Protokoll der Sitzung vom 14.12.2001

- Eine erste Vereinbarung über die künftige Gestaltung der Bahnhöfe im sog. Teilnetz WeserEms haben wir vor wenigen Wochen unterzeichnet. Danach werden ab Februar nächsten Jahres 30 Stationen an den Strecken Delmenhorst – Hesepe, Esens – Sande und Wilhelmshaven – Oldenburg – Osnabrück modernisiert. Das Land stellt dafür 29 Millionen DM bereit.

- Im Rahmen unseres Nahverkehrsprogramms "Niedersachsen ist am Zug" stellen wir bis zum Jahre 2005 weitere 75 Millionen DM bereit. Dazu haben wir eine Prioritätenliste erarbeitet, um in einer ersten Stufe bis zu 40 weitere Stationen zeitgemäß und kundengerecht umzugestalten. Anders als bei der von der DB AG betriebenen Modernisierung von Großstadtbahnhöfen zielt unsere Prioritätenliste darauf ab, dass die Fläche zum Zuge kommt.

Damit komme ich zu Ihren Fragen:

Zu 1: Die Landesregierung begrüßt die Sauberkeitsoffensive der Bahn AG. Ich sehe aber keine Möglichkeit, dass sich das Land über die Stationsentgelte hinaus finanziell an den Reinigungskosten beteiligt. Wir investieren unsere Mittel vielmehr gezielt in die grundlegende und dauerhafte Renovierung und Modernisierung unserer Stationen.

Zu 2: Die DB AG hat zugesagt, alle Bahnhöfe und Haltepunkte in Niedersachsen in ihre Sauberkeitsoffensive einzubeziehen.

Zu 3: Die Deutsche Bahn AG hat weiter erklärt, dass die Sauberkeitsoffensive nicht nur kurzfristig, sondern auf Dauer angelegt sei und die verdichte

ten Reinigungsintervalle auch im nächsten Jahr beibehalten werden sollen. Ich begrüße dieses ausdrücklich.

Anlage 3

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 6 des Abg. Beckmann (CDU):

Umbau des Niedersachsenstadions gefährdet

Nach entsprechenden Berichten in den Medien ist der geplante Umbau des Niedersachsenstadions gefährdet, da sich die Landesregierung - entgegen jeder üblichen Praxis - entschlossen hat, die Pläne zunächst der EU-Kommission zur Prüfung vorzulegen. Falls die Kommission negativ entscheidet oder sich nicht an die vorgesehene Frist hält, kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf die Landeshauptstadt zu.

Ich frage daher die Landesregierung:

Zu 1: Stimmt sie zu, dass die möglicherweise fälligen Kredite in Höhe von fast 90 Mio. DM angesichts der schwierigen Finanzlage der Stadt Hannover eine unzumutbare Belastung für die Stadt darstellen?

Zu 2: Welche Pläne hat sie, Hannover in diesem Fall in anderer Form zu unterstützen?

Zu 3: Ist bei einer negativen Entscheidung der EU die Beteiligung der Landeshauptstadt an der Fußballweltmeisterschaft 2006 gefährdet?

Die Niedersächsische Landesregierung misst dem Breiten-, Leistungs- und Spitzensport in unserem Land eine große Bedeutung zu. Zur Gewährleistung dieses Sportangebotes ist das Vorhalten einer qualitativ hochwertigen Sportinfrastruktur notwendig. Deshalb ist es ein wesentliches Ziel der Sportpolitik dieser Landesregierung, durch Neubaumaßnahmen genauso wie durch Sanierungsprojekte im gesamten Land die Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

Die Erfolge dieser Politik sind messbar: Allein in diesem Jahr konnten aus dem 100 MillionenProgramm gemeinsam mit den Mitteln des Landessportbundes rd. 640 Sanierungsprojekte in den Vereinen und Kommunen unseres Landes auf den Weg gebracht werden.

