Ein herzliches Dankeschön also noch einmal den heimlichen, aber eigentlichen Helden der Euro-Umstellung, nämlich den Kassiererinnen und Kassierern im Einzelhandel.
Nun komme ich zu dem Antrag, Frau Goede. Dieser Antrag ist aus unserer Sicht ein sehr populistischer Schnellschuss. Wie wir alle wissen, treffen Schnellschüsse meistens die Falschen. Das könnte auch in diesem Fall passieren. Die Falschen wären unserer Meinung nach die kleinen Einzelhändler.
Wir meinen, wir können bestehende Wettbewerbsregelungen nicht einfach abschaffen und es ein bisschen damit ausschmücken, dass wir es zum Schutz des Verbrauchers machen. Das finden wir nicht in Ordnung. Diese Regeln verhindern, dass mächtige Anbieter kleinere Konkurrenten mit unfairen Praktiken einfach aus dem Markt werfen.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb soll in erster Linie Wettbewerber schützen, nicht die Verbraucher und auch nicht den Einzelhandel. Am wichtigsten ist jedoch, dass beide in allerhöchstem Maße von einem funktionierenden Wettbewerb profitieren, den wir noch haben.
Wir haben erlebt, wie einfach und lohnend es ist, bestehende Gesetze mit Hilfe der Medien zu übergehen. Können Sie sich vorstellen, dass sich ein kleiner Einzelhändler diesen 20-%-Coup hätte leisten können? Auf keinen Fall. Schaffen wir das Verbot einfach ab, dann haben wir die Misere.
Nach einem solchen Vorfall als Politiker einfach zu kapitulieren und aus unlauterem Wettbewerb ein legales Vorgehen zu machen, erscheint uns einfach als ein bisschen zu schnell und ist unseres Erachtens auch ohne Bedacht geplant.
Wenn das, Frau Ministerin, wie in Ihrer Presseerklärung geschehen, unter das Motto „ab in die Mottenkiste“ gestellt wird, kann sich der Handel dies so nicht bieten lassen.
Das Vorpreschen der Firma Walmart hat gezeigt - Sie haben das sicherlich mitbekommen -, wie stark ein deutscher Lebensmittelmulti in Bedrängnis kommt, wenn Walmart seine Preispolitik unlauter gestaltet. Man hat sich dagegen gewehrt, und zwar mit Erfolg. Würde sich ein solcher Fall nicht im Lebensmittelbereich, sondern im Textilbereich ereignen, wüsste ich nicht, wie sich die einfachen, die kleinen und mittleren Textiliten dagegen wehren sollten.
Ich möchte nicht sonderlich lange unsere Bedenken ausführen. Wir wollen eine Reform des UWG gern mit problematisieren und dies im Ausschuss intensiv beraten, aber wir wollen nicht einfach sofort und nach Ihren Vorstellungen auf diesen Zug aufspringen.
Ein so wichtiges Thema möchten wir ganz in Ruhe angehen und vielleicht sogar eine Anhörung durchführen.
- Sie wollen keine Anhörung. Das ist mir klar. Das liegt aber an der Disziplin in Ihrem Arbeitskreis, Frau Goede. Weil Sie nicht immer vollzählig sind, wollen Sie auch keine Anhörung.
(Beifall bei der CDU – Frau Vockert [CDU]: Endlich ist es einmal ausge- sprochen! Möllring [CDU]: Außer- dem sind die gegen Sachverstand im- mun!)
Wir müssen den Betroffenen das Wort gönnen. Sie sollen wissen, worüber wir reden, und wir sollten uns anhören, was sie darüber denken.
Ich habe noch ein Zitat für Sie: Wenn alle Regeln fallen, gibt es in Deutschland keine Schlussverkäufe mehr. Diese haben jedoch für den Handel nach wie vor große Bedeutung und werden vom Verbraucher gerne wahrgenommen. – Dies sagte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels. Das ist für uns Grund genug, genauer und präziser nachzufragen. Wir gehen davon aus, dass Sie bei der Erarbeitung Ihres Antrages die Folgen nicht bedacht haben. Wir möchten die Gelegenheit haben, diese Folgen auf
zuzeigen, damit wir nicht, wie schon ganz oft, Frau Goede, den Sack prügeln, aber den Esel meinen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Verbot der sogenannten Sonderveranstaltungen nach dem UWG ist nicht mehr zeitgemäß. Es sollte abgeschafft werden.
