Protokoll der Sitzung vom 12.12.2001

Er wies darauf hin, dass der Landesrechnungshof in seinem diesjährigen Jahresbericht unter der Überschrift „Raus aus der Schuldenfalle“ die Problematik des Schuldenwachstums und der Zinsbelastungen ausführlich dargestellt habe. Dankbar sei der Landesrechnungshof, dass die Landesregierung schon im Haushaltsplanentwurf einige aktuelle Anregungen des Landesrechnungshofs aufgegriffen habe, so z. B. das Anreizmodell zur Beteiligung der Kommunen an den Unterhaltsvorschusskosten, die Angleichung der so genannten Investitionsfolgekosten nach dem Landespflegegesetz an das Niveau der anderen Bundesländer und die Rückführung des Hafenbudgets auf einen realistischen Ansatz. Der Landesrechnungshof sehe das als Ermunterung, weitere konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

Die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs sei wegen der bekannten Rahmenbedingungen erkennbar davon geprägt gewesen, die Nettoneuver

schuldung im zulässigen Rahmen zu halten. Dabei habe der Finanzminister die Hauptlast zu tragen gehabt, nicht nur hinsichtlich der Finanzmittel, sondern auch hinsichtlich der Kreativität, den Haushaltsplanentwurf zum Ausgleich zu bringen. Aus dieser Defensive, den Haushaltsausgleich herbeiführen zu müssen, habe die Landesregierung globale Ansätze in der bemerkenswerten Größenordnung von jährlich mehr als 300 Millionen Euro ausgebracht. Auch der Landesrechnungshof müsse zunächst einmal davon ausgehen, dass beispielsweise die globale Minderausgabe in Höhe von 1 % des Ausgabevolumens nach der Bodensatztheorie erbracht werden könne. Erhebliche Risiken sehe der Landesrechnungshof aber in dem Einsparansatz von 20 Millionen Euro bei den Beihilfekosten für Beamte und Pensionäre.

Ein weiteres Haushaltsproblem betreffe die Finanzierung des Betreuungsgesetzes. Nach Auffassung des Landesrechnungshofs sollte zusätzlich versucht werden, den Anteil der Berufsbetreuung zu begrenzen und damit die Kostensteigerungen aufzufangen. Der Landesrechnungshof rege an, die Möglichkeit zu eröffnen, für solche Betreuungsaufgaben künftig teildienstfähige Beamte einzusetzen. Dem Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“ müsse noch mehr zum Durchbruch verholfen werden. Das sei übrigens nicht nur Auffassung der Bundesregierung, sondern auch Auffassung des Beamtenbundes und des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Ein weiteres Problem sei der Stellenabbau. Verbal seien sich alle Fraktionen über die Notwendigkeit des Stellenabbaus einig. Die 5 500 Stellen aus den Zielvereinbarungen würden schrittweise erbracht; über das Tempo der Realisierung möge gestritten werden. Sorgen bereite dem Landesrechnungshof allerdings die Gefahr eines Drehtüreffektes. Hier würden 5 500 Stellen hinausgespart, aber in der Drehtür würden wieder im großen Umfang Stellen hineingeholt. Selbstverständlich erkenne der Landesrechnungshof die politischen Prioritäten etwa im Bildungsbereich uneingeschränkt an. Er weise aber darauf hin, dass wegen der strukturellen Verbesserungen im Schulbereich das von ihm aufgezeigte maximale Einsparpotential nicht mehr erreichbar sein werde. Das Einsparvolumen habe sich bereits um 36 % reduziert. Die Zielsetzung der Landesregierung, ab 2005 Personalüberhänge infolge des Schülerrückgangs zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme einzusetzen, treffe damit auf eine erheblich verringerte Ausgangsbasis.

Des Weiteren regte der Landesrechnungshof einen „Innovationspakt Polizei“ an. In diesem Innovationspakt könne festgelegt werden, die Stellen in den Assistenzdiensten auf den für die Einsatzbereitschaft der Polizei unbedingt notwendigen Umfang zu reduzieren. Es müsse möglich sein, dass die 500 neuen Stellen des Polizeivollzugsdienstes durch Optimierung in den Servicebereichen letztlich erwirtschaftet werden könnten.

