Was mir auch Sorgen macht, Herr Innenminister, ist Ihre Vorgehensweise. Als wir den Gesetzentwurf zur Rasterfahndung beraten haben, haben Sie sich mit Unterstützung der SPD-Fraktion gegen eine Aufnahme der gerichtlichen Überprüfung in den Gesetzentwurf ausgesprochen und haben sich damit durchgesetzt. Das heißt, dass es für die Anordnung bzw. die Durchführung der Rasterfahndung keine Kontrollebene gibt.
Sie haben sich dieses Instrument völlig eigenmächtig in den eigenen Verantwortungsbereich gegeben, ohne dass es eine unabhängige Kontrollinstanz und somit auch keine rechtsstaatliche Gegenkontrolle gibt. Hinzu kommt die Vorgehensweise gegenüber Ihres Ministeriums gegenüber einem anderen Kontrollorgan, nämlich dem Datenschutzbeauftragten. Was ist die Message im Land? - Die Message ist: Mehr und mehr heiligt der Zweck die Mittel, und Kontrolle ist unerwünscht. Ein Datenschutzbeauftragter muss es sich zukünftig dreimal überlegen, bevor er Ihnen etwas ins Stammbuch schreibt.
Das kann einen Rechtsstaat, glaube ich, nur unsicherer machen. Es schafft nicht mehr Sicherheit, sondern es schafft mehr individuelle Unsicherheit. Wir wollen doch wohl keinen Kollateralschaden der inneren Sicherheit dadurch, dass Unschuldige in der von Frau Stokar geschilderten Form in ihrer Existenz beeinträchtigt werden.
Vielen Dank. - Frau Kollegin Stokar von Neuforn, Sie erhalten nach § 71 Abs. 2 noch einmal bis zu zwei Minuten zusätzliche Redezeit.
Herr Präsident, ich glaube, ich brauche die zwei Minuten gar nicht. - Herr Innenminister, ich bitte Sie, sich noch einmal die zeitlichen Vorgänge anzusehen. Sie haben hier meine Presseerklärung gerügt, in der ich gesagt habe, dass das rechtlich nicht in Ordnung gewesen ist. Die Bezirksregierung hat die Anforderung an die Universität Lüneburg erst nach meiner Presseerklärung - also nicht aufgrund meiner Presseerklärung - und aufgrund der Kritik des Datenschutzbeauftragten gerügt. Insofern ist das nicht fair und auch völlig falsch. Meine damalige Kritik daran, dass das rechtlich
nicht in Ordnung war, ist durch die Beanstandung der Bezirksregierung im Nachhinein bestätigt worden. Erst als der Datenschutzbeauftragte herausgefunden hat, dass Ihr Haus im Vorgriff auf die Rasterfahndung nicht sauber gearbeitet hat, haben Sie mit einer Diffamierung geantwortet und im Innenausschuss erst zwei Wochen später die Rechtsgrundlage nachgeliefert. Dieses Spiel akzeptieren wir im Zusammenhang mit dem Datenschutz nicht, insbesondere nicht in einer Krisensituation.
(Beifall bei den GRÜNEN - Plaue [SPD]: Eine ganz schwache Entschul- digung, Frau Kollegin! Sie sollten hier eine richtige Entschuldigung vorbrin- gen!)
- Das ist ein Irrtum. Die ausgewiesenen Redezeiten sind ja keine Pflicht. Man darf sie nutzen. Vielleicht ist es wichtig, dass ich das noch einmal sage.
Wie dem auch sei, meine Damen und Herren: Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung dieses Tagesordnungspunktes. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für innere Verwaltung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zu überweisen. – Das ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Sitzung angelangt. Ich bedanke mich bei allen für die rege Anteilnahme. Der nächste - der 36. Tagungsabschnitt ist vom 12. bis zum 14. Dezember 2001 vorgesehen. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat die Tagesordnung der Sitzung festlegen.
Der Braunschweiger Regierungspräsident Axel Saipa will auf der A 2 im Bereich der Stadt Braunschweig ein generelles Tempolimit durchsetzen. Es sei nicht hinnehmbar, dass zwischen Hämelerwald und Helmstedt in diesem Jahr schon doppelt so viele Menschen gestorben seien wie im gesamten Jahr 2000, meinte Saipa am Donnerstag, dem 25. Oktober 2001. In einem Schreiben an Verkehrsministerin Susanne Knorre habe er sich für eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern ausgesprochen. Seiner Meinung nach vermittelt der gute Zustand dieser sechsspurig ausgebauten Autobahn ein „trügerisches Gefühl der Sicherheit“. Am Vortag waren am Autobahnkreuz Wolfsburg/Königslutter erneut drei Menschen ums Leben gekommen. Mit diesem Unfall erhöht sich die Zahl der Verkehrstoten auf der genannten Strecke auf 17 gegenüber acht Unfallopfern in diesem Bereich im Jahr 2000.
3. Welchen Zusammenhang zwischen Ausbaustandard und Unfallgeschehen auf der A 2 sieht die Landesregierung?
Die Landesregierung hat die Unfallentwicklung auf der A 2 seit Fertigstellung des dreispurigen Ausbaus beobachtet und bereits frühzeitig reagiert. Im Jahr 2000 ist Niedersachsen gegenüber den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg mit dem Ziel initiativ geworden, eine gemeinsame Untersuchung des Unfallgeschehens im gesamten Verlauf der A 2 durchzuführen, um Auffälligkeiten im Unfallgeschehen zu erkennen und wirksame Abhilfemaßnahmen treffen zu können. Mit einer
Über die allgemeine Entwicklung hinaus war im Bereich Braunschweig während der ersten zehn Monate dieses Jahres ein Anstieg der Unfälle mit Getöteten und Schwerverletzten zu registrieren. Dramatisch ist die Zunahme bei den Unfalltoten (17 in der Zeit von Januar bis Oktober 2001 ge- genüber sieben im gesamten Jahr 2000). Auf diese Situation musste unverzüglich reagiert werden.
Untere Straßenverkehrsbehörde für die A 2 in ihrem gesamten Streckenabschnitt in Niedersachsen ist das Straßenbauamt Hannover; obere Straßenverkehrsbehörde ist die Bezirksregierung Hannover. Über notwendige Maßnahmen haben beide Behörden im Einvernehmen mit den zuständigen Dienststellen der Polizei entschieden.
- Abschnitt ABK BS-Nord bis ABK WOB/Königslutter: Hier ist seit kurzem eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h eingerichtet.
- Abschnitt ABK WOB/Königslutter bis zur Landesgrenze bei Helmstedt: Dieser Abschnitt ist mit einer Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA) ausgerüstet, die in Abhängigkeit von der Verkehrssituation Geschwindigkeitsbeschränkungen, Lkw-Überholverbote usw. schalten kann. Es ist veranlasst, dass die Schwellenwerte für die Schaltung der jeweiligen Verkehrsbeschränkungen überprüft bzw. abgesenkt werden. Die VBA ermöglicht es, situationsbedingt auch Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 120 km/h anzuordnen.
- Abschnitte BS-Nord bis BS-Watenbüttel und westlich Peine: Hier sind zurzeit Baustellen eingerichtet mit Beschränkungen auf 80 und sogar 60 km/h.
- Abschnitt BS-Watenbüttel bis Peine: Zurzeit wird noch geprüft, ob auch hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h angeordnet werden muss. Wenn die Unfallentwicklung es erfordert, wird diese Anordnung umgehend ergehen.
Unabhängig von diesen Sofortmaßnahmen ist beabsichtigt, die gesamte Strecke der A 2 mit einer VBA auszurüsten, sodass dann auf ganzer Länge situationsabhängige Beschränkungen zur Erhöhung
der Verkehrssicherheit und Harmonisierung des Verkehrsflusses geschaltet werden können. Für den Abschnitt Kreuz Königslutter/Kreuz HannoverBuchholz hat die Landesregierung die Einrichtung einer VBA bereits im Jahre 2000 beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen für 2002 angemeldet, die Maßnahme ist im Programmentwurf des BMVBW aufgenommen.
Zu 2: Nach den Unterlagen der Autobahnpolizei sind keine besonderen Unfallschwerpunkte (Ort oder Zeit) zu erkennen:
Nach der Unfallauswertung der Polizei dominieren die nicht eindeutig zuzuordnenden Unfallursachen „andere Fehler! und „sonstige Ursachen“, gefolgt von „Geschwindigkeit“, „Abstand“ und „Überholen“.
Zu 3: Erfahrungsgemäß stellen drei- oder vierstreifige Richtungsfahrbahnen bei mittlerer und hoher Verkehrsbelastung deutlich höhere Ansprüche an die Fahrzeugführer,
- weil Spurwechsel ein deutlich höheres Maß an Umsicht und Aufmerksamkeit verlangen als bei nur zwei Fahrspuren,