Protokoll der Sitzung vom 14.12.2001

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die Gesamtkosten des Projektes „Qualitätsentwicklung in Netzwerken“ pro Jahr und über die gesamte Laufzeit für

das Schulbudget,

den Einsatz von 15 Vollzeitlehrkräften pro Jahr,

die Bindung von Arbeitskapazitäten in den Bezirksregierungen,

die Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen,

die Kosten für die Durchführung von Evaluationsverfahren und die Prozessberatung,

weitere Sach- und andere Kosten?

2. Aus welchen Haushaltstiteln sollen die Kosten des Projektes „Qualitätsentwicklung in Netzwerken“ jeweils beglichen werden?

3. Meint die Landesregierung nicht, dass angesichts der Tatsache, dass alle bildungs- und schulpolitischen aktuellen Herausforderungen hinreichend analysiert und bewertet sind und Erfahrungsberichte auch im Hinblick auf die avisierten Ziele des Projektes nicht nur aus niedersächsischen Schulen, sondern auch aus anderen Bundesländern vorliegen, die durch das Projekt gebundenen erheblichen Landesmittel zur Verbesserung der desolaten Unterrichtsversorgung besser eingesetzt wären als zum Bau „pädagogischer Luftschlösser“?

Schulen hatten und haben die Aufgabe, ihre Entwicklung so zu gestalten, dass Kinder eine Bildung erhalten, die ihnen Zukunftsperspektiven eröffnet. Eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität der Arbeits- und Lernkultur in den Schulen ist deshalb eine Schlüsselfrage.

Die raschen gesellschaftlichen Entwicklungen und die sich verändernden Anforderungen der Arbeitswelt erfordern eine fortlaufende Überprüfung dessen, was Schule und Unterricht leisten sollen und tatsächlich leisten. Vor allem brauchen wir eine neue Qualitätsverantwortung in den Schulen. Hierzu gehören auch veränderte Formen der Qualitätsentwicklung und –sicherung.

Es geht hierbei um konkrete Maßnahmen in den Schulen und um einen moderierten Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen. Voneinander und miteinander lernen ist das Motto. Gute und erprobte Konzepte sollen in den Netzwerken möglichst rasch verbreitet und effektiv umgesetzt werden.

Das neue Projekt verfolgt keine kurzschrittigen Maßnahmen, sondern will die Bereitschaft von Schulen für die Ergebnis- und Qualitätsverantwortung stärken. Der Blick richtet sich dabei auf eine möglichst ganzheitliche Wahrnehmung und Reflexion von Qualität in der Schule. Hierzu wird den Schulen ein Orientierungsrahmen mit sechs Qualitätsbereichen und 32 ausdifferenzierten Qualitätsmerkmalen zur Verfügung gestellt, an denen sie ihre Qualitätsentwicklung ausrichten und ihre Entwicklungserfolge messen können.

Qualitätsentwicklung von Schule ist ein sensibler Prozess, der eine systematische Unterstützung benötigt. Hierfür sind Dezernentinnen und Dezernenten in Niedersachsen bereits als Schulentwicklungsberater und -beraterinnen ausgebildet. Dar

über hinaus soll die Schulaufsicht in die Lage versetzt werden, die Qualität von Schule und Unterricht systematischer als bisher zu evaluieren. Dazu sollen in einem ersten Schritt Dezernentinnen und Dezernenten in Kooperation mit dem niederländischen Reichsinspektorat als „Evaluationssachverständige“ ausgebildet werden. Diese Evaluationsexperten sollen den einzelnen Schulen durch ganztägige Schulbesuche den Handlungsbedarf für eine Weiterentwicklung aufzeigen.

Betrachtet man dieses Vorhaben im Vergleich zu Entwicklungen im In- und Ausland, dann fällt auf, dass analoge neue Formen der Qualitätssicherung zum Beispiel in Kanada, Neuseeland und in Finnland – also in Ländern, die bei PISA sehr erfolgreich abschneiden - mit großem Erfolg praktiziert werden. Dort zeigen die Erfahrungen , dass - abgesehen von der anderen (nämlich integrativen) Schulstruktur in diesen Ländern – u. a. folgende Aspekte wichtig sind:

- eine professionelle Selbstreflexion für Lehrerinnen und Lehrer mit personengebundenen Fortbildungsprogrammen,

- verbindliche Schulprogrammarbeit und SelbstEvaluation sowie

- eine systematische Fremdevaluation.