Die nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung angehörten kommunalen Spitzenverbände kritisierten u. a. den fehlenden Ausgleich für die Erhöhung des Kindergeldes sowie die beabsichtigte Festlegung der Bedarfszuweisungen mit jeweils 64 Millionen Euro. Darüber hinaus verwiesen sie mit großer Sorge auf die zunehmende Anzahl von Kleinst- und Kleinförderprogrammen, die seitens der Landesregierung aufgelegt werden. Dadurch würden eigene Prioritätensetzungen der Kommunen erschwert und insbesondere bei der Haushaltskonsolidierung Zielkonflikte vorprogrammiert. Im Übrigen gehe mit ihnen zunehmend eine ungleiche Finanzierung der Verhältnisse im Land Niedersachsen einher. Die kommunalen Gebietskörperschaften, die zu einer Mitfinanzierung nicht in der Lage seien, gerieten weiter ins Hintertreffen, während finanzstärkere Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften noch aus einzelnen Fördervorhaben profitierten. Hinzu komme, dass angesichts der schwierigen Finanzsituation des Landes in jüngster Zeit Förderprogramme nicht mehr landesweit, sondern nur noch als Ausschreibung für wenige Kommunen angeboten würden. Auch hierdurch entstehe im Land eine unterschiedliche Entwicklung, die im Hinblick darauf, dass die Bürger grundsätzlich einen gleichen Anspruch auf Leistungen des Landes hätten, äußerst bedenklich sei. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände forderte daher den Landtag auf, bei der Bereitstellung von Mitteln für Zuweisungen einen besonders strengen Maßstab anzulegen und auf Mischfinanzierungen sowohl im Interesse des Landeshaushalts als auch im Interesse der Kommunen zu verzichten.

Da meine Redezeit bald abgelaufen ist, möchte ich den Rest des Berichtes zu Protokoll geben. Sie haben ja den Bericht vorliegen. Ich möchte nur noch das Abstimmungsergebnis bekannt geben.

In der Abstimmung über die Einzelpläne des Haushaltsplanentwurfs für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 beschloss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen die Einzelpläne 12 – Niedersächsi

scher Staatsgerichtshof -, 14 - Landesrechnungshof - und 1 - Landtag - einstimmig. Die übrigen Einzelpläne billigte der Ausschuss gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der CDU und des Ausschussmitglieds der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, seinen Beschlussempfehlungen zum Haushalt zuzustimmen.

(Zu Protokoll:)

Der Finanzminister bedankte sich für die Bereitschaft der CDU-Fraktion, sich Neuerungen im Bereich der Haushaltsführung und Neuerungen im Sinne von E-Government nicht zu verschließen. Selbstverständlich werde sich im Zuge dessen auch das Beratungsverfahren zwischen Landtag und Landesregierung verändern. Online bedeute höhere Schnelligkeit und mehr Transparenz. Dies sei aber auch gewollt. Der Landtag werde sich fragen müssen, ob er sich in Zukunft eher als Buchhalter oder eher als Kontrolleur politischer Vorgaben verstehe.

Was die Entwicklung der Nettokreditaufnahme angehe, sei oberste Priorität der Landesregierung, einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen. Dafür habe sie die Möglichkeiten auf der Einnahmeseite voll ausgeschöpft. Die Bewertung des Landesrechnungshofs, sie sei hier sehr kreativ vorgegangen, empfinde er dabei nicht als Vorwurf. Selbstverständlich sei sich die Landesregierung bewusst, dass einige der vorgenommenen Maßnahmen nur einmal angewendet werden könnten. Die Vorschläge des Landesrechnungshofs werde die Landesregierung selbstverständlich in ihren Beratungen berücksichtigen. Das Thema Assistenzdienste der Polizei und insbesondere das Unterthema Fahrdienst habe bereits auf der Tagesordnung gestanden. Der Innenminister habe zugesagt, dieses Thema sehr zügig aufzuarbeiten. Auch dem gesamten Bereich der Beihilfe wende sich die Landesregierung mit besonderer Priorität zu. Oberste Richtschnur sei hier, zur Einsparung zu kommen. In der Diskussion stünden Fragen wie die Herstellung der Vergleichbarkeit des Leistungsspektrums mit den gesetzlichen Krankenkassen, die Öffnung der gesetzlichen Krankenkassen für Beamte oder Änderungen bei der Gebührenordnung für Ärzte. Was den Einsatz teildienstfähiger Beamter etwa für Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz angehe, sei die Landesregierung mit dem Landesrechnungshof im Grundsatz einig.

