Protokoll der Sitzung vom 14.12.2001

des Kultusministeriums auf die Frage 25 der Abg. Frau Jahns (CDU):

Verkehrserziehung an weiterführenden und berufsbildenden Schulen

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hat die Initiative des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Kurt Bodewig, begrüßt, die Verkehrserziehung an weiterführenden Schulen, besonders an berufsbildenden Schulen, zu verstärken. Er hat in diesem Zusammenhang die Bitte an die Kultusminister der Länder gerichtet, noch mehr für die Sicherheit junger Verkehrsteilnehmer zu tun. Die Verkehrssicherheitsaktion „Jugend will sicher leben“ wird vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat, den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaft sowie dem Bundesverband der Unfallkassen durchgeführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie und in welcher Weise beteiligt sich das Land Niedersachsen an der o. a. Aktion, und welches Konzept wurde für Niedersachsen erarbeitet?

2. Wie hoch sind die Mittel, mit denen das Land Niedersachsen die Aktion unterstützt?

3. Wie viele Schulen in Niedersachsen - im weiterführenden und berufsbildenden Bereich - werden sich an dieser Aktion „Jugend will sicher leben“ beteiligen?

In Niedersachsen wird die Verkehrssicherheitsarbeit künftig in einen größeren Sachzusammenhang eingebunden, da alle mit dem Phänomen „Verkehr“ zusammenhängenden Fragen nicht mehr allein unter dem Dach einer traditionell ausgerichteten „Verkehrserziehung“ zu vereinigen sind. Schule hat in diesem Zusammenhang nach der Empfehlung der Kultusministerkonferenz aus dem Jahre 1994 einen umfassenderen Bildungsauftrag zu erfüllen.

Zur Verbesserung der Verkehrserziehung wird daher in Niedersachsen gegenwärtig an einem Curriculum-Modell gearbeitet, das dem Leitbild der Agenda 21 „Mobilität als menschliches Bedürfnis und zentrale Herausforderung einer Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ folgt. Die vom Kultusministerium beauftragte Kommission mit Lehrkräften aus allen Schulformen wird dieses Curriculum-Modell, aus dem bereits fertiggestellte Bausteine in ausgewählten Schulen erprobt werden, in Kürze vorlegen. Der aktuelle Stand der Arbeit ist im Internet unter der Adresse

www.curriculum-mobilitaet.de dokumentiert.

Durch Beschluss der Landesregierung vom 14. November 2000 wurden das Curriculum „Mobilität“ und der dazugehörige Baustein „Kooperation Schule/Fahrschule“ in den „Klimaschutzaktionsplan Niedersachsen“ aufgenommen.

Ziel der Curriculumarbeit ist es, Inhalte der „Mobilität“ in die Rahmenrichtlinien ausgewählter Fächer zu integrieren. Schülerinnen und Schüler vom Primarbereich bis zum Sekundarbereich II einschließlich der berufsbildenden Schulen werden mit Hilfe eines Konzepts von Bausteinen lernen können, welche Vernetzungen und Abhängigkeiten zwischen den Themenbereichen „Mobilität und Sicherheit“, „Mobilitätssysteme“, „Mobilität und Gesellschaft“, „Mobilität und Umwelt“ sowie „Mobilität und Medien“ bestehen.

Die vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat mit Unterstützung der Landesverbände der gewerblichen Berufsgenossenschaften und des Bundesverbandes der Unfallkassen durchgeführte Aktion „Jugend will sicher leben“ 2001 vermag die vorstehend dargestellten Bemühungen zu unterstützen und zu ergänzen.

Auf Anregung des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Kurt Bodewig, wurde zwischenzeitlich eine länderübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrserziehung in weiterführenden und berufsbildenden Schulen befassen soll. Niedersachsen hat in diese Arbeitsgruppe, die unter Leitung der Bundesanstalt für Straßenwesen am 23. Oktober 2001 erstmalig getagt hat, den im Niedersächsischen Kultusministerium für Verkehrserziehung zuständigen Referenten entsandt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Niedersächsische Kultusministerium war mit Schreiben des Deutschen Verkehrsicherheitsrates vom 30. Januar 2001 gebeten worden, die Durchführung der Verkehrsicherheitsaktion „Jugend will sicher leben“ an den berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zu unterstützen. Nach Vorstellung der Materialien durch einen Vertreter des Landesverbandes Nordwestdeutschland der gewerblichen Berufgenossenschaften im Niedersächsischen Kultusministerium wurden den Veranstaltern die Anschriften der berufsbildenden Schulen sowie ein die Aktion unterstützendes Begleitschreiben zur Verfügung gestellt. Alle berufsbildenden Schulen in Niedersachsen erhielten in der Folge Einladungen zur Teilnahme an Informationsveranstaltungen, in deren Rahmen die Ziele und Inhalte der Aktion, der damit verbundene Wettbewerb sowie das zugehörige Medienpaket interessierten Schulleiterinnen, Schulleitern und Verkehrsobleuten vorgestellt wurden.

