Protokoll der Sitzung vom 25.01.2002

Europameisterschaft im Faustball der Männer und der A-Jugend vom 17. bis19. Juli 1998 in Oldenburg

Deutsche Meisterschaft im Feldfaustball der weiblichen und männlichen Jugend 11 bis14 Jahre am 5./6. September 1998 in Düdenbüttel

Deutsche Meisterschaften im Kanuslalom am 19./20 September 1998 im Okertal

Deutsche Meisterschaften im Amateurboxen vom 21. bis 24. Oktober 1998 in Cuxhaven

1999: Deutsche Meisterschaften der Frauen im Faustball – AK 30 – am 20./21. März 1999 in Wardenburg-Moslesfehn

Deutsche Meisterschaft im Billard, Disziplin „Einband“, vom 07. bis 9. Mai 1999 in Neustadt a. Rbge.

Deutsche Meisterschaften im Feldfaustball der Damen und Herren am 10./11. Juli 1999 in Holzminden

Weltmeisterschaften 1999 Aerobic des Niedersächsischen Turner-Bundes

Deutsche Mannschaftsmeisterschaft der Senioren im Schach in Verden

Deutsche Meisterschaften im Bahnengolf vom 29. bis 31. Juli 1999 im Raum Hannover (verschiedene Austragungsorte)

Deutsche Meisterschaft im Billard der Junioren, Disziplin „Dreiband“ vom 29. bis 31. Oktober 1999 in Neustadt a. Rbge.

2000: Europameisterschaften der Jugend im Tennis im März 2000 des Niedersächsischen Tennisverbandes, Bad Salzdetfurth

Deutsche Meisterschaften im Kanuslalom der Jugend und Junioren am 22./23. Juli 2000 im Okertal

2001: Europameisterschaften der Jugend im Tennis vom 1. bis 4. März 2001 in Schneverdingen

Deutsche Meisterschaften im Billard der Junioren, Disziplinen „Dreiband“, „Freie Partie“ und „Cadre 47/2“ vom 16. bis 18. November bzw. 23./24. November 2001 in Neustadt a. Rbge.

Zudem wurden z. B. für folgende Pferdesportveranstaltungen Ehrenpreise gestiftet:

- Deutsche Meisterschaften der Reiter in Verden

- Nds. Landesmeisterschaften der Dressur- und Springreiter

- Oldenburgisches Landesturnier Rastede

- Großes Dobrock-Turnier in Wingst.

Zu 3: Vgl. die Antwort zu Frage 1.

Anlage 7

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 11 der Abg. Frau Mundlos (CDU):

Musikschulen ausgewogen fördern

Musikschulen sind stark nachgefragte öffentliche Bildungseinrichtungen, in denen bundesweit eine Million Kinder und Jugendliche das Kulturgut Musik durch aktives Singen und/oder Musizieren näher kennen lernen. Auf diese Art und Weise wird auch ein entscheidender präventiver Beitrag zur Erziehung gegen Gewalt und Extremismus geleistet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wenn es stimmt, dass die Unterrichtsgebühren in den niedersächsischen Musikschulen zu den höchsten in ganz Deutschland gehören, was wird die Landesregierung unternehmen, um hier die ungleichen Chancen und Wettbewerbsbedingungen abzubauen?

2. Wenn es stimmt, dass im strukturschwachen ländlichen Raum eine mangelnde Grundversorgung mit qualifizierten Musikschulangeboten festgestellt werden muss, wie wird die Landesregierung konzeptionell diesen Mangel mittel- oder langfristig beheben?

3. Warum nimmt die Landesregierung es billigend in Kauf, dass durch die Art der Finanzierung der niedersächsischen Musikschulen (49 % durch die Nutzer der Einrichtungen, 46 % durch die Kommunen und Landkreise, 2 % durch das Land Niedersachsen, 3 % durch sonstige Mittel) die Unterrichtsgebühren für die Familien mittlerweile auf ein sehr hohes finanzielles Niveau gestiegen sind und deshalb zu befürchten ist, dass immer mehr Eltern für ihre Kinder und Jugendlichen eine Teilhabe am Angebot von Musikschulen nicht mehr wahrnehmen können und so soziale Ungerechtigkeiten steigen und bildungspolitische Chancengleichheit im Bereich der Musikkultur billigend aufgegeben wird?

Zu 1: Musikschulen befinden sich in der Regel in Trägerschaft von Kommunen oder Kreisen bzw. von Vereinen, in denen die Gebietskörperschaften über Zuschüsse maßgeblich an der Finanzierung mitwirken. Es liegt folglich in der Verantwortung dieser Träger, durch eine auskömmliche Finanzierung eine sozial ausgewogene und familienfreundliche Gebührenstruktur festzusetzen.

Zu 2: Derzeit werden an 79 niedersächsischen Musikschulen ca. 80 000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die Musikschulen sind damit nahezu flächendeckend über das Bundesland verteilt. Ergänzend hierzu unterhalten die Landesarbeitsgemeinschaft Jazz und die Landesarbeitsgemeinschaft Rock Musikmobile, die auch projektbezogen Orte anfahren, die über keine eigenständige Musikschule verfügen, und somit zur Versorgung des ländlichen Raums beitragen.

