Die SPD-Fraktion hat im Laufe der Beratungen zwei Änderungsanträge eingebracht. Der erste Änderungsantrag ist auf Initiative unseres Arbeitskreises Recht und Verfassung zustande gekommen. Das ist die Aufnahme von teilzeitbeschäftigten Richterinnen und Richtern in die Altersteilzeit. Das ist eine notwendige Regelung. Mein Kollege Hepke wird nachher noch kurz Stellung dazu nehmen.
Bei dem zweiten Änderungsantrag geht es um eine Überprüfung der B-Besoldung. Überprüft worden sind die Besoldungsämter B 2 bis B 7. In der letzten Zeit hat es dazu eine interministerielle Arbeitsgruppe gegeben. Sie hat sehr lange und intensiv gearbeitet, hat nach einer analytischen Bewertungsmethode ungefähr 40 Ämter der Mittelbehörden hinsichtlich ihrer Personenzahl, ihrer regiona
len Stellung und ihrer Bedeutung untersucht. Ausgenommen waren - das will ich hier besonders betonen - die bundesrechtlichen Besoldungsämter bei den obersten Landesbehörden. Die hat man ausgeklammert, weil wir als Landesgesetzgeber hier keine Kompetenz haben.
Bei diesen sehr vernünftigen Untersuchungen - in der Arbeitsgruppe war auch der Landesrechnungshof vertreten - ist als Ergebnis herausgekommen, dass etliche Ämter, nämlich zehn, herabzustufen sind,
ein Amt höher zu bewerten ist, sieben Ämter erstmals neu eingestuft werden und der Rest entfallen kann. Das mag Einzelnen nicht passen. Das ist aber eine analytische Bewertung gewesen. Hier sind auch Vergleiche mit anderen Ländern angestellt worden.
Jetzt geht es darum, wie es umgesetzt wird. Wir haben diese Anregung aufgegriffen und sie in unseren Änderungsantrag übernommen. Wir haben auch - das ist Ihnen bekannt, meine Damen und Herren - in Niedersachsen bewusst Führungspositionen auf Zeit eingeführt. Diese Regelungen der Führungspositionen auf Zeit laufen parallel zu den Lebenszeitbeamten.
Wenn nun Ämter neu bewertet werden, ist es gut und richtig, dass für diejenigen, die von einer Herabgruppierung betroffen sind, Regelungen getroffen werden - das ist sinnvoll und vernünftig und dass man so genannte Überleitungsregelungen trifft. In dem Bereich Führungspositionen auf Zeit bedeutet das, dass wir vorgeschlagen haben, es nur für die Dauer des Zeitamtes zu machen. Das heißt, eine neue Bewertung tritt in Kraft, die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber sitzt auf der Stelle, und um sie oder ihn nicht zu benachteiligen, bekommt er oder sie bis zum Ablauf dieser Zeit auch noch die Zulage. Das entspricht unserer Fürsorgepflicht.
Es hat natürlich im Laufe der Beratungen darüber auch Diskussionen gegeben. Wenn jemand aufgrund guter Leistungen wahrscheinlich zum zweiten Mal ein Amt übertragen bekommt und dann aus dieser zweiten Periode in den Ruhestand gehen wird, was ist dann mit den Beschäftigten? Wie sollen wir das handhaben? In diesem Zusammenhang gab es zwei Sichtweisen, die wir ausführlich diskutiert haben. Wir sind der Meinung, dass es bei Führungspositionen auf Zeit nicht zu vertreten ist,
weitere Übergangsregelungen zu verankern. Ich meine, dass dies eine sinnvolle Regelung ist, die auch in den Arbeitskreisen und anschließend in der Fraktion abgestimmt wurde.
Bei unterschiedlichen Meinungen ist es nicht verwunderlich, dass es darüber Presseberichte gibt. Ich meine aber, dass der gesamte Sachstreit mit der gebotenen Sachlichkeit geführt werden muss. Diese vermisse ich jedoch manchmal. Ich bitte Sie, unserem Gesetzentwurf mit unseren Änderungsanträgen zuzustimmen. Ich meine, dass wir insgesamt - trotz der einen Detailbewertung in der B-Besoldung - ein vernünftiges Gesetz verabschieden können. Wir haben die unterschiedlichen Sichtweisen demokratisch ausgetragen. Wenn wir an dem Begriff „Führungspositionen auf Zeit“ festhalten wollen, meine ich, dass es notwendig ist, die Überleitungszulage nur für die festgelegte Zeit zu gewähren. Ich bitte um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Leuschner, der Gesetzentwurf ist eben nicht zustimmungsfähig. Denn die Beratung im Ausschuss hat gezeigt, welche Ungerechtigkeiten und Klientelpolitik dieser Gesetzentwurf enthält. Ich gebe zu, dass er, ohne dass Sie es begriffen haben und es uns im Ausschuss erklären konnten, dort durchgekommen ist.
Wir wollen nichts dagegen sagen, dass man meint, man muss auch die Positionen der Beamten, auch in Führungspositionen, ständig neu bewerten.
(Plaue [SPD]: Worüber wollen Sie jetzt wieder kungeln, Herr Kollege? Das ist doch wohl eine Frechheit, was Sie da behaupten! Sind Sie überhaupt im Ausschuss?)
