Protokoll der Sitzung vom 26.10.2001

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Eingruppierung erfolgt entsprechend dem dargestellten Beratungsergebnis im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages und begründet sich nach dem Gleichheitsgrundsatz. Danach ist einer Pressesprecherin oder einem Pressesprecher einer obersten Landesbehörde, wenn alle Tätigkeiten übertragen sind, eine entsprechende Vergütung zu zahlen. Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss. Im beschriebenen Fall sind diese Bedingungen erfüllt.

Zu 2: Ein solches Erfordernis wird nicht gesehen, da bei Übertragung der Funktion der Vergütungsanspruch in dieser Höhe besteht. Im Übrigen ist anzumerken, dass der Pressesprecher bereits seit fast zwei Jahren als Bearbeiter des höheren Dienstes im MWK tätig ist und somit kein, wie die Anfrage suggeriert, Berufsanfänger ist.

Zu 3: Auf die Beantwortung der Fragen zu 1. und 2. wird verwiesen.

Anlage 12

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 17 der Abg. Frau Stokar von Neuforn (GRÜNE):

Niedersächsische Variante des Personenschutzes

In den niedersächsischen Medien wurde am Dienstag, 2. Oktober, groß über eine Studentin berichtet, der aufgrund von als ernstzunehmend eingestuften Bedrohungen aus dem rechtsextremistischen Bereich ein Auslandsstudium vermittelt wurde. Namentlich benannt als Vermittler „der guten Tat“ sind Ministerpräsident Gabriel und Justizminister Pfeiffer. In Interviews wird der Grad der Bedrohung

und die Form der Hilfe der Öffentlichkeit kundgetan. Die hannoversche Neue Presse ging in ihrer Berichterstattung so weit, den kompletten Vor- und Nachnamen der Studentin abzudrucken und ein Foto zu veröffentlichen, auf dem die Studentin deutlich erkennbar neben Ministerpräsident Gabriel steht.

Justizminister Pfeiffer erläutert in mehreren Interviews den hohen Grad der Bedrohung und die Erforderlichkeit von Personenschutzmaßnahmen. In aller Öffentlichkeit erläutert der Minister die Gründe für die Vermittlung des Auslandsstudiums. In den Zeitungen werden Studienland, Studienfach und die Stelle genannt, die das Stipendium zur Verfügung stellte. Es bedarf noch nicht einmal des Mittels der Rasterfahndung, um den jetzigen Aufenthaltsort der bedrohten Studentin zu ermitteln. Die Auswertung der Zeitungsartikel reicht aus. Diese niedersächsische Variante des öffentlich vermarkteten Personenschutzes ist in dieser Form neu.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es üblich, Personenschutzmaßnahmen öffentlich bekannt zu geben?

2. Geht die Landesregierung davon aus, dass die öffentliche Berichterstattung über die Schutzmaßnahmen für die bedrohte Studentin dem Zweck der Maßnahme dienlich ist?

3. Welche Motivation hatte die Landesregierung, sich mit ihrer Beteiligung an der Vermittlung des Auslandsstudiums an die Öffentlichkeit zu wenden?

Die Verbesserung des Schutzes für Opfer von Straftaten ist ein vorrangiges Anliegen der Landesregierung. Häufig ist der Justizminister Adressat von Anliegen sich bedroht sehender Bürgerinnen und Bürger. Auch im vorliegenden Fall wurde Prof. Dr. Christian Pfeiffer, insbesondere auch aufgrund seiner öffentlichen Auftritte bei lokalen Veranstaltungen gegen Rechtsextremismus und Gewalt, persönlich auf den Fall der bedrohten Studentin angesprochen. Er hat sich daraufhin mit der massiv bedrohten Studentin in Verbindung gesetzt und sich gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Experten um die Einschätzung des Bedrohungspotenzials sowie die Abwägung möglicher Schutzmaßnahmen bemüht.

Im Ergebnis der Gespräche erschien die Vorverlegung eines ohnehin geplanten Auslandssemesters der Studentin als in diesem Fall geeignetster Weg, da polizeiliche Schutzmaßnahmen auch nach Einschätzung der zuständigen Behörden unabhängig von ihrer Wirksamkeit zwangsläufig für eine Studierende zu erheblichen Einschränkungen der

Lebens- und Arbeitssituation führen würden. Der Justizminister hat sich daraufhin bei mehreren Förderinstitutionen für Auslandsstudien für die Belange der bedrohten Studentin eingesetzt.

An der Veröffentlichung von Daten, die zur Identifizierung des Opfers geeignet waren, hatte der Justizminister keinen Anteil. Die Erst-Berichterstattung einer Nachrichtenagentur entstand auf deren eigene Initiative und im Wesentlichen aufgrund der Bekanntheit der Studentin für ihr Engagement gegen Neonazi-Aktivitäten. Dieser erste Bericht, der ebenfalls keine persönlichen Daten enthielt, wurde mit ausdrücklicher Einwilligung der Studentin publiziert. Die spätere Veröffentlichung persönlicher Daten der Studentin in einer Tageszeitung kam ohne Wissen, Mitwirkung und Billigung des Justizministers zustande. Dieser hat im Nachhinein bei dem in Rede stehenden Presseorgan gegen die Veröffentlichung der Daten, die nach dem Pressekodex des Deutschen Presserates (Richtlinie 8.1.2) unzulässig ist, ausdrücklich Stellung bezogen.