Die Entwicklung eines speziellen Konzeptes für Niedersachsen zu der Aktion erübrigte sich, da das bundesweite Aktionskonzept auch hier Anwendung findet. Hinsichtlich weiterer Maßnahmen des Landes zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Problembereich „Junge Fahrerinnen und Fahrer“ wird auf die vorangestellten Ausführungen verwiesen.

Zu 2: Das Land Niedersachsen unterstützt die Aktion lediglich ideell. Eine finanzielle Beteiligung seitens der teilnehmenden Länder ist nicht vorgesehen und war von den Trägern der Aktion auch nicht erbeten worden.

Zu 3: Die Aktion „Jugend will sicher leben“ richtet sich ausschließlich an berufsbildende Schulen. An zwei nachmittäglich durchgeführten Informationsveranstaltungen am 17. September 2001 in Hannover und am 18. September 2001 in Bad Zwischenahn nahmen Vertreterinnen und Vertreter aus 33 (Hannover) bzw. 35 (Bad Zwischenahn) Schulen teil. Welche dieser Schulen sich an der Durchführung der Aktion mit wie vielen Schülerinnen und Schülern im kommenden Jahr beteiligen werden, ist laut Angabe der Veranstalter zurzeit nicht bekannt.

Anlage 23

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf die Frage 26 des Abg. Klein (GRÜNE) :

Auch in Niedersachsen Lebensmittelproben im Majonäseglas?

Nach jüngsten Pressemeldungen haben Prüfungen durch Sachverständige der EU-Kommission im Bereich der deutschen Lebensmittelüberwachung zum Teil schwer wiegende Mängel aufgedeckt. Danach erfülle Deutschland wesentliche Rechtsvorschriften nicht. In einem Spiegel-Beitrag (48/2001, S. 74 und 75) ist in diesem Zusammenhang auch Niedersachsen angesprochen. So ist die Rede von vorschriftswidrig in Majonäsegläsern transportierten amtlichen Proben. Auch viel zu lange Untersuchungszeiten, die den beabsichtigten Verbraucherschutz ad absurdum führen, werden kritisiert. Beklagt wird allgemein eine mangelnde Kooperationsbereitschaft der Länder mit dem Bund bei der Umsetzung der Lebensmittelkontrollen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele und welche Mängel im Einzelnen haben die EU-Prüfer in Niedersachsen festgestellt, und welche Einrichtungen waren betroffen?

2. Was hat die Landesregierung getan, um diese Mängel zu beseitigen?

3. Mit welchem Konzept stellt Niedersachsen die Kontrolle der Kontrolleure und die Unabhängigkeit der Kontrollbehörden von den Fleischerzeugern und -verarbeitern sicher?

Nach den Darstellungen in dem zitierten SpiegelArtikel ist davon auszugehen, dass der Redaktion lediglich der Berichtsentwurf der EU-Kommission zu dem Inspektionsbesuch vom Mai 2001 vorgelegen hat, nicht jedoch die Gegenäußerung der Bundesregierung und die Stellungnahmen der betroffenen Länder Bayern, Niedersachsen und Thüringen zu diesem Entwurf. Ansonsten wäre bereits im Vorfeld erkennbar gewesen, dass die Mehrzahl der Niedersachsen betreffenden EU-Mängelansprachen relativiert werden konnte bzw. sich als substanzlos erwiesen hatte. Auf berechtigte Mängelrügen ist seitens der Bundesregierung und der Länder sachgerecht reagiert worden.

In dem sehr umfangreichen Berichtsentwurf waren die Sachverhalte zum großen Teil falsch wiedergegeben bzw. fehlinterpretiert und sowohl vor Ort als auch in der Abschlussbesprechung der Mission gegebene Erklärungen und Richtigstellungen nicht hinreichend gewürdigt. Die Stellungnahmen zu dem Abschlussbericht waren demzufolge ebenfalls sehr umfangreich.

