Protokoll der Sitzung vom 12.12.2001

Artikel 10 wurde lediglich in seinen Nrn. 4, 5 und 9 geändert.

Die Änderungen der Nr. 4, die den § 105 NWG betrifft, sind redaktioneller Natur. Sie sollen den Inhalt der Regelungen deutlicher zum Ausdruck bringen. Gegenstand der Erörterungen im Umweltausschuss war die Frage, ob den Wünschen einzelner Unterhaltungsverbände, die nach § 105 Abs. 2 Satz 1/1 NWG zu den Kosten der Unterhaltung beitragen müssen, nach völliger Freistellung von diesen Kosten nachgekommen werden solle, und weiter, ob die Übertragung der Unterhaltungspflicht nach Absatz 4 auf einen Unterhaltungsverband stets mit der Übertragung der gesamten Eigentümerstellung einhergehen müsse. Der Ausschuss sah aufgrund der Stellungnahmen der Vertreter der Landesregierung im Ergebnis keinen Anlass, Änderungen am Gesetzentwurf im Sinne der Einwendungen der Unterhaltungsver

bände vorzuschlagen. Insbesondere müsse es bei der Übertragung der Unterhaltungspflicht vom Land auf einen Unterhaltungsverband dem Land stets möglich sein, die gesamte Eigentümerstellung zu übertragen, weil es von der Sorge um die fraglichen Flächen, insbesondere von der Verkehrssicherungspflicht, nur auf diese Weise insgesamt befreit werde. Dies sei aber gerechtfertigt, wenn die Unterhaltung des Gewässers ohnehin in einer anderen Hand liege.

Die Streichung der Nr. 5, die eine Änderung des § 114 Abs. 1 NWG zum Gegenstand hatte, geht auf eine Anregung des Landesrechnungshofs zurück; gegen sie waren auch vonseiten des Wasserverbandstags Niedersachsen Bedenken erhoben worden. Der Landesrechnungshof hatte nicht nur darauf hingewiesen, dass die geplante Kostenausgleichspflicht das Land als Eigentümer großer Waldflächen ganz besonders treffe, sondern auch deutlich gemacht, dass eine Kostenausgleichspflicht der Oberlieger eines Gewässers sachlich nicht zu rechtfertigen sei. Auch der Wasserverbandstag hatte auf besondere Schwierigkeiten der Berechnung einer Beteiligung der Oberlieger hingewiesen.

Soweit die in Nr. 9 angesprochene Anlage zu § 105 Abs. 2 NWG in den laufenden Nummern 4, 10, 11, 19, 21, 25, 30, 31, 31/1, 35, 37 und 52 geändert worden sind, entspricht dies einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Sie hatte die Änderungen im Hinblick darauf vorgeschlagen, dass die Unterhaltungspflicht hinsichtlich der Nr. 31/1 in Bezug auf die schiffbare Teilstrecke des Gewässers beim Land verbleibe und in allen anderen Fällen die betroffenen Unterhaltungsverbände die Unterhaltung der fraglichen Gewässer selbst übernehmen wollten.

Artikel 11 blieb unverändert. Artikel 12 wurde lediglich redaktionell und klarstellend geändert.

Mit dem auf Antrag der SPD-Fraktion eingefügten neuen Artikel 12/1 sollen die Vorschriften über die Förderung der Musikschulen und der Ensembles der instrumentalen und vokalen Laienmusik in das Niedersächsische Gesetz über das Lotterie- und Wettwesen integriert werden. Bisher waren diese Regelungen in den jährlichen Haushaltsgesetzen enthalten, so auch in § 16 Abs. 4 und 5 des Haushaltsgesetzentwurfes 2002/2003. Mit dieser Verlagerung der genannten Vorschriften aus dem Haushaltsgesetz wurde einem Anliegen des Landesrechnungshofes entsprochen.

Die Änderungen des Artikels 13 dienen der Verdeutlichung des Regelungsziels: Es geht ausschließlich um den Konzessionsabgabenanteil der Niedersächsischen Umweltstiftung, und es geht gerade darum, dass von diesem Anteil dem Land der benannte Teilbetrag frei von einer Zweckbindung verbleibt.

