Im Entwurf für die Änderung des LandesRaumordnungsprogramms (LROP) ist das Gebiet Nr. 306 im Süntel als Vorrangfläche für den Abbau von Naturstein (Korallenoolith) vorgesehen. Die Fläche umfasst insgesamt 120 Hektar und liegt auf der Grenze der Landkreise Schaumburg und Hameln-Pyrmont. Die Hannoverschen Basaltwerke, die derzeit in IthSteinbruch ausbeuten, haben Interesse am Abbau bekundet und im September mit Einverständnis der Grundbesitzer – Forstgenossenschaft Hülsede und Staatsforst Langenfeld Probebohrungen in Auftrag gegeben. Mit den Ergebnissen rechnet der Geschäftsführer der Firma, Peter Pawlitzka, laut Deister-WeserZeitung (DWZ) vom 10. Oktober 2001 „in ein paar Wochen“.
Herr Pawlitzka wird in der DWZ vom 10. Oktober 2001 mit der Äußerung zitiert, dass es sich seiner Meinung nach um eine „Kompromiss-Lagerstätte“ handele, und weiter: „Das ist politisch entschieden worden.“
Bereits am 6. September 2001 hatte die Neue Deister-Zeitung berichtet: „Im Zusammenhang mit dem Aktualisierungsverfahren für das Programm seien Flächen für die Gewinnung von Rohstoffen überprüft worden, sagt Christian Wittenberger, Referent bei der Landesplanung der Staatskanzlei in Hannover. Von sieben Kalkstein-Lagerstätten, die in ganz Niedersachsen untersucht wurden, ist Wittenberger zufolge die Fläche zwischen Dachtelfeld, Südwehe (Bad Münder) und dem zu Hülsede gehörenden Bleeksgrund als einzige übrig geblieben. Deshalb ist vorgeschlagen worden, sie einer Prüfung zu unterziehen.“ Offensichtlich ist diese Fläche von der Landesregierung in den Entwurf zur Änderung des LROP als Vorranggebiet für Bodenabbau aufgenommen worden, ohne dass eine Prüfung der Abbauwürdigkeit vorab vorgenommen worden ist. Zudem kann die Firma Hannoversche Basaltwerke die nächsten 10 bis 15 Jahre noch Kalkstein im Ith abbauen, sodass vorläufig kein Bedarf für ein weiteres Vorranggebiet im Süntel besteht.
1. Warum wurde von ihr die Aufnahme dieser Fläche als Vorranggebiet für Bodenabbau in das LROP vorgesehen, wenn voraussichtlich erst im November 2001 Ergebnisse von Probebohrungen vorliegen und sich erst dann beurteilen lässt, ob der Abbau von Korallenoolith überhaupt wirtschaftlich lohnend ist?
2. Wer hat wann „politisch entschieden“, das Gebiet Nr. 306 als Vorranggebiet für Bodenabbau im LROP vorzusehen?
3. Welche Gespräche hat die Landesregierung zu diesem Sachverhalt mit Vertretern der Firma Hannoversche Basaltwerke und mit anderen wann und mit welchen Ergebnissen geführt?
Die ausreichende und möglichst verbrauchernahe Versorgung mit Massenrohstoffen ist volkswirtschaftlich von großer Bedeutung. Mit dem Ziel, die rohstoffwirtschaftliche Situation für Hartgesteine einer vertieften Untersuchung zu unterziehen und ggf. Empfehlungen für eine langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung auszusprechen, ist von November 1999 bis Januar 2000 eine Arbeitsgruppe tätig gewesen. Dieser Arbeitsgruppe gehörten neben dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auch das Umweltministerium, das Innenministerium, das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Bezirksregierungen Hannover und Braunschweig, das Niedersächsische Landesamt für Bodenforschung (NLfB), der Wirtschaftsverband Naturstein-Industrie und die Unternehmerverbände Niedersachsen an.
Auf der Grundlage eines Berichtes des NLfB hat die Arbeitsgruppe Informationen über zehn Hartgesteinslagerstätten in Niedersachsen gesammelt und ausgewertet, die für eine Rohstoffgewinnung zukünftig in Frage kommen können. Dabei hat sich gezeigt, dass sämtliche Lagerstätten mit Nutzungskonkurrenzen belegt sind. Im Ergebnis hat die Arbeitsgruppe empfohlen, die Hartgesteinslagerstätte im „Dachtelfeld“ als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (VRR) in das Verfahren zur Änderung und Ergänzung des LROP einzubeziehen.
