Protokoll der Sitzung vom 24.10.2001

Fünfter Teil, §§ 35 bis 37. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Sie haben einstimmig so beschlossen.

Sechster Teil, §§ 38 bis 53. - Auch hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2814 vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle fest, dem Antrag der Grünen ist nicht gefolgt worden.

Ich lasse jetzt über die Änderungsempfehlung des Ausschusses abstimmen. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Bei einigen Gegenstimmen ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.

Siebenter Teil, §§ 54 bis 58. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? Stimmenthaltungen? - Ich stelle fest, bei einer Stimmenthaltung haben Sie dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung erteilt.

Meine Damen und Herren, wir müssen jetzt noch über die Nummern 2, 3 und 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen in der Drucksache 2733 abstimmen.

Wer der Nummer 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen in der Drucksache 2733 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1385 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dann haben Sie so beschlossen.

Wer der Nummer 3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen in der Drucksache 2733 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2035 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Dann haben Sie so beschlossen.

Wer der Nummer 4 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen in der Drucksache 2733 zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2044 für erledigt erklären möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Dann haben Sie ebenfalls einstimmig so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/2731 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht - Drs. 14/2760

Dieser Gesetzentwurf wurde am 27. September 2001 an den Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.

Die Fraktionen haben erklärt, dass auf eine allgemeine Aussprache verzichtet wird. Darum kommen wir jetzt zur Einzelberatung.

Eine Berichterstattung ist vorgesehen. Dazu erteile ich Frau Kollegin Trost das Wort. - Frau Kollegin Trost!

(Zurufe von der SPD: Protokoll!)

Ich gehe davon aus - -

(Plaue [SPD]: Jetzt wollen wir aber etwas hören!)

- Frau Kollegin Trost, Sie geben den Bericht zu Protokoll?

Ich bitte um Entschuldigung! Mir ist gesagt worden, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache stattfindet. Somit gebe ich den Bericht zu Protokoll. Sie können es dann gern nachlesen. Danke.

(Zu Protokoll:)

In der Drucksache 2760 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Dies entspricht dem Votum des mitberatenden Ausschusses für innere Verwaltung, in dem sich die Vertreter der CDU-Fraktion allerdings der Stimme enthalten haben.

Der Gesetzentwurf zieht für die Kommunalbesoldungsverordnung die notwendigen Konsequenzen aus dem Umstand, dass es ab 1. November 2001 die Region Hannover gibt, an deren Verwaltungsspitze die Regionspräsidentin bzw. der Regionspräsident steht. Auf die eher technischen Änderungen, die aus diesem Umstand und aus der gleichzeitigen Auflösung des Kommunalverbandes Großraum Hannover folgen, will ich nicht näher eingehen - sie haben in den Ausschüssen ebenso wenig Anlass zur Diskussion gegeben wie die Regelung des Artikels 2, nach dem die nun gesetzlich geregelten Teile der Kommunalbesoldungsverordnung in Zukunft wieder durch Verordnung geändert werden können.

Von Bedeutung ist aber, dass das Amt der zukünftigen Präsidentin bzw. des zukünftigen Präsidenten der Region Hannover in die Besoldungsgruppe B 9 eingestuft werden soll mit den entsprechenden Folgewirkungen auf die Besoldung der allgemeinen Vertreterin oder des allgemeinen Vertreters und der weiteren Ämter auf Zeit.

Bundesrechtlich zulässig wird diese Einstufung nach der allgemeinen Auffassung im federführenden Ausschuss spätestens bei In-Kraft-Treten des hier zu behandelnden Gesetzes sein. Denn die entsprechende Änderung des Bundesrechts wird dann in Kraft getreten sein. Es hat im federführenden Ausschuss aber auch Übereinstimmung dar

über bestanden, dass die Einstufung des Amtes der Regionspräsidentin bzw. des Regionspräsidenten in die Besoldungsgruppe B 9 sachlich gerechtfertigt ist. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass der Aufgabenzuschnitt der Region Hannover erheblich über den eines großen Landkreises hinausreicht: Die Region Hannover übernimmt auch wesentliche Teile der Funktionen der Landeshauptstadt Hannover und gewisse Aufgaben der staatlichen Mittelinstanz. Zum anderen ist bei der Eingruppierung zu berücksichtigen, dass es sich bei der Position der Regionspräsidentin bzw. des Regionspräsidenten um ein zeitlich begrenztes Wahlamt handelt.

Ich möchte damit meinen Bericht schließen. Der Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht bittet Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2760 zu folgen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Schönen Dank, Frau Kollegin Trost. Damit ist der Bericht zu Protokoll gegeben worden.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Artikel 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Ebenfalls unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn Sie dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Schlussabstimmung Ihre Zustimmung geben wollen, bitte ich Sie sehr herzlich, sich zu erheben. Danke schön. Wenn jemand dagegen stimmen möchte, bitte ich, sich zu erheben. - Danke. Kollege Schwarzenholz stimmt dagegen. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. - Dann haben Sie so beschlossen, meine Damen und Herren.

Ich rufe jetzt auf

Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2414 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht - Drs. 14/2765

Dieser Gesetzentwurf wurde in der 76. Sitzung am 16. Mai 2001 an den Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatterin ist Frau Kollegin Wiegel. Dazu gebe ich ihr Gelegenheit. - Sie haben das Wort, Frau Wiegel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 2765 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und der CDU, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich in der Schlussabstimmung der Stimme enthalten. Die mitberatenden Ausschüsse haben im Wesentlichen wie der federführende Ausschuss gestimmt.