Neu eingefügt wurden auf Antrag der SPDFraktion die Artikel 13/1 und 13/2.

Artikel 13/1 betrifft die Anfügung eines Absatzes 3 an § 161 des Niedersächsischen Schulgesetzes. Mit dieser Vorschrift wird es ermöglicht, den qualifizierten Ergänzungsschulen, die den in Absatz 3 genannten international anerkannten Abschluss vermitteln, den Status einer staatlich anerkannten Ergänzungsschule zu verleihen. Dies betrifft vor allem die Internationale Schule in Hannover. Die Anerkennung eröffnet den Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler steuerliche Vorteile. Auf den Hinweis des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im federführenden Ausschuss, die staatliche Anerkennung gebühre auch z. B. den zahlreichen Psychotherapieschulen, erwiderte der Sprecher der SPD-Fraktion, dieser Frage werde im Zusammenhang mit einer Novelle des Schulgesetzes diskutiert werden müssen.

Artikel 13/2 passt die Amtsbezeichnung der Präsidentin oder des Präsidenten des bisherigen Oberbergamtes Clausthal-Zellerfeld, künftig: „Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld“, an diese neue Bezeichnung an.

Artikel 14, 16 und 17 blieben unverändert; Artikel 15 wurde lediglich im Sinne einer Klarstellung des Regelungsinhalts redaktionell verändert.

Für die Fraktion der CDU spricht der Fraktionsvorsitzende Wulff.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jedem ist durch die Ausführungen von Joachim Wiesensee als Vorsitzendem des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bewusst geworden, dass die Lage des Landes dramatisch ist und dass der Schuldenberg des Landes am Ende der Legislaturperiode fast 40 Milliarden Euro das sind fast 80 000 Millionen DM - betragen wird. Man kann nachvollziehen, warum die Unlust steigt, über den

Haushalt zu reden. Der Spruch „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert“

(Beifall bei der CDU)

geht bei dem Umgang der Landesregierung mit den Finanzen leicht über die Lippen, weil die Rückgewinnung der Handlungsfähigkeit des Landes Jahre, wenn nicht sogar mehr als ein Jahrzehnt brauchen wird. Das wird nur mit einem langfristigen Sanierungskonzept möglich sein.

Der Bund der Steuerzahler schreibt heute:

„Die Regierung“

- Ihre Landesregierung

„bekommt die Schulden nicht in den Griff.“

(Wernstedt [SPD]: Das ist auch Ihre Regierung!)

Man wurschelt vor sich hin. Der Haushalt, der heute zur Diskussion steht, verschärft die Krise. Er ist kein Beitrag zur Lösung irgendeines Problems und hat einzig den Zweck, über den Wahltermin 2. Februar 2003 hinwegzumogeln. Sie reden die Verschuldung, die Investitionsquote, bei der Sie nur noch von absoluten Zahlen reden, und die Bildungsausgaben schön. Die Bürger im Lande haben aber längst bemerkt, dass es sich bei dem, was Sie hier verabschieden wollen, um Potemkinsche Dörfer und um nichts anders handelt.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt ja das berühmte Murphy-Gesetz, das da lautet: Alles ist schwieriger als gedacht, dauert länger und kostet mehr! - Für das, was wir mit der Haushaltssanierung versuchen, muss man Ihnen diese Regel sicherlich ins Stammbuch schreiben.

Damit der Haushalt rechnerisch überhaupt dem notwendigsten Anforderungsprofil entspricht, sind die Einnahmen zu hoch und die Ausgaben zu niedrig angesetzt. Das BEB-Risiko ist überhaupt nicht berücksichtigt. Die wirtschaftliche Rezession und die Konjunkturrisiken sind nicht beachtet. Obwohl heute nachzulesen ist, dass sich Niedersachsen in einer anhaltenden Abschwungtendenz befindet und die Wachstumsraten seit Anfang 2000 ständig quartalsweise abgesenkt werden, geht Ihr Haushalt von viel zu optimistischen Annahmen aus. Der Haushalt wird eingestampft werden, sobald die Landtagswahl stattgefunden hat. Ihre Überlegungen mit einem Doppelhaushalt 1999/2000, einem

Einzelhaushalt 2001 und einem Doppelhaushalt 2002/2003 dienen lediglich dem Ziel, in den nächsten Monaten bis zur Landtagswahl nicht mehr über den Haushalt reden zu müssen. Das ist der einzige Grund für diese Aufspaltung.

