Protokoll der Sitzung vom 16.11.2001

- weil Spurwechsel ein deutlich höheres Maß an Umsicht und Aufmerksamkeit verlangen als bei nur zwei Fahrspuren,

- weil Spurwechsel vorausfahrender Fahrzeuge (Lkw) häufig eine Kettenreaktion von weiteren Spurwechseln zur Folge haben,

- weil die Breite der Fahrbahn trügerische Sicherheit vermitteln kann, was zu höherer Geschwindigkeit verleitet oder Schnellfahrer zu aggressiverem Verhalten.

Anlage 2

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 9 der Abg. Frau Goede, Adam, Buß, Haase, Lücht, Robbert (SPD):

Niedersächsische Seehäfen auf Erfolgskurs?

Das Land Niedersachsen ist Eigentümer von 15 Seehäfen, unterhält die Infrastruktur in diesen Häfen, baut sie bedarfsgerecht aus und überlässt sie Schifffahrtsund Hafenwirtschaftsunternehmen auf privatrechtlicher Grundlage zur wirtschaftlichen Nutzung. Allein im Jahre 2000 wurden 52,2 Mio. Tonnen in den niedersächsischen Seehäfen umgeschlagen.

Im Rahmen der „Neuen Steuerungsmodelle für die niedersächsische Hafen- und Schifffahrtsverwaltung“ ist am 1. Januar 1997 der Modellversuch Budgetierung für einen Zeitraum von fünf Jahren eingeführt worden, um den niedersächsischen Seehäfen das wirtschaftliche und konkurrenzfähige Arbeiten zu ermöglichen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie werden die bis jetzt gemachten Erfahrungen mit dem neuen Steuerungsmodell für die niedersächsischen Seehäfen beurteilt?

2. Wie wird die Entwicklung des Seegüterund Binnenschiffumschlags in den niedersächsischen Seehäfen bewertet?

3. Welche Erfahrungen sind mit der bisher geleisteten Arbeit der Port-Promotion-Agency gemacht worden?

Das Land Niedersachsen ist Eigentümer von 15 Seehäfen, in denen es durchgängig die Infrastruktur unterhält und bedarfsgerecht ausbaut und die Suprastruktur unterhält, soweit sie noch im Eigentum des Landes steht. In die Suprastruktur investiert das Land nicht mehr, weil dies nach den Niedersächsischen Hafenleitlinien von 1995 und der gemeinsamen Plattform des Bundes und der Länder zur deutschen Seehafenpolitik von 1999 Angelegenheit der privaten Hafenwirtschaftsunternehmen ist.

Darüber hinaus gibt es in Niedersachsen 23 kommunale und fünf privateigene Seehäfen. Für deren Infrastruktur ist der jeweilige Eigentümer wirtschaftlich und finanziell verantwortlich. In der Regel erbringt der Eigentümer in seinem Hafen auch die Seehafendienstleistungen.

Die Umschlagstatistik weist die Umschläge der größeren landeseigenen, privaten und kommunalen Seehäfen aus. Im Jahre 2000 betrug der gesamte Seegüterumschlag 62,2 Millionen t, der Binnenschiffsgüterumschlag 6,8 Millionen t. Das war

historisch der Umschlagsrekord und gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von gut 6 %.

Der fünfjährige Modellversuch Budgetierung in den Jahren 1997 bis 2001 bezieht sich auf die 15 landeseigenen Seehäfen, für die das Land unmittelbar finanziell und wirtschaftlich verantwortlich ist. Nach Ablauf der ersten drei Jahre des Modellversuchs hat die Landesregierung einen Zwischenbericht erstattet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Erfahrungen mit dem Modellversuch Budgetierung sind sehr positiv. Durch ihn wird der Häfen- und Schifffahrtsverwaltung in einem haushaltsrechtlich veranschlagten Finanzrahmen der notwendige Gestaltungsspielraum gegeben, um den immer kurzfristiger werdenden Anforderungen der Seeschifffahrt und der Hafenwirtschaft durch entsprechende Investitionen in die Hafeninfrastruktur Rechnung zu tragen. Gleichzeitig wird der Häfen- und Schifffahrtsverwaltung die Verantwortung auferlegt, die veranschlagten Einnahmen zu erzielen. Dadurch konnte der Landeshaushalt gegenüber den Jahren vor 1997 um jährlich etwa 20 Millionen. DM entlastet werden. Deshalb sieht der Landeshaushalt 2002/2003 weiterhin die Budgetierung vor.