Die Ausschussberatungen betrafen vor allem zwei Änderungsanträge der SPD-Fraktion. Ich möchte Ihnen die Schwerpunkte dieser Änderungen und den Inhalt der Beratungen dazu zusammenfassend darstellen. Für die weiteren Einzelheiten erlaube ich mir, Sie auf den bereits vorliegenden schriftlichen Bericht zu verweisen.

Der erste Schwerpunkt der Änderungsempfehlungen betrifft die Besoldungsgruppen. Neben Änderungen in den Funktionszusätzen der Ämter der Seminarkonrektoren und Seminarrektoren in der Besoldungsgruppe A 14 erfährt vor allem die Niedersächsische Besoldungsordnung B wesentliche Änderungen. Sie finden diese in Artikel 1 § 1 Nr. 3 Buchst. d. Nachdem im Gesetzentwurf nur eine Höherstufung der Ämter „Kanzlerin, Kanzler“ und „Präsidentin, Präsident“ einer Hochschule vorgesehen war, wird nunmehr eine umfangreiche Umstufung bzw. Einstufung von Leitungsämtern von Landesbehörden der Mittelinstanz oder von Landesbetrieben empfohlen. Die einzelnen Emp

fehlungen gehen auf eine Neubewertung der betroffenen Ämter zurück, der sich der Ausschuss angeschlossen hat.

Die Herabstufungen im Rahmen der B-Besoldung machen es aus Gründen des Vertrauensschutzes notwendig, die im Gesetzentwurf vorgesehene Überleitungsvorschrift des Artikel 1 § 2 zu ergänzen. In einem neuen Absatz 2 ist daher die Zahlung einer ruhegehaltfähigen Überleitungszulage für herabgestufte Ämter vorgesehen. Die betroffene Beamtin oder der betroffene Beamte wird mit der empfohlenen Änderung im Ergebnis so stehen, wie es ohne die Herabstufung des Amtes der Fall wäre. Eine Abweichung ist allerdings für die auf Zeit übertragenen Ämter vorgesehen. In dem neuen Satz 5 soll nämlich geregelt werden, dass in den Ämtern, die auf Zeit übertragen wurden, die Überleitungszulage nur bis zum Ende der laufenden Amtszeit gezahlt wird. An dieser in den Beratungen nicht unumstrittenen Empfehlung hielt der Ausschuss auch nach erneuter Aufnahme der Beratung fest.

Lassen Sie mich nun zu dem zweiten Schwerpunkt der Änderungsempfehlungen kommen. Mit der Einfügung des Artikels 5/2 soll Altersteilzeit nunmehr auch für teilzeitbeschäftigte Richterinnen und Richter in Niedersachsen ermöglicht werden. Ich will mich an dieser Stelle auf die Schilderung eines Beratungsschwerpunktes beschränken.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wies zu Absatz 1 Satz 1 der empfohlenen Regelung auf rechtliche Bedenken hin, weil der vorgeschlagene Referenzzeitraum für die Berechnung des maßgeblichen Dienstumfanges während der Altersteilzeit von der Berechnungsvorgabe im Rahmenrecht abweiche. Der Ausschuss griff diese Bedenken im Ergebnis nicht auf, zumal auch der GBD darauf hinwies, dass der Bund seinerseits die Regelungskompetenz für eine so in Einzelheiten gehende rahmenrechtliche Vorgabe überschritten haben könnte.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich auf diese Zusammenfassung beschränken und meinen Bericht schließen. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht, den vorliegenden Gesetzentwurf mit den Änderungsempfehlungen zu beschließen.

Schönen Dank, Frau Kollegin Wiegel.

Wir kommen damit zur allgemeinen Aussprache. Dazu erteilt ich Frau Kollegin Leuschner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das klang von der Berichterstattung und der Thematik her erst einmal sehr trocken. Aber ich meine, dass das Gesetz notwendig, spannend und im Inhalt auch wichtig für die Beschäftigten ist. Der Entwurf, der von der Landesregierung vorgelegt wurde, beinhaltet im Wesentlichen Anpassungen an bundesrechtliche Regelungen, nämlich an Änderungen des Dienstrechtsreformgesetzes und des Versorgungsreformgesetzes des Bundes. Schon in der ersten Beratung ist deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass wir auch in Niedersachsen Schluss machen mit einem Regelungswust, der Zulagen und Entschädigungen betrifft, dass Anpassungen im Bereich der Familien- bzw. Ortszuschläge und bei den Aufwandsentschädigungen enthalten sind, dass die Leitungen zukünftig zusammengefasster Schulen neue Ämter erhalten und Leitungsämter an einigen Hochschulen um eine Besoldungsgruppe höher gruppiert werden können, weil es den bundesgesetzlich vorgegebenen Messzahlen entspricht.

Ich habe gedacht, dass diese Regelungen in den Ausschüssen - es handelt sich dabei um notwendige Anpassungen - völlig unstrittig sind. Aber schon in der ersten Beratung hat Herr Althusmann Kritik zum Ausdruck gebracht, die ich gar nicht nachvollziehen konnte.

(Althusmann [CDU]: Klientelbin- dung! Das setzt sich jetzt fort!)