(Beifall bei der CDU)

Natürlich dient diesem Ziel auch Ihr Vorhaben, die Spanne für Kassenkredite von 8 auf 12 % des Landeshaushalts auszudehnen. Wir alle wissen, was Sie im kommunalen Bereich mit Kassenkrediten angestellt haben. 1988, 1989, 1990 - während unserer Regierungszeit - betrugen sie rund 60, 65 und 78 Millionen DM für alle Kommunen in ganz Niedersachsen. Inzwischen sind es 3 600 Millionen DM an Kassenkrediten auf der kommunalen Seite. Diesen Weg, Verschuldung in Nebenhaushalte zu verdrängen, der sich für Sie dort als so glückhaft erwiesen hat, wählen Sie jetzt für das ganze Land, indem Sie mal eben die Summe der möglichen Kreditaufnahme auf 5,2 Milliarden DM steigern, obwohl die Nettokreditaufnahme nur 2,65 Milliarden DM ausmacht. Das heißt, Sie lassen sich einen großen Schluck aus der Pulle hier vom Landtag abnicken, um dann so richtig in die Verschuldung einzusteigen und nach der Landtagswahl zu sagen: Es tut uns auch Leid. Die Albrecht-Regierung hat 1,5 Milliarden DM Rücklagen übergeben. Wir wollten gerne 1,5 Milliarden DM höhere Ausschöpfung der Kreditgrenzen übergeben. - Das ist das, was Sie hier heute einläuten.

(Beifall bei der CDU - Widerspruch bei der SPD)

Das ist eine Gigantomie, wie wir sie in diesem Ausmaß noch nicht gekannt haben. Und das ist auch der Grund dafür, warum Deutschland mit früher so genannten italienischen Verhältnissen Schlusslicht in Europa ist. Betrug die Summe der Kredite in Deutschland 1998 noch 1,5 % nach den Maastricht-Kriterien, so ist für das kommende Jahr eine Verschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden von 2,7 % zu erwarten. Das heißt, dass Deutschland im Verbund des Euro, der am 1. Januar als Zahlungsmittel eingeführt werden wird, das einzige Land ist, das an der 3,0-%Grenze der Maastricht-Kriterien schrappen wird. Das sind sozusagen italienische Verhältnisse, die von der Toskana-Fraktion herbeigeführt worden sind. Das wird auf Bundes- und Landesebene so verfochten.

Sie erklären, dass man in Sachen BEB gar keinen Haushalt zu ändern und gar keinen Haushaltsansatz zu gestalten hätte und dass Sie das quasi aus der Portokasse zahlen würden, obwohl das Bundesverwaltungsgericht noch nie über einen höheren Streitwert zu entscheiden hatte als über den Streitwert, der dem Verfahren zwischen dem Land Niedersachsen und der BEB zugrunde liegt. Die Wahrheit ist, dass 71 Millionen DM Gerichtskosten, 44 Millionen DM gegnerische Anwaltskosten täglich zu Zinsen für die Kassenkredite in Höhe von 230 000 DM führen. Davon könnten wir ein Jahr lang 300 Lehrer beschäftigen; das wird ja erst zum 15. März in den Länderfinanzausgleich eingestellt werden können. Wir könnten davon 1 000 kinderreichen Familien Eigenheimförderung zuteil werden lassen oder ein Städtebauförderungsprogramm mit Impulsen im Umfang von 365 Millionen DM auf den Weg bringen, wenn Sie die Prozesstaktik nicht so gestaltet hätten, keine Vorsorge zu treffen und keine Verhandlungen mit der BEB oder anderen Ländern zu führen. Sie haben sich hier Probleme eingebrockt, die Sie jetzt bagatellisieren, die aber für die Haushaltslage unseres Landes gigantisch sind. Deshalb erwarten wir auch hierzu klare Aussagen.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt kommt sogar Ihre Position ins Wanken, dass man diesen Prozess bis in die letzte Instanz verlieren müsse, um sicherzustellen, dass Niedersachsen allenfalls 10 % zu zahlen hätte. Jetzt, wo das Urteil vorliegt, klingen die Worte ganz anders. Herr Aller, Sie stehen hier mit dem Rücken zur Wand. Wir erwarten, dass wenigstens die Zusage im Haushaltsausschuss, dass das mit dem Kassenprinzip geklärt sei, Gültigkeit hat.