Ungeklärt ist, auf welchem Weg der behördeninterne und wegen seiner Vorläufigkeit vertrauliche

Berichtsentwurf vor der kommissionsseitigen Einstellung der Endfassung in das Internet (am 23. November 2001) in die Spiegel-Redaktion gelangte.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2: Im Folgenden werden die von den EUPrüfern in Niedersachsen konstatierten Mängel und die Reaktion der Landesregierung darauf im Einzelnen wiedergegeben, die Antworten auf die Fragen 1 und 2 insofern zusammengefasst.

1. Futtermühlen wurden nicht regelmäßig kontrolliert, und die nachfassenden Maßnahmen waren unzureichend. Die in Niedersachsen inspizierte Futtermühle war zuletzt vor zwei Jahren und davor vor 16 Jahren kontrolliert worden. Obwohl während der letzten Kontrolle schwerwiegende Mängel festgestellt worden waren, was die Kennzeichnung, den Probenahmeplan für Homogenitätstests, die Gefahr der Kreuzkontamination bei der Lagerung usw. betraf, wurden die Korrekturmaßnahmen nur zum Teil nachfassend überprüft, und es fand danach kein Kontrollbesuch mehr statt (Bezirksregie- rung Weser-Ems).

Der Vorwurf der unzureichenden Kontrolle der Futtermittelmischbetriebe in Niedersachsen trifft nicht zu. Für die Überwachung dieser Betriebe sind in Niedersachen die Bezirksregierungen zuständig, an der Überwachung sind drei Dezernate beteiligt.

Das Dezernat 506 (Landwirtschaft, Ernährungs- wirtschaft) ist für die amtliche Futtermittelüberwachung nach dem Futtermittelgesetz zuständig. Die Anerkennung der Futtermittelmischbetriebe erfolgt gem. § 28 Futtermittelverordnung mit dem Zweck, dass Mischfuttermittel, denen Leistungsförderer oder bestimmte Zusatzstoffe beigegeben werden, nur in solchen Betrieben hergestellt werden dürfen, die über die notwendigen technischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen verfügen, um eine einwandfreie Qualität dieser Mischfuttermittel zu gewährleisten. Im Rahmen eines Gutachtens zur Arbeitsgenauigkeit und Mischgenauigkeit der Mischanlage wird die Homogenität und der Verschleppungsgrad der Anlage getestet. Nur wenn diese Kriterien einer futtermittelrechtlich korrekten Arbeitsweise der Anlage nachgewiesen wurden, erfolgt eine Anerkennung des betreffenden Futtermittelherstellers durch die Bezirksregierung Weser-Ems.

Der durch die EU-Inspektion besuchte Futtermittelmischbetrieb erfüllt diese Kriterien und verfügt über eine entsprechende Anerkennung. Die Überprüfungen dieses Futtermittelherstellers durch die amtliche Futtermittelüberwachung umfassten im Jahre 1999 zehn Betriebsprüfungen und vier Buchprüfungen. Zusätzlich wurden 25 Futtermittelproben entnommen. Im Jahre 2000 wurden acht Betriebsprüfungen und fünf Buchprüfungen durchgeführt und 26 Futtermittelproben entnommen. 2001 wurden bis Mai acht Betriebsprüfungen und vier Buchprüfungen durchgeführt sowie 15 Futtermittelproben entnommen.

Die Betriebsprüfungen umfassen grundsätzlich Kontrollen, ob die Auflagen des Anerkennungsbescheides erfüllt werden und ob die Lagerung der Futtermittel ordnungsgemäß erfolgte. Die Futtermittelproben werden schwerpunktmäßig auf die Verschleppung von pharmakologisch wirksamen Stoffen untersucht.

Das Dezernat 108 (Gesundheit) ist für die Erlaubniserteilung gemäß § 13 Arzneimittelgesetz (AMG) zuständig. Der besichtigte Betrieb verfügt über eine Erlaubnis zur Herstellung von Fütterungsarzneimittel auf Vorrat. Somit erfolgt auch eine Kontrolle dieses Betriebes durch das Dezernat 108. Die letzte Kontrolle fand im Jahre 1999 statt. Die Kontrolle davor wurde 1983 durchgeführt.

Da zugleich in diesem Betrieb auch Fütterungsarzneimittel im Auftragsverfahren für Tierärzte hergestellt werden, ist das Dezernat 509 (Veterinäran- gelegenheiten und Verbraucherschutz) für die Kontrolle dieses Bereiches zuständig. Die letzten Kontrollen dieses Betriebes durch dieses Dezernat fanden im Jahre 2001 bzw. 1993 statt. Somit wurde der von der EU-Inspektion besichtigte Futtermittelmischbetrieb regelmäßig durch die zuständige Behörde kontrolliert.

