Zu 1: In Niedersachsen wurden im Jahr 1999 insgesamt 234, im Jahr 2000 insgesamt 190 Personen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mit und ohne Körperkontakt verurteilt (§ 176 StGB); wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
Bei Sexualdelikten gegen Kinder wurden nach allgemeinem (Erwachsenen-) Strafrecht 1999 insgesamt 233 Verurteilungen ausgesprochen, davon 192 zu Freiheitsstrafe. In 128 Fällen wurde die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren wurde in vier Fällen angeordnet; in zehn Fällen wurden Täter in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht (§ 63 StGB),
Es wurden 214 Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ausgesprochen, davon 173 zu Freiheitsstrafe. In 116 Fällen wurde die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren wurde in sechs Fällen angeordnet; in neun Fällen wurden Täter in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht (§ 63 StGB),
Statistische Erkenntnisse darüber, in wie vielen Fällen in den Jahren 1999 und 2000 Straftäter aufgrund befürwortender Sachverständigengutachten aus dem Strafvollzug, der Sicherungsverwahrung oder der Unterbringung entlassen worden sind, liegen nicht vor. Die Strafvollzugsstatistik differenziert nicht danach, ob vor der Entlassung eine Begutachtung stattgefunden hat. Auch enthält sie keine Angaben, nach welchen Deliktstypen oder -arten Gefangene verurteilt worden sind.
Die Frage, in wie vielen Fällen „zweifelhafte Gutachten“ erstellt oder „zu geringe Strafen“ verhängt worden sind, ist von der Landesregierung nicht zu beantworten.
Zu 2 und 3: Zur Ahndung von Sexualstraftaten gegen Kinder sieht das Strafgesetzbuch neben - teils lebenslangen - Freiheitsstrafen (§§ 176, 176 a, 176 b StGB) auch die – grundsätzlich unbefristete – Sicherungsverwahrung vor (§ 66 StGB). Beide werden in Justizvollzugsanstalten vollzogen. Für therapiebedürftige Täter stehen auch Plätze in Sozialtherapeutischen Anstalten zur Verfügung.
Psychisch kranke Täter können nach § 63 StGB in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht werden. Diese Maßregel der Besserung und Sicherung ist grundsätzlich unbefristet und dauert so lange an, wie die Gefährlichkeit des Täters besteht.
Inwieweit diese Regelungen ergänzungsbedürftig sind, wird sich bei der Auswertung der derzeit laufenden Praxisumfragen zeigen.
Justizstaatssekretär Dr. Litten hat in einer Presseerklärung vom 15. November 2001 ein umfangreiches Aktionsprogramm für die Justizbehörden in Hannover angekündigt, mit dem die Übersichtlichkeit, Erreichbarkeit und das Erscheinungsbild der Justiz durch verschiedene Maßnahmen verbessert werden sollen. So ist u. a. vorgesehen, ein einheitliches Wegeleitsystem einzurichten, einzelne Gerichte mit neuen Beleuchtungsanlagen, behindertengerechter Möblierung und einer neuen Telefonanlage auszustatten sowie ein Telefontraining für das Personal durchzuführen.
1. In welcher Höhe werden seitens des Justizministeriums Finanzmittel für das Aktionsprogramm Hannover zur Verfügung gestellt?
2. Ist seitens des Justizministeriums vorgesehen, vergleichbare Aktionsprogramme auch für andere Justizstandorte in Niedersachsen durchzuführen?
3. Wie beurteilt die Landesregierung den Zustand, die Ausstattung, das Erscheinungsbild und die Bürgerfreundlichkeit der Justizbehörden in Niedersachsen?
Das Ansehen der Justiz wird auch durch ihr Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit bestimmt. Um dessen Verbesserung sind die Justizangehörigen seit einigen Jahren sehr bemüht. Bereits 1996 hat das Justizministerium einen Leitfaden für die funktionsgerechte Ausstattung der Justizgebäude, den Umgang der Justiz mit den Rechtsuchenden, die Kooperation der Rechtspflegeorgane untereinander und die Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Dieser Broschüre lagen Empfehlungen einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Gerichtspräsidenten, Staatsanwälten, Rechtspflegern und Rechtsanwälten, zugrunde. Vieles hat sich seitdem geändert. Gleichwohl besteht weiterhin Handlungsbedarf.
So gerät beispielsweise der Weg zu den Justizbehörden vielfach noch immer zum Problem; weder die Straßenbeschilderung noch die Pläne oder An
sagen der öffentlichen Verkehrsmittel weisen auf die Gebäude hin. In den Behörden fehlen häufig leicht verständliche Wegeleitsysteme oder Servicepoints, die es der Bürgerin oder dem Bürger erleichtern, sich auch in größeren oder unübersichtlichen Gebäuden schnell und sicher zurecht zu finden.
Am Beispiel der Justizbehörden in der Landeshauptstadt Hannover sollte ein weiterer Impuls gegeben werden, die Servicefunktionen für die Bürgerinnen und Bürger zu steigern. Denn die Landeshauptstadt Hannover ist eine Visitenkarte Niedersachsens, mit ihren großen Behörden auch für die Justiz. Gerade hier besteht ein besonderer Nachholbedarf.
