Deswegen ist eine enge Auslegung dieser Übergangsvorschrift schon allein deshalb geboten, weil es diesem Prinzip „Führungsposition auf Zeit“ entspricht. Dies, meine Damen und Herren, ist ein ganz modernes Prinzip, das genau aus diesem Grunde dem Leistungsgedanken entspricht.
Führungspositionen auf Zeit zu vergeben, und aus nichts anderem heraus begründet, und ist dies insofern auch ein Beitrag zur Staatsmodernisierung. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Möllring beantragt zusätzliche Redezeit. Das ist nach § 70 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung möglich. Herr Kollege Möllring, ich erteile Ihnen zwei Minuten Redezeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, ich stimme Ihnen ja zu, dass die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit eine tolle Sache ist. Nur, ich habe schon gesagt, dass es einmalig auf der Welt ist, dass jemand, der sich fünf Jahre lang bewährt hat und wieder berufen wird, eine Absenkung nicht nur seines aktiven Gehaltes, sondern auch noch seines Ruhegehaltes hinnehmen muss.
Die Perversion dieses Gesetzes ist doch in zwei der sieben Fälle, die ich vorgetragen habe, dass die Person, die sich bewährt hat und sich erneut zur Wahl stellt bzw. sich wieder berufen lässt, am Ende eine schlechtere Altersversorgung hat, als wenn sie bei der Wiederberufung ihren Verzicht auf das Amt erklärt und mit ihrem bestehenden Besoldungsanspruch in den Ruhestand einträte. Das müssen Sie doch einsehen. Das ist leistungsfeindlich und widersinnig.
- Herr Wegner, wir haben uns doch im Ausschuss darüber unterhalten, und wir haben erklärt, dass wir die Änderung in den zwei Fällen mittragen würden, wenn Sie die anderen Ungerechtigkeiten beenden würden. Aber Sie haben, nachdem Sie sich klug gemacht hatten, erklärt, dass Sie nur in den zwei Einzelfällen Gerechtigkeit walten lassen und die anderen Ungerechtigkeiten im Gesetz belassen wollten. Sie von der SPD haben doch noch nicht einmal gewusst, welchen Antrag Sie gestellt hatten. Das ist doch schon das Problem.
Mir hat ein Mitglied der SPD-Fraktion gesagt, dass es eine Sauerei sei, was mit einer bestimmten Person gemacht werde, worauf ich ihm sagen musste, dass das ein Gesetzentwurf der SPDFraktion sei. Diesen Gesetzentwurf hat doch nicht irgendwer vom Himmel heruntergeworfen, um irgendwelchen Menschen zu schaden, sondern darunter steht der Name Plaue. Ich gehe davon aus, dass die Fraktion vorher sachkundig berät, bevor sie einen Änderungsantrag einbringt, der sehr viel länger als der ursprüngliche Gesetzentwurf ist.
Frau Knorre, ich gebe ja zu, dass der erste Gesetzentwurf völlig unspektakulär war. Ob ein Hauptlehrer an der Grundschule Hauptlehrer oder Rektor heißt, ist völlig egal. Ob ein Stufenleiter in A 12 weiterhin Stufenleiter oder Stufendirektorleiter oder wie auch immer heißt, ist auch völlig egal. Aber hier geht es um Führungspositionen, bei denen Sie Ungerechtigkeiten einführen, die wir jedenfalls nicht mittragen werden.
Meine Damen und Herren, auch Herr Kollege Hepke möchte von der Möglichkeit Gebrauch machen, die unsere Geschäftsordnung vorsieht. Auch er bekommt zwei Minuten Redezeit. Bitte schön, Herr Kollege Hepke!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin mir sicher, dass der Kollege Plaue das, was ich jetzt vortragen werde, genauso sieht. Ich meine, dass Sie deshalb heute auf seinen Beitrag verzichten können.
(Lachen bei der CDU - Fischer [CDU]: Das sollten Sie öfter sagen! - Unruhe - Glocke der Präsidentin)
sagen. Das wäre sicherlich auch ein spannendes Thema gewesen. Aber ich fürchte, dass das Interesse dieses Hauses dann schlagartig absinken würde. Ich beschränke mich deshalb darauf, festzustellen, dass dieser Teil des Gesetzes gut ist.
Aber ein paar Sätze möchte ich doch noch in Richtung des Kollegen Möllring sagen. Es ist nicht schlimm, wenn Sie vom Besoldungsrecht und vom Beamtenrecht, die zugegebenermaßen schwierige Materien sind, keine Ahnung haben.
Sie müssen ja auch nicht von allen Dingen Ahnung haben. Aber es ist schon etwas peinlich, wenn Sie sich dann hier hinstellen und auch noch so tun, als ob Sie davon Ahnung hätten.
Ich schlage vor, dass Sie sich das Fortbildungsprogramm einer Ihnen nahestehenden Institution ansehen sollten. Vielleicht werden Sie danach etwas klüger. Ich meine, dass Ihre Beiträge nicht dazu beigetragen haben. Ich verstehe ja noch, dass Sie versuchen, Ihren Klienten zu helfen. Das ist ja in Ordnung und irgendwie auch eine allgemeine Aufgabe.
Aber wenn Sie unstrittig sagen, dass Stellen im höheren Dienst und erst recht in B-Besoldungen nach gewisser Zeit daraufhin überprüft werden müssen, ob ihre Einstufung noch gerechtfertigt ist, und aus der Sicht der Betroffenen dabei leider herauskommt, dass die Besoldung abgesenkt wird - -
Ich meine, dass ich es trotzdem dabei bewenden lassen sollte, dass offenbar auch Herr Busemann auf diesem Gebiet Nachholbedarf hat, sodass ich ihm den gleichen Rat wie seinem Kollegen geben möchte.
Lange Rede, kurzer Sinn: Eine Überprüfung von Stellen, die im Übrigen in den übrigen Vergütungsgruppen und erst recht im Angestelltenrecht etwas völlig Selbstverständliches sind, werden auch Beamte des höheren Dienstes gelegentlich über sich ergehen lassen müssen. Es ist zwar für die Betroffenen bedauerlich - persönlich würde ich das auch nicht gut finden -, wenn die Folge wie in diesem Falle eine negative ist;
(Möllring [CDU]: Das ist verfas- sungswidrig! - Eveslage [CDU]: Nur wenn es andere betrifft, sind Sie da- für!)
aber das ist nun einmal Teil dieser hier offenbar unstrittig getroffenen Regelung, dass Beamte für entsprechend herausgehobene Funktionen auf Zeit berufen werden sollen. Deshalb muss es bei dieser Regelung bleiben.
Ich hoffe, dass ich Sie nicht zu sehr geärgert habe; wenn doch, dann macht es aber auch nichts. Schönen Dank.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Darum schließe ich die Beratung. Wir kommen zur Einzelberatung.
Artikel 1 mit Anlage. - Wenn Sie der Änderungsempfehlung des Ausschusses Ihre Zustimmung geben wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen.
Wer stimmt dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Keine Stimmenthaltung. Ich stelle fest, dass die erste Abstimmung die Mehrheit war.