Im Verlauf der Haushaltsberatungen beantragten die Vertreter der CDU-Fraktion im Haushaltsausschuss, dass zum Haushaltsplanentwurf 2002 von der Landesregierung eine vollständige Ergänzungsvorlage vorzulegen sei, die alle neuen Strukturdaten enthalte. Die Haushaltsberatungen sollten erst nach Vorlage dieser Ergänzungsvorlage fortgesetzt werden. Zur Begründung führten sie aus, dass die Steuerschätzung vom November 2001 zu enormen Einnahmeausfällen des Landes in Höhe von 300 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2002 führe. Des Weiteren hätten das Urteil des Staatsgerichtshofs zu den Kindertagesstätten, die geplanten Änderungen der Unternehmensbesteuerung und die Nachzahlungen für Beamte mit mehr als zwei Kindern Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2002. Sichergestellt werden müsse mit der Ergänzungsvorlage, dass ein verfassungsmäßiger Haushaltsplanentwurf auch im Hinblick auf die Obergrenze der Nettoneuverschuldung vorgelegt werde. Nur aufgrund einer vollständigen Darstellung der Auswirkungen und der Strukturdaten sei der Landtag in der Lage, den Haushaltsplanentwurf 2002 ordnungsgemäß zu beraten und zu beschließen.

Des Weiteren beantragten die Vertreter der CDUFraktion, den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2003 von den Haushaltsberatungen abzukoppeln. Der Haushaltsplanentwurf 2003 müsse von der Landesregierung neu erstellt und getrennt vom Haushaltsplan 2002 im nächsten Jahr beraten werden. Die im Doppelhaushalt für das Haushaltsjahr 2003 zugrunde gelegte Datenbasis entspreche nicht den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. Die von der Steuerschätzung abgeleiteten wesentlichen Einnahmedaten stellten eine unsichere Datenbasis dar. Damit widerspreche der Haushaltsplanentwurf den Vorschriften des § 11 der Landeshaushaltsordnung, wonach die Einnahmen und Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen mit größtmöglicher Genauigkeit zu errechnen oder zu schätzen seien. Deshalb sei eine Neuvorlage des Haushaltsplanentwurfs 2003 dringend erforderlich.

Die Vertreter der SPD-Fraktion erklärten, Ihre Fraktion werde beide Anträge ablehnen. Die zweite Steuerschätzung eines Jahres komme immer Anfang November und müsse immer in den Haushaltsberatungen verarbeitet werden. Die SPDFraktion habe ihre Ergebnisse in ihren Änderungsantrag eingearbeitet. Der Umfang der Steuermindereinnahmen sei den Oppositionsfraktionen bekannt. Die SPD-Fraktion habe kein Verständnis

dafür, dass sich die CDU-Fraktion jetzt aus den Haushaltsplanberatungen verabschieden wolle, zumal sie es gewesen sei, die seinerzeit schon einmal vor dem Staatsgerichtshof auf verfassungsgemäße d. h. rechtzeitige Vorlage und Verabschiedung der Haushaltsentwurfs geklagt habe.

Hinsichtlich des Antrages auf Abkoppelung des Haushaltsplanentwurfs 2003 verwiesen die Vertreter der SPD-Fraktion darauf, dass das Land mit dem Instrument des Doppelhaushalts gute Erfahrungen gemacht habe. Insbesondere in unruhigen und schwierigen Zeiten wie diesen gebe ein Doppelhaushalt längerfristig Planungssicherheit. Dies seien Landtag und Landesregierung ihren Partnern auf verschiedensten Ebenen schuldig.

