Protokoll der Sitzung vom 18.09.2001

Anlage 27

Antwort

des Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 34 des Abg. Hagenah (GRÜNE):

Niedersächsische Schulen am RWEPowerline-System

Wie einer Pressemeldung der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 10. August 2001 zu entnehmen war, hat das Energieunternehmen RWE Plus AG den Internetanschluss für niedersächsische Schulen in Bersenbrück (Kreis Osnabrück) und Osnabrück über das RWEPowerline-System gesponsert. Bisher wurde diese Technik nur in wenigen Versuchsnetzen in der BRD erprobt. Weder nationale noch internationale Expertengremien wie die Strahlenschutzkommission oder die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNPR) haben bisher eine Abschätzung der Auswirkungen vorgenommen oder entsprechende Empfehlungen zum Umgang mit der Powerline-Kommunikation abgegeben. Angesichts dieser schwachen Datenlage ist die Inbetriebnahme von neuen Versuchsnetzen gerade an Schulen als bedenklich einzuschätzen, weil gerade Kindern und Jugendlichen gegenüber die Prinzipien der Vorsorge im Gesundheitsschutz besonders hoch zu bewerten sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Auswirkungen der PowerlineKommunikation auf die menschliche Gesundheit vor?

2. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Landesregierung dafür, eine bisher kaum er

probte Technik wie das Powerline-System, über deren mögliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen wenig bekannt ist, ausgerechnet in Schulen einzusetzen?

3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor bezüglich negativer Einflüsse von Powerline auf den existierenden Kurzwellenfunkverkehr und die Sicherheit der bestehenden Funkdienste (Rettungsdienste, Polizei, Flugverkehr)?

Die hier angesprochene Technologie der Powerline-Communication (PLC) dient der Anbindung von Computern an das Internet. Das Funktionsprinzip von PLC stellt sich wie folgt dar: Die Signale aus dem Telekommunikationsnetz werden hinter der Trafostation als Hochfrequenzsignal auf das Niederspannungsnetz moduliert. Von dort werden sie, wie der Strom, zum Haus transportiert. Ein Powerline-Koppler schaltet die Signale auf die hausinternen Stromleitungen. Mit Hilfe spezieller Modems können sie anschließend ausgekoppelt und an die an das Hausnetz angeschlossenen Computer weitergeleitet werden. Da das System auch in umgekehrter Richtung funktioniert, ist mittels PLC der Weg per Steckdose ins Internet frei; es können damit aber auch billige Intranet-Lösungen realisiert werden, weil die Verlegung spezieller Netzwerkkabel entfällt.

Als bundesweit erster Anbieter ging der RWEKonzern (Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswer- ke) am 1. Juli 2001 in den Markt. Im letzten Jahr wurde ein Modellversuch mit ca. 200 Haushalten in Essen begonnen, weitere Feldversuche wurden nach Herstellerangaben in 16 Ländern bzw. Regionen (z. B. Brasilien, Hongkong) durchgeführt. Auch Schulen (z. B. in Essen) sind in den deutschen Modellversuch einbezogen. Bis Ende des Jahres sollen weitere Städte im Rhein-Ruhrgebiet hinzukommen. Darüber hinaus soll PLC in Kooperation mit den örtlichen Stadtwerken auch in anderen Städten wie Berlin oder Leipzig angeboten werden.

Die Niedersächsische Landesregierung ist der Auffassung, dass bei jeder neuen Technologie selbstverständlich Nutzen und Risiken gegeneinander abgewogen werden müssen. Wenn Risiken oder wissenschaftlich fundierte Bedenken bestehen, sind Land und Bund gefordert,. zu prüfen, ob und wie die Nutzung der Technologie unter Einhaltung bestimmter Grenz- oder Vorsorgewerte möglich ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Auswirkungen von PLC auf die menschliche Gesundheit sind bisher aus den Feldversuchen nicht bekannt geworden.

Zu 2: Die Landesregierung steht neuen Informationstechnologien prinzipiell aufgeschlossen gegenüber. Das Ziel, die heranwachsenden Generationen mit Informationstechnologien wie dem Internet vertraut zu machen, bedarf großer Anstrengungen seitens des Landes. Das Ziel der Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler kann nur durch umfassende technische Einbindung aller Schulen erreicht werden, da bei weitem nicht alle Schülerinnen und Schüler das Internet zu Hause nutzen können. Daher wird die Internetanbindung der Schulen insbesondere auch durch das Aktionsprogramm n-21 der Landesregierung gefördert.