Die von der EU-Inspektion aufgelisteten Mängel bezüglich der nachfassenden Maßnahmen im Falle der Kontrolle durch das Dezernat 108 treffen so nicht zu. Die Abstellung der im Inspektionsbericht als „A-Mängel“ und damit als gravierendste Mängel klassifizierten Abweichungen wurde innerhalb der vorgegebenen Frist vom Unternehmen schriftlich bestätigt. Die Korrektur der sog. Kennzeichnungsträger wurde durch Vorlage der geänderten Etiketten nachgewiesen. Insoweit konnte auf einen nachfolgenden Kontrollbesuch verzichtet werden.

Die Gefahr der Kreuzkontamination bestand anlässlich der Kontrolle im Jahre 1999 in Form eines offenen Gebindes einer Arzneimittelvormischung – AMV - im AMV-Lager. Dieser Mangel wurde aufgrund der damaligen Kriterien als so genannter „B-Mangel“ (relevanter Mangel oder weniger schwerwiegender Verstoß gegen die Betriebsver- ordnung für pharmazeutische Unternehmer - PharmBetrV- oder das „Good Manufacturing Practice“ (GMP-Regelwerk) eingestuft, konnte aber letztlich sofort abgestellt werden

Im Teil „Feststellungen und Beobachtungen während der Inspektion“ des Inspektionsberichts wurde festgehalten, dass es keinen Probenahmeplan für die Untersuchung der Fütterungsarzneimittel gab. Da sich die Prüfung der Fütterungsarzneimittel gem. § 6 Abs. 5 PharmBetrV in der Regel auf eine stichprobenartige Homogenitätskontrolle beschränkt und diese im Rahmen der regelmäßigen Besuche des Herstellungs- und Kontrollleiters sichergestellt war, wurde dieser Punkt im Inspektionsbericht nicht als Abweichung bewertet. Die Feststellung im EU-Bericht trifft insoweit nicht zu.

2. Die Tests zur Kontrolle der Homogenität und Stabilität von Fütterungsarzneimitteln nach der Richtlinie 90/167/EWG waren entweder gar nicht oder nicht in ausreichender Weise durchgeführt worden. Obwohl in Niedersachsen pro Jahr mehr als 30 000 Herstellungsaufträge für Fütterungsarzneimittel erteilt werden, sind während der letzten vier Jahre im Durchschnitt jährlich nur 17 amtliche Proben zum Zweck der Homogenitätsprüfung gezogen worden.

Da das EU-Recht die Zahl der amtlichen Proben nicht vorschreibt, können die EU-Inspektoren die Anzahl der durchgeführten amtlichen Proben auch nicht bemängeln. Die Homogenitätsprüfungen werden im Falle der Auftragsherstellung durch den Tierarzt durchgeführt, dabei hat er je 100 Herstellungsaufträgen zwei Homogenitätsprüfungen durchzuführen. Dies entspricht 2 % der Herstellungsaufträge, bzw. im Falle von 30 000 Herstellungsaufträgen werden 600 Homogenitätsprüfungen durchgeführt.

Im Rahmen der Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheke wird die Durchführung dieser Tests im Rahmen der Kontrolle der Kontrolle überprüft. Im Falle der Herstellung von Fütterungsarzneimitteln auf Vorrat (Erlaubnis zur Herstellung nach § 13 AMG) schreibt § 6 (5) der PharmBetrVerord

nung eine stichprobenartige Homogenitätsprüfung vor, aber ohne Angabe von Zahlen.

3. Nach den nationalen Rechtsvorschriften haben die zuständigen Behörden die tierärztlichen Praxen in der Regel alle zwei Jahre zu kontrollieren. Wie sich herausstellte, war dies jedoch in keinem der inspizierten Länder geschehen. In Niedersachsen z. B. wurden während der Jahre 1999 und 2000 von 1 325 tierärztlichen Praxen lediglich 550 (42 %) kontrolliert.

Die Feststellung trifft zu. Die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken obliegt in Niedersachsen den Bezirksregierungen. Das Defizit ergibt sich aus der noch nicht hinreichenden tierärztlichen Personalausstattung der betreffenden Dezernate.

4. Die Zeit zwischen Probenahme und Vorlage der Ergebnisse betrug bis zu neun Monaten (in Nieder- sachsen gezogene Probe mit Chloramphenicol- Rückständen).