Das UWG ist fast 100 Jahre alt. Bei allem Respekt: So sieht es auch aus. Insofern ist auch das gesetzliche Verbot von Sonderveranstaltungen des Handels angestaubt und dringend abzuschaffen. Der Bund muss dieses Gesetz zügig ändern. Darin bin ich einer Meinung mit meinem Kollegen Christian Pfeiffer, dem Justizminister. Wir werden das Bundesjustizministerium, das in dieser Angelegenheit im Bund federführend ist, bei seinen Reformplänen voll unterstützen. Hier wird nichts vom Zaun gebrochen. Das wird in aller Sorgfalt vorbereitet. Das macht auch Sinn, denn es geht nicht nur um das Verbot von Sonderveranstaltungen. Dies ist nur einer von insgesamt 30 Paragraphen des UWG. Das muss man insgesamt auf den Prüfstand stellen und sorgfältig modernisieren.
Wie bereits angesprochen wurde, haben wir es hier mit einem doppelten Spannungsfeld zu tun. Zum einen geht es um das Spannungsfeld zwischen UWG und Wettbewerbsrecht nach dem Kartellgesetz und zum anderen um das Spannungsfeld zwischen deutschem Recht und EU-Recht.
Dem UWG und dem Kartellgesetz liegen unterschiedliche Philosophien zugrunde. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht die Rolle des Staates im Wirtschaftsgeschehen schlicht und ergreifend darin begründet, Wettbewerbsbeschränkungen zu beseitigen. Aber sonst gibt es keine weiteren Vorstellungen über staatliche Vorgaben und schon gar nicht darüber, was richtige Ergebnisse im Wirtschaftshandeln sein sollten. Das wiederum ist aber die Philosophie, die eher dem UWG zugrunde liegt, nämlich der Versuch, Lauterkeits
aspekte zu definieren. Insofern stehen die beiden Gesetze in einem gewissen Widerspruch zueinander, den man bei einer Reform auflösen muss.
Das zweite Spannungsfeld ist jenes zwischen nationalem Recht und EU-Recht. Auch das wurde bereits angesprochen. Im Kartellrecht ist das kein Problem. Die EU hat von Anfang an über einen EU-Rahmen für das Kartellrecht verfügt und insofern einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen vorgegeben. Im Zusammenhang mit dem Lauterkeitsrecht, zu dem auch das UWG gehört, gibt es einen solchen einheitlichen Rechtsrahmen nicht. Hier haben wir nur punktuelle Regelungen. Sie kennen das: vergleichende Werbung oder ECommerce. Hier ist ein einheitlicher Rechtsrahmen noch lange nicht in Sicht. Es gilt das Herkunftslandprinzip, das grundlegende Marktprinzip der EU, so dass ein Unternehmen aus einem Mitgliedsstaat in Deutschland anbieten kann, ohne beispielsweise an das UWG gebunden zu sein. Diese Situation war ausschlaggebend dafür, dass das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung im Sommer letzten Jahres gestrichen wurden.
Zum einen ist das deutsche Lauterkeitsrecht insgesamt und nicht nur im Hinblick auf Sonderveranstaltungen zu reformieren und auch im Verhältnis zum Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen zu überprüfen. Zum anderen wollen wir, wenn wir das UWG modernisieren, es natürlich Europa-kompatibel gestalten. Wenn das gut läuft, wenn die Ergebnisse befriedigend sind, könnte dies – das wäre die Idealvorstellung -, ein Modell für einen EU-einheitlichen Rechtsrahmen werden. Das wäre sicherlich die beste Lösung.
Dies ist auch Ziel der Bundesregierung. Es gibt eine Arbeitsgruppe, die unter Federführung des Bundesjustizministeriums tagt, die übrigens weit gefasst ist und alle betroffenen Bundesressorts sowie die Verbände integriert. Die Landesregierung arbeitet in dieser Arbeitsgruppe aktiv mit. Unser Ziel ist es gemeinsam mit dem Bund, dass zügig ein Gesetzesvorschlag vorgelegt wird. Wir wollen aber ebenso zügig einige alte Zöpfe direkt abschneiden, so auch das Verbot von Sonderveranstaltungen. – Vielen Dank.
schussüberweisung. Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sein, mitberatend der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, der Unterausschuss für Verbraucherschutz und der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist so beschlossen.