Ein Projekt, das natürlich nicht nur im Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft 2006 herausragende Bedeutung hat, ist die Sanierung des Niedersachsenstadions in Hannover. Hannover als Austra

gungsort für WM-Begegnungen durchzusetzen hat für die Landesregierung höchste Priorität. Ein solches Stadion ist geeignet, einen Entwicklungsschub nicht nur für die Landeshauptstadt, sondern für die gesamte Region anzustoßen. Moderne Stadien sind nutzbare Knotenpunkte wirtschaftlicher Dienstleistungen, kommunaler Begegnungsmöglichkeiten und sportlicher Aktivierung.

Die Landesregierung hat deshalb die Ausbaupläne der Landeshauptstadt von Beginn an unterstützt und konstruktiv - etwa im Zuwendungsverfahren begleitet. Bereits in dem ersten Bauabschnitt, der die Sanierung der Westtribüne zum Inhalt hatte, sind 7 Millionen DM an Landeszuwendung geflossen. Eine weitere Landeszuwendung in Höhe von bis zu maximal 25 Millionen DM ist zugesagt und durch das 100 Millionen-Programm zur Sportstättensanierung finanziell abgesichert.

Aber die Landesregierung belässt es nicht nur bei dieser finanziellen Unterstützung. So setzt sie sich beispielsweise dafür ein, dass ein Zuwachs an Lotterieeinnahmen aus der sogenannten „OddsetWette“ in die Gestaltung eines sportlich-festlichen Begleitprogramms der Weltmeisterschaft fließen. Letztlich beteiligt sich die Landesregierung auch in einer vom Bundesinnenminister eingesetzten Projektgruppe Fußball-WM 2006.

Die Landesregierung wird deshalb auch alle weiteren notwendigen Schritte unternehmen, um die Weltmeisterschaft 2006 in der Landeshauptstadt Hannover, in der Region und im gesamten Land Niedersachsen zu einem Erfolg zu machen.

Festzuhalten ist aber auch, dass die Verwirklichung des Projekts unter bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfolgen hat. Von allen Beteiligten sind die so weit relevanten kommunalrechtlichen, kommunalhaushaltsrechtlichen und eben auch europarechtlichen Vorgaben zu beachten. Ich meine, dass dies niemand in Frage stellen kann und will, trotz aller Euphorie für dieses großartige Vorhaben.

Nach EU-Recht können die Förderung eines Investitionsvorhabens durch einen kommunalen bzw. einen staatlichen Zuschuss in erheblichem Umfang für ein privates Konsortium, die Übernahme einer Bürgschaft für Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau durch eine Gemeinde sowie laufende kommunale Betriebskostenzuschüsse Beihilfen im Sinne des Art. 87 EG darstellen. In derartigen Fällen ist die EU-Kommission zu beteiligen. Dieser

Verpflichtung ist die Landeshauptstadt Hannover nachgekommen. Insofern ist die Eingangsbemerkung der Kleinen Anfrage zu korrigieren, wonach die Landesregierung von einer bisherigen Praxis abgewichen sei und das Projekt der EU vorgelegt habe. Falsch ist im Übrigen, dass es eine andere Praxis in der Vergangenheit gegeben habe: Die Sportstättenförderung des Landes unterstützt Kommunen und Vereine bzw. Verbände, sodass die EU-Vorschriften in keiner Weise einschlägig sind.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Gegenstand der Prüfung durch die Kommunalaufsicht sind zum einen die Frage, ob eine vorgesehene Bürgschaftsübernahme durch die Stadt für einen Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau zugunsten einer Projektgesellschaft in Höhe von 20 Millionen Euro möglich ist und zum anderen die Frage, ob die Verpflichtung der Stadt zur Zahlung eines laufenden Betriebskostenzuschusses in Höhe von 850 000 Euro möglich ist. Diese Fragen sind auch Gegenstand des EU-rechtlichen Notifizierungsverfahrens.

Die Landesregierung wird alles daran setzen, den von der Landeshauptstadt eingeschlagenen Weg zu fördern. Sie geht aber davon aus, dass die Landeshauptstadt auch ihren Beitrag zur Realisierung des Projektes leistet. Deshalb stellt sich zurzeit nicht die Frage, ob die Landeshauptstadt selbst zusätzliche Kredite in Höhe von 90 Millionen DM zur Finanzierung der Sanierung des Stadions aufbringen muss.

