Protokoll der Sitzung vom 12.12.2001

Das festgestellte Infrastrukturdefizit des Ostens muss schneller als geplant behoben werden. Neben Verkehr und kommunalen Diensten gibt es bei Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen den größten Nachholbedarf. Dies entspräche einer aktiven Strukturpolitik in Richtung Forschung und Technologie. Notwendig ist die Konzentration der Förderung auf das verarbeitende

Gewerbe, überregional ausgerichtete Dienstleistungen und Wachstumszentren.

Drittens. Weiter Investoren für Ostdeutschland gewinnen.

Angesichts der immer noch erheblichen Ertragsschwäche ostdeutscher Unternehmen ist ein selbsttragender Aufschwung aus eigener Kraft bisher nicht recht denkbar. Ostdeutschland braucht mehr Großunternehmen. Sie sind Motor für Zulieferer, für regionale Wertschöpfungsketten, für Export und für Innovation. BMW in Leipzig - das war ein richtiges Signal.

Viertens. Wissenschaft und Wachstumszentren ausbauen.

Die Strukturpolitik muss an Vorhandenem anknüpfen: an den Wachstumspolen in Berlin/Potsdam, Halle/Leipzig, Erfurt/Jena, Dresden/Chemnitz und an den Vorteilen ostdeutscher Hochschulen, die noch keine Massenuniversitäten sind, über etwas günstigere Betreuungsverhältnisse für Studenten verfügen, kürzere Studienzeiten und niedrigere Abbrecherquoten haben - noch.

Quantitative Nachteile in der Forschung müssen beseitigt werden. Sie sind immer noch auf eine dramatische Weise erheblich. Etwa 94 bis 95 % aller in Forschung und Entwicklung arbeitenden Deutschen arbeiten im Westen, d. h. nur 5 bis 6 % im Osten, und dies bei einem Bevölkerungsanteil von 18 bis 19 %. Das zeigt das Missverhältnis und den riesigen Nachholbedarf gerade in diesem Bereich. Man kann auch sagen: Ohne „kritische Masse“ keine hochwertige Forschung. Die Stärkung der ostdeutschen Wachstumsregionen heißt aber auch, Abschied zu nehmen von der Vision einer gleichmäßigen Entwicklung aller Teilregionen. Es wird schmerzlich sein, dies politisch durchzuhalten. Darin liegt aber die Chance, den Anschluss an mittlere Regionen Westdeutschlands zu finden.

Fünftens. Niedriglöhne und Produktivität schließen einander aus.

Ostdeutschland hat als Niedriglohngebiet keine Chance auf Angleichung, weil eine Wirtschaft, die auf moderne Technologien setzt, damit unvereinbar wäre. Im Übrigen: Ostwärts von unseren Grenzen gibt es immer Regionen und Länder mit niedrigeren Löhnen. Damit können wir nicht erfolgreich konkurrieren wollen. Die Abwanderung von Fachkräften würde zunehmen, eine Produktivitätsangleichung käme nicht zustande, und im Wettbe

werb mit den osteuropäischen Niedriglohnanbietern hätten ostdeutsche Unternehmen schlechtere Karten. Zu Hause in Ostdeutschland füge ich hinzu, dass die Ostdeutschen mit ihrem geschichtlich geprägtem und ja nicht unsympathischem Bedürfnis nach Gleichheit und Gerechtigkeit lernen müssen, auch größere Einkommensunterschiede hinzunehmen - um der eigenen Entwicklung willen. Das tut weh.

Sechstens. Den ökologischen Strukturwandel für den ländlichen Raum nutzen.

Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt besitzen schon einen großen Anteil ökologisch bewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche, weil hier Großbetriebe auf ökologischen Landbau umgestellt wurden. Es fehlt aber an Verarbeitungs- und Vertriebskapazitäten. Bioenergiegewinnung könnte wegen der großen Flächen hier wirtschaftlich werden.

Siebtens. Mit neuen Formen der Arbeitsmarktpolitik experimentieren.

Die Reform der Arbeitsförderung - Job-Aqtiv könnte für die besonderen Ostprobleme neue Spielräume bringen, z. B. Job-Rotationsmodelle zwischen Betrieben und Regionen.

Zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich noch jenen Aspekt ansprechen, der wohl das wichtigste Datum für die Entwicklung und die Zukunftschancen Ostdeutschlands darstellt, nämlich die Osterweiterung der Europäischen Union. Diese Osterweiterung wird Kulturräume wieder einander näher bringen, die voneinander abgeschottet waren. Der Osten Deutschlands rückt von der Grenze in das geografische Zentrum der erweiterten EU. Ökonomisch trifft das aber erst zu, wenn die wirtschaftliche Erholung in den mittelosteuropäische Staaten greift. Ostdeutschland wird vom wirtschaftlichen Wachstum dort profitieren können, wenn es seine Wirtschaftsbeziehungen mit den Beitrittsländern entwickelt. Konkret heißt das, entsprechende Entwicklungspotenziale auszubauen, spezifisches Osteuropa-Know-how in den neuen Bundesländern zu reaktivieren und Fachkräfte gezielt für diese Kooperation auszubilden.

