Die §§ 3 und 4 regeln in allgemeiner und für den parlamentarischen Bereich ausreichend elastischer Form die landtagsinterne Datenverarbeitung und die Übermittlung an Stellen außerhalb des Landtags. Eine Übermittlung personenbezogener Daten für nichtparlamentarische Zwecke ist nach § 4 Abs. 2 nur in engen Grenzen vorgesehen.
Auch § 5 beruht auf einer Besonderheit des Landtages; er regelt die Veröffentlichung personenbezogener Daten. Dazu gehört wie bisher die Veröffentlichung der Sammelübersichten zu den Eingaben, die ein Mindestmaß an personenbezogenen Angaben enthalten, um die Beratung des Landtags für die Öffentlichkeit durchschaubar zu machen. Es ist aber weiterhin vorgesehen, die Einsender unverzüglich nach Eingang ihrer Eingabe über dieses Verfahren zu unterrichten, damit sie sich hierauf einstellen können.
§ 6 enthält die Rechtsgrundlage für das Parlamentsinformationssystem, das in seinen datenschutzrechtlich unbedenklichen Teilen auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Dazu gehören allgemein zugängliche Unterlagen wie etwa die Landtagsdrucksachen, aber auch der Zugriff auf die Nachweisdatenbank des Landtags. Weitergehende Zugriffsrechte sind nur für die Stellen vorgesehen, die mit dem Landtag fortlau
Der Auskunftsanspruch nach § 7 dürfte in der Praxis keine große Bedeutung haben, weil in der Landtagsverwaltung im Allgemeinen keine personenbezogenen Daten über Dritte automatisiert verarbeitet werden.
Auch können Ansprüche auf Richtigstellung oder Berichtigung nach § 8 nur in engen Grenzen zugelassen werden. Die Textfassung der Sitzungsniederschriften darf nicht von möglichen Meinungsverschiedenheiten über solche Ansprüche abhängig gemacht werden.
§ 9 Abs. 3 enthält eine neu entwickelte Regelung über die Behandlung von Tonaufzeichnungen über nichtöffentliche Sitzungen von Ausschüssen, in denen Eingabevorgänge behandelt werden. Für die Tonaufzeichnung und deren Aufbewahrung soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden. Dies ist erforderlich, weil die Erstellung der Ausschussniederschriften künftig neu organisiert werden soll.
Die weniger bedeutsamen Teile der Verhandlungen sollen künftig lediglich in Form einer Tonaufzeichnung festgehalten werden. Damit wäre eine rasche Löschung der Tonaufzeichnungen nicht vereinbar. Andererseits ist damit bezüglich der Eingabenvorgänge auch eine gewisse Speicherung der in der Sitzung angesprochenen personenbezogenen Daten verbunden. Um in diesem Bereich den Datenschutz zu gewährleisten, wird eine Bestimmung vorgeschlagen, die den Zugriff auf die Tonaufzeichnungen erheblich beschränkt und deren Löschung nach vier Jahren vorsieht.
Die Durchführung des Datenschutzes soll in § 11 für die Landtagsverwaltung sowie für die Abgeordneten und die Fraktionen getrennt geregelt werden; die Abgeordneten und Fraktionen haben danach die Ausführung der Datenschutzordnung in eigener Verantwortung sicherzustellen.
Mit § 12 soll eine Datenschutzkommission des Landtags eingerichtet werden, die die Einhaltung des Datenschutzrechts im Landtag überwacht. In dieser Kommission ist jede Fraktion durch ein Mitglied vertreten. Diese Mitglieder sorgen zugleich für die Einhaltung des Datenschutzes in ihren jeweiligen Fraktionen. Die Datenschutzkommission unterrichtet über festgestellte Verstöße das Präsidium und die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten. Das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen hatte sich dafür ausge
sprochen, dass die Datenschutzkommission regelmäßig einen Tätigkeitsbericht erstattet, der als Landtagsdrucksache veröffentlich wird. Dem sind die anderen Ausschussmitglieder jedoch mit dem Hinweis auf die Arbeitsweise der behördlichen Datenschutzbeauftragten nicht gefolgt.
Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Entwurf der Datenschutzordnung. - Vielen Dank.
Schönen Dank, Herr Kollege Schröder. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die allgemeine Aussprache, und wir kommen zur Einzelberatung.
Ich rufe die §§ 1 bis 13 auf. - Ich stelle fest, Wortmeldungen liegen mir nicht vor, und bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 2852 folgen wollen. Möchte jemand dagegen stimmen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie in der Einzelberatung so zugestimmt.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich zu erheben, wenn Sie auch in der Schlussabstimmung der Datenschutzordnung Ihre Zustimmung geben wollen. - Möchte sich jemand dagegen aussprechen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann haben Sie so beschlossen, meine Damen und Herren.
Tagesordnungspunkt 8: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Verfassungsrechtliche Prüfung des § 3 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom 25. Juli 1973 (Nds. GVBl. S. 253) - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 14.03.2001 3 K 264/95 - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 11.09.2001 - 1 BvL 3/01 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/2826
Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 2826 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Möchte jemand dagegen stimmen? - Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Das ist auch nicht der Fall. Dann haben Sie so beschlossen, meine Damen und Herren.
Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung: a) Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der BSE-Krise - Antrag der Fraktion der CDU Drs. 14/2046 - b) BSE und die Zukunft der Landwirtschaft - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2049 - c) Für eine neue Ausrichtung der niedersächsischen Landwirtschaftspolitik: Verbraucherschutz stärken, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft sichern! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2156 - d) Orientierung der Landwirtschaftspolitik am Verbraucherschutz auch in Europa - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2157 - e) BSEKrise: Sofort-Programm zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Niedersachsen Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2158 f) BSE-Krise: Notprogramm für betroffene landwirtschaftliche und fleischverarbeitende Betriebe - Antrag der Fraktion der CDU Drs. 14/2159 - g) BSE-Krise - Soforthilfeprogramm für die niedersächsische Landwirtschaft und die fleischverarbeitenden Unternehmen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2229 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 14/2827 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2879
Die Anträge der Fraktion der CDU in der Drucksache 2046 und der Fraktion der SPD in der Drucksache 2049 wurden in der 66. Sitzung am 15. Dezember 2000, die Anträge der Fraktion der SPD in den Drucksachen 2156 und 2157 sowie die Anträge der Fraktion der CDU in den Drucksachen 2158 und 2159 in der 67. Sitzung am 24. Januar 2001 und der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2229 in der 72. Sitzung am 23. Februar 2001 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Berichterstatter ist Herr Kollege Brauns. Ich erteile Ihnen das Wort. Sie nehmen auch gleich die Redezeit Ihrer Fraktion in Anspruch?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2827 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion, die Entschließungsanträge in den Drucksachen 2049, 2156 und 2157 - es sind dies die Anträge der SPD-Fraktion in geänderter Fassung anzunehmen und die Entschließungsanträge der CDU-Fraktion in den Drucksachen 2046, 2158, 2159 und 2229 abzulehnen.
Der federführende Ausschuss hat sich dabei weitgehend auf die Beratungsergebnisse des Unterausschusses „Verbraucherschutz“ stützen können. Dort hatten die Vertreter der CDU-Fraktion zunächst die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Entschließungsanträge dargestellt. Kennzeichnend für die Gesamtsituation - so ihre Argumentation - sei zurzeit eine große Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher bezüglich der Landwirtschafts-, Verbraucher- und Gesundheitspolitik des Bundes. Daher fordere die CDU-Fraktion den verstärkten Ausbau von Forschungsaktivitäten und Laborkapazitäten zur Verbesserung des Verbraucherschutzes. Auch sei eine maßgebliche Finanzierung, z. B. in Form eines Hilfsprogrammes für betroffene landwirtschaftliche Betriebe durch EU, Bund und Land unabdingbar.
Der Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verdeutlichte die zunächst in den beiden Entschließungsanträgen seiner Fraktion aufgeführten Maßnahmen zur BSE-Thematik. Danach seien umfangreichere BSE-Tests ebenso erforderlich wie verstärkte Futtermittelkontrollen. Ein wichtiger Punkt sei außerdem die eindeutige und aussagekräftige Kennzeichnung im Bereich der Lebensmittel. Bezüglich der Forschung sollten die Diagnosemöglichkeiten für BSE verbessert werden. Die finanziellen Leistungen sollten im Rahmen des Programms „Landwirtschaft 2010“, welches u. a. die Zielsetzungen der Weiterentwicklung des ökologischen Landbaues und einer artgerechten Tierhaltung beinhalte, gewährt werden.
Die im Laufe der Beratungen eingebrachten Änderungsund Ergänzungsvorschläge der SPDFraktion zu ihren Entschließungsanträgen, die weitgehend die Zustimmung des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fanden, haben die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dann jedoch veranlasst, ihre eigenen Anträge zurückzuziehen.
Die Sprecher der Fraktion der SPD betonten, dass ihre Fraktion mit ihren Entschließungsanträgen ein Höchstmaß an Verbraucher- und Gesundheitsschutz durchsetzen möchte. Dies solle auch in Form einer umfassenden und sachlichen Aufklärung der Bevölkerung über die tatsächlichen Risiken und Gefahren geschehen. Wichtige Faktoren seien neben der dringend notwendigen Weiterentwicklung der BSE-Schnelltests auch eine Novellierung des Futtermittelrechts zur Begrenzung der Futtermittelinhaltsstoffe. Auch die SPD spreche sich schließlich im Hinblick auf eine Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik für eine extensivere Landbewirtschaftung aus.
Die Vertreter der Landesregierung betonten in den Ausschusssitzungen, dass der Verbraucherschutz in Niedersachsen bereits seit Jahren insbesondere im Bereich der Qualitätsproduktion eine hohe Priorität genieße und das Land in Bezug auf den Tierschutz eine Vorreiterrolle eingenommen habe. Die Beibehaltung dieser Standards bliebe auch künftig erklärtes Ziel.