Auf jeden Fall führt die Entscheidung in Sachen BEB dazu, dass man den Haushalt 2003 abtrennen muss, und zwar nicht nur wegen der neuen wirtschaftlichen Rahmendaten, die auf 2003 überhaupt nicht mehr zutreffen, sondern auch wegen der Entscheidung in Sachen BEB; denn das Haushaltsfehl aus 2001 muss spätestens in 2003 abgedeckt werden. Sie gehen von Wachstumsraten aus, die längst nicht mehr realistisch sind. Niedersachsen hat in diesem Jahr ungefähr 0,4 % Wachstum zu erwarten, die Bundesrepublik Deutschland weniger als 1 %. Dies allein müsste schon ausreichen, um Ihnen klarzumachen, dass wir uns jetzt ganz auf den Haushalt 2002 konzentrieren.

Meine Damen und Herren, für 2002 beantragt die CDU-Landtagsfraktion insgesamt Veränderungen von über 200 Haushaltspositionen mit einem Volumen von rund 700 Millionen Euro, weil wir der Überzeugung sind, dass auch in schwieriger Zeit Schwerpunkte gesetzt werden müssen und dass man einen Haushalt, den die Landesregierung hier durchzupeitschen versucht, nicht einfach absegnen darf. Wir haben aufgezeigt, wo gespart werden kann: beim Personal, bei der Verwaltung, mit der Umstellung der Lernmittelfreiheit auf Gutscheinsysteme, bei den Unsummen für Öffentlichkeitsarbeit und bei den virtuellen Programmen, durch die keinem einzigen Betroffenen irgendein Pfennig zugute kommt. Stattdessen werden auf Landesebene Runde Tische und Dialoge organisiert, um so zu tun, als täte man etwas. Das finde ich verwerflich.

(Beifall bei der CDU)

Es ist verwerflich, wenn man kurz vor einer Landtagswahl medienwirksam wahlkampfbezogen Runde Tische zu organisieren versucht, um so zu tun, als täte man etwas, obwohl man die riesigen Versäumnisse in dem Bereich durch solch ein Make-up auf Kosten der Steuerzahler nicht überdecken kann.

Die Sozialpolitik hat in den Regierungserklärungen von Gerhard Schröder, Gerhard Glogowski und Sigmar Gabriel keine Rolle gespielt. Jetzt, kurz vor der Wahl, so zu tun, man müsse Dialog zum sozialen Niedersachsen führen, ist reine Show. Das ist mit uns ebenso wenig zu machen wie die Finanzierung von Frühstücksdirektoren - vom Bundesratsminister bis zu dem so genannten Staatsmodernisierer, bei dem nur dessen Bezeichnung modern ist, dessen Aufgabenzuschnitt dagegen völlig unmodern ist. So etwas ist für unser Land nicht finanzierbar. Das Geld, das hierfür aufgewandt wird, sollte in Bildung, Beschäftigung und innere Sicherheit investiert werden.

(Beifall bei der CDU)

Unsere umfänglichen Anträge zum Landeshaushalt 2002, die am Freitag zur Abstimmung stehen, umfassen drei Schwerpunkte, die uns besonders wichtig sind. Das sind der Bereich Arbeit und Investitionen, der Bereich Bildung und der Bereich innere Sicherheit. Der Wirtschaft muss ein Zeichen gegeben werden, dass wir stabilisieren und Arbeitslosigkeit bekämpfen wollen. Dazu haben wir 104 Millionen Euro umgeschichtet, um in den Bereichen Krankenhäuser, Städtebau, Agrarstruktur

und Radwege etwas zu tun, um auch private Investitionen anzuregen, die zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit in Niedersachsen führen können.