Zu 2: Die Landesregierung wird auch weiterhin, wie in der Vergangenheit, die Landeshauptstadt bei den Planungen zum Umbau des Niedersachsenstadions engagiert unterstützen.

Zu 3: Wenn die EU-Kommission die geplante Form der Zusammenarbeit als mit EU-Recht nicht vereinbar ansehen sollte, werden andere Wege gefunden werden müssen, um den Umbau zu realisieren.

Anlage 4

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 7 der Abg. Frau Pawelski (CDU):

Finanzierung des Niedersachsenstadions

Nachdem in der vergangenen Woche der 120 Millionen DM teure Umbau des Niedersachsenstadions beschlossen wurde, an dem sich auch das Land und die Region beteiligen, hat die Landesregierung nun angekündigt, die Pläne zunächst der EU zur Prüfung vorzulegen.

Im Falle einer negativen Entscheidung oder bei Fristüberschreitung muss die Stadt Hannover Kredite in Höhe von fast 90 Millionen DM aufnehmen.

Ich frage daher die Landesregierung:

Zu 1: Warum hat sie sich dafür entschieden, die Pläne der EU vorzulegen, obwohl es sich dabei nach übereinstimmenden Angaben um einen bisher einmaligen Vorgang handelt?

Zu 2: Waren die anderen Vertragspartner, insbesondere die Landeshauptstadt Hannover (wenn ja, wer) , während des Entscheidungsprozesses in die Pläne der Landesregierung einbezogen bzw. darüber informiert?

Zu 3: Wie hoch bewertet sie das Risiko, dass die Europäische Union negativ entscheidet oder die Frist überschreitet?

Zunächst wird verwiesen auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 6 des Abgeordneten Beckmann (CDU).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Pawelski (CDU) namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Kommunen, genauso wie das Land selbst, haben das EU-Recht einzuhalten. Es ist Aufgabe des Landes, darauf hinzuwirken. Nachdem gerade in jüngster Zeit eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegenüber der Bundesrepublik Deutschland eingeleitet worden ist, weil auch niedersächsische Kommunen dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind, ist bereits die Behauptung, es handele sich hierbei um einen einmaligen Vorgang, abwegig.

Im Übrigen wird der Umbau des Niedersachsenstadions in einer besonderen Konstruktion von privater und öffentlicher Zusammenarbeit durchgeführt, so dass jede Unterstellung, das Land weiche zum Nachteil der Landeshauptstadt Hannover von einer bisherigen Praxis ab, vollkommen haltlos ist. Gleichzeitig muss aber darauf hingewiesen werden, dass in einem Parallelfall, dem Bau des neuen Stadions in München, die dortige Staatsregierung von der Unzulässigkeit einer unmittelbaren Förderung der beiden das Vorhaben tragenden Vereine ausgegangen ist.

Zu 2: Die Landeshauptstadt ist über die EU-rechtliche Problematik informiert worden. Es hat hierüber seit Oktober eine Reihe von Gesprächen auf verschiedenen Ebenen gegeben.

Zu 3: Es gibt für die vorliegende Problemstellung keinen Präzedenzfall, sodass der Ausgang des Verfahrens nicht vorhergesagt werden kann. Die Vorlage- und Prüfungsverpflichtung ist keinesfalls gleichzusetzen mit einer Unzulässigkeit des Vorhabens. Insofern ist es angesichts möglicher nachteiliger finanzieller Konsequenzen nur sachgerecht, vorab diese Frage durch die EU-Kommission klären zu lassen. Die Kommission ist im Übrigen die Fristenlage im Blick auf die innerstaatliche Bewerbungsfrist bekannt. Der zuständige EU-Kommissar Monti hat auf die Bitte des Ministerpräsidenten zugesagt, die Prüfung rasch vorzunehmen.

Anlage 5

Antwort

des Finanzministeriums auf die Frage 8 der Abg. Frau Jahns und Frau Zachow (CDU):

Schließung von Zweigstellen der Norddeutschen Landesbank im Bereich des Landkreises Helmstedt und der Stadt Wolfsburg