Zu 1: Für die Verbesserung des Erscheinungsbildes der niedersächsischen Justiz bei den Justizbehörden in Hannover wurden insgesamt 417 300 DM zur Verfügung gestellt.
Davon entfällt der größte Betrag von 315 000 DM auf ein einheitliches Wegeleitsystem für Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft und die Justizvollzugsanstalt.
Im Übrigen soll bei der Telefonanlage der Justizbehörden am Raschplatz - das sind das Amtsgericht, das Landgericht und die Staatsanwaltschaft eine Warteschleife eingerichtet werden. Beim Sozialgericht und dem Finanzgericht ist vorgesehen, Beschäftigten mit häufigem Telefonkontakt nach außen ein Telefontraining anzubieten. Bei der Staatsanwaltschaft und dem Verwaltungsgericht wird die Beleuchtung deutlich verbessert. Außerdem sind im Amtsgericht Hannover ein Mediationsraum und im Sozialgericht Hannover ein Sitzungssaal behindertengerecht ausgestattet worden. Diese hilfreiche Verbesserung wird den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern noch im Laufe des Monats Dezember 2001 zur Verfügung stehen.
Kulturelle und sonstige Veranstaltungen, die den Bürgerinnen und Bürgern die Justiz näher bringen können, werden verstärkt gefördert.
Zu 2: Die Verbesserung des Erscheinungsbildes der Justiz ist keine vorübergehende oder auf einen Standort beschränkte Aufgabe, sondern ein Anliegen, dem grundsätzlich dauerhaft und landesweit Beachtung geschenkt wird. Viele Behörden haben aus der flexiblen Haushaltsführung Mittel für Verbesserungsmaßnahmen aufwenden können und werden dies auch weiterhin tun.
Ein Programm für andere Justizstandorte von gleichem Umfang wie das diesjährige in Hannover kann derzeit schon wegen der Kosten nicht vorgesehen werden. Ich hoffe und unterstütze aber, dass weitere Impulse von der hier durchgeführten Aktion auch auf das übrige Land ausgehen.
Immerhin ist über den Bereich der Landeshauptstadt hinaus vorgesehen, einheitliche Anfahrtsskizzen für alle niedersächsischen Justizbehörden zu beschaffen, die insbesondere über Internet abgerufen werden können.
Zu 3: Eine einheitliche Beurteilung der niedersächsischen Justizbehörden ist aufgrund ihrer großen Zahl kaum möglich. Es ist aber festzustellen, dass u. a. im Rahmen von P 53 die Ausstattung der Behörden mit neuem Mobiliar sowie mit Informations- und Kommunikationstechnik gerade in den letzten Jahren sehr verbessert werden konnte.
Auch die Bürgerfreundlichkeit und die Wandlung hin zum modernen Dienstleistungsunternehmen ist in den letzten Jahren immer weiter vorangeschritten.
des Innenministeriums auf die Frage 17 der Abg. Frau Trost, Frau Vockert und Wulff (Osnabrück) (CDU) :
In der Neue Osnabrücker Zeitung vom 30. Oktober 2001 ist nachzulesen, dass die Stadt Osnabrück ein modernes FußballLeistungszentrum in Hellern bauen will. Laut Oberbürgermeister Hans-Jürgen Fip „ist sicher, dass dieses Projekt keine Kosten für die Stadt verursacht“. „Diese Perspektive eröffnet ein Sonderprogramm in Verbindung
mit den öffentlichen Investitionen für die Fußballweltmeisterschaft 2006 des Landes, aus dem Kommunen bedient werden - allerdings zweckgebunden für Neubauten im Bereich Sport. Ministerpräsident Sigmar Gabriel ist von Fip über das Projekt informiert worden und hat seine Unterstützung signalisiert“ (Neue Osnabrücker Zeitung, 30.10.2001).
1. Trifft es zu, dass Mitglieder der Landesregierung politische Grundsatzzusagen über eine maßgebliche Förderung - möglicherweise sogar eine Vollfinanzierung - der Errichtung eines Sportleistungszentrums Fußball der Stadt Osnabrück gegenüber Vertretern der Stadt Osnabrück gegeben haben?
2. Liegen bereits Anträge seitens der Stadt Osnabrück bei der Landesregierung für die Errichtung, Modernisierung bzw. Sanierung - möglicherweise auch als Kooperationsprojekte - vor?
3. Welche Mittel wird sie der Stadt Osnabrück für welche Projekte aus dem so genannten 100-Millionen-Sportstättensanierungsprogramm und/oder aus anderen Haushaltstiteln für die Errichtung eines Sportleistungszentrums Fußball und/oder für andere Sportprojekte zur Verfügung stellen?
Das Land Niedersachsen fördert die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten bis zum Jahr 2006 mit 100 Millionen DM. Für Sportstätten von überregionaler Bedeutung und erheblichem Landesinteresse stehen davon 18 Millionen DM zur Verfügung, wovon nach Einwohnerproporz 30 % für den Regierungsbezirk Weser-Ems bestimmt sind. Dies sind 5,40 Millionen DM.
Nach derzeitigem Planungstand sollen dort als überregionale Sportstätten zwei Projekte in Oldenburg und ein Projekt in Lastrup gefördert werden.
Zusätzliche Förderungsmaßnahmen sind möglich, wenn andere Bezirksregierungen die ihnen zustehenden Mittel nicht in vollem Umfang abgerufen.