Protokoll der Sitzung vom 24.01.2002

Das Wort „Spenden“ hatte ich vorhin nicht verstanden. - Das ist etwas, was gottlob die Gerichte zu beurteilen haben. Die Gerichte machen sozusagen ihre Entscheidung vom Einzelfall abhängig. Normalerweise wird man wohl bei Spenden zu dem Ergebnis in dubio pro reo kommen, also im Zweifel für den Angeklagten. Ein solches Geld kann dann nicht eingezogen werden. Aber ich sage noch einmal: Das sind Entscheidungen, die im Einzelfall zu treffen sind. Dass Sie mit Ihrer Frage noch einen anderen Zweck verfolgt haben, Herr Voigtländer, will ich einmal übergehen und nicht weiter beurteilen. Ich finde, solche Zwischenfragen

werden der eigentlichen Sachlage nicht gerecht. Es geht hier um ein außerordentlich wichtiges Thema.

Weil es so ist - das ist übrigens auch durch meine Antwort auf Ihre Frage klar geworden -, dass eine genaue Prüfung jeweils durch ein Gericht vorzunehmen ist, bestehen übrigens, falls das als ein Gegenargument angeführt werden sollte, keine Bedenken im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des durch Bayern und Thüringen eingebrachten Gesetzentwurfes. Ich antizipiere, dass solch ein Argument wahrscheinlich von den Grünen gleich kommen wird. Ferner sollen künftig auch solche Vermögensgegenstände mit einbezogen werden, die nur mittelbar z. B. aus Geldwäschevorgängen, aus rechtswidrigen Taten erlangt worden sind. Wenn beispielsweise kriminelles Geld in eine Gaststätte investiert worden ist, kann dies natürlich auch in Form des Gaststätteninventars eingezogen werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, meine Damen und Herren, in Bezug auf den Umgang mit so genannten Schläfern - wir alle können mittlerweile leider mit diesem Begriff etwas anfangen -, also lebenden Zeitbomben, eine Gesetzeslücke zu schließen und Rechtsklarheit zu schaffen. Gelingt es, eine Person als Schläfer zu enttarnen, muss, meine Damen und Herren, alles getan werden, um zu verhindern, dass diese Person in der Lage ist, ihr geplantes Vorhaben, also z. B. einen Terroranschlag, durchzuführen. Insbesondere bei Selbstmordattentätern bleibt nur die sofortige Inhaftnahme als geeignetes Mittel übrig. Das ist aber bei dieser für uns neuen Tätergruppe nicht ohne Weiteres möglich, da Haftgründe oft nicht vorliegen bzw. deren Annahme auf rechtlich sehr wackligen Füßen steht.

Selbst der hier nahe liegende Haftgrund der Verdunklungsgefahr setzt Anhaltspunkte für Verdunklungshandlungen voraus. Ob die bei Schläfern angenommen werden können, ist höchst umstritten. Auch der Haftgrund der Wiederholungsgefahr hilft hier nicht weiter, da die vermutete Tat ja erst noch begangen werden soll und insoweit gar nicht wiederholt werden kann. Das heißt, dass in diesem Bereich Rechtsklarheit geschaffen werden muss.

(Zustimmung von Frau Körtner [CDU])

Ich hielte es für einen unglaublichen Skandal, wenn wir eines Tages feststellen müssten, dass wegen nicht vorhandener Rechtsklarheit ein enttarnter Schläfer nicht in Haft genommen werden kann und, weil er Selbstmordattentäter ist, auch

noch einen Anschlag verüben kann. So etwas darf es in dieser Republik nicht geben. Deshalb müssen wir insoweit vorbeugen.

(Beifall bei der CDU)

Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass dem Gesetz in Bezug auf die vorhandene Straftat der Unterstützung einer terroristischen oder kriminellen Vereinigung - der gehört ein solcher Schläfer ja an; er hat sich insoweit strafbar gemacht - der Haftgrund der Eskalationsgefahr hinzugefügt wird. Mit diesem Haftgrund könnte man einer solchen Person hinter Schloss und Riegel bringen.

Darüber hinaus geht es in dem Gesetzentwurf darum, durch die Ergänzung der Strafprozessordnung den Einsatz verdeckter Ermittler rechtlich abzusichern. Sie wissen, meine Damen und Herren, dass sich V-Leute einer veränderten Identität, einer so genannten Legende, bedienen müssen, um in der kriminellen Szene unerkannt tätig sein zu können. Zur Aufrechterhaltung dieser Legende gerät der VMann oft in Grenzsituationen, in denen er Straftaten mitbegehen muss, um seine Legende nicht aufzuheben und sich dadurch nicht selbst zu enttarnen. Er würde sich oft sogar in Lebensgefahr begeben, wenn er sich weigern würde, etwa an einem verbotenen Glücksspiel oder an einem Einbruchsdiebstahl teilzunehmen.