Die Lohnkostenunterschiede werden kapitalintensive Produktionen im Westen, arbeitsintensive Produktionen im Osten Europas begünstigen. Vor dieser Arbeitsteilung brauchen wir aber keine Angst zu haben. Osteuropäische Unternehmen produzieren für Märkte, auf denen west- wie ost

deutsche Unternehmen schon jetzt nicht mehr als Anbieter auftreten. Das Problem der ostdeutschen Industrie besteht also nicht darin, dass sie plötzlich einer Billiglohnkonkurrenz ausgesetzt würde, sondern dass sie die Möglichkeiten der Arbeitsteilung mit den Beitrittsländern verpassen könnte.

Damit die wirtschaftliche Dynamik nicht über Ostdeutschland hinweg geht, braucht es ein neues Leitbild. Ich habe es „Europäische Verbindungsregion“ genannt. Wenn wir das nicht als Chance nutzen, dann wird Ostdeutschland bestenfalls eine europäische Transitregion für Waren, für Produkte, für Dienstleistungen, für Menschen. Man muss diese Chance nutzen wollen und alles darauf einstellen - das ist ein Prozess von Jahren -; sonst wird es keine Chance, sondern eine Gefährdung sein. Dabei geht es z. B. um transeuropäische Verkehrsprojekte, und zwar nicht nur auf der Ost-WestAchse, sondern auch von Nord nach Süd. Es geht um die Förderung von Produktionen und Dienstleistungen, die sich auf neue Austauschbeziehungen spezialisieren, es geht um die Schaffung von Zentren wissenschaftlicher Zusammenarbeit, z. B. durch den Hochschulausbau von Greifswald über Frankfurt/Oder nach Chemnitz. Die Viadrina in Frankfurt/Oder ist ein Vorgriff auf das, was sein muss.

Bildung und Ausbildung gehören ins strategische Zentrum einer Politik, die den Integrationsprozess als Chance für Ostdeutschland begreift. Das heißt: die Perspektiven junger Menschen an das europäische Zukunftsprojekt zu binden, Bildung und EUOsterweiterung miteinander zu verzahnen, die sprachliche und kulturelle Kompetenz zu fördern, die für eine grenzüberschreitende Kooperation notwendig wird.

Meine Damen und Herren, es ist Zeit, Weichen zu stellen. Wir haben die Wahl: Entweder der Osten fällt zurück, vergreist, erstarrt und wird strukturell zukunftsunfähig. Oder wir nutzen das Potenzial im Osten für einen Zukunftsentwurf, der den Menschen zwar keine blühenden Landschaften verspricht, aber Lebensperspektiven eröffnet.

Auch im elften Jahr der deutschen Einheit hat Ostdeutschland nicht die ökonomische Kraft, auf eigenen Beinen zu stehen. Wir brauchen weiterhin die Solidarität des Westens – nicht als Alimente, die den Status quo verstetigt, sondern als Hilfe zur Selbsthilfe, eine neue Transferpolitik, die Investitionen stärkt, Beschäftigung schafft und Ostdeutschland auf die EU-Osterweiterung vorberei

tet. Hier liegt die Chance - für die Ostdeutschen und für die Bundesrepublik im Zentrum Europas. Herzlichen Dank für’s Zuhören!

(Starker, lang anhaltender Beifall bei allen Fraktionen)

Herr Bundestagspräsident, wir danken Ihnen für Ihre Ausführungen. Sie haben gezeigt, dass wir länger, als wir 1990 geglaubt haben, miteinander Deutschland insgesamt, auch Ostdeutschland, aufzubauen haben. Bei der Frage, wie unbequem welche Wahrheit ist, wie die Perspektive wirklich aussieht und welche Energie wir selber auch im Westen weiterhin im Hinblick auf den Osten aufbringen müssen, ist es, glaube ich, wichtig zu wissen, dass es länger dauert. Deswegen danken wir Ihnen sehr, dass Sie so konkret in dem einen oder anderen Fall mit der Perspektive der Europäischen Union geendet haben. Wir glauben auch im Westen: Auch wir haben eine Chance für Europa als Ganzes. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und sehen uns um 14 Uhr wieder.

Unterbrechung: 12.45 Uhr.

Wiederbeginn: 14 Uhr.

Liebe pünktliche Kollegen und Kolleginnen, die Uhr sagt: Seit 20 Sekunden ist es soweit, dass wir unsere Nachmittagssitzung beginnen sollen.