Zu 2: Der Umschlag in den niedersächsischen Seehäfen hat sich im vergangenen Jahrzehnt gut entwickelt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass er zu etwa zwei Dritteln vom Mineralöl und von Mineralölprodukten in Wilhelmshaven dominiert wird. Dieser Umschlag war durch Sonderfaktoren im Jahre 2000 begünstigt. Deshalb wird der Gesamtumschlag im Jahre 2001 voraussichtlich nicht die Höhe des Vorjahres erreichen.

Bei der Einschätzung des Umschlags in den kommenden Jahren ist zu berücksichtigen, dass die großen Wachstumsraten im Containerumschlag erzielt werden, der bisher in den niedersächsischen Häfen nicht stark vertreten ist und sich in ihnen aus strukturellen Gründen auch nicht durchgängig entwickeln lässt. Hier ist dann allerdings im nächsten Jahrzehnt mit einem rapiden Anstieg zu rechnen, wenn der geplante Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven in Betrieb gehen wird.

Zu 3: Die Port Promotion Agency hat ihre Arbeit vor etwa einem Jahr aufgenommen. Sie wird vom Land finanziert und soll Gewerbeansiedlungen auf den Hafenflächen sowie im Zusammenwirken mit

den niedersächsischen Hafenwirtschaftsunternehmen Umschlagsgeschäfte für die niedersächsischen Häfen anbahnen.

Die Port Promotion Agency knüpft derzeit auf Messen und Präsentationen Kontakte zu Verladern und Verkehrsunternehmen und arbeitet an Hafenentwicklungsplänen mit, die Grundlage für konkrete Präsentationen und Hafeninformationen werden. Daneben hat sie bereits über 40 Einzelprojekte verfolgt.

Die Port Promotion Agency wird jährlich Tätigkeits- und Ergebnisberichte vorlegen.

Anlage 3

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 10 der Abg. Frau Schwarz (CDU):

Landesregierung verabschiedet sich von Sekundarschule - Bezirksregierung WeserEms wirbt weiter für dieses integrierte Schulmodell

Die Bezirksregierung Weser-Ems, Außenstelle Wildeshausen, bereitet bereits jetzt die Umsetzung der von der Landesregierung geplanten Schulreform vor, obwohl deren Richtung noch nicht feststeht und die Diskussion angeblich „ergebnisoffen“ geführt werden soll. Die jüngsten Festlegungen der Landesregierung sind allen Schulen und Schulaufsichtsbeamten durch die Veröffentlichung im Schulverwaltungsblatt vom Juli 2001 „Bildungsoffensive für Niedersachsen“ bekannt.

Der zuständige Regierungsschuldirektor hat im Schulzentrum Wildeshausen bereits mit einer angeblichen „Informationsveranstaltung“ begonnen, denen weitere in Ganderkesee, Bookholzberg und Hude folgen sollen. Die Gründung von Arbeitskreisen mit Vertretern der Schulträger, Schulleitung, Lehrer, Eltern und Schüler über die Neugestaltung der Sekundarstufe Ι vor Ort ist beabsichtigt. Um zu erläutern, „welche Richtung die Reform einschlagen könnte“, hat die Bezirksregierung zwei Schulleiter aus dem Kreis Vechta eingeladen, die zum einen über die „Sekundarschule“, also das integrative Modell von Haupt- und Realschule, und zum anderen über das kooperative Modell referiert haben. Beide beteiligten Schulleiter wurden nicht müde, die Vorteile dieser Schulformen zu betonen. Weitere Organisationsmodelle wurden nicht vorgestellt. Den beteiligten Lehrkräften der betroffenen Schulen wurden laut vorliegenden Unterlagen Dienstreisen angeordnet und die Abrechnung nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes zugesagt.