Die Niedersächsische Staatskanzlei führt dieses Verfahren derzeit durch. Dabei wird u. a. in Teil II der Verordnung der Abschnitt C 3.4 „Rohstoffgewinnung“ neu gefasst; die bisherigen Vorranggebietsausweisungen werden überprüft und ergänzt. Im Rahmen der Beteiligung gem. § 6 Abs. 2 NROG erfolgt momentan die Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen.
Zu 1: Voraussetzung dafür, dass eine Lagerstätte als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung im LROP festgelegt wird, ist die Landesbedeutsamkeit des Vorkommens. Für das Dachtelfeld ergibt sich die Landesbedeutsamkeit aus der Qualität und Menge des hier lagernden Kalkgesteins. Dabei ist der vorliegende Kenntnisstand zu der Lagerstätte
Bohrungen und Analysen, die im Auftrag einer Firma durchgeführt wurden und dem NLfB aufgrund der Übertragung der Aufgaben und Befugnisse aus dem Lagerstättengesetz zur Verfügung stehen, den an der Fläche interessierten Hannoverschen Basaltwerken oder anderen „Dritten“ aus privatrechtlichen Gründen aber nicht zugänglich gemacht werden können.
Die Abbauwürdigkeit der KorallenoolithLagerstätte ist aufgrund dieser Datenbasis grundsätzlich erwiesen und hat dazu geführt, dass die Fläche in der Rohstoffsicherungskarte des NLfB bereits im Jahre 1997 als Lagerstätte 1. Ordnung (von besonderer volkswirtschaftlicher Bedeutung) ausgewiesen wurde. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass die Untersuchungen des NLfB nur im Vorfeld einer möglichen industriellen Nutzung erfolgen. Die detaillierte Erkundung von Lagerstätten und die individuelle wirtschaftliche Bewertung eines Abbauvorhabens muss durch die einzelnen Abbauunternehmen erfolgen, die auch das Investitionsrisiko tragen.
Vor diesem Hintergrund führt die Firma Hannoversche Basaltwerke als ein Interessent an der Lagerstätte „Dachtelfeld“ derzeit geologische Untersuchungen durch.
Zu 2: Die Aufnahme der Lagerstätte als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (Nr. 306) in den Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms wurde von der genannten Arbeitsgruppe empfohlen. Diese Empfehlung wurde mit dem LROPEntwurf aufgegriffen; das Kabinett hat den LROPEntwurf am 16. Januar 2001 zur Kenntnis genommen und damit die Voraussetzung für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens geschaffen.
Zu 3: Die Landesregierung hat zu diesem Sachverhalt weder mit Vertretern der Firma Hannoversche Basaltwerke noch mit Vertretern anderer Firmen Gespräche geführt.
Unzureichende Unterrichtsversorgung an der Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe der Schule Am Dobrock (Ca- denberge)
Der Schulelternrat der Schule Am Dobrock Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe in Cadenberge (Landkreis Cuxhaven) protestiert heftig gegen die völlig unzureichende Unterrichtsversorgung. Nach vorliegenden Informationen der Elternvertreter beträgt die Unterrichtsversorgung an der Schule zurzeit nur ca. 90 %. Die Eltern halten diese schlechte Unterrichtsversorgung für mehr als Besorgnis erregend, die sie so nicht akzeptieren können. Aufgrund bestehender Schwangerschaften und eventuell noch weiterer Stundenreduzierungen bei Lehrkräften sei eine Besserung der desolaten Situation nicht in Aussicht. Durch eventuelle Krankheitsausfälle von Lehrkräften werde die ohnehin unzureichende Unterrichtssituation noch angespannter. Die empörten Elternvertreter haben sich nunmehr hilfesuchend an die Bezirksregierung Lüneburg gewandt und verweisen abschließend auf ein Zitat eines Pädagogen der Landeskooperationsstelle Schule-Jugendhilfe: „Schule ist die wichtigste Instanz bei der Zuteilung von Lebenschancen.“
1. Über wie viele Lehrer-Soll-Stunden und über wie viele Lehrer-Ist-Stunden verfügt die Schule Am Dobrock zum gegenwärtigen Zeitpunkt?
2. Welche konkreten Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Unterrichtsversorgung kurzund langfristig zu verbessern?
3. Warum vernachlässigt die Landesregierung die Bildungschancen der betroffenen Schülerinnen und Schüler in Cadenberge und Umgebung, indem sie zulässt, dass die Unterrichtsversorgung der Schule Am Dobrock viel schlechter ist als in den städtischen Ballungszentren?