Dies vorausgeschickt, wird die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Nein.

Zu 2: Die wirksam anonymisierte Information der Öffentlichkeit über die Bedrohung durch rechtsradikale Gewalt ist grundsätzlich geeignet, die Sensibilisierung der Gesellschaft gegenüber dieser Form der Kriminalität zu fördern. Aus diesem Grund hat der Justizminister spätere Anfragen der Medien zum Fall der bedrohten Studentin mit der gebotenen Zurückhaltung beantwortet. Die schützenswerten Interessen der Betroffenen sind dabei jederzeit berücksichtigt worden.

Zu 3: Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, hat der Justizminister Einzelheiten über die Person der bedrohten Studentin nicht aktiv an die Medien gegeben.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 18 des Abg. Decker (CDU):

Fortführung des Radweges an der Landesstraße 862

Bereits seit vier Jahren bemühen sich die Gemeinden Rastede und Jade sowie die Bürge

rinnen und Bürger der Ortschaften Heubült und Jaderberg um den Bau des Radweges von der Kreuzung Wilhelmshavener Straße/Jaderberger Straße nach Jaderberg an der Landesstraße 862. Dieser ca. 2 km lange Lückenschluss wird vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit für erforderlich und sinnvoll gehalten. Besonders in Anbetracht des geplanten Wesertunnels ist mit einer erheblich höheren Verkehrsbelastung zu rechnen, sodass diese Baumaßnahme erhöhte Priorität genießen muss. Darüber hinaus könnten Eltern mit ihren Kindern auf einem entsprechenden Radweg gefahrlos den beliebten Zoo und Freizeitpark in Jaderberg mit dem Fahrrad erreichen. Ein weiterer positiver Aspekt der Maßnahme wäre zudem, dass Radwanderer eine Radwegverbindung bis zum Jadebusen hätten.

Auch die Landesregierung hat den Bedarf im Rahmen einer Kleinen mündlichen Anfrage am 22. Juni 2000 anerkannt. Minister Fischer bestätigte damals, dass die notwendige Punktzahl von 30 in der Radwegebedarfsermittlung überschritten sei und somit der Radweg zu 100 % vom Land finanziert werde. Gleichzeitig wurde dem Straßenbauamt Oldenburg der Auftrag zur Planung des Teilstücks erteilt, um kurzfristig mit dem Bau des Radweges beginnen zu können.

Nach der Erklärung von Frau Verkehrsministerin Knorre, der Haushaltsansatz des Landes für den Radwegebau werde um 40 % - von 17 Mio. auf 10 Mio. DM jährlich - gekürzt, und ab 2002 stünden keine Baumittel für neue Radwege-Baumaßnahmen mehr zur Verfügung, ist bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nun Unsicherheit entstanden.

Ich frage dazu die Landesregierung:

1. Wird das Land Niedersachsen seine Zusage vom Juni 2000 einhalten und den Lückenschluss des Radweges an der L 862 zu 100 % finanzieren?

2. Wann ist mit der Fertigstellung des Radweges zu rechnen, falls der Bau des Lückenschlusses an der L 862 nicht kurzfristig erfolgen sollte, und welche Kosten werden verursacht?

3. Welche konkreten Auswirkungen wird der Sparbeschluss der Landesregierung beim Radwegebau für die weiteren beantragten Radwege an Landesstraßen in den Landkreisen Ammerland und Wesermarsch haben?

Die Landesregierung hat im Haushaltsplanentwurf für die Haushaltsjahre 2002 – 2003 sowie bei der Fortschreibung der Mittelfristigen Planung 2001 – 2005 die Ansätze beim Radwegebau auf ca. 5,2 Mio. Euro jährlich festgelegt. Der Haushalt soll in

der Dezember-Sitzung des Landtags beschlossen werden.

Um bestehende Verpflichtungen und Verträge einhalten zu können, habe ich vorsorglich folgende Regelung getroffen:

Die im Jahre 2001 oder in den Vorjahren begonnenen Radwege werden zu Ende gebaut,

neue Radwege an Landesstraßen, die zu 100 % vom Land zu finanzieren sind, werden nicht begonnen,

neue Gemeinschaftsradwege, bei denen sich Kommunen und Land bereits zu einer Mitfinanzierung verpflichtet haben und bei denen Kommunen aufgrund von Zusagen des Landes bereits Kosten entstanden sind, können begonnen werden.

Darüber hinaus werden ab sofort grundsätzlich keine weiteren Planungsaufträge für Radwege an Landesstraßen erteilt; bereits eingeleitete Planfeststellungsverfahren werden jedoch mit der gebotenen, meist nachrangigen Dringlichkeit zu Ende geführt. Vor Verabschiedung des Haushaltes 2004/05 wird geprüft, ob Planungsaufträge wieder zugelassen werden können.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1 und 2: Angesichts der oben geschilderten Sachlage ist eine Finanzierung des Radweges durch das Land auf absehbare Zeit nicht möglich.

Zu 3: In den Landkreisen Ammerland und Wesermarsch werden folgende Radwege gebaut:

L 820 Spohle, Gemeinde Wiefelstede

L 829 Nordloh - Godensholt

L 859 Eckwarden – Eckwardermühle

Weitere Radwegevorhaben können auf absehbare Zeit nicht realisiert werden, da sie nicht die Einhaltung bestehender Verpflichtungen und Verträge beinhalten.

Anlage 14

Antwort