- Herr Plaue, wir haben das im Ausschuss sehr intensiv diskutiert. Ihre Leute - es steht schließlich
Ihr Name unter dem Gesetzentwurf; es ist ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion - konnten uns im Ausschuss nicht die Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf einzelne Dienstposten erklären.
Erst als Herr Pfeiffer zur Opposition gelaufen ist, fingen wir an, nach und nach eine Position nach der anderen abzufragen.
(Adam [SPD]: Das ist doch der Be- weis, dass man mit Ihnen gar nicht vernünftig arbeiten kann! Das ist schlimm, was Sie da machen!)
Frau Leuschner, Sie haben eben gesagt, Sie hätten zehn B-Besoldungen nach unten bewertet. Darüber kann man ja diskutieren.
Aber dann ist es im Land Niedersachsen das erste Mal, dass jemand, der sich in seinem Amt bewährt und hervorragende Leistung erbracht hat, zum Dank dafür nach fünf Jahren in der Besoldung zurückgestuft wird. Das gibt es sonst weder im öffentlichen Bereich noch in der Wirtschaft.
Sie haben es am Anfang auch noch geleugnet, dass dies so ist. Dass es die Zeitbeamten, die zunächst fünf Jahre auf Probe berufen worden sind, auch betrifft, haben Sie als antragstellende Fraktion gar nicht gewusst.
- Natürlich. Wir haben es doch im Ausschuss diskutiert, und wir mussten deshalb die Ausschussberatung von Mittwoch auf Donnerstag vertagen, damit der Beamte des Finanzministeriums kommen konnte, um Ihnen und uns zu erklären, dass genau dies der Fall ist.
Ich möchte Ihnen sagen, wer nach meiner Recherche davon betroffen ist. Das sind nicht nur die beiden Präsidenten, die schon in der Zeitung genannt worden sind, nämlich die Präsidenten der Klosterkammer und des Oberbergamts, sondern es ist auch der Präsident des Niedersächsischen Landessozialamts, des Landesamtes für Zentrale Soziale Aufgaben betroffen, der am vergangenen Frei
tag unter riesigem Lob von allen Seiten in sein Amt eingeführt worden ist und der gerade einen Preis dafür bekommen hat, dass er bei der Verwaltungsreform Spitze ist. Aber kein Mensch hat gesagt: Sie sind so toll, dass wir Ihnen Ihr Gehalt kürzen, wenn Sie die fünfjährige Bewährung hinter sich haben. Betroffen davon ist der Präsident des NLI, der vor drei Monaten von Ihnen ins Amt eingeführt worden ist mit allen großen, zauberhaften - -
- Ja, der wird aber demnächst heruntergestuft. Des Weiteren ist demnächst der Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung betroffen.
- Was heißt „Die wissen das doch“? - Es ist doch sehr ungerecht, das den Leuten zu sagen. Auch der Datenschutzbeauftragte ist betroffen.
(Adam [SPD]: Weiß eigentlich Ihr Fraktionsvorsitzender, dass Sie diese Rede halten? - Plaue [SPD]: Der ist vorher rausgegangen!)
dann muss auch - jetzt will ich Ihnen genau sagen, wo Sie Klientelpolitik betreiben - der Staatsmodernisierer mit einbezogen werden.
Es ist doch nicht hinnehmbar, dass Sie innerhalb des Gesetzes Einzelfallgerechtigkeit betreiben, dass in den Fällen, in denen es Zusagen der Landesregierung gibt, die Dienstposten nach B 7 geschaffen werden, aber dort, wo es diese Zusagen nicht gibt, eine Herabstufung erfolgt.
Der Staatsmodernisierer ist praktisch nur noch ein schlichter Abteilungsleiter in der Staatskanzlei. Er hat mit Staatsmodernisierung nichts mehr zu tun, außer dass er den Titel trägt. Er ist inzwischen für die Raumordnungsplanung zuständig. Er ist also ein schlichter Abteilungsleiter. Sie haben doch selbst gesagt, dass die Einstufung der Abteilungs
leiter bundesrechtlich geregelt ist. Aber nur, damit er nicht nach B 6 herabgestuft wird, wird er weiterhin Staatsmodernisierer genannt, obwohl er Raumordnungsverfahren durchführt, und wird nach B 7 besoldet. Das ist doch ungerecht. Das ist eine reine Klientelpolitik.
Es ist doch nicht so, dass dies nur eine unverständige Opposition diskutiert. Der Landesrechnungshof schießt aus allen Rohren und trägt Ihnen vor, wie ungerecht Sie sind. Wenn Sie das Amt bei B 7 belassen, warum muss dann das Vertreteramt nach B 4 besoldet werden? - Weil Sie Klientelpolitik und Parteipolitik betreiben wollen!
Die Regierungspräsidenten in Lüneburg und in Braunschweig haben B 7, und die Stellvertreter haben B 3. Das ist eine völlig normale Regelung. Aber Sie wollen die Vertretung sogar nach B 4 besolden, obwohl es diesen Posten noch gar nicht gibt.
- Es geht doch nicht nur um Herrn Hagebölling; es geht doch um Ihren Herrn Binnewies und um Frau Kremer. Die wollen Sie doch heraushalten. Das ist ungeheuerlich.