Zum Stichtag der Statistik am 30. August 2001 verfügte die Haupt- und Realschule Am Dobrock in Cadenberge bei 1 016 Lehrer-Soll-Stunden über 916 Lehrer-Ist-Stunden. Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln werden 916 Lehrer-Ist-Stunden benötigt.
Während die durchschnittliche Klassenfrequenz im Bereich der Orientierungsstufe mit 25,6 knapp unter dem mittleren Bandbreitenwert für die Orientierungsstufe (22 - 28) liegt, liegt sie in den Bereichen der Hauptschule und der Realschule mit durchschnittlich 20,7 bzw. 24,0 jeweils am unteren Bandbreitenwert dieser Schulformen (Hauptschule 20 - 28; Realschule 24 - 30).
Zu 1: Aus den in der Vorbemerkung genannten Zahlen ergibt sich, dass der Pflichtunterricht gemäß den Stundentafeln in allen Klassen erteilt werden kann, die Schule aber seitens der Bezirksregierung zu knapp versorgt ist, um andere Maßnahmen aus dem Zusatzbedarf ergreifen zu können.
Zu 2: Von der Bezirksregierung Lüneburg sind der Schule Mittel für einen Katechetenvertrag ab dem 1. November 2001 angeboten worden.
Zum 1. Februar 2002 wird die Schule zwei neue Lehrkräfte erhalten (+ 55 Stunden). Außerdem wird die Schule eine „Feuerwehr-Lehrkraft“ (+ 18 Stunden) erhalten. Darüber hinaus werden einige zurzeit längerfristig erkrankte Lehrkräfte, die in der o. a. Statistik nicht enthalten sind, ab dem 1. Februar 2002 wieder in den Dienst zurückkehren. Die dann gültige Stundenzahl dieser Lehrkräfte steht im Augenblick noch nicht fest. Sicher ist aber, dass sich die Lehrer-Ist-Stundenzahl der Schule weiter verbessern wird, auch wenn gleichzeitig ein Mutterschutzfall auftritt.
Zu 3: Im Hinblick auf die Versorgung der Schulform Haupt- und Realschule mit Orientierungsstufe ist in Niedersachsen kein Stadt-Land-Gefälle und somit auch keine Benachteiligung der Schülerinnen und Schüler in den ländlichen Bereichen zu erkennen.
Die Bezirksregierung hat den Auftrag, in den Regionen für eine insgesamt ausgeglichene Unterrichtsversorgung Sorge zu tragen. Wenn dies aus verschiedenen nicht immer voraussehbaren Gründen - z. B. kurzfristige Erhöhung der Schülerzahlen oder überproportionales Ausscheiden von Lehrkräften aus Krankheitsgründen - zu einem bestimmten Termin nicht gelungen ist, werden beim nächsten Einstellungstermin entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen.
So erhält z. B. der Landkreis Cuxhaven zum 1. Februar 2002 im Bereich der allgemein bildenden Schulen 41 Einstellungsmöglichkeiten (28,3 % aller Einstellungsmöglichkeiten des Bezirks Lüne- burg) zugewiesen.
In der mittelfristigen Finanzplanung (Seite 20) ist eine Reduzierung des Ausgabeansatzes für die Förderung von Krankenhäusern nach § 9 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz - Investitionsprogramm - ab 2002 um jährlich 15 Mio. Euro vorgesehen. Bei einer zusätzlichen Kürzung der Mittel und der zukünftig geplanten teilweisen Kreditfinanzierung besteht die Gefahr weiterer Verzögerungen dringend notwendiger Investitionen an den seit Jahren benachteiligten niedersächsischen Krankenhäusern; dies vor dem Hintergrund eines Investitionsstaus von über 2 Mrd. DM. Die Landesregierung nimmt offensichtlich in Kauf, dass sich die Wettbewerbssituation niedersächsischer Krankenhäuser aufgrund der Verschiebung dringend notwendiger Investitionsmaßnahmen weiter verschlechtert.
2. Wie stellt sich die Förderung der Krankenhäuser nach § 9 KHG im Vergleich der Bundesländer in den Jahren 2000 und 2001 (KHG- Mittel pro Planbett) dar?
Im Entwurf des Doppelhaushaltes 2002/2003 ist der Ansatz der Haushaltsmittel zur Bedienung der in den vergangenen Jahren in die Investitionsprogramme aufgenommenen Maßnahmen von 230 Millionen DM (117,597 Millionen Euro) pro Jahr auf 200 Millionen DM (102,258 Millionen Euro) reduziert worden. Damit wurden die Haushaltsansätze dem voraussichtlichen Mittelabfluss der aufgenommenen Maßnahmen für diese Haushaltsjahre angepasst.