Im Verlauf der weiteren Beratungen ist es trotz entsprechender Bemühungen und verschiedener Änderungsvorschläge der Vertreter der SPDFraktion und der CDU-Fraktion nicht gelungen, einen Konsens in Form eines von allen Fraktionen getragenen Formulierungsvorschlags zu finden, sodass es zu der eingangs genannten mehrheitlichen Empfehlung des Unterausschusses „Verbraucherschutz“ an den federführenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten kam, der die Empfehlung übernommen hat.
Die weiteren mitberatenden Ausschüsse für Sozialund Gesundheitswesen, für Bundes- und Europaangelegenheiten, für Haushalt und Finanzen, für Umwelt und für innere Verwaltung schlossen sich der Beschlussempfehlung ohne weitere Diskussion bei gleichem Abstimmungsverhalten an.
Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich Sie abschließend, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2827 zuzustimmen, d. h. die Entschließungsanträge der
SPD-Fraktion in den Drucksachen 2049, 2156 und 2157 in geänderter Fassung anzunehmen und die Entschließungsanträge der CDU-Fraktion in den Drucksachen 2046, 2158, 2159 und 2229 abzulehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die Gesamtproblematik BSE eine sehr brisante war und ist, zeigt allein die Tatsache, dass wir uns bereits mit sieben Anträgen zu dem Thema BSE, Landwirtschaft, Verbraucherschutz hier im Landtag in erster Lesung zu befassen hatten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit dem Eintreten des ersten BSE-Falls im November letzten Jahres ist nichts mehr, wie es war. Die BSEKrise hat eine breite gesellschaftliche Debatte über die Lebensmittelproduktion ausgelöst, von der alle Beteiligten - Zulieferer, Verarbeiter, Landwirte und Verbraucher - betroffen sind.
Die BSE-Krise hat das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit und Qualität unserer Lebensmittel erschüttert. Sie zeigt, dass die bisherige Agrarpolitik und Lebensmittelproduktion in ganz Europa in eine Sackgasse geraten sind. Sie bietet aber gleichfalls eine große Chance, in einer gemeinsamen Anstrengung von allen Beteiligten - Verbrauchern, Landwirten, Politik, Wissenschaft und landwirtschaftliche Beratung - neue Wege zu beschreiten.
Meine Damen und Herren, aufgrund der BSEKrise sind viele Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Bewältigung der BSE-Krise wird die Haushalte von EU, Bund und Ländern erheblich belasten. Auch von daher hat die Krise Folgen im Hinblick auf die Weiterentwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft in Niedersachsen, in der Bundesrepublik, in Europa. Hier sind nicht nur der Gesetzgeber, die Landesregierung und die Bundesregierung gefordert, sondern auch die Landwirte, die Ernährungswirtschaft, der Handel und die Verbraucher selbst.
Damit den Lebensmitteln von den Verbrauchern wieder Vertrauen und Wertschätzung entgegengebracht werden können, muss Lebensmittelproduk
Aus diesem Grunde sind wir alle aufgefordert, eine Umorientierung der Agrarpolitik zu vollziehen, die in der Gesellschaft und von den Verbraucherinnen und Verbrauchern getragen wird. Die Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass sich eine umwelt- und naturverträgliche Produktion durchsetzt und sich die Erzeugung gesunder Lebensmittel wirtschaftlich wieder lohnt. Um diese Ziele zu erreichen, müssen sie von allen Akteuren gemeinsam getragen und umgesetzt werden, in den Regionen von den Bäuerinnen und Bauern, von den Verbraucherinnen und Verbrauchern, von der Industrie und vom Lebensmittel-Einzelhandel.
Die neue Landwirtschaftspolitik sollte folgende Ziele haben: Lebensmittelsicherheit und Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lebensmittelerzeugung wiederherzustellen, Umwelt, Natur, Boden, Tierschutz zu einem integralen Bestandteil der Agrarpolitik zu machen, Landwirtschaftsbetrieben und Lebensmittelwirtschaft neue Perspektiven zu bieten, Arbeitsplätze und Betriebe zu sichern, die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltigen Wirtschaftsweise zu sichern und tragfähige Konzepte für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes anzubieten.
Meine Damen und Herren, wir wollen den vorsorgenden Verbraucherschutz und Transparenz in der Lebensmittelproduktion und -vermarktung herstellen. Dazu sind aus unserer Sicht folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Das Lebensmittelrecht ist zu überarbeiten, und Vorschläge zu einem EU-Weißbuch Lebensmittelsicherheit sind zu machen. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Lebensmittelverarbeitung und -kennzeichnung einschließlich der Kennzeichnung gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen im Hinblick auf eine lückenlose Etikettierung und Kontrolle über die gesamte Lebensmittelerzeugungskette hinweg vom Stall bis zur Ladentheke und in Bezug auf Lebensmittelinhalts- und –zusatzstoffe sowie Rückstände verbessert werden. Auch die Koordination mit EU, Bund und Bundesländern in allen Fragen des Verbraucherschutzes muss verbessert werden. Bund und Länder müssen sich über die Verbesserung und die Überwachung von Lebensmitteln und Futtermitteln sowie des Veterinärwesens verständigen.