der Staatskanzlei auf die Frage 8 der Abg. Frau Wörmer-Zimmermann, Buß, Knebel, Mientus, Nolting, Rabe, Räke, Wegner, Wendhausen (SPD):
Im Mai dieses Jahres ist das EuropäischeInformations-Zentrum Niedersachsen (EIZ) von der Landesregierung ins Leben gerufen worden. Aufgabe des EIZ soll es sein, Basisinformationen für die Bürgerinnen und Bürger über Europa zu vermitteln und Öffentlichkeitsstrategien in Europafragen zu entwickeln.
1. Wird das EIZ Niedersachsen von der Bevölkerung angenommen? Gibt es eine Besucherstatistik, und wie sieht diese für den Zeitraum des Bestehens des EIZ aus?
2. Welche Öffentlichkeitsstrategien zu welchen Europathemen hat das EIZ entwickelt, und wie sieht es mit der Umsetzung dieser Strategien aus?
3. Der Niedersächsische Europaminister hat bei der Eröffnung des EIZ angekündigt, dass dieses mit Kooperationspartnern aus der Wirtschaft und Gesellschaft eng zusammen arbeiten solle. Gibt es inzwischen diesbezügliche Vereinbarungen und falls ja mit welchen Verbänden bzw. Einrichtungen im Land Niedersachsen?
Zu 1: Die Arbeit des EIZ Niedersachsen wird von der Bevölkerung erfreulich gut angenommen. So sind die Internet-Seiten des EIZ seit der Eröffnung Anfang Mai über 250 000 mal abgerufen worden. Das EIZ führt eine genau Besucherstatistik, nach
der 480 Besucherinnen und Besucher das EIZ seit seinem Bestehen aufgesucht haben. Während der Sommerferienzeit hat es erwartungsgemäß einen erheblichen Rückgang der Besucherzahlen gegeben, während in der übrigen Zeit rund 30 Besucherinnen und Besucher das EIZ wöchentlich aufgesucht haben, waren dies in der sechswöchigen Sommerferienzeit nur rund zehn Besucherinnen/Besucher. Das EIZ Niedersachsen wird dies zum Anlass nehmen, für das nächste Jahr gezielte Aktionen für daheim gebliebene Schülerinnen/Schüler zu entwickeln.
Zu 2: Das EIZ Niedersachsen hat sich vorrangig auf Öffentlichkeitsstrategien zur anstehenden EUErweiterung konzentriert. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass sich Niedersachsen aufgrund seiner strategischen und wirtschaftlichen Lage als Drehscheibe der EU-Erweiterung versteht. Die vom EIZ Niedersachsen konzipierte mehrjährige Informationsstrategie zur EU-Erweiterung setzt auf die Elemente Information, Dialog und Akzeptanz. Der erste Teil richtet sich vorrangig an die Zielgruppe Wirtschaft, insbesondere Mittelstand und Handwerk, Landwirtschaft, Arbeitnehmer sowie die Zivilbevölkerung insgesamt. Er beginnt Ende November mit einer Auftaktveranstaltung zu den Perspektiven der EU-Erweiterung in Zusammenarbeit mit der NORD/LB und der Landestreuhandstelle in Braunschweig und umfasst u. a. eine Präsentation „Weihnachten in Europa“ im Celler Schloss sowie einen Maltaabend, Diskussionsveranstaltungen mit der Landwirtschaft und dem Handwerk sowie eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund. Der zweite Teil der Kampagne, der im Sommer nächsten Jahres beginnen soll, richtet sich vorrangig an Jugendliche, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studenten und wird u. a. eine Informationstour des EIZ Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der Volkswagen AG an niedersächsischen Schulen umfassen. Darüber hinaus sind im Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden Aktionstage zur Erweiterung in niedersächsischen Städten und Gemeinden sowie Landkreisen geplant.
Weitere Öffentlichkeitsveranstaltungen hat das EIZ bereits durchgeführt, so insbesondere zum Euro, zum Thema „Juden, Muslime und Christen in Europa“ sowie zu den Förderprogrammen für KMU in Europa. Am 26. Oktober ist darüber hinaus eine Diskussionsveranstaltung mit kirchlichen Vertretern zum Thema „Europa auf christlichen Grundlagen?“ vorgesehen.
