Sie alle mussten in den letzten Tagen Schwerstarbeit leisten. Wir haben es ihnen wahrlich nicht so ganz leicht gemacht.
Ihnen allen, meine Damen und Herren, wünsche ich zusammen mit Ihren Angehörigen frohe und besinnliche Weihnachtstage und uns gemeinsam ein gutes und friedvolles Jahr 2002, in dem wir uns im Tagungsabschnitt vom 23. bis 25. Januar wiedersehen werden.
Berechtigter Personenkreis für die Aufnahme von Kindern der Beschäftigten der MHH und der Kliniken der Universität Göttingen in den Betriebskindertagesstätten
Im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministers für Wissenschaft und Kultur werden folgende Betriebskindertagesstätten unterhalten:
Bei dem aufgeführten berechtigten Personenkreis, dessen Kinder in einer Betriebskindertagesstätte aufgenommen werden können, ist eine Sozialstaffelung erkennbar, die begrüßenswert ist. Nicht erkennbar ist, ob auch Ärzte zu diesem berechtigten Personenkreis gehören.
Zu 1: Besteht entsprechend dem Gleichheitsgrundsatz auch für Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, einen Platz für ihre Kinder in der Betriebskindertagesstätte zu erhalten?
Zu 2: Wie begründet sie die Bevorzugung des Pflegedienstes gegenüber anderen Bediensteten, die im Schichtdienst stehen oder aus anderen betriebsbedingten Gründen ihr Kind nicht in einer anderen Kindertagesstätte unterbringen können?
Zu 3: Welchen Stellenwert nimmt der Gesichtspunkt der Personalgewinnung und Sicherung der Betriebsabläufe innerhalb der Sozialstaffelung ein?
Nach dem Kindertagesstättengesetz i. d. F. vom 4. August 1999 hat grundsätzlich jedes Kind in Niedersachsen einen Rechtsanspruch auf Besuch eines Kindergartens. Diese Kinderstagesstätten werden insbesondere von den Kommunen betrieben. Daneben unterhalten die beiden medizinischen Hochschuleinrichtungen des Landes als freiwillige Leistungen auf Kosten des Landes Be
triebskindertagesstätten. Wie in den Kindergärten werden auch in den Betriebskindertagesstätten der beiden Hochschulen Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahren in Kinderkrippen, von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung in Kindergärten und von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Kinderhorten betreut. Dafür stehen an der Medizinischen Hochschule Hannover 160 Betreuungsplätze und im Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen 115 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Plätze werden zu 100 % in Anspruch genommen.
Um dem Pflegenotstand Ende der 70er-Jahre abzuhelfen, wurden diese beiden Betriebskindertagesstätten eingerichtet. Sie haben sich für die Gewinnung und Beschäftigung von Personal, insbesondere soweit die Bediensteten sich in familiären Notlagen befinden, außerordentlich bewährt.
Die vom Ministerium erlassene Ordnung für die Betriebskindertagesstätten enthält die erforderlichen Regelungen für die Aufnahme der Kinder in der Betriebskindertagesstätte.
Zu 2: Die in der Fragestellung aufgestellte Behauptung einer Bevorzugung des Pflegedienstes trifft in dieser Form nicht zu. Der Pflegedienst ist die größte Personalgruppe im Schichtdienst mit einem sehr hohen Frauenanteil. Diesen Mitarbeiterinnen muss die Möglichkeit gegeben werden, einen Platz in der Betriebskindertagesstätte in Anspruch zu nehmen, um überhaupt die Arbeit aufnehmen zu können. Dieses Vorgehen gebietet auch der Grundsatz der Frauenförderung. Jedoch ist die Platzvergabe auch für andere Berufsgruppen geöffnet. An der MHH sind z Z. neun Plätze und am Fachbereich Humanmedizin der Universität Göttingen 14 Plätze an Kinder von ärztlichen Bediensteten vergeben.
Zu 3: Es ist ein besonderes Anliegen aller klinischen Abteilungen, Fachkräfte zu gewinnen und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. Daher ist es sinnvoll, Beschäftigten nach der angestrebten Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub für das Kind einen Platz in der Betriebskindertagesstätte anbieten zu können. Der Einrichtung kommt damit eine große Bedeutung für die Personalgewinnung, die Sicherung der Betriebsabläufe
des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr auf die Frage 5 der Abg. Frau Jahns (CDU) :
Die Deutsche Bahn AG investiert in diesem Jahr 70 Mio. DM zusätzlich, um Bahnhöfe und Bahnstationen sauberer und sicherer zu machen.
Das Land Nordrhein-Westfalen, der Freistaat Bayern und der Freistaat Sachsen haben ihre Beteiligung an diesem Programm zugesagt. Unter anderem unterstützt der Freistaat Bayern die Sauberkeitsoffensive der Deutschen Bahn AG mit rund 10 Millionen DM. Die Bahnreinigungsgesellschaft (BRG) wird dieses Programm durchführen. Die Deutsche Bahn AG wird außerdem für die nächsten Jahre 100 Millionen DM jährlich für saubere Stationen ausgeben.
Zu 1: Wann wird oder wurde die Rahmenvereinbarung mit der Deutschen Bahn AG unterzeichnet, und mit welchem Betrag beteiligt sich das Land Niedersachsen daran?
Zu 2: Welche Bahnhöfe und Bahnstationen in Niedersachsen werden zu welchem Zeitpunkt in die Sauberkeitsoffensive mit einbezogen?
Zu 3: Wie gewährleisten die Deutsche Bahn AG und das Land Niedersachsen, dass Bahnhöfe bzw. Bahnstationen auch über die Sauberkeitsoffensive hinaus sauber bleiben?
Heinz Dürr, der frühere Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG, hat den Satz geprägt, dass Bahnhöfe die Visitenkarte der Eisenbahn werden sollen. Dem kann ich nur zustimmen. Leider sieht das Erscheinungsbild vieler Bahnhöfe, auch in Niedersachsen, anders aus. So weit sind wir uns in der Bewertung hier einig.
Die Frage ist doch, wer ist für die Sauberkeit der Bahnhöfe verantwortlich und wer dafür bezahlt. Dazu sage ich Ihnen:
- Im Gegenzug zahlen die Länder als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr für die Nutzung dieser Bahnhöfe Jahr für Jahr erhebliche Entgelte.
Deswegen ist es im wahrsten Sinne des Wortes höchste Eisenbahn, dass die Deutsche Bahn AG die Initiative ergreift und das Erscheinungsbild der Bahnhöfe verbessert.
Es kann nicht Aufgabe des Landes sein, zusätzliche Landesmittel bereit zu stellen, damit die Bahn ihre originären Aufgaben wahrnimmt.
Auch wir wollen aber, dass die Bahnhöfe im Lande attraktiver werden. Deswegen unterstützen wir mit erheblichen Mitteln die Modernisierung und bauliche Umgestaltung von Bahnhöfen und deren Umfeld:
- Eine erste Vereinbarung über die künftige Gestaltung der Bahnhöfe im sog. Teilnetz WeserEms haben wir vor wenigen Wochen unterzeichnet. Danach werden ab Februar nächsten Jahres 30 Stationen an den Strecken Delmenhorst – Hesepe, Esens – Sande und Wilhelmshaven – Oldenburg – Osnabrück modernisiert. Das Land stellt dafür 29 Millionen DM bereit.