Mit keiner anderen Technologie könnten Schulen derzeit so rasch, komplett und ohne jede teure Baumaßnahme an das Internet angeschlossen werden wie mit PLC. Das gleiche gilt für die Vernetzung von Klassenräumen. Von daher ist es konsequent, die neue Technologie zunächst in Modellversuchen einer kritischen Bewertung zu unterziehen.

Zu 3: Am 8. Mai 2001 ist die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung in Kraft getreten. Diese Rechtsverordnung des Bundes enthält u. a. die Nutzungsbestimmung 30 (NB 30), die Grenzwerte für die Störfeldstärken von Frequenznutzungen in und längs von Leitern (z. B. Powerline) vorschreibt. Diese Grenzwerte wurden so gewählt, dass einerseits Frequenznutzungen im Freiraum unter normalen Betriebsbedingungen nicht unangemessen gestört werden, andererseits durch zu niedrige Grenzwerte neue Verfahren der Telekommunikation nicht von vornherein verhindert werden.

Die Regelung stellt sicher, dass Störungen von Funkanwendungen durch Frequenznutzungen in Kabelanlagen verhindert werden. Die freizügige Nutzung von Frequenzen in und längs von Leitern ist erlaubt, wenn in dem betreffenden Frequenzbereich keine sicherheitsrelevanten Funkdienste betrieben werden und bestimmte Grenzwerte der Störstrahlung eingehalten werden.

Anlage 28

Antwort

der Staatskanzlei auf die Frage 35 des Abg. Schünemann (CDU):

Ministerpräsident Gabriel bezeichnet Veranstaltung der SPD mit dem DGBLandesvorsitzenden Tölle als „skurril“ und „lebensfeindlich“

Wie der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 20. August 2001 und der NordwestZeitung vom 22. August 2001 zu entnehmen ist, hatte die Landes-SPD am Samstag, den 18. August 2001 Betriebsräte zu einer Veranstaltung geladen, auf der der DGBLandesvorsitzende Hartmut Tölle und Ministerpräsident Gabriel gesprochen haben.

Ministerpräsident Gabriel habe laut HAZ (s. o.) die Veranstaltung „gesprengt“, indem er sie als „skurril“ bezeichnete. Die Veranstaltung der SPD am Sonnabendnachmittag sei ein „Ausweis von Lebensfeindlichkeit“ und „nervt ihre Mitglieder“. Der Vortrag des laut Gabriel (NWZ s. o.) „langen, klassenkämpferischen Grußwortes“ von DGB-Chef Tölle grenze an „parteischädigendes Verhalten“. Der „ungeduldige“ (HAZ s. o.) Ministerpräsident habe wegen seiner „persönlichen Attacken“ (NWZ s. o.) den DGB-Chef „sprachlos“ (HAZ s. o.) zurückgelassen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass der Termin der Veranstaltung auf Wunsch der Staatskanzlei bzw. des Büros Gabriels so ungünstig zustande kam?

2. Liegt der Umgang des Ministerpräsidenten mit dem DGB-Vorsitzenden Tölle in dessen Kritik an den bildungspolitischen Vorhaben Gabriels und an dem mangelnden Engagement der Landesregierung im Bündnis für Arbeit begründet?

3. Aus welchen Gründen hat der Ministerpräsident das Grußwort des DGB-Vorsitzenden als „an parteischädigendes Verhalten grenzend“ (NWZ s. o.) bezeichnet; sieht die Landesregierung im DGB-Vorsitzenden in erster Linie einen der Parteidisziplin unterworfenen Parteigenossen?