Zu 3: Keineswegs nimmt die Landesregierung hohe Gebühren in Kauf. Durch die Landesförderung soll vielmehr auch an die Kommunen das Signal ausgehen, dass die Arbeit der Musikschulen ausdrücklich im Landesinteresse liegt. Die Finanzhilfe an die Musikschulen kann aber nur Teilbereiche der Musikschularbeit abdecken. Deshalb soll insbesondere das gemeinschaftliche Musizieren in Ensembles gefördert werden, sowie die studienvorbereitende Ausbildung, d. h. die Ausbildung der Schülerinnen und Schüler, die möglicherweise eine einschlägige musikbezogene Berufsausbildung an den Hochschulen und Universitäten anstreben.

Im Übrigen wurde zuletzt durch den Beschluss, die Musikschulen über das niedersächsische Lotteriegesetz zu fördern, den Musikschulen eine verbesserte Planungssicherheit gegeben - ein Umstand, der unter den gesamtwirtschaftlichen Vorgaben als außerordentlich positiv für die Arbeit der Musikschulen anzusehen ist.

Anlage 8

Antwort

des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales auf die Frage 12 der Abg. Frau Pawelski und des Abg. Decker (CDU):

KHG-Förderung für das St. Johannes Hospital Varel

Wie bei vielen Krankenhäusern in Niedersachsen ist auch eine Sanierung des St. Johannes Hospitals in Varel dringend notwendig. Dazu hat das Krankenhaus einen entsprechenden Antrag an das Sozialministerium gestellt, der als zuständiger Prüfbehörde der OFD Hannover vorgelegt und im Januar 2001 genehmigt wurde. Nachdem dem Krankenhausträger aus dem Büro der damaligen Ministerin mündlich die Aufnahme in das Investitionsprogramm 2000 in Aussicht gestellt, aber nicht berücksichtigt wurde, wurde eine erneute Einplanung für das Jahr 2001 vorgesehen, bisher ist jedoch keine Bewilligung der Mittel erfolgt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Worin liegt der lange Bearbeitungszeitraum von 1996 bis 2001 begründet?

2. Warum wurde das St. Johannes Hospital Varel nicht in das Krankenhausinvestitionsprogramm 2001 aufgenommen?

3. Wann ist mit der Aufnahme in das Krankenhausinvestitionsprogramm zu rechnen?

Zu 1: Auf der Basis einer mit dem MFAS abgestimmten Zielplanung aus dem Jahr 1996 beab

sichtigt der Krankenhausträger, umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Funktionstrakt (insbes. OP-Bereich und Intensivpflege) und hieraus entstehende Folgemaßnahmen (u. a. Physikalische Therapie) im St. Johannes-Hospital in Varel durchzuführen. Entsprechend der Richtlinie über das Verfahren bei der Förderung von Investitionsmaßnahmen nach § 9 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes wurde in den Folgejahren das Raumund Funktionsprogramm als Grundlage der nachfolgenden Bauplanung zwischen dem Krankenhausträger und MFAS abgestimmt und die zur Vorbereitung des Antrags erforderlichen Abstimmungsgespräche mit der Oberfinanzdirektion Hannover geführt. Der Krankenhausträger reichte die prüffähigen Planungsunterlagen für die Baumaßnahme „Sanierung des Funktionstraktes und Folgemaßnahmen“ mit beantragten Kosten in Höhe von rund 41,5 Millionen DM am 14. Juni 1999 der Oberfinanzdirektion Hannover zur baufachlichen Prüfung ein. Nach Abschluss der baufachlichen Prüfung der Baumaßnahme mit geprüften förderungsfähigen Kosten in Höhe von rund 30,7 Millionen DM durch die Oberfinanzdirektion Hannover am 4. Januar 2001 erfolgte entsprechend der o. a. Verfahrensrichtlinie die Vormerkung für die Aufnahme in ein künftiges Investitionsprogramm des Landes.

Zu 2: Im Haushaltsplan des Landes 2001 stand für die Aufstellung eines Investitionsprogramms eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200 Millionen DM zur Verfügung. In diesem Umfang hat das Land in sich abgeschlossene und funktionsfähige Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit in das Investitionsprogramm 2001 aufgenommen. Diese erfolgten einvernehmlich mit dem Planungsausschuss. Das St. Johannes-Hospital Varel wurde nicht berücksichtigt.

Zu 3: Der geprüfte Antrag des St. JohannesHospitals wird in das nächste Auswahlverfahren zur Aufstellung des Investitionsprogramms 2002 einbezogen. Eine Aussage bzw. eine Prognose zum Zeitpunkt der Aufnahme in ein künftiges Investitionsprogramm kann nicht getroffen werden, da auch hier das Einvernehmen mit dem Planungsausschuss angestrebt wird.

Anlage 9

Antwort

des Innenministeriums auf die Frage 13 des Abg. Coenen (CDU):