(Beifall bei der CDU)

Herr Gabriel, Sie verantworten die niedrigste Investitionsquote in der Geschichte unseres Landes. 1990 wurden 318 Millionen Euro an Bauausgaben im Haushalt des Landes Niedersachsen verausgabt. Es sind 2002 bereits real erheblich weniger; nominal sind es 254 Millionen Euro. Das sind 30 % weniger, ohne Inflationsausgleich. Anders gesagt: Diese Ihre Politik des Zurückschraubens von Investitionen für die Zukunft ist ein Programm zur Erhöhung der Arbeitslosigkeit. Mit unseren Anträgen mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen Euro kann man die Investitionsquote erst einmal wieder über 10 %, in den zweistelligen Bereich, bringen.

Wir wollen auch unsere Krankenhäuser in Niedersachsen, die zum Teil veraltet sind und deren Ausstattung zum Teil nicht modernstem medizinischem Standard entspricht, insbesondere in Vorbereitung auf die Fallkostenpauschalen und auf sonstige Pläne, die Sie in Berlin verfolgen, endlich wieder wettbewerbsfähig machen. Wir wollen, dass in der Landwirtschaft erkannt wird, dass Niedersachsen und Landwirtschaft zusammengehören. Wir werden nicht zulassen, dass man sich aus diesem Bereich des Flächenlandes Niedersachsen immer mehr zurückzieht.

In Anbetracht der Beschlüsse, die Sie in Berlin in Bezug auf die Verschlechterung der Wettbewerbschancen unserer Landwirtschaft mitzuverantworten haben, sollten Sie wenigstens europäische Mittel binden. Mit den 16 Millionen Euro, deren Veranschlagung wir am Freitag beantragen werden, würden insgesamt 41 Millionen Euro in die ländlichen Räume Niedersachsens fließen. Wir können nicht begreifen, dass Sie erstmals in der Geschichte unseres Landes die Gegenfinanzierung europäischer Mittel unterlassen.

(Beifall bei der CDU)

Wir sind der Meinung, dass mit dem Baustopp bei den Radwegen, den Herr Gabriel so vermeintlich mutig verhängt hat, wieder Chancen des Mobilitätsverlangens, des Fitness- und Wellness-Bereiches vertan werden. Gerade jetzt, wo der Fremdenverkehr in Deutschland aus den unterschiedlichsten Gründen Steigerungsraten verzeichnet, sollte Niedersachsen dabei sein.

Sie vernachlässigen vor allem die aktive Arbeitsmarktpolitik. Mit unseren Anträgen zur Einrichtung von Pro-Arbeit-Centern, Jugendbüros und Koordinierungsstellen könnte man eine Vielzahl von Sozialhilfeempfängern, Langzeitarbeitslosen und arbeitslosen Menschen in unserem Land in Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt vermitteln. Mit der Aufstockung eines Kombilohnprogramms, wie wir sie vorgesehen haben, könnte man an Rheinland-Pfalz und andere Bundesländer anknüpfen, die damit sehr gute Erfahrungen gemacht haben, wenn auch die Modelle, die die Bundesregierung anbietet, viel zu bürokratisch sind. Wenn man 0 : 3 zurückliegt, muss man angreifen, stürmen, kämpfen, etwas aktiv tun. Dann kann man nicht einfach Däumchen drehen, eine ruhige Kugel schieben oder eine Politik der „ruhigen Hand“ machen, wie Sie das propagieren. Ich kann nur empfehlen, dass wir endlich etwas unternehmen, anstatt nur zuzuschauen.

(Beifall bei der CDU)

Es sind nicht nur die Investitionen und die aktive Arbeitsmarktpolitik, bei denen wir uns unterscheiden. Es ist auch das Bildungswesen in Niedersachsen, das Sie heruntergewirtschaftet haben.