Solche Maßnahmen, die die „Schule als Ganzes“, aber auch die Professionalisierung der Lehrkräfte umfassen, haben die Qualitätsentwicklung wesentlich unterstützt.

Mit den Qualitätsnetzwerken wird der Versuch unternommen, mit zunächst 64 Schulen – 16 pro Regierungsbezirk – und den beteiligten Systemebenen Qualitätsentwicklung und –sicherungsprozesse zu erproben. Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren (Beginn: Februar 2002). Mit Selbstevaluation von Unterrichtsprozessen, regelmäßiger Revision und Bilanzierung sowie einer systematischen Fremdevaluation soll herausgefunden werden, welche Wirkung solche Instrumente und Verfahren haben und inwieweit ein landesweiter Transfer möglich ist.

Niedersachsen geht damit – nach Auffassungen des Bildungsrates beim Ministerpräsidenten und des wissenschaftlichen Projektbegleiters Herrn Professor Dr. Rolff (Universität Dortmund) – einen völlig neuen Weg in Deutschland, weil erstmalig alle Systemebenen in die Qualitätsentwicklung einbezogen werden. Erst nach Ablauf der dreijährigen

Erprobungsphase wird über eine flächendeckende Implementierung entschieden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Einzelnen:

Zu 1 und 2: Für die neuen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Projekt „Qualitätsentwicklung in Netzwerken“ sieht der Entwurf des HPE 2002/2003 jeweils jährlich 300 000 EUR (Kapitel 07 07 TGr. 82) vor. Über die Fortführung des Projekts wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des nachfolgenden Haushaltsplans entschieden.

Gesamtkosten des Projekts in den Haushaltsjahren 2002 und 2003:

Kosten der Netzwerke ohne vorhandene Personalmittel 600 000 EUR

Personalkosten aus den jeweils vorhandenen Ansätzen 2.533.200 EUR

Kosten insgesamt 3.133.200 EUR

Zu 3: Hätten wir in Niedersachsen dieses Projekt in seinen unterschiedlichen, aber zusammenhängenden Facetten nicht bereits entwickelt, müssten wir es jetzt vor dem Hintergrund der Ergebnisse der PISA-Studie erfinden. Es leuchtet unmittelbar ein, dass solche Qualitätsnetzwerke wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung von Schulqualität in Niedersachsen geben werden. Die Landesregierung kann deshalb die Auffassung des Fragestellers nicht teilen und hält dieses Projekt für unabdingbar.

Anlage 12

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 15 des Abg. Schröder (GRÜNE):

Forderungen des Niedersächsischen Ministerpräsidenten nach lebenslanger Heimunterbringung für so genannte Kinderschänder

Auf die Frage, warum so genannte Kinderschänder überhaupt wieder freigelassen werden, erklärte Ministerpräsident Gabriel in der Bild-Zeitung vom 8. November 2001:

„Leider ist es vorgekommen, dass Täter nach zweifelhaften psychiatrischen Gutachten entlassen wurden, oder es viel zu geringe Strafen gegeben hat. Es muss klar sein: Täter, die nicht zu therapieren sind, müssen lebenslang in geschlossenen Heimen bleiben.“

Ich frage die Landesregierung:

1. In wie vielen Fällen haben niedersächsische Gerichte in den Jahren 1999 und 2000 Täter aufgrund von „zweifelhaften psychiatrischen Gutachten“ entlassen sowie „viel zu geringe Strafen“ wegen sexuellen Kindesmissbrauchs und vergleichbarer Straftaten ausgesprochen?

2. Welcher Täterkreis soll nach Ansicht der Landesregierung auch nach Vollzug der Strafhaft und eventuell anschließender Sicherungsverwahrung nicht freigelassen werden, sondern „lebenslang in geschlossenen Heimen bleiben“?