Auch Vertreter des Finanzministeriums verwiesen darauf, dass die Landesregierung es nicht für erforderlich halte, eine Ergänzungsvorlage vorzulegen. Die sich aus der November-Schätzung ergebenden Korrekturnotwendigkeiten seien in den Änderungsantrag der SPD-Fraktion eingearbeitet. Damit würden noch einmal 420 Titel angesprochen und ein Volumen von rd. 2 Milliarden Euro bewegt. Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion spiegele alle Erkenntnisse wieder, über die die Landesregierung momentan verfüge. Eine Ergänzungsvorlage der Landesregierung würde nicht anders aussehen. Die Landesregierung habe ein Interesse daran, dass der Landtag den Haushalt möglichst im Dezember verabschiede, damit auch die gewünschte Planungssicherheit hergestellt sei. Einem geordneten Haushaltsvollzug stehe nach der Verabschiedung des Haushalts nichts im Wege.

Der Vertreter der Fraktion der Grünen hielt es nicht für erforderlich, dass die Landesregierung eine Ergänzungsvorlage vorlege, sprach sich aber nachdrücklich dafür aus, den Haushaltsplanentwurf 2003 von der aktuellen Beratung abzukoppeln. Dies sei dringend notwendig. Es sei absehbar, dass die Wirtschaftswachstumsprognose der Bundesregierung, auf denen auch der vorliegende Haushaltsplanentwurf basiere, weit unter den tatsächlichen Zahlen liegen werde. Ferner sei absehbar, dass das laufende Haushaltsjahr 2001 mit einem Fehlbetrag abschließen werde. Hinzu komme, dass die SPD-Fraktion in ihrem Änderungsantrag von unrealistischen Tarifabschlüssen ausgehe. Schon allein aus diesen Gründen werde deutlich, dass der Haushaltsplanentwurf 2003 keine seriöse Beratungsgrundlage sein könne. Aus diesem Grunde hätten die Grünen in ihrem Änderungsantrag auch ausschließlich auf das Jahr 2002

abgestellt. Insofern unterstützte der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag der CDU-Fraktion, jetzt ausschließlich den Haushaltsplanentwurf 2002 zu beraten.

Der Ausschuss lehnte die von den Vertretern der CDU-Fraktion gestellten Anträge mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Auch der Änderungsantrag des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fand keine Mehrheit.

Der Haushaltsausschuss schlägt sowohl auf der Ausgabenseite als auch für die Einnahmen und Verpflichtungsermächtigungen umfangreiche Veränderungen vor. Ich beschränke mich hier auf einen Gesamtüberblick.

Die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen führen saldiert zu Veränderungen im Zahlenwerk von minus 189,8 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2002 und minus 254,8 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2003. Der Betrag der Verpflichtungsermächtigung wird im Haushaltsjahr 2002 geringfügig erhöht und im Haushaltsjahr 2003 geringfügig vermindert. Die Veränderung der Haushaltsvolumina gegenüber dem Haushalt des jeweiligen Vorjahres beträgt 2002 minus 1,6 v. H. und 2003 plus 2,2 v. H..

Die Empfehlungen des Haushaltsausschusses zum Zahlenwerk möchte ich Ihnen im Einzelnen nicht erläutern. Es würde einfach den mir zur Verfügung stehenden Zeitrahmen für die Berichterstattung sprengen. Ich erlaube mir daher, Sie auf die Erläuterungen in den Empfehlungen zu verweisen.

Ich gehe davon aus, dass die Vertreter der Oppositionsfraktionen ihre Änderungswünsche hier im Plenum erneut vortragen werden.

Ich möchte jetzt noch kurz auf das Haushaltsbegleitgesetz, das ja im Tagesordnungspunkt 9 aufgeführt ist, eingehen.

Der vorliegende Gesetzentwurf, dessen ursprünglichen Inhalt wir bereits im Plenum besprochen haben, ist, wie das bereits in den Vorjahren der Fall war, aufgrund von Änderungsanträgen der SPDFraktion um eine ganze Reihe weiterer und bedeutsamer Änderungen erweitert worden. Diese beziehen sich insbesondere auf die Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen, die Einführung von Studienguthaben und Studiengebühren im Hochschul

recht, verschiedene Änderungen des Lotteriegesetzes und des Schulgesetzes sowie einige wenige gewichtige Gesetzeskorrekturen.

In der Form der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2930, die im federführenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der der SPD-Fraktion angehörenden Mitglieder und gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet worden ist, enthält der Entwurf nun 20 Artikel, darunter 13 Änderungen von Landesgesetzen, die für die Betroffenen erhebliche Auswirkungen haben. Da der Gesetzentwurf bereits einmal im Plenum behandelt worden ist, beschränkt sich mein Bericht auf die Erläuterung der in den Ausschussberatungen beschlossenen Änderungsempfehlungen. Die einzelnen Änderungen zu den Artikeln gebe ich zu Protokoll.

Damit schließe ich meinen Bericht. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2930 zuzustimmen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

(Zu Protokoll:)

Artikel 1 sieht vor, die Gewährung bewohnerbezogener Zuschüsse an Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen einzuschränken. Künftig sollen diese Zuschüsse nur noch gezahlt werden, wenn der Pflegebedürftige vor der Aufnahme ins Pflegeheim seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen gehabt hat. Allerdings sollte diese Regelung ursprünglich nach einer Übergangsbestimmung für die bis zum Ende dieses Jahres aufgenommenen Pflegebedürftigen noch nicht gelten. Der mitberatende Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen hat jedoch - auf einen Antrag der dortigen Ausschussvertreter der SPD-Fraktion empfohlen, diese Übergangsbestimmung zu streichen. Damit greift der Ausschuss eine Empfehlung des Landesrechnungshofs auf. Hintergrund der Änderung ist, dass es außer in Niedersachsen nur noch in Nordrhein-Westfalen eine Regelung gibt, die auch die aus anderen Bundesländern zugezogenen Pflegebedürftigen in die Förderung einbezieht. Der Sozialausschuss hat eingehend beraten, inwieweit die Überlegung des Landesrechnungshofs zutrifft, dass die finanziellen Folgen der Neuregelung praktisch nur die Sozialhilfeträger außerhalb Niedersachsens treffen, weil diese für die

wegfallenden Zuschüsse eintreten müssten. Die Vertreter des Fachministeriums erklärten dazu, dass die Auffassung des Landesrechnungshofs im Grundsatz zutreffe, und meinten, dass die dabei zu erwartenden Verfahrensschwierigkeiten grundsätzlich lösbar sein müssten. Der federführende Haushaltsausschuss folgte schließlich mehrheitlich den Empfehlungen des Sozialausschusses, obwohl Vertreter der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hinwiesen, dass die Vorschrift nach ihrer Einschätzung sehr leicht zu umgehen sei. Vertreter der SPD-Fraktion wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass mit der gesetzlichen Regelung eine Sonderstellung Niedersachsens beseitigt werde, die das Land gegenüber anderen Bundesländern schlechter stelle.

Auf Änderungsanträge der SPD-Fraktion gehen die neu eingefügten Änderungen zu den §§ 10, 13 und 19 des Niedersächsischen Pflegegesetzes zurück, mit denen sowohl die Förderung von ambulanten Pflegeeinrichtungen als auch die Zahlung der bewohnerbezogenen Zuschüsse für Pflegebedürftige in Heimen begrenzt werden sollen. § 19 enthält dazu die nach dem Sozialgesetzbuch erforderliche Folgeregelung, die es den Einrichtungsträgern ermöglicht, die vom Land nicht mehr bezuschussten Teilbeträge den Pflegebedürftigen in Rechnung zu stellen. Die Empfehlungen des mitberatenden Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen sind mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der übrigen Ausschussmitglieder beschlossen worden.

Artikel 2 blieb unverändert. Soweit die kommunalen Spitzenverbände gegen sie verfassungsrechtliche Bedenken erhoben hatten, schloss sich der federführende Ausschuss der Auffassung der Vertreter des Landesrechnungshofes und des GBD an, die diese Bedenken für unberechtigt erklärt hatten. Auch die im Innenausschuss von einem Sprecher der CDU-Fraktion geäußerte Befürchtung, der unter Nr. 2 vorgesehene neue § 4 über die Kostenverteilung zum Unterhaltsvorschussgesetz werde zu einer Steigerung des Verwaltungsaufwandes in den Kommunen führen, wurde von den Ausschüssen letztlich nicht geteilt.

Auf Anregung des GBD wurde Artikel 3, der die Änderung des Niedersächsischen Finanzverteilungsgesetzes betrifft, um eine neue Nr. 1/1 ergänzt. § 3 Abs. 1 Satz 2 des Finanzverteilungsgesetzes wurde mit dieser Änderung an den Umstand angepasst, dass es im Haushaltsjahr 2002 keinen

Kommunalverband Großraum Hannover mehr gibt.