Zu 3: An der Öffentlichkeitsarbeit des EIZ Niedersachsen werden sich sowohl die Kirchen als auch Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände beteiligen. Konkrete Absprachen gibt es beispielsweise mit der Handwerkskammer Hannover, mit der Handwerkskammer Osnabrück/Emsland, dem Niedersächsischen Baugewerbeverband, der Ingenieurkammer Niedersachsen sowie den kommunalen Spitzenverbänden und der Landwirtschaftskammer Hannover. Darüber hinaus sind Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Freien Berufe, der Stadt Hannover, der Europa Union und dem Verein für die christlichjüdische Zusammenarbeit durchgeführt worden.
In der Goslarschen Zeitung vom 7. September 2001 wird Ministerpräsident Gabriel wörtlich zitiert: „Ziel ist jedoch ein bundesweites Vergabegesetz. Eine entsprechende Initiative streben Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen im Bundesrat gemeinsam an.“
Nach den vorliegenden Informationen hat Nordrhein-Westfalen seine Bundesratsinitiative für ein bundesweites Vergabegesetz allein eingebracht.
Das Aktionsbündnis der Baubranche in Niedersachsen hat die nordrhein-westfälische Initiative als Rückschritt und nicht ausreichend kritisiert.
Deshalb hat das Aktionsbündnis der Baubranche in Niedersachsen den Niedersächsischen Ministerpräsidenten vor Wochen in einem Schreiben gebeten, mit einer eigenen niedersächsischen Bundesratsinitiative die Forderungen des Aktionsbündnisses der Baubranche in Niedersachsen für ein Vergabegesetz zu unterstützen.
Das Aktionsbündnis fordert, dass in einem solchen Vergabegesetz eine prinzipielle Prüfung abgegebener Tariftreueerklärungen enthalten ist, die Einhaltung des 10 ProzentErlasses sowie die notwendigen Kontroll- und Sanktionsmechanismen.
Forderungen des Aktionsbündnisses oder stellt der nordrhein-westfälische Entwurf einen Rückschritt gegenüber bisherigen niedersächsischen Regelungen dar?
2. Aus welchen Gründen hält die Landesregierung diese nordrhein-westfälische Bundesratsinitiative für die auch für Niedersachsen richtige Vorlage für ein Bundesvergabegesetz?
3. Aus welchen Gründen hat die Niedersächsische Landesregierung nicht - entsprechend den Forderungen des Aktionsbündnisses - eine eigene Bundesratsinitiative, die die niedersächsischen Forderungen und Regelungen enthält, eingebracht?
Im April d. J. hat NRW den „Entwurf eines Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen“ in den Bundesrat eingebracht, der von Niedersachsen nachdrücklich unterstützt wurde. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, bundesweit sicherzustellen, dass nur noch solche Unternehmen den Zuschlag für öffentliche Aufträge bekommen, die sich bei Angebotsabgabe verpflichten, ihre Beschäftigten nach den für die am Ort der Auftragsausführung einschlägigen Tarifverträge zu entlohnen, tarifliche Sonderzahlungen zu erbringen und dies auch von ihren Nachunternehmen verlangen. Bei öffentlichen Bauaufträgen und bei der Vergabe von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr soll die Tariftreue bundesweit festgeschrieben werden.
Im Juni diesen Jahres hat der Bundesrat diesem Entwurf zugestimmt und beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.
Erst im September dieses Jahres hat die Baubranche ihr Aktionsbündnis für Niedersachsen ins Leben gerufen. Naturgemäß konnten die von Ihnen zitierten Forderungen des Aktionsbündnisses bei der Beschlussfassung im Bundesrat nicht berücksichtigt werden, da sie noch gar nicht formuliert waren.
Zu 1: Mit dem Gesetzesentwurf des Bundesrates würde die in Niedersachsen unterhalb des EUSchwellenwertes geltende Tariftreueverpflichtung einer gesetzlichen Regelung zugeführt und auf Bauaufträge oberhalb des EU-Schwellenwertes sowie auf Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ausgedehnt.
einer gesetzlichen Regelung der tariflichen Entlohnung bei öffentlicher Auftragsvergabe unberührt und würden selbstverständlich weiter fortgelten.