Im Rahmen der zitierten Veröffentlichung im Schulverwaltungsblatt vom Juli 2001 hat sich jedoch die Landesregierung bereits - verbal? von der so genannten „Sekundarschule“ längst verabschiedet: „Schulrechtlich soll deshalb die kooperative Haupt- und Realschule zusätzlich zu den vorhandenen Schulformen Regelschule werden. Die Schulträger entscheiden frei über ihre Einführung, und es besteht kein landesrechtlicher Zwang zur Umwandlung bestehender Haupt- oder Realschulen.“ Entsprechend wird Ministerpräsident Gabriel (SPD) in der Braunschweiger Zeitung vom 19. Oktober 2001 anlässlich eines Besuchs der Lessing-Realschule in Wolfenbüttel zitiert: „Der Schulleitung, den anwesenden Lehrern, Eltern und Schülern versprach er dabei, dass es in Niedersachsen keine Sekundarschule, also die Zusammenlegung von Haupt- und Realschule, geben wird.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie lässt es sich mit der angeblich „ergebnisoffenen“ Diskussion der Landesregierung, den zitierten Ausführungen im Schulverwaltungsblatt 7/2001 und den vermeintlichen Versprechungen des Ministerpräsidenten vereinbaren, wenn in den von der Bezirksregierung Weser-Ems, Außenstelle Wildeshausen, durchgeführten Veranstaltungen lediglich die Modelle kooperative Haupt- und Realschule und „Sekundarschule“ vorgestellt werden, mithin die selbständige Hauptschule und Realschule nicht mehr zur Diskussion stehen und der - verbale? - Abschied der Landesregierung von der Sekundarschule nicht nachvollzogen wird?

2. Sind dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten der aktuelle Sachstand und die Intentionen der Landesregierung zwischenzeitlich mitgeteilt worden, die er eigentlich dem Schulverwaltungsblatt 7/2001 hätte entnehmen können, und welche Konsequenzen ergeben sich für ihn daraus?

3. Warum sind für die - aus den genannten Gründen fragwürdigen und den zitierten Vorgaben und Versprechungen der Landesregierung nicht entsprechenden - Veranstaltungen den betroffenen Lehrkräften auch noch Dienstreisen mit Reisekostenübernahme angeordnet worden, und welche Reisekosten sind dem Land dadurch entstanden (ggf. Schätzung)?

Die von der Bezirksregierung Weser-Ems durchgeführte Veranstaltung am 23. Oktober 2001 hatte nicht den in der Kleinen Anfrage zum Ausdruck gebrachten schulpolitischen Hintergrund, sondern diente der Information über den Schulbesuch ab Klassenstufe 5 in der Region der Gemeinden Hude, Ganderkesee und der Stadt Wildeshausen. Die Veranstaltung wurde auf ausdrücklichen Wunsch der genannten Schulträger durchgeführt. An der

Vorbereitung haben Vertreter aller im Bereich dieser Schulträger vertretenen Schulformen mitgewirkt; hierzu gehörte auch die aktive Teilnahme eines Vertreters der Schulform Gymnasium.

Zwei Schulleiter des Sekundarbereichs I wurden mit der Thematik „Pädagogische Innovation“ einbezogen. Einzelthemen waren die Darstellung der Schule in der Öffentlichkeit, die Ausrichtung der Schule auf die Berufsorientierung und Zusammenarbeit mit Betrieben sowie die Rolle der Erziehungsberechtigten in einem Innovationsprozess der Schule.

Zu Beginn der Veranstaltung wurde auf diese inhaltlichen Aspekte hingewiesen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1: Die Veranstaltung der Bezirksregierung Weser-Ems diente nicht der Darstellung des Schulversuchs Sekundarschule. Sie leistete einen Beitrag zur Schulentwicklung, d. h. der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit in allen Schulformen.

Zu 2: Dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten waren der aktuelle Sachstand und die Intentionen der Landesregierung bekannt. Er hat dies in Planung und Durchführung der Veranstaltung berücksichtigt und ist insofern für diese Veranstaltung zu loben.

Zu 3: Für die Durchführung der Veranstaltung lag ein dienstliches Interesse vor. Daher wurde den teilnehmenden Lehrkräften eine Dienstreisegenehmigung erteilt. Eine Abrechnung der Reisekosten liegt zurzeit noch nicht vor.

Anlage 4

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 11 des Abg. Hagenah (GRÜNE):

Überproportionale Belastung der Kommunen durch wegbrechende Gewerbesteuereinnahmen im Zuge der Steuerreform

Nach der Anfrage vom 27. September 2001 zur Haltung des Landes zum weiteren Gewerbesteuereinbruch bei den Kommunen aufgrund der nächsten Stufe der Steuerreform häufen sich die Medienberichte über den Ernst der Lage in den Kommunen. Auch der Niedersächsische Städtetag hat sich zu Wort gemeldet und eine geschönte Darstellung der Aus

wirkungen der Steuergesetzgebung beklagt. Die Befreiung der Unternehmen von der Gewerbesteuer bei Dividenden habe im ersten Halbjahr 2001 bereits zu Gewerbesteuereinbrüchen von 25 % gegenüber dem Vorjahr geführt.