Protokoll der Sitzung vom 24.10.2001

(Beifall bei der CDU)

Es geht auch um Herrn Wehrmeyer, der - das will ich Ihnen einmal sagen - in seiner Abteilungsleiterposition eklatant versagt hat. Sie suchen eine neue B 6-Stelle, um ihn auf Lebenszeit nach B 6 zu besolden, statt endlich einmal vom Beamtenrecht Gebrauch zu machen.

(Zuruf von der SPD)

Dieser Gesetzentwurf ist in sich ungerecht. Es ist schon merkwürdig, dass selbst Kabinettsmitglieder versuchen, über die Opposition zu sagen - Sie konnten es in der Zeitung lesen -: Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur ungerecht, sondern er ist in Teilen sogar rechtswidrig; könnt Ihr nicht wenigstens für eine Person oder zwei Personen eine Regelung schaffen? - So geht es natürlich nicht. Sie können nicht sieben Menschen benachteiligen und hinterher für eine Person oder zwei Personen um

Einzelfallgerechtigkeit bitten. Dies ist nicht korrekt. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Er ist in sich nicht leistungsorientiert; er ist sogar leistungsfeindlich, weil zum ersten Mal jemand, der sich in seinem Amt bewährt hat, nach fünf Jahren mit einer Gehaltsherabstufung rechnen muss, die sogar aufgrund des Gesetzes durchgeführt wird, und dass er auch in seiner Altersversorgung beschnitten wird. Das gibt es nirgendwo anders.

Ein weiterer Punkt ist, dass Sie Ihr Vorhaben nicht konsequent durchführen, weil Sie Klientelpolitik betreiben.

(Plaue [SPD]: Ihre ganze Rede ist eine einzige Klientelpolitik, die Sie betrei- ben!)

Das Beispiel des Staatsmodernisierers hat das ja deutlich gezeigt. Deshalb kann man den Gesetzentwurf nur ablehnen. Der Ausschuss hat ihn nicht abgelehnt, sondern die Beratung vertagt. Dann haben Sie sich noch einmal schlau gemacht, aber Sie waren trotzdem nicht zu Änderungen bereit. Das bedauern wir. Wir hätten gern ein gerechtes Gesetz gemacht, aber der Gesetzentwurf ist in sich nicht schlüssig. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Frau Leuschner [SPD]: Das entspricht nicht den Tatsachen! - Zuruf von Plaue [SPD])

Meine Damen und Herren, der nächste Redner ist der Kollege Hagenah.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorlage, die wir hier heute zur Beratung vorliegen haben, unterscheidet sich ja sehr vom ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung. Allein das hat uns bei den Beratungen im Ausschuss schon sehr stutzig gemacht; denn die nachfolgenden Änderungsanträge der SPD hatten ja dadurch nicht das normale Beratungsverfahren mit Anhörung. Dadurch haben wir natürlich auch eine hohe Fehlerwahrscheinlichkeit, wenn die Verbände nicht gehört werden, wenn das ordentliche demokratische Verfahren nicht läuft, wenn ein solcher Wust von Detailänderungen über eine Fraktion - sei es auch von der Regierungsfraktion nachträglich eingebracht wird.

Das hat im Fachausschuss Verwaltungsreform zunächst zum Votum „Stimmenthaltung“ geführt. Inzwischen ist aber durch die zusätzlichen Beratungen und durch das, was dabei alles an Ungereimtheiten zutage gefördert worden ist, unsere Position viel deutlicher. Aus heutiger Sicht können wir wirklich sagen: Dieser Gesetzentwurf erfüllt in keiner Weise die gebotene Ausgewogenheit, in keiner Weise die gebotene Gerechtigkeit, wie sie für eine vernünftige Verwaltungsreform und ein vernünftiges Austarieren der Besoldungsstufen notwendig ist. Dies ist auch deswegen so, weil einige schlichtweg nicht genannt worden sind, die genannt werden müssten, andere in Sonderfalllösungen - aus welchen Gründen auch immer - eine Sonderposition erhalten sollen oder auch nicht. Wir sind ja neugierig, wie Sie hier heute entscheiden werden, ob das Petitum Ihres Justizministers hier heute auch noch Folgen haben wird oder ob er mit einer Einzelmeinung hervorgetreten ist.

(Frau Leuschner [SPD]: Ich habe Ih- nen das doch schon gesagt! Sie hätten zuhören müssen!)

Allein dieser Bereich, den Herr Möllring schon angesprochen hat, reicht zur Ablehnung.