Ich gebe zunächst bekannt: Nachdem die ursprünglich für heute Nachmittag vorgesehenen Tagesordnungspunkte 10, 11 und 12 bereits heute Vormittag beraten worden sind, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, die für Freitag eingeplanten Tagesordnungspunkte 27 und 28 heute zu beraten. Die Fraktionen sind sicherlich darauf eingestellt.

Die beiden nächsten Punkte unserer Tagesordnung rufe ich vereinbarungsgemäß zusammen auf:

Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung: a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2002

und 2003 (Haushaltsgesetz 2002/2003 - HG 2002/2003 -) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2620 - Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/2910 bis Drs. 14/2925 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2963 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2968 b) Haushalt 2002/2003 - besonnene Anpassung an neue ökonomische Rahmenbedingungen Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2950 - c) 37. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/2926

und

Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2002 (HBegleitG 2002) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drs. 14/2652 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 14/2930

a) Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltsgesetz 2002/2003 - b) Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2002 - c) allgemeinpolitische Debatte (über Regierungs- und Haushaltspolitik)

Die Gesetzentwürfe der Landesregierung und der Fraktion der SPD wurden in der 23. Sitzung am 17. September 2001 an den Ausschuss für Haushalt für Finanzen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Ausschuss empfiehlt zum Haushalt 2002/2003, den Gesetzentwurf für das Haushaltsgesetz in der Drucksache 2620 mit den in den Beschlussempfehlungen in den Drucksachen 2910 bis 2925 vorgeschlagenen Änderungen und den Gesetzentwurf für das Haushaltsbegleitgesetz in der Drucksache 2652 mit den in der Beschlussempfehlung in der Drucksache 2930 vorgeschlagenen Änderungen anzunehmen.

Zunächst wird der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen einen zusammenfassenden Bericht zum Haushalts- und zum Haushaltsbegleitgesetz geben. In diesem Zusammenhang mache ich darauf aufmerksam, dass die Berichte zu beiden Gesetzentwürfen bereits als Vorabdrucke verteilt wurden und Ihnen allen vorliegen.

Zu der abschließenden Beratung weise ich auf Folgendes hin: Für die allgemeine Beratung sind zwei Stunden und 40 Minuten als Beratungszeit vorgesehen. Den Fraktionen der SPD und der CDU stehen davon je 50 Minuten und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 30 Minuten zur Verfügung. Der Ältestenrat ist davon ausgegangen, dass die Landesregierung eine Redezeit von 30 Minuten nicht überschreitet.

Ich erteile jetzt dem Berichterstatter, dem Kollegen Wiesensee, das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Bevor ich auf einige wesentliche Änderungen zu sprechen komme, die das Zahlenwerk des von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsplanentwurfes für die Haushaltsjahre 2002 und 2003 betreffen, möchte ich zunächst auf den Haushaltsgesetzentwurf selbst eingehen.

Die Beschlussempfehlung, die im Haushaltsausschuss mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ergangen ist, sieht nur wenige Änderungen des Haushaltsgesetzes vor:

Abweichend von einem Votum des Landesrechnungshofs blieb § 3 unverändert. Der Rechnungshof hatte zu § 3 Abs. 1 vorgetragen, die durch die Kreditermächtigung für die NFG und die Wohnungsbauförderung durch das „Bankenmodell“ finanzierten Aufgaben seien als Ausgaben für Landesaufgaben im Landeshaushalt zu veranschlagen; Gleiches gelte für die Finanzierung des Landesanteils an den BAföG-Darlehen. Dieser Auffassung folgte der Haushaltsausschuss nicht. Ebenso wenig hielt der Haushaltsausschuss die vom Landesrechnungshof geforderte gesetzliche Ermächtigung für die Kreditaufnahme der niedersächsischen Landestreuhandstelle für das Wohnungswesen und eine Berücksichtigung der EXPO-Schulden bei der Höhe der Kreditermächtigung für erforderlich.

Anlass zu einer eingehenden Diskussion im Haushaltsausschuss gab § 4 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzentwurfes. Danach sollte für Bürgschaften und Garantien, die zugunsten der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft mbH übernommen werden, keine Einwilligung des Haushaltsausschusses er

forderlich sein. Die Vertreter der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten zunächst gefordert, diese Ziffer zu streichen, um nicht zugunsten der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft kontrollfreie Räume zu schaffen. Der Haushaltsausschuss einigte sich schließlich auf eine zusätzliche Klarstellung, die für ausreichend erachtet wurde, um eine hinreichende Kontrolle über die Vergabe von Bürgschaften und Garantien zu behalten: Die Einwilligung des Haushaltsausschusses bei Bürgschaften und Garantien zugunsten der Hannoverschen Beteiligungsgesellschaft soll danach nur insoweit entbehrlich sein, als die Bürgschaften und Garantien für Finanzierungen innerhalb des beschlossenen Wirtschaftsplans und für Refinanzierungen übernommen werden. Nur insoweit kann man sagen, dass der Haushaltsausschuss über diese Vorgänge bereits zuvor informiert worden ist.