Meine Damen und Herren, bisher wurden häufig Lösungen gefunden, um solche V-Leute nicht noch nachträglich mit Strafverfahren zu überziehen oder sie gar zu verurteilen. Das sind aber Lösungen gewesen, wenn es etwa darum ging, die Einstellungsmöglichkeiten nach den §§ 153 ff. Strafprozessordnung außerordentlich großzügig zu handhaben, die letztlich vom Ermessen der Staatsanwaltschaften, von deren Großzügigkeit abhängen. Ich halte es nach wie vor für unerträglich, dass wir - auch niedersächsische - Beamte in solche Gefahren bringen und diese Beamten für unsere Sicherheit tätig sein müssen, ohne dass sie auf einer gesicherten Rechtsgrundlage alles tun können, um ihre Legende zu sichern und sich nicht enttarnen zu müssen.

(Beifall bei der CDU)

Ich halte das für unzumutbar. Die Bayern haben deshalb gesagt - und wir unterstützen ihre Folgerungen -, dass wir hier nach vielen Jahren endlich einmal zu klaren Rechtsgrundlagen gelangen müssen, die diesen Sachverhalt regeln.

Schließlich, meine Damen und Herren, geht es um die Schaffung rechtlicher Grundlagen für den Einsatz so genannter IMSI-Catcher. Jetzt fragen Sie mich nicht, wie das technisch funktioniert. Es geht dabei um Folgendes: Für die Koordinierung von Straftaten werden heutzutage natürlich überwiegend Handys mit so genannten Prepaid-Cards verwendet. Das sind die Handys mit der Karte, die Sie immer dann neu kaufen und auswechseln müssen, wenn das Kartenguthaben abtelefoniert oder die Karte ungültig geworden ist. Es gibt also keine rechtliche Verbindung zwischen dem Nutzer eines Handys und dem Netzanbieter. Diese rechtlichen Verbindungen, die es in den meisten Fällen gibt, erleichtern es natürlich den Strafverfolgungsbehörden, herauszubekommen, wer mit welchem Handy welche Telefonnummern angewählt hat. Dies ist bei den Prepaid-Cards bisher unmöglich. Deshalb müssen wir diese IMSI-Catcher, die die technischen Voraussetzungen dafür schaffen, stärker einsetzen und dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen.

Meine Damen und Herren, ich möchte nur am Rande bemerken - das gehört nur mittelbar zu diesem Thema, aber ich will es nicht unerwähnt lassen -, dass ich es vor dem Hintergrund der derzeitigen Sicherheitslage in Deutschland, in Europa und in der Welt nach wie vor für unglaublich halte, dass die Grünen in Berlin dafür gesorgt haben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vornahme der Telefonüberwachung und Handyüberwachung erneut verschärft worden sind und die Ermittlungsbehörden dadurch an einer ordentlichen Aufgabenerfüllung gehindert werden. Ich halte das für einen unglaublichen Skandal und kann nach allem, was geschehen ist, Herr Kollege Schröder, nicht nachvollziehen, dass Sie Ihre Politik der vergangenen Jahre in Sachen innere Sicherheit so fortsetzen, nachdem Sie nach dem 11. September eine Schamfrist von wenigen Monaten haben verstreichen lassen.

Ich möchte hier den Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft GdP, Freiberg, zitieren, der in der Ausgabe der Welt vom 22. Januar 2002 mit den Worten wiedergegeben wird:

„Durch die von den Grünen durchgeboxte restriktive Neuregelung würden besonders bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität die Möglichkeiten der Erkennung krimineller Netzwerkstrukturen stark beeinträchtigt.“

Ich halte dies für unglaublich und bitte die Grünen, endlich zur Vernunft zu kommen und in Fragen der inneren Sicherheit zusammen mit uns an einem Strang zu ziehen.

Meine Damen und Herren, die innere Sicherheit ist ein Thema - ich habe es gerade gesagt -, bei dem es nach meinem Dafürhalten selbstverständlich sein sollte, dass die demokratischen Kräfte zusammenarbeiten. Wir müssen alle gebotenen rechtlichen erlaubten Maßnahmen ergreifen, um die Menschen vor Kriminalität und Terror zu schützen. Es geht eben - das will ich an dieser Stelle deutlich sagen insbesondere um den Schutz unserer Bürgerfreiheiten, um die Verteidigung von Freiheit und Demokratie. Unsere freiheitliche demokratische Rechtsordnung wird nicht dadurch gefährdet, dass wir Terrorismus und Kriminalität mit rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen. Das genaue Gegenteil ist der Fall! Unsere Demokratie wird gefährdet, wenn wir Terroristen und Kriminellen nicht entschieden entgegentreten.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich ohne Häme abschließend Folgendes sagen: Ich bin sehr froh und sehr stolz darauf, dass zumindest seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der CDU-Fraktionen in den Ländern auch vor dem 11. September in Fragen der inneren Sicherheit und der Kriminalitätsbekämpfung immer klarer Kurs gehalten worden ist.