Aber es geht ja noch weiter. Gerade der Justizminister, der sich für besonders verdiente Führungspersönlichkeiten gegenüber den Fraktionen eingesetzt hat, hat in seinem eigenen Haus mit der Erfüllung der entsprechenden Dienstrangstufen ein großes Problem. Wir haben derzeit eine Petition aus dem Justizvollzug vorliegen, aus der deutlich wird, dass es Minister Pfeiffer immer noch nicht fertig gebracht hat, im mittleren und im gehobenen Dienst eine höhere Ausschöpfung als 56 bis 74 % der möglichen Stellenobergrenzen für seine Beschäftigten durchzusetzen, obwohl dafür seit mehreren Haushaltsjahren, aber auch im Haushaltsentwurf für 2002/2003, das Personalkostenbudget durchaus vorhanden wäre.

Das ist zwar keine „Klassenjustiz“, Herr Professor Pfeiffer, aber es ist zumindest eine auf Klassen hin bezogene Positionierung, die Sie da vornehmen, wenn Sie im eigenen Haus auf das Einkommen nicht so großen Wert legen und die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in dem Rahmen vergüten, wie dies möglich wäre, dies aber in anderen Bereichen mit Verve verfolgen.

Ich meine, Sie sollten erst vor der eigenen Haustür kehren, bevor Sie sich über die oberen Einkommensgruppen in anderen Häusern Sorgen machen.

Diesen Widerspruch halten wir für inakzeptabel. Willkür und parteipolitische Setzungen bestimmen die Vorlage, die die ausführliche öffentliche Debatte scheute. Auch wenn wir manche Betroffene persönlich sympathisch finden, darf das noch nicht einer korrekten sachlichen und rechtlichen Gleichstellung im Wege stehen.

Es ist eben nicht einzusehen, warum z. B. nach der Zersplitterung der Verwaltungsreform der Staatsbeauftragte für Verwaltungsreform weiterhin nach B 7 dotiert wird - als König ohne Land - und sogar noch eine ebenfalls hoch dotierte Stellvertretung erhalten soll.

(Zuruf von der CDU: B 4!)

Unsere Position zur Altersteilzeit im Richterbereich, die uns in große Bedrängnis bringt, weil dort nicht ausreichend Richterinnen und Richter vorhanden sind, um für eine zügige Abarbeitung der Prozesse zu sorgen, ist hinlänglich bekannt. Wir glauben, dass durch eine weitere Fortsetzung der Altersteilzeit auch für Teilzeitbeschäftigte die Lage nicht besser, sondern eher schlechter wird. Die Richterinnen und Richter hatten sich ursprünglich gegen diese Gesetzesänderung ausgesprochen. Wir bleiben bei unserer Position, dass das nicht sinnvoll ist.

Alles in allem ist diese Vorlage also unausgegoren und nicht zustimmungsfähig. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Möhrmann hat um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe leider nur wenig Zeit; deshalb will ich an dieser Stelle nur zwei Punkte ansprechen.

Erstens. Herr Möllring, ich finde es bedauerlich, dass Sie sich in Ihrer Fraktion mit Ihrer Auffassung durchsetzen konnten. Das ist ein Armutszeugnis für den Umgang mit Versuchen, die in einer Lage

gemacht worden sind, in der man in zwei Fällen hätte helfen können. Ich finde das sehr bedauerlich. Das ist eigentlich auch ein Beispiel dafür, wie Sie mit Ihrer Art die Atmosphäre in diesem Landtag vergiften,

(Beifall bei der SPD)

weil Sie nämlich zwei Dinge vergessen. Die erste Aussage, die Sie völlig unterschlagen, ist, dass der Landesrechnungshof in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses ausdrücklich erklärt hat, dass er hinter diesen Vorschlägen stehe, die die SPD-Fraktion eingebracht hat, dass sie lobenswert und anerkennenswert seien,

(Beifall bei der SPD - Plaue [SPD]: Hört, hört! Der Möllring sagt wis- sentlich die Unwahrheit! Das ist eine dreiste Lüge im Parlament!)

die nämlich auf eine Initiative gemeinsam mit Landesregierung und Landesrechnungshof zurückgehen. Das sagen Sie hier überhaupt nicht.

Zweitens. Ich muss Ihnen sagen, Herr Möllring, dass es lediglich einen Dissens mit dem Landesrechnungshof gibt, den Sie hier auch nicht aufgreifen. Das ist der, dass wir der Auffassung sind, dass der Beauftragte für Staatsmodernisierung weiterhin in einem politischen Amt ist, dass diese Wertung erfolgen muss und dass dies eine politische Entscheidung ist, über die man trefflich streiten kann, die sich aber nicht dazu eignet, in dieser Art und Weise einen Vergleich zu den B-Besoldungen herzustellen, die jetzt abgesenkt werden.