Bevor ich die Punkte 27 und 28 aufrufe, möchte ich dem Haus mitteilen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, den Punkt 34, der auf der Tagesordnung für morgen Nachmittag vorgesehen war, noch heute Abend zu behandeln. Ich sage das, damit sich die Fraktionen darauf einstellen können. Bei dem Punkt 34 geht es um die Änderung des Jugendstrafrechts, um konsequente Bekämpfung der Jugendkriminalität. Das ist ein Antrag der Fraktion der CDU. Dieser Antrag soll heute Abend noch vor dem Vortrag beraten werden.
Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung: Finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3032
Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung: Kostenerstattungspflicht des Landes bei kommunaler Aufgabenwahrnehmung Landesregierung kommt ihren Zahlungspflichten nicht nach - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3035
Für die Beratung der Anträge sind folgende Redezeiten vereinbart: SPD bis zu 10 Minuten, CDU bis zu 15 Minuten, Grüne bis zu 10 Minuten und Landesregierung bis zu 5 Minuten.
Wer möchte einbringen? Das sind der Kollege Krumfuß und der Kollege Klein. Tagesordnungspunkt 27 kommt vor Tagesordnungspunkt 28. Deshalb erteile ich zunächst dem Kollegen Klein das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte darauf verzichten, die Dramatik, die sich im Bereich der Gemeindefinanzen derzeit vollzieht, hier noch einmal darzustellen. Ich denke, diese Dramatik ist in unzähligen Presseberichten, Resolutionen und Memoranden hinreichend nachzulesen. Meiner Meinung nach können wir es uns an dieser Stelle erlauben, diesen Bereich nicht mehr zu referieren, da wir ja schon in der gestrigen Diskussion so weit waren - so bewerte ich es jedenfalls -, dass alle drei Fraktionen dieses Hauses bereit waren, einen dringenden Handlungsbedarf anzuerkennen.
Angesichts dieses dringenden Handlungsbedarfs haben wir unseren Antrag eingebracht im Sinne eines Sofortprogramms. Das heißt, wir haben unsere Vorschläge vorgelegt.
Ich habe schon gestern dargestellt, wie unsere Vorschläge aussehen. Deshalb möchte ich sie heute nur noch stichwortartig in Erinnerung rufen. Uns geht es darum - das waren sozusagen die Hausaufgaben der Landesregierung im Lande selbst -, die Gemeinden nicht mit der Rückzahlung des Förderzinses zu belasten. Es geht uns ferner darum, die Verteilungssymmetrie zwischen Gemeinden und Land neu zu bewerten und daraus die notwendigen und meiner Meinung nach auch zu Gunsten der Gemeinden auslaufenden Schlussfolgerungen zu ziehen. Im Bundesbereich und in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern geht es uns darum, die Erbschaftssteuer neu zu regeln und eine entsprechende Initiative zu ergreifen, um auch auf der Einnahmenseite etwas Zusätzliches zu erreichen. Es geht uns außerdem um die Übernahme von Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit und von Sozialhilfelasten durch den Bund, um auf diese Weise ebenfalls eine Entlastung zu erreichen. Ferner haben wir vorgeschlagen, die Sozialhilfeempfänger und die Sozialhilfeempfängerinnen in die gesetzliche Krankenkasse aufzunehmen, um damit die Kosten der Krankenhilfe nach dem BSHG in den Griff zu bekommen. Schließlich geht es uns darum, dass die Landesregierung auch die Möglichkeit hat, im Zusammenhang mit dem jetzt verhandelten Zuwanderungsgesetz etwas für die Kommunen zu tun, aber nicht in dem Sinne, dass sie mit Herrn Stoiber um die Lufthoheit über den Stammtischen kämpft, sondern in dem Sinne, dass sie sich
dafür einsetzt, dass der Bund die nicht unerheblichen Kosten für die Integration in diesem Bereich übernimmt. - So weit unser Sofortprogramm.