Artikel 4 wurde lediglich redaktionell geändert. Insbesondere im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht äußerten allerdings die Vertreter der CDU-Fraktion Kritik an der Ersetzung der Kostendämpfungspauschale durch die Herausnahme der Aufwendungen für gesondert berechnete wahlärztliche Leistungen aus dem beihilfefähigen Aufwand. Sie machten geltend, dass mit einer solchen Maßnahme der Vertrauensschutz, den die Beamtinnen und Beamten genössen, erheblich beeinträchtigt werde. Diese müssten erhebliche Aufwendungen machen, um durch eigene Leistungen einen vergleichbaren Krankenversicherungsschutz zu erreichen. Dem hielten Vertreter der SPD-Fraktion und der Landesregierung entgegen, dass sich das Land im Hinblick auf die unverkennbaren Sparzwänge zu Recht aus einem Bereich der Beihilfe zurückziehe, der nicht als medizinisch notwendig, sondern lediglich als angenehm angesehen werde. Das den Beamtinnen und Beamten zugemutete Opfer sei für sie auch tragbar. Rechtliche Bedenken gegen eine solche Regelung seien hingegen nicht zu erheben.

Die Ausschüsse folgten auch der im Haushaltsausschuss geäußerten Auffassung des Vertreters des Landesrechnungshofes nicht, es sei der Haushaltsentlastung dienlicher, die Kostendämpfungspauschale beizubehalten, allerdings in einer Form, dass sie jedes Jahr erneut anfalle.

Artikel 5 wurde lediglich redaktionell geändert. Artikel 6 und 7 wurden unverändert gelassen. Dagegen ergaben sich zu Artikel 8 wesentliche Änderungen:

Dieser Artikel enthielt zunächst lediglich Regelungen, mit denen die Umstellung von DM- in EuroBeträge sowie eine Anpassung der Finanzhilfe für die Studentenwerke erfolgen sollen.

Die nunmehr der Beschlussempfehlung zu entnehmenden Änderungen des NHG gehen auf Anträge der SPD-Fraktion zurück. Die neu eingefügten §§ 81 a und 81 b des NHG enthalten Bestimmungen über „Studienguthaben“ und „Studiengebühren“.

Das mit § 81 a gewährte Studienguthaben orientiert sich an der Regelstudienzeit des gewählten Studienganges zuzüglich weiterer vier Semester. Daneben sieht die Regelung eine Erhöhung des

Studienguthabens aus personenbezogenen Gründen vor.

Von den Studierenden, denen kein Studienguthaben mehr zur Verfügung steht, erheben die Hochschulen für das Land nach § 81 b eine Studiengebühr in Höhe von 500 Euro pro Semester. Im Einzelfall kann wegen unbilliger Härte auf die Erhebung ganz oder teilweise verzichtet werden. Die Studiengebühr wird erstmals für das Sommersemester 2003 fällig.

Nachdem der Änderungsantrag der SPD-Fraktion zunächst vorsah, ein Drittel der Einnahmen aus der Studiengebühr den Hochschulen in ihrer Gesamtheit für ein Programm zur Verkürzung der Studienzeiten zur Verfügung zu stellen, wurde aufgrund eines weiteren Änderungsantrages der SPDFraktion im Rahmen des Beratungsverfahrens ein Festbetrag in Höhe von 5 Millionen Euro in den Gesetzentwurf eingefügt, der auf die Hochschulen entsprechend ihrem Anteil am Gesamtaufkommen verteilt werden soll.

Artikel 9, der die Lehrenden an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege betrifft, wurde auf Anregung des Landesrechnungshofes präzisiert: Der beamtenrechtliche Begriff der „Überleitung“ von Personal wird vermieden, da auch Personal, das hauptamtlich an beliehenen (also privaten) Einrichtungen des kommunalen Bereichs lehrt, erfasst werden soll. Ferner wird die Ermächtigung, von einer Ausschreibung abzusehen, zeitlich begrenzt.

Artikel 10 wurde lediglich in seinen Nrn. 4, 5 und 9 geändert.