dafür einsetzt, dass der Bund die nicht unerheblichen Kosten für die Integration in diesem Bereich übernimmt. - So weit unser Sofortprogramm.
Ich möchte jetzt die Gelegenheit nutzen und noch etwas Grundsätzliches zum Neuordnungsbedarf im gemeindlichen Finanzsystem sagen. Wenn Sie so wollen, etwas zu den Aufgaben, die die auf Bundesebene eingerichtete Kommission zu erledigen hat. Ich bin der Meinung, dass die Überprüfung der Aufgaben und der Ausgaben, für die die Kommunen zuständig sind, nicht länger aufgeschoben werden darf. Bevor wir den Finanzbedarf der Kommunen berechnen und sichern, müssen wir erst einmal wissen, wofür die Kommunen zuständig sein sollen, wofür sie sich inhaltlich einsetzen sollen und was sie bezahlen sollen. Der erste Schritt hierbei ist, die Kommunen von der kommunalen Mitfinanzierung staatlicher Aufgaben zu befreien. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur einmal an das Stichwort Kindergelderhöhung, aber auch an die Stichworte Langzeitarbeitslosigkeit und Sozialhilfelasten.
Im zweiten Schritt geht es uns um die Aufgabenkritik. Hinter diesem kleinen und kurzen Wort steckt aber eine riesige Aufgabe, die noch zu erledigen ist. Diese Aufgabe kann aber nur in enger Abstimmung mit den Nutzern kommunaler Leistungen erledigt werden. Das heißt, wir müssen mit den Menschen vor Ort über die Frage sprechen, was sie als unverzichtbare kommunale Daseinsvorsorge ansehen, auf welche Dienstleistungen und Infrastrukturen sie in ihrer Gemeinde auch künftig Wert legen und was dort entsprechend abgedeckt werden soll. Wir gelangen dann auch sehr schnell in den Bereich der Gebühren und in den Bereich der Frage, inwieweit kostendeckende Gebühren notwendig und unverzichtbar sind.
In einem dritten Schritt geht es uns darum, dass wir wegkommen von den Mischfinanzierungstatbeständen, die wir in so vielfältiger Weise zu verzeichnen haben. Wenn wir darauf verzichten, werden wir auch das Problem des so genannten Goldenen Zügels in den Griff bekommen. Außerdem werden wir weniger Schwierigkeiten haben bei der Durchsetzung des Konnexitätsprinzips, also bei der Durchsetzung des Prinzips, dass der, der die Musik bestellt, auch die Musik bezahlen muss. Das wird aber so lange schwierig sein, so lange wir in diesem Bereich an der Mischfinanzierung festhalten.
Steuersystems. Hierbei muss man sich zunächst einmal darüber klar werden, welche Ziele wir eigentlich haben. Meines Erachtens muss es im Zusammenhang mit dieser Neuordnung gelingen, eine aufgabengerechte Finanzierungsbasis für unterschiedlich strukturierte Kommunen zu finden. Das darf aber nicht mit der Forderung nach Dispens verwechselt werden. Es darf nicht angehen, dass ein Bürger in einer Gemeinde niedrigere Lebensbedingungen auf Dauer oder auch nur vorübergehend tolerieren muss, nur weil er das Pech hat, in einer Gemeinde oder in einem Kreis zu leben, der strukturell schwach ist. Wir müssen hier ein System finden, das den Finanzbedarf aufgaben- und situationsgerecht sicher stellt. Das soll aber nicht heißen, dass in jedem Dorf die gleiche Infrastruktur vorgehalten werden muss. Das versteht sich auch.
Notwendig ist darüber hinaus, dass die Einnahmen der Kommunen berechenbarer, planbarer, unabhängig von konjunkturellen Schwankungen und vor allem - ich denke jetzt an Holzminden - auch unabhängig von nur wenigen Steuerpflichtigen sind.
Ein drittes wichtiges Ziel ist, dass das System auch weiterhin eine enge Bindung zwischen Wirtschaft und Kommunen gewährleisten muss. Es muss anpassungsfähig und feinsteuerungsfähig sein. Das heißt, dass wir in diesem Zusammenhang auch auf ein gemeindliches Heberecht nicht werden verzichten können.
Zu einer Optimierung gehört aus unserer Sicht ferner, dass wir dort, wo es sich anbietet, auch die ökologischen Lenkungswirkungen eines solchen Steuersystems nutzen. Ich denke hier insbesondere an eine Neuordnung der Grundsteuer, womit wir sicherlich einiges regeln könnten. Meine Damen und Herren, wer heute behauptet, er wüsste schon sicher, mit welchem Instrument er diese Ziele erreichen kann, dem kann ich beim besten Willen nicht glauben.