Von einem Rückschritt gegenüber der bisherigen niedersächsischen Regelung kann also keine Rede sein. Das Gegenteil ist der Fall.
Zu 2: Aus Sicht der Landesregierung war es - angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Zulässigkeit von gesetzlichen Tariftreueverpflichtungen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe - entscheidend, möglichst schnell zu einer verfassungskonformen und bundeseinheitlichen Regelung zu kommen. Die Gesetzesinitiative über den Bundesrat – dies zeigen die Reaktionen sowohl der Bundesregierung als auch der Regierungsfraktionen auf Bundesebene – war hierfür absolut zielführend und hat diesen Prozess erheblich beschleunigt.
Zu 3: Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben als Reaktion auf den Gesetzentwurf des Bundesrates zwischenzeitlich Eckpunkte für ein Bundesvergabegesetz vorgelegt und die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen (BT- Drs. 14/6982). Diese Eckpunkte sehen neben der Tariftreueverpflichtung bei Bauaufträgen und bei Verkehrsleistungen im ÖPNV u. a. auch die notwendigen Kontroll- und Sanktionsmechanismen vor und entsprechen damit weitgehend den Forderungen des Aktionsbündnisses der Bauwirtschaft in Niedersachsen.
Das anstehende Gesetzgebungsverfahren bietet jede Möglichkeit, zu gegebener Zeit weitergehende niedersächsische Anliegen und Interessen in das Verfahren einzubringen. Für die Landesregierung ist es dabei selbstverständlich, dass sich eine bundeseinheitliche Regelung an bestehenden niedersächsischen Standards messen lassen muss.
Die verbrecherischen Terroranschläge auf New York und Washington haben auch in Deutschland die Diskussion darüber verstärkt, welche potenziellen Ziele für Terroristen die
Bereits im Zusammenhang mit der bei Pittsburg abgestürzten Passagiermaschine war in den USA die Frage erörtert worden, ob ein nahegelegenes Atomkraftwerk Ziel dieser Attacke gewesen sein konnte. Die Logik der Vorgehensweise der Terroristen ließ diese Frage als durchaus realistisch erscheinen. Ihnen geht es ja darum, unter völliger Missachtung ihres eigenen Lebens und des Lebens der Zivilbevölkerung einen möglichst großen Terroreffekt zu erzielen. Die Tötung von tausenden Menschen ist ihnen dabei völlig gleichgültig, wenn nur der faktische und symbolische Schaden größtmöglich ist. Atomkraftwerke erscheinen nach dieser terroristischen Logik als besonders geeignetes Angriffsziel.
Die Erklärungen des Vorsitzenden der Strahlenschutzkommission, Lothar Hahn, und weiterer Wissenschaftler haben verdeutlicht, dass die deutschen Atomkraftwerke gegen einen gezielten Kollisionsangriff wie in Washington und New York nicht geschützt sind. Zwar war in der Vergangenheit immer von der Sicherheit gegen abstürzende Flugzeuge die Rede, aber offensichtlich bezieht sich die bautechnische Sicherheitskonzeption nicht auf einen potenziellen Angriff mit einem vollgetankten Passagiergroßflugzeug.
Diese Sicherheitsmängel sind unter dieser neu entstandenen Lage deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Zerstörung eines im Betrieb befindlichen Atomkraftwerkes in der Nähe von Großstädten wie Hannover, Hamburg und Bremen zu unabsehbaren regionalen und landesweiten Folgen führen würde.
1. Welche Folgen würden sich bei Angriffen der geschilderten Art auf eines der vier im Betrieb befindlichen niedersächsischen Atomkraftwerke für die betroffenen Regionen und die dort lebenden Menschen ergeben?
2. Ist die Landesregierung bereit, angesichts der ungeheuerlichen Folgen, die die Zerstörung eines in Betrieb befindlichen Atomkraftwerkes hätte, zu prüfen, ob nicht eine Einstellung des Betriebes der Atomkraftwerke eine unvermeidliche Konsequenz zum Schutz der Bevölkerung ist?