Eine weitere klarstellende Änderung ist in § 8 Abs. 5, also der Vorschrift über das Personalkostenbudget, vorgenommen worden, und zwar in Satz 3. Diese Änderung soll die Flexibilität der Mittelbewirtschaftung innerhalb der die Schulen betreffenden Kapitel gewährleisten. Der Haushaltsausschuss folgte damit einer Anregung des Landesrechnungshofs, die vom Vertreter des Kultusministeriums unterstützt wurde. Dagegen folgte der Haushaltsausschuss dem zu § 8 Abs. 4 Satz 3 vorgetragenen Votum des Rechnungshofs nicht, die Verwendung der Reformdividende für Leistungsprämien zu streichen. Er entsprach damit der Auffassung des Vertreters der Landesregierung, der eine solche Verwendung für ausgesprochen sachgerecht hielt. Auch soweit sich der Landesrechnungshof aus Rechtsgründen gegen die Regelung des Trennungsgeldes in § 9 Abs. 4 und wegen eines befürchteten Missbrauchs gegen § 9 Abs. 5 gewandt hatte, konnte sich der Haushaltsausschuss diesen Bedenken nicht anschließen.

§ 16 Abs. 4 und 5 wurden auf Anregung der SPDFraktion gestrichen, nachdem das Haushaltsbegleitgesetz um entsprechende Regelungen ergänzt worden war. Es handelt sich dabei um die Vorschriften über die Förderung der Musikschulen und der Träger von niedersächsischen LaienmusikEnsembles. Mit dieser Verlagerung der Regelungen in das Haushaltsbegleitgesetz wurde zugleich einem Bedenken des Landesrechnungshofs Rechnung getragen, der geltend gemacht hatte, dass die Absätze 4 und 5 im Kontext des Haushaltsgesetzes gegen das so genannte Bepackungsverbot verstießen.

Mit der Änderung in Nr. 2 Abs. 8 Nr. 4 der Anlage 2 kam der Haushaltsausschuss schließlich einer Anregung des Landesrechnungshofs und des Finanzministeriums nach. Im Regierungsentwurf war eine jährlich zweimalige Unterrichtung des Landtags über die Denomination der Professorenstellen in den Hochschulkapiteln sowie über wesentliche strukturelle Änderungen in einzelnen Hochschulen vorgesehen. Der Vertreter des Finanzministeriums hatte dazu ausgeführt, dass die Veränderungen an den Hochschulen nicht so vielfältig seien, dass es zweier Berichte pro Jahr bedürfe. Nicht überzeugen konnte der Landesrechnungshof den Haushaltsausschuss dagegen davon, dass Nr. 2 Abs. 7 der Anlage 2 das Budgetrecht des Landtages unterlaufe.

Soweit die Beschlussempfehlung § 16 Abs. 2 und die Anlage 2 des Haushaltsgesetzes unter Nr. 2 Abs. 4, Nr. 3 Abs. 1 und Nr. 6 Abs. 1 ändert, handelt es sich ausschließlich um die Aktualisierung von Verweisungen.

Ich komme nun zu den Einzelplänen. Auf die im Haushaltsausschuss geführte haushaltspolitische Debatte möchte ich in meinem Bericht nicht weiter eingehen, weil sie im Wesentlichen der entspricht, die wir hier bei der Einbringung des Haushalts im Plenum geführt haben. Ansprechen möchte ich indes einige Hinweise, die der Präsident des Landesrechnungshofs einer guten Übung folgend zum Auftakt der parlamentarischen Beratung im Haushaltsausschuss vorgetragen hat.

Er wies darauf hin, dass der Landesrechnungshof in seinem diesjährigen Jahresbericht unter der Überschrift „Raus aus der Schuldenfalle“ die Problematik des Schuldenwachstums und der Zinsbelastungen ausführlich dargestellt habe. Dankbar sei der Landesrechnungshof, dass die Landesregierung schon im Haushaltsplanentwurf einige aktuelle Anregungen des Landesrechnungshofs aufgegriffen habe, so z. B. das Anreizmodell zur Beteiligung der Kommunen an den Unterhaltsvorschusskosten, die Angleichung der so genannten Investitionsfolgekosten nach dem Landespflegegesetz an das Niveau der anderen Bundesländer und die Rückführung des Hafenbudgets auf einen realistischen Ansatz. Der Landesrechnungshof sehe das als Ermunterung, weitere konkrete Vorschläge zu unterbreiten.