In diesem Zusammenhang werden verschiedene Projekte diskutiert. Die Vitalisierung der Gewerbesteuer ist nur ein Stichwort. Die kommunale Unternehmenssteuer ist ein weiteres Stichwort. Ein Körperschaftssteuerzuschlag befindet sich in der Diskussion. In der Diskussion ist ferner der BDIVorschlag einer kommunalen Einkommen- und Gewinnsteuer. Über all diese Dinge sollten wir diskutieren. Wir können aber erst dann entscheiden, wenn wir über eine Datenbasis verfügen, die
Ein weiterer Punkt, der hier angesprochen werden muss, ist, dass wir uns überlegen müssen, wie wir eine Sicherungsinstanz für die Durchsetzung des Konnexitätsprinzips schaffen können. Das heißt, wir werden uns Gedanken darüber machen, wie wir die Kommunen an der Gesetzgebung verstärkt institutionell beteiligen können.
Zum Abschluss möchte ich auch noch auf die Bedürfnisse des Landes hinweisen. Wir haben schon gestern darüber diskutiert, dass in erster Linie das Land für die Kommunen zuständig ist und eine Fürsorgepflicht für die Kommunen hat. Deshalb glaube ich, dass wir auch dem Land bei der Gestaltung der eigenen und der kommunalen Steuern eine größere Autonomie einräumen müssen.
Nur dann, wenn wir diese vier wichtigen Punkte in den Griff bekommen - das wird aber nicht von heute auf morgen geschehen können, sondern dies wird vielmehr eine mittelfristige Aufgabe sein -, wird es mit einem Bündel von Maßnahmen gelingen, die gemeindlichen Finanzen wieder in ein ruhiges und ausreichend tiefes Fahrwasser zu bringen. Ich würde mir wünschen, dass wir an dieser Aufgabe gemeinsam arbeiten. - Danke sehr.
Meine Damen und Herren, der Kollege Krumfuß hat sich zu den Tagesordnungspunkten 27 und 28 zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Krumfuß!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme für die CDU-Landtagsfraktion zu den beiden Tagesordnungspunkten 27 und 28 Stellung.
Ich will zunächst auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingehen, den wir in der Tendenz grundsätzlich begrüßen. Dies gilt insbesondere für die Forderungen nach einer Übernahme der Ausgaben für Integrationsmaßnahmen durch den Bund und nach dem Verzicht auf eine Beteiligung der Kommunen an der Rückzahlung aus der Förderabgabe. Das ist ein ganz wichtiger
Die anderen Punkte Ihres Antrags, etwa die Übernahme der Finanzierung der Folgekosten Langzeitarbeitsloser durch den Bund und die Neufestsetzung der Steuerverbundquote zugunsten der Kommunen sind mir nicht konkret genug. Hier muss sicherlich noch das eine oder andere hinzugefügt werden. So beschränkt sich der Antrag darauf, sich für die Prüfung der Möglichkeit einer Bundesfinanzierung der Sozialhilfekosten sowie der Neufestsetzung der Steuerverbundquote auszusprechen, anstatt entsprechende Forderungen an die Bundes- und die Landesregierung zu formulieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die kommunalpolitische Bilanz der SPD auf Landesund Bundesebene ist ganz einfach vernichtend. Die Haushaltssituation der Kommunen ist verheerend; das ist in der Berichterstattung der Medien in den letzten Wochen und Monaten überaus deutlich geworden. Der Städte- und Gemeindebund, der Landkreistag, der Städtetag fordern seit Jahren, dass es hier zu einer Strukturveränderung kommt, dass wir eine Gemeindefinanzreform bekommen, die auch Sinn macht.
Ursache für diese Entwicklung ist, dass Bund und Land den Kommunen immer neue Aufgaben übertragen, allerdings ohne dafür entsprechende Mittel bereitzustellen. Die Belastung durch die rot-grüne Steuerreform tut ihr Übriges.
Wenn wir diese nachhaltige Schwächung und die negativen Auswirkungen auf die Kommunen zusammenfassen, kommen wir zu dem Urteil, dass es so nicht weitergehen kann. Wenn wir mit den Kommunen in Niedersachsen weiterhin so umgehen, wie die Landesregierung dies zurzeit tut, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn hier und da das Licht ausgeht.
Aber unsere Kritik, die Kritik der Opposition, ist ja auf fruchtbaren Boden gefallen. Beide Minister zu meiner Rechten, sowohl Herr Minister Bartling als auch Herr Minister Aller, haben erkannt, dass es den Kommunen schlecht geht und dass wir dringend für Abhilfe sorgen müssen, dass wir den Kommunen dringend helfen müssen. Das ist vom Ansatz her schon einmal richtig gedacht. Herr Aller ist ja sogar noch einen Schritt weiter gegangen, indem er gesagt hat, er will auf die Opposition zugehen. Ich denke, Herr Kollege Klein, er hat
Meine sehr verehrten Damen und Herren, stellen Sie sich vor, Ihnen steht das Wasser bis zum Hals. Dann brauchen Sie Hilfe, aber keinen Tauchlehrgang. Darüber müssen wir im Landtag debattieren.