(Beifall bei der CDU)

Wir brauchen uns dort nichts nachsagen zu lassen. Bei uns bedürfte es keines so katastrophalen Ereignisses wie das des 11. September, sondern wir haben in diesen Fragen immer Kurs gehalten. Ich bin dankbar dafür, dass unter der Regierung Kohl bis 1998 gesetzliche Maßnahmen geschaffen worden sind, die vielleicht Manches verhindert haben, von dem wir heute nicht wissen, ob es eingetreten wäre; denn es ist natürlich schwierig zu beurteilen, ob diese Ereignisse eingetreten wären, wenn die rechtlichen Voraussetzungen anders gewesen wären. Ich bin aber sicher, dass dies so ist. Deshalb sage ich noch einmal: Wir Demokraten müssen in diesen Fragestellungen zusammenhalten und zusammenarbeiten und dürfen uns nicht gegenseitig unterstellen, dass wir Bürgerrechte einschränken wollten. Das Gegenteil ist der Fall. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Stratmann. - Jetzt spricht Herr Kollege Schröder.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

(Adam [SPD]: Frau Präsidentin! Dre- hen Sie sich einmal um!)

Herr Kollege Schröder, ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass hier nicht Herr Präsident sitzt.

Entschuldigen Sie, Frau Präsidentin. Selbstverständlich: Frau Präsidentin! - Herr Kollege Stratmann, mit einem Punkt Ihres Antrages haben Sie mich soeben überzeugt. Wenn jemand die Herkunft größerer Geldbeträge nicht plausibel erklären kann, sondern sich auf ein gegenüber den anonymen Geldgebern gegebenes Ehrenwort beruft, dann muss das in der Tat strafrechtliche Konsequenzen haben, auch wenn es ein verdienter Kanzler dieser Republik ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Haase [SPD]: Bravo, Herr Kollege Schröder!)

Aber Scherz beiseite, Herr Kollege!

Ich hatte während Ihres Beitrages einen Augenblick gehofft, dass Sie mich mit Ihrem Antrag ernsthaft überzeugen und mir darlegen wollten, wo es vor dem Hintergrund der Ereignisse vom 11. September ernsthaft Sicherheitslücken gibt und in welcher Weise das, was Sie hier vorschlagen, notwendig, effektiv und verhältnismäßig und daher geeignet ist, diese Lücken zu schließen und zu einer effektiven Bekämpfung des Terrors beizutragen. Das haben Sie nicht gemacht.

Lassen Sie mich dies an einigen wenigen Beispielen deutlich machen. Sie haben vielleicht die gestrigen Meldungen verfolgt, wonach in den 80erJahren rund 200 Millionen Dollar Bestechungsgelder vom Baukonzern Holzmann über den saudiarabischen Geheimdienst an bin Laden und Al Quaida gelangt sind. Was haben eigentlich Ihre Vorschläge zum Verfall und zur Einziehung damit zu tun, eine Antwort auf die entscheidende Frage zu finden, wie man die Geldmittel offen legen und

den Geldhahn zudrehen kann? Wo war eigentlich Ihr Beitrag, als es darum ging, offen zu legen, wo solche Gelder versteckt sind? War es nicht die CDU, die in der Vergangenheit gegen jede Lockerung des Bankgeheimnisses aus vollen Rohren geschossen hat? Und wo war eigentlich Ihr entschiedener Kampf gegen Steueroasen, gegen Schwarzgeldparadiese? Mit Stiftungen in Liechtenstein sollen Sie sich ja auskennen!

(Busemann [CDU]: Kommen Sie einmal zur Sache!)

Wo war eigentlich Ihr entschiedener Kampf gegen Korruption oder gegen die steuerliche Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern, wie im Falle Holzmann? Das ist die Frage, wie man den Geldhahn zudrehen kann, und nicht das, was Sie hier im Detail in den einzelnen Punkten vorgeführt haben.

Was Sie hier mit Ihrem Antrag vorlegen, ist nach unserer Überzeugung ein später und reichlich fader Nachklapp zu einer Debatte, die im Wesentlichen mit den Sicherheitspaketen I und II abgeschlossen ist. Die Bundesregierung hat hierzu ihre Hausaufgaben gemacht. Sie ist nach meiner Überzeugung bis an die Grenze dessen gegangen, wohin man noch gehen kann, wenn man die Freiheit verteidigen will, ohne zugleich mit der Verteidigung die Freiheit abzuschaffen oder zumindest wesentlich zu beeinträchtigen.