3. In welche „geschlossene Heime“ will die Niedersächsische Landesregierung auf welcher Rechtsgrundlage nicht therapierte Sexualstraftäter lebenslang einweisen?

Schwerste Sexualverbrechen an Kindern durch einschlägig vorbestrafte Täter haben den Umgang der Justiz mit den Tätern und ihren Opfern zu einem beherrschenden Thema der justizpolitischen Diskussion gemacht. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie man die Gesellschaft vor solchen Wiederholungstätern schützen kann. Als Folge dieser Debatte hat der Bundesgesetzgeber Strafandrohungen erhöht, die Regelungen zur Sicherungsverwahrung verschärft und die Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung aus Straf- und Maßregelvollzug enger gefasst.

Der Schutz der Bevölkerung vor Sexual- und Gewalttätern ist ein besonderes Anliegen der Niedersächsischen Landesregierung. Sexuell motivierte Gewalt gegen Kinder gehört zu den abscheulichsten Straftaten. Verbrechen aus jüngster Zeit haben deutlich gemacht, dass der Schutz der Allgemeinheit vor Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten durch konsequente Anwendung des geltenden Rechts sowie dessen Weiterentwicklung verbessert werden muss. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger muss den hohen Rang einnehmen, der ihm gebührt.

In Niedersachsen sind durch die Landesregierung in diesem Jahr daher bereits vielfältige Maßnahmen zum Schutz vor Sexualstraftätern eingeleitet worden:

• Für die Genehmigung von Vollzugslockerungen bei Sicherungsverwahrten sind nicht nur ein sondern zwei befürwortende externe Gutachten nötig, die zudem von Vertretern unterschiedlicher Fachdisziplinen erarbeitet sein müssen.

• Die DNA-Datei des Bundeskriminalamts hat sich als wirkungsvolles Instrument erwiesen, um Gewalttäter und insbesondere rückfällige Sexualtäter zu überführen. Personen, die allein wegen exhibitionistischer Handlungen strafrechtlich aufgefallen sind, werden dort allerdings bisher nicht registriert, weil man sie nicht als potenzielle Gewalttäter eingeschätzt hat. Neuere Erkenntnisse der Polizei lassen nun jedoch für einen kleinen Teil der Exhibitionisten Zweifel an dieser Einschätzung aufkommen. Justiz- und Innenministerium prüfen derzeit unter Auswertung neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse, ob hier Handlungsbedarf besteht. Falls ja, wird die Landesregierung die Einbeziehung von Exhibitionisten in die DNA-Datei auf den Weg bringen.

• Justiz- und Innenministerium arbeiten an einer Bundesratsinitiative mit dem Ziel, die Fahndungsmöglichkeiten nach flüchtigen Sexualstraftätern zu verbessern: Es muss künftig möglich sein, in solchen Fällen Telefongespräche abzuhören.

• Niedersachsen wird bis 2005 175 neue Sozialtherapieplätze im Strafvollzug schaffen. Zusammen mit den 112 bereits bestehenden Plätzen sind das - pro 1 000 Gefangene gerechnet zwei- bis dreimal mehr, als etwa in BadenWürttemberg oder Bayern geplant sind.

Eine Überprüfung verbleibender Schutzdefizite kann nur aufgrund einer fundierten Analyse der praktischen Erfahrungen vorgenommen werden. Das Justizministerium befragt dazu derzeit die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die Vollzugsanstalten in Niedersachsen mit dem Ziel, etwaigen Regelungsbedarf zu erkennen und geeignete Abhilfemaßnahmen zu prüfen. Zeitgleich werten Bund und Länder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe Umfragergebnisse aus Praxis und Forschung aus. Besonderes Augenmerk richtet sich dabei auf die Frage, inwieweit Schutzdefizite durch eine zielgenaue Anordnung von Sicherungsverwahrung ausgeglichen werden könnten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1: In Niedersachsen wurden im Jahr 1999 insgesamt 234, im Jahr 2000 insgesamt 190 Personen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mit und ohne Körperkontakt verurteilt (§ 176 StGB); wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern