Protokoll der Sitzung vom 14.12.2001

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. In welcher Höhe drohen den Kommunen finanzielle Schäden?

2. In welcher Höhe rechnet die Landesregierung mit Einnahmeausfällen für das Land?

3. Was gedenkt das Land zu tun, um diese Schäden von den Kommunen und vom Land abzuwenden?

Auf der Festveranstaltung der Niedersächsischen Steuerberaterkammer am 27. November 2001 in Hannover hat der Staatssekretär des Niedersächsischen Finanzministeriums Dr. Lemme im Namen der Landesregierung das Grußwort gesprochen.

Bei der Mehrzahl der Anwesenden handelte es sich um Vertreter der steuerberatenden Berufe. Gerade von dieser Berufsgruppe wird die immer schnelllebigere Steuergesetzgebung besonders heftig kritisiert. Herr Dr. Lemme hat seinen Vortrag daher zum Anlass genommen, auch diesem Personenkreis einmal die im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren bestehenden Probleme auf

zuzeigen und so bei den Rechtsanwendern um Verständnis für die immer schnelllebigere Steuergesetzgebung zu werben.

Mit seinem Vortrag hat Herr Dr. Lemme die generellen Probleme eines jeden Steuergesetzgebungsverfahrens anhand einiger aktueller Gesetzgebungsverfahren beleuchtet. In Zeiten knapper Haushaltsmittel sind alle Gebietskörperschaften in ähnlicher Weise betroffen und bestrebt, die Auswirkungen auf den eigenen Etat möglichst günstig zu gestalten. Dies gilt ohne Einschränkung für den Bund und die Bundesländer, aber auch für die Gemeinden. Darüber hinaus werden mit der Steuergesetzgebung weitergehende Ziele, beispielsweise das der Wirtschaftsförderung, verfolgt. Die Interessen der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten können erheblich divergieren und richten sich nicht zwangsläufig nach den Parteigrenzen.

Als besonderes Beispiel für divergierende Länderinteressen wurde das komplexe Zustandekommen der Vereinbarungen zum Länderfinanzausgleich dargestellt. Des weiteren wurde der Versuch einer Änderung des FeuerschStG (Erhöhung des Steuer- satzes um 1%) aufgrund einer Initiative des Landes Schleswig-Holstein angeführt. Schleswig–Holstein hatte im Oktober 2001 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des FeuerschStG in den Bundesrat eingebracht. Der Gesetzentwurf hat in den beteiligten Ausschüssen des Bundesrates jedoch keine Mehrheit finden können.

Divergierende Bund–Länderinteressen waren im Rahmen der Änderung des Bewertungsgesetzes erkennbar. Nach § 138 Abs. 4 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997 galten die im Rahmen der Bedarfsbewertung maßgebenden Wertverhältnisse vom 1. Januar 1996 für Feststellungen von Grundbesitzwerten bis zum 31. Dezember 2001. Ohne eine gesetzliche Anschlussregelung hätte wegen dieser „Verfallsklausel“ Erbschaftsteuer für Erwerbsfälle nach dem 31. Dezember 2001, soweit Grundbesitz betroffen ist, nicht mehr erhoben werden können bzw. wäre die Erhebung der Erbschaftsteuer insgesamt verfassungsrechtlich zumindest bedenklich gewesen. Die bedarfswertabhängige Erhebung der Grunderwerbsteuer wäre dann ebenfalls nicht mehr möglich gewesen.

Der Bundesminister der Finanzen hatte es abgelehnt, eine bundesgesetzliche Neuregelung des Bewertungsgesetzes einzuleiten, die sichergestellt hätte, dass ab dem 1. Januar 2002 weiterhin Grundbesitzwerte festgestellt werden können. Daher hat

der Bundesrat am 1. Juni 2001 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BewG beschlossen, der inhaltlich eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2001 befristeten Anwendung der Wertverhältnisse auf den 1. Januar 1996 um weitere fünf Jahre vorsah.

Diese Darstellungen sollten die schwierige Gemengelage beim Zustandkommen von Gesetzen beleuchten, waren jedoch nicht als Kritik an einem länderunfreundlichen Verhalten des Bundes - das im übrigen gar nicht gegeben ist – zu verstehen. Die von Herr Dr. Lemme angeführten Beispiele sind insoweit aus dem Zusammenhang gerissen und offensichtlich missverstanden worden.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Da das Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes mittlerweile verabschiedet ist, wird es nicht zu Steuerausfällen bei der Erbschaft- und der bedarfswertabhängigen Grunderwerbsteuer kommen.

Zu 2: Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 3: Siehe Antwort zu Frage 1.

Anlage 20

Antwort

des Umweltministeriums auf die Frage 23 des Abg. Wenzel (GRÜNE):

Forschungsförderung des Landes: Wird das umweltfreundlichste, sparsamste und effizienteste Auto der Welt künftig in Niedersachsen gebaut?

Als neuen Mikroprozessor der Elektrotechnik haben Experten die Brennstoffzelle bezeichnet. Diese Metapher beschreibt das Potenzial einer Technologie, welche die Brücke vom fossilen zum solaren Zeitalter bauen kann.

Die Bundesregierung hat für Forschung und Entwicklung im gesamten Bereich der Brennstoffzellentechnologie, Wasserstofftechnologie, Speicher- und Reformertechnik in der mobilen und stationären Anwendung ein zusätzliches Förderprogramm aufgelegt. Aus den Mitteln für die UMTS-Lizenzen werden über drei Jahre hinweg 120 Mio. DM bereitgestellt.

Für Niedersachsen hat diese Technik eine besondere Bedeutung, weil die niedersächsische Wirtschaft in hohem Maße von der Fahrzeugbranche abhängig ist. Vor diesem Hintergrund muss sichergestellt werden, dass das umweltfreundlichste, sparsamste und effizienteste

Auto der Welt künftig in Niedersachsen hergestellt wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Für welche niedersächsischen Projekte aus dem Bereich Brennstoffzellentechnologie und Wasserstofftechnologie hat sie sich eingesetzt?

2. Welche Projekte in Niedersachsen können aus dem 120 Mio. DM-UMTS-Topf der Bundesregierung gefördert werden?

3. In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt werden diese UMTS-Fördermittel bereitgestellt?

Die Fragen werden namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harms und Wenzel „Zukunftstechnologie Brennstoffzelle II“ (Land- tagsplenum am 15. Dezember 2000) ausgeführt, wurden vonseiten des Landes niedersächsische Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen auf das Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes aufmerksam gemacht und zur Antragstellung aufgefordert. Die Niedersächsische Landesregierung hat sich für alle Anträge aus dem Land eingesetzt.

Dieser Einsatz der Landesregierung schlägt sich in der Verteilung der Mittel aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm deutlich nieder: Der Anteil des Landes an den für Brennstoffzellen, alternative Antriebe und Treibstoffe sowie Geothermie bewilligten Mittel beträgt 17 %. Damit steht Niedersachsen an zweiter Stelle der Bundesländer.

Zu 2: Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie werden vier Projekte aus Niedersachsen gefördert. Es handelt sich um die Projekte „Anforderungen an das Handwerk durch die Innovation Brennstoffzelle“ unter der Federführung des Heinz-Piest-Instituts an der Universität Hannover, „Feldtest von PEM-Brennstoffzellenheizgeräten“ der EWE AG, Oldenburg, „Aufbau eines Brennstoffzellen-Hybrid-Fahrzeugs auf der Basis von Audi A2 mit FlüssigwasserstoffBetankung“ der VW AG und „Betrieb einer 250kW-Hochtemperaturbrennstoffzelle“ der Stadtwerke Hannover.

Zu 3: Die genannten Projekte werden mit insgesamt 15,116 Millionen DM bezuschusst und haben eine Laufzeit von Ende 2001 bis Mitte oder Ende 2003.

Anlage 21

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 24 des Abg. Dr. Winn (CDU):

Landesregierung gefährdet Umbau des Niedersachsenstadions

Zur großen Freude hannoverscher Sportfans haben die Stadt Hannover, die Landesregierung und die Region in der vergangenen Woche den Umbau des Niedersachsenstadions beschlossen. Dadurch steht einer Beteiligung Hannovers an der WM 2006 nichts mehr im Wege. Nun hat sich die Landesregierung entschlossen, die Pläne zunächst in Brüssel zur Prüfung vorzulegen - eine bis dato völlig unübliche Praxis.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Teilt sie die Auffassung, dass der Umbau des Niedersachsenstadions nicht allein der Landeshauptstadt zugute käme, sondern einen Imagegewinn für Niedersachsen insgesamt darstellt?

2. Wie bewertet sie die Befürchtungen anderer Kommunen, nun ihre Bauvorhaben ebenfalls vorlegen zu müssen und dadurch unzumutbare Verzögerungen zu erleiden?

3. Besitzt sie Kenntnisse darüber, ob die beiden anderen Vertragspartner für einen Umbau votiert hätten, wenn ihnen diese Pläne im Vorfeld bekannt gewesen wären?

Zunächst verweise ich auf die Beantwortungen der Kleinen Anfragen Nr. 6 und 7 und beantworte die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Ja.

Zu 2: Das EU-Recht regelt eindeutig, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Beihilfen der EU-Kommission vorgelegt werden müssen. Das Land ist, wie auch alle anderen öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften, gehalten, europarechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Die Beachtung der Vorschriften des EG-Vertrages über staatliche Beihilfen liegt dabei im besonderen deutschen Interesse, um gemeinsam binnenmarktgleiche und faire Wettbewerbsbedingungen zu haben. In jüngster Zeit hat es bereits Vertragsverletzungsverfahren durch die EU gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gegeben, die zu ganz erheblichen finanziellen Strafen geführt haben. Gleichzeitig ist der in der Fragestellung hervorgerufene Eindruck abwegig, dass nun seitens der

Kommunen jedes Bauvorhaben vorgelegt werden muss. Liegen allerdings die Voraussetzungen des EU-Rechts vor, muss die betroffene Kommune dies entsprechend frühzeitig einplanen.

Zu 3: Die Landesregierung geht davon aus, dass alle, die den Umbau des Niedersachsenstadions realisieren wollen, sich rechtskonform verhalten und deshalb auch in Kenntnis der EU-Rechtslage für den Umbau votiert hätten.

Anlage 22

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 25 der Abg. Frau Jahns (CDU):