ mit Bildung in der frühen Kindheit befasst. Die Bedeutung dieses Lebensabschnitts für den Aufbau von Lernkompetenzen wird in dem Bericht unterstrichen. Vorschläge zu einem zeitgemäßen Bildungsbegriff, der die gesetzlichen Vorgaben aufgreift und theoretisch untermauert, wurden ebenfalls in dieser Expertengruppe beraten.
Zu 2: Für die Erzieherausbildung ist allein die Zuständigkeit des Landes gegeben. Die inhaltlichen Vorgaben sind enthalten in den „Rahmenrichtlinien für die Unterrichtsfächer Pädagogik/Psychologie mit Übungen, Sozialpädagogik mit Übungen und sozialpädagogische Medien der Fachschule – Sozialpädagogik“. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungsund Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher oder Erzieherin selbständig und eigenverantwortlich tätig zu sein. Die Ausbildung soll eine berufli
ZU 3: Die niedersächsische Erzieherausbildung an Fachschulen – Sozialpädagogik – baut auf der zweijährigen Berufsfachschule – Sozialassistentin/Sozialassistent - auf. Die Rahmenrichtlinien für diesen Bildungsgang vom November 1996 werden derzeit von einer Kommission überarbeitet; der Entwurf wird in Kürze in die Anhörung gegeben werden können.
Die Rahmenrichtlinien für die zweijährige Fachschule – Sozialpädagogik – stammen vom September 1998. Eine Lehrergruppe erarbeitet derzeit Vorschläge für Lernfelder, die den Lehrkräften des Landes zur Gestaltung eines handlungsorientierten Unterrichts in Kürze zur Verfügung gestellt werden.