Wir brauchen - CDU hat dazu ja auch ganz klare Vorstellungen entwickelt - ein Sofortprogramm zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft. Sonst passiert nämlich gerade das, was sich der Ministerpräsident nicht wünscht. Er hat in der Klosterakademie Loccum davon gesprochen, dass er sich strahlende Zentren wünscht: Grundzentren, Mittelzentren, Oberzentren. Wenn die Landesregierung aber nicht endlich auf die Kommunen zugeht und Hilfestellung gibt, dann haben wir keine strahlenden Zentren, sondern hier und da nur noch einen Bürgermeister, der die Taschenlampe hochhält.
Die Entwicklung der kommunalen Ausgaben, aber auch die Entwicklung der kommunalen Einnahmen - insbesondere bei der Gewerbesteuer - machen eine umfassende Föderalismus- und Kommunalfinanzreform notwendig. Zwar hat Bundesminister Eichel Ende 2001 auf Drängen der kommunalen Spitzenverbände die Einberufung einer Kommission zur Reform der Kommunalfinanzen angekündigt. Bis diese Kommission jedoch Vorschläge vorlegt, werden noch Jahre vergehen. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Für die Kommunen ist jeder Tag, ist jede Woche entscheidend. Deswegen ist es gut, dass die beiden Anträge der Opposition, nämlich der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Antrag der CDU-Landtagsfraktion dafür gesorgt haben, dass das endlich einmal hier im Landtag thematisiert wird.
Die CDU hat schon im Dezember die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage gefordert. Wir wollen, dass es dort endlich Fortschritte gibt.
Herr Minister Bartling, wenn Sie davon sprechen, dass der Bund den Kommunen helfen muss, dann kann das ein richtiger Ansatz sein. Aber dann müssen Sie das zumindest so versuchen, wie es Ernst Albrecht Ende der 70er-Jahre getan hat, als er nach Bonn gefahren ist und im Bundesrat dafür gekämpft hat. Er hat zwar verloren, aber er hat es doch hinbekommen, dass es die Strukturhilfe gegeben hat.
(McAllister [CDU]: Da hatten wir noch eine Regierung! - Jahn [CDU]: Und heute kommt Schröder ständig nach Hannover, und es passiert nichts!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen eine ausreichende und zeitgerechte Erstattung der Kosten für die Erfüllung staatlicher Aufgaben.
Eine weitere Forderung der CDU-Fraktion geht dahin, dass die Landesregierung ihre in der Verfassung festgeschriebene Verpflichtung zur Deckung der Kosten der Kommunen für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben. Es ist festzustellen, dass die Landesregierung dieser Verpflichtung zur aufgabenangemessenen Finanzausstattung nicht nachkommt. Der Kollege Klein hat ganz richtig festgestellt: Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass uns die kommunalen Spitzenverbände - der Städteund Gemeindebund, der Landkreistag, der Städtetag - seit vielen Monaten und Jahren auffordern, dass hier endlich etwas getan wird, dass, wenn Aufgaben von oben nach unten verlagert werden, auch die Mittel mitgegeben werden.
Ich bin erschüttert gewesen, als ich im Dezember die Informationen Nr. 5 - 6 des Niedersächsischen Landkreistags gelesen habe. Auf Seite 30 stand, was den Kommunen in Niedersachsen zurzeit so passieren kann. Die Landesregierung hat es nämlich versäumt, den Kommunen im vierten Quartal die Landesmittel zur Erstattung der Kosten im
Zusammenhang mit der Durchführung des Niedersächsischen Pflegegesetzes und des Aufnahmegesetzes zur Verfügung zu stellen. Das ist doch nun wirklich nicht mehr hinzunehmen! Die Kommunen finanzieren ihre Haushalte schon über Kredite und werden dann auch noch vom Land genötigt, diese Mittel vorzufinanzieren, weil das Innenministerium sie nicht eingestellt hat.
Ich denke, es ist wichtig, die Bedarfszuweisungen zu erhöhen. Ich habe vorhin von der Strukturhilfe gesprochen, die es Ende der 70er-/Anfang der 80er-Jahre gegeben hat und die 1986 von der Albrecht-Regierung noch einmal aufgelegt wurde. Mit diesen Mitteln wurde Kommunen, denen es besonders schlecht ging, geholfen. In meinem Wahlkreis gibt es auch Kommunen, denen es sehr, sehr schlecht geht, die überhaupt nicht mehr in der Lage sind, freiwillige Leistungen zu erbringen, wo der Bürgermeister in den eigenen Weinkeller gehen muss, bevor er zur Goldenen Hochzeit gratuliert. Das ist doch nun wirklich nicht im Sinne des Erfinders!
Die Bedarfszuweisungen müssen unbedingt erhöht werden. Aber stattdessen, meine Damen und Herren, muss ich immer wieder beobachten bzw. kann ich es in der Zeitung lesen, dass die Abgeordneten der Mehrheitsfraktion im Lande unterwegs sind und diese Schlüsselzuweisungen, die nach ganz bestimmten Kriterien vergeben werden, für die sie überhaupt nichts können, als ihre Bedarfszuweisungen verkaufen. Das ist eine Mogelpackung hoch drei, in der nur das eine drin ist: knappe Mittel, die die Gemeinde ohnehin bekommen hätte, und zwar ohne dass der Abgeordnete dies öffentlich hätte sagen müssen.