Schließlich will ich Ihnen noch Folgendes sagen: Immer dann, wenn Sie theoretisch über BBesoldungen reden können, dann regen Sie sich an dieser Stelle darüber auf, das sei alles viel zu hoch bewertet. Aber wenn es dann konkret wird und Ihre eigenen Leute trifft, stellen Sie sich hier hin und weinen uns etwas vor, sagen, dass man das so nicht machen könne. Das ist unaufrichtig, und das lassen wir Ihnen so nicht durchgehen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Möllring, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie verdrehen die Tatsachen, Herr Möhrmann!

(Lachen bei der SPD - Plaue [SPD]: Es reicht, Herr Kollege! Sie können sich wieder hinsetzen! Ich hatte es vermutet!)

Bei der ersten Beratung haben Sie uns persönlich gesagt, es seien nur zwei Fälle betroffen, nämlich die beiden Fälle, über die Herr Pfeiffer mit der Opposition gesprochen hat; das waren das Oberbergamt und die Klosterkammer.

Erst als ich nachgefragt habe, ob es noch weitere Fälle gibt, ob auch die Fälle betroffen sind, die zunächst auf fünf Jahre berufen worden sind und dann weiter tätig sind, hat die SPD, die antragstellende Fraktion, erklärt: Nein, die sind nicht betroffen.

Als wir den Fachbeamten aus dem Finanzministerium, Herrn Dr. Hundertmark, am Donnerstag im Ausschuss hatten, hat er uns erklärt, dass wegen der „juristischen Sekunde“, die zwischen den fünf Jahren und der Fortsetzung der Tätigkeit liege, die Absenkung zu erfolgen habe. Das seien doch alles gute Beamte; die könnten sich ja hinterher als Staatsmodernisierer und Sonstiges bewerben. - So ist es doch gewesen.

(Frau Leuschner [SPD]: Das ist eine Unterstellung!)

Aber Sie haben gesagt, Sie wollen den Staatsmodernisierer in B 7 haben - entgegen dem Votum des Landesrechnungshofs. Also beziehen Sie sich entweder auf den Landesrechnungshof, dann senken Sie auch die Besoldung für den Staatsmodernisierer ab, oder beziehen Sie sich bei diesem Gesetz nicht auf den Rechnungshof. Hier müssen wir nun wirklich ehrlich sein.

(Beifall bei der CDU - Möhrmann [SPD]: Der hat das ausdrücklich so befürwortet, Herr Kollege!)

Meine Damen und Herren, Frau Ministerin Knorre hat um das Wort gebeten. Ich erteile ihr das Wort.

(Golibrzuch [GRÜNE]: Warum nicht Pfeiffer?)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn die Diskussion es vielleicht nicht widerspiegelt: Es handelte sich hier ursprünglich um einen relativ unspektakulären Gesetzentwurf,

(Frau Leuschner [SPD]: Genau!)

in dem es im Wesentlichen darum ging, bundesgesetzliche Vorgaben umzusetzen, und zu dem es - das sollte man an dieser Stelle auch noch einmal sagen - im Ausschuss doch weitgehend Einigkeit gab. Wir streiten uns hier jetzt um ein Thema, das deswegen zustande gekommen ist, weil Niedersachsen als erstes und einziges Bundesland mit einem ganz modernen Prinzip arbeitet, nämlich dem der Führungspositionen auf Zeit. Nur deshalb diskutieren wir hier dieses Thema.

Ich weiß auch, es hat eine heftige Diskussion gegeben - das spiegelt sich auch heute hier wider über die Frage Übergangsregelungen, Übergangsvorschriften für Beamtinnen und Beamte, die nach einer Tätigkeit in einer Führungsposition auf Zeit mit einer Abstufung rechnen müssen. Die Landesregierung ist ganz klar der Auffassung, dass wir hier eine enge Auslegung des Prinzips bevorzugen müssen, um einfach ein ganz klares Signal dafür zu setzen, dass wir dieses Prinzip, nämlich Führungspositionen auf Zeit zu besetzen, auch für uns grundlegend durchziehen wollen.

Wenn wir also ein Amt auf Zeit übertragen, ist die Konsequenz daraus eben auch, dass sich ein Amtsinhaber nicht darauf verlassen kann, dass er dieses Amt wieder bekommt, und sich infolgedessen auch nicht darauf verlassen kann, dass er in gleicher Einstufung dann, wenn er diese Amt verliert, weitermachen kann.

(Beifall bei der SPD)