Eine Vielzahl von neuen Vorschriften wird ihre Tauglichkeit in der Praxis erst noch beweisen müssen. Herr Kollege Stratmann, wir sind keine Gesellschaft im Dauerausnahmezustand; das muss ich Ihnen noch einmal deutlich sagen. Wir haben eine Situation, in der Gerichte die Anordnung der Rasterfahndung aktuell aufheben, weil sie sagen: Nach allen Erkenntnissen, die wir von der Bundesregierung haben, gibt es keine gegenwärtige Gefahr in Deutschland, die die Anordnung der Maßnahme rechtfertigt.

(Möllring [CDU]: Deshalb brauchen Sie doch nicht gegen die Rasterfahn- dung zu sein!)

Sie fordern hier sozusagen noch einmal den Nachschlag all dessen, was vorher schon gewünscht war, was direkt und konkret mit den Ereignissen des 11. September nichts zu tun hat und was ohne Ängste in der Bevölkerung und ohne Ihre Form der Politik nie auf der Tagesordnung stünde. Das ist hier im Grunde der Tenor des Versuchs, mit dem,

was da passiert ist, politisch Trittbrett zu fahren. Ich finde das verhängnisvoll!

(Beifall bei den GRÜNEN - Möllring [CDU]: Der letzte Satz müsste ei- gentlich gerügt werden! Skandal! Un- glaublich, was hier so durchgeht! – Weitere Zurufe von der CDU)

Danke schön, Herr Schröder. - Herr Kollege Voigtländer, jetzt sind Sie der nächste Redner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wer den Terrorismus erfolgreich bekämpfen will, braucht dafür nicht nur erfolgreiche Instrumente. Der Staat muss dabei auch aufpassen, dass durch immer weitere Formen der Überwachung durch die staatlichen Organe der Rechtstaat und damit zugleich die eigene Verfassung nicht immer weiter ausgehöhlt werden. Wenn die Bürger aufgrund immer neuerer Ausforschungsformen zunehmend verunsichert werden, hätten die weltweiten unterschiedlichen Formen des Terrorismus tatsächlich ein für sie wichtiges Ziel erreicht - die Zerschlagung rechtsstaatlicher demokratischer Systeme.

Zu Ihrem Antrag: Bayern scheint zur Zeit für Christdemokraten das Nonplusultra der Politik zu sein, ob im Bereich der Schulpolitik, der inneren Sicherheit, ob bei Polizei und Verfassungsschutz, nun auch im Bereich der Rechtspolitik. Niedersachsens CDU ist zu eigenständigen Positionen offensichtlich, warum auch immer, eher weniger bereit und schließt sich Bayern und Thüringen an oder schreibt einfach ab.

Die bisherigen Debatten im Innenausschuss und im Plenum haben gezeigt, dass die Verschärfung des Sicherheitsrechts durch die Landesregierung allerdings von der größeren Oppositionspartei geteilt wird.

Mit dem Inhalt Ihres heutigen Entschließungsantrages wollen Sie das strafrechtliche Instrumentarium verändern, um den Terrorismus besser bekämpfen zu können - so Ihr Ziel -, und zwar in der Form, wie es die Bundesländer Bayern und Thüringen im Bundesrat vorgeschlagen haben.

Ich möchte mich mit der Frage auseinandersetzen, welche Teile Ihres Antrages etwas taugen und welche verfassungsrechtlich bedenklich sind, weil

sie die Freiheitsrechte des Bürgers unzulässig einschränken. Mit dem so genannten erweiterten Verfall - hier geht es um Geld- und Vermögensgegenstände aus illegalen Rechtsgeschäften, geregelt im § 73 d Strafgesetzbuch, den Sie ergänzen wollen - wird schon nach derzeitiger Fassung vorausgesetzt, dass Umstände die Annahme nahe legen, dass Vermögensgegenstände für rechtswidrige Taten unmittelbar oder mittelbar - aus ihnen erlangt worden sind. Sie wollen die Vorschrift dahin gehend ergänzen, dass diese Annahme schon dann nahe liegt, wenn ein Täter bei ungeklärter Herkunft der Gegenstände dazu unzureichende oder falsche Angaben macht.

Die im Entwurf vorgesehene Beweiserleichterung dürfte gegen die Eigentumsgarantie aus Artikel 14 Grundgesetz und gegen die Unschuldsvermutung verstoßen. Schon jetzt wird die Vorschrift des erweiterten Verfalls vom Bundesgerichtshof verfassungskonform ausgelegt.

(Möllring [CDU]: Das wollen wir hoffen!)