Die Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung zusammengefasst wie folgt:

Zu 1 bis 3: Bei dem genannten Termin handelte es sich um eine von der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) or

ganisierte Veranstaltung, zu der Herr Ministerpräsident Gabriel ebenso wie der Vorsitzende des DGB-Landesbezirks Niedersachsen, Herr Tölle, als Redner eingeladen waren. Der Veranstaltungstermin war weit im Vorfeld von den Veranstaltern u. a. mit dem Persönlichen Büro des Ministerpräsidenten abgestimmt worden. Angesichts des sehr hochsommerlichen Wetters an diesem Tag hat Herr Ministerpräsident Gabriel in einer launigen Rede die Schwierigkeiten thematisiert, diese Veranstaltung unter solchen Witterungsbedingungen in der beabsichtigten Weise durchzuführen. Eine persönliche Kritik an den Anwesenden war damit nicht verbunden.

Anlage 29

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 36 des Abg. Frau Schwarz (CDU):

Werbeschreiben der Bezirksregierung Weser-Ems für den Niedersächsischen Sekundarstufentag 2001 zum Thema „Hauptschule und Realschule in einem Boot“

Die Bezirksregierung Weser-Ems, Außenstelle Osnabrück, wirbt in einem Schreiben vom 27. August 2001 „an alle allgemein bildenden Schulen im Regierungsbezirk Weser-Ems“ für eine Veranstaltung wie folgt: „Der Verband Bildung und Erziehung führt am 6. September 2001 in Oldenburg den Niedersächsischen Sekundarstufentag 2001 mit dem Titel ‚Hauptschule und Realschule in einem Boot‘ durch. Ich weise empfehlend auf dieses Angebot hin. Lehrkräften kann auf Antrag Sonderurlaub gewährt werden, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Entsprechende Anträge bitte ich wohlwollend zu prüfen.“

Dies Schreiben verwundert insofern nicht, als „Hauptschule und Realschule in einem Boot“ den bildungspolitischen Zielsetzungen der Landesregierung entspricht. Unterzeichnet ist das Schreiben vom Schulabteilungsleiter Hans Kaiser, ehemals SPD-MdL, bearbeitet von der Regierungsschuldirektorin Baethge, einer SPD-Unterbezirksvorsitzenden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welche Veranstaltungen welcher anderen Lehrerverbände hat die Bezirksregierung Weser-Ems mit entsprechenden Schreiben an

alle allgemein bildenden Schulen mit ausdrücklicher Empfehlung und der Anregung, Anträge auf Sonderurlaub wohlwollend zu prüfen, in den Kalenderjahren 2000 und 2001 hingewiesen?

2. Sind die übrigen Bezirksregierungen sowohl in Bezug auf die genannte Veranstaltung als auch in Bezug auf Veranstaltungen anderer Lehrerverbände in den Kalenderjahren 2000 und 2001 entsprechend vorgegangen?

3. Will sie bestreiten, dass für Veranstaltungen von Lehrerverbänden mit Schreiben an alle allgemein bildenden Schulen mit entsprechenden Empfehlungen und Bitten um wohlwollende Prüfungen nur dann geworben wird, wenn es den bildungspolitischen Zielsetzungen der Landesregierung - in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Kommunalwahl - entspricht?

Seit Jahren ist es im Regierungsbezirk Weser-Ems üblich, dass vonseiten der Schulabteilung auf pädagogische Veranstaltungen empfehlend hingewiesen wird. Dabei werden bestimmte Berufsverbände oder Bildungsträger nicht bevorzugt. Der Ort der in der Anfrage genannten Veranstaltung, eine Konkordatsschule, und die bei dieser Veranstaltung auftretenden Referenten boten wegen ihrer Unabhängigkeit durchaus die Gewähr, dass zum Thema Sekundarschule ein breites Meinungsspektrum dargestellt wurde. Unter anderem erhielt auch der schulpolitische Sprecher der CDULandtagsfraktion die Gelegenheit, sich zu äußern. Der Hauptvortrag wurde von einer Professorin der Universität Oldenburg gehalten. Insofern war auch von dieser Seite eine wissenschaftlich unabhängige Sicht auf das Thema gewährleistet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die gestellten Fragen wie folgt:

Zu 1: Emsland-Grundschultag am 1. Februar 2000 (GEW) ; Osnabrücker Grundschultag am 2. März 2000 (GEW); Forum Schule 2000 am 5. April 2000 (GEW).

Zu 2: Nein.

Zu 3: Ja.

Anlage 30

Antwort