Nach Mitteilung verschiedener Freiwilliger Feuerwehren stehen seit mehreren Jahren an den Landesfeuerwehrschulen in Celle und Loy nur unzureichende Ausbildungskapazitäten zur Verfügung, sodass im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren ein Ausbildungsstau eingetreten ist.
1. Trifft es zu, dass in der Feuerwehrschule in Celle 300 für die Freiwilligen Feuerwehren vorgesehene Lehrgangsplätze zugunsten der Berufsfeuerwehren gestrichen und aufgrund von Umbaumaßnahmen in den letzten Jahren an beiden Feuerwehrschulen Kursangebote reduziert wurden?
2. Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung zur Behebung der dargestellten Defizite und zur Verbesserung der Ausbildungssituation im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren eingeleitet?
3. Wie beurteilt die Landesregierung den gegenwärtigen und künftigen Ausbildungsbedarf bei den Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen?
Die Landesfeuerwehrschulen Celle und Loy verfügen nach erfolgter Erweiterung der Kapazität in Celle um 40 Plätze über insgesamt 220 Teilnehmerplätze. Die Plätze stehen für alle niedersächsischen Feuerwehren, also den Freiwilligen Feuerwehren, den Berufsfeuerwehren und den Werkfeuerwehren, zur Verfügung.
Die Nachfrage nach Lehrgangsplätzen ist unverändert groß, sodass nicht alle Anforderungen kurzfristig abgedeckt werden können. Das gilt für alle Sparten der Feuerwehren, nicht nur für die Freiwilligen Feuerwehren. Grundsätzlich wird der Ausbildungsbedarf im Bereich der Führungslehrgänge gedeckt, sodass insoweit die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren gewährleistet ist. Für den Ausnahmefall sehen die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren allerdings vor, dass eine kommissarische Wahrnehmung von Führungsfunktionen für einen Zeitraum von zwei Jahren möglich ist. In dieser Zeit können evtl. noch fehlende Ausbildungslehrgänge nachgeholt werden. Durch diese Regelung ist sichergestellt, dass die Führungsfunktionen der Freiwilligen Feuerwehr im Regelfall besetzt werden können. Kapazitätsprobleme gibt es im Bereich der Truppführerausbildung, der Fachlehrgänge und der Fortbildung.
Nach heutiger Einschätzung bedarf es aufgrund des Wandels in den personellen Strukturen und in den Gefahrenszenarien weiterer Ausbaumaßnahmen an den Landesfeuerwehrschulen, um den Lehrgangsbedarf abzudecken. Infolge der Ereignisse nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 haben sich beispielsweise neue Anforderungen an die Feuerwehren, etwa im Bereich des Katastrophenschutzes (ABC-Dienst), ergeben.
Weitere Punkte, die eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten an den Landesfeuerwehrschulen notwendig machen, sind:
In der Vergangenheit übten Feuerwehrführungskräfte ihr Ehrenamt erfahrungsgemäß drei bis vier Wahlperioden aus; das entspricht einem Zeitraum von 18 bis 24 Jahren. Als Folge der veränderten Arbeits- und Lebensumstände der Menschen (Mo- bilität, Mehrbelastung am Arbeitsplatz, Eventge- sellschaft) beträgt die Verweildauer der Führungskräfte heute häufig nur noch ein bis zwei Wahlperioden (6 bis 12 Jahre).
Infolge einer Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für Angehörige von Berufsfeuerwehren und Hauptberuflichen Wachbereitschaften an bundesweite Standards seit März 2001 haben sich erhebliche inhaltliche und zeitliche Erweiterungen in den Ausbildungsabläufen ergeben.
Bislang bestand nur ein relativ geringes Bedürfnis nach Fortbildungsveranstaltungen. Durch rasant ablaufende technische Veränderungen (z. B ständi- ge veränderte Bedingungen bei der Hilfeleistung an verunfallten Pkw und Lkw) sowie durch neue Aufgaben (z. B. Brandschutz und Hilfeleistung an Bahnanlagen und in Tunneln) und der sich daraus ergebenden einsatztaktischen und gerätetechnischen Konsequenzen ist das Bedürfnis nach Fortbildungsmaßnahmen gestiegen. Dadurch ergibt sich zwangsläufig ein erhöhter Lehrgangsplatzbedarf.
Zu 1: Infolge Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für das hauptberufliche Feuerwehrpersonal wird voraussichtlich bis Ende 2005 eine erhöhte Anzahl von Feuerwehrangehörigen auszubilden sein. Die seit März 2001 geltende Ausbildungsvorschrift schließt als Neuregelung die Gruppenführerausbildung - wie in anderen Bundesländern - in die Laufbahnausbildung ein. Die nach altem niedersächsischen Laufbahnrecht ausgebildeten Beamten müssen diese Ausbildung in sog. Oberbrandmeisterlehrgängen nachholen.
Diese „alte“ Ausbildung verläuft zusätzlich neben der neu eingeführten Laufbahnausbildung. Der dadurch ausgelöste Mehrbedarf führt zu etwa insgesamt ca. 500 Lehrgangsplätzen über einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren und bringt vorübergehend eine Verringerung des Lehrgangsangebotes für die Freiwilligen Feuerwehren und der nebenberuflichen Werkfeuerwehren mit sich.
Langfristig wird weiterhin ein erhöhter Ausbildungsplatzbedarf durch die Intensivierung der Laufbahnausbildung im mittleren und gehobenen Dienst sowie der Fortbildung erwartet; dieser ist bislang noch nicht quantifizierbar.
Eine Verringerung des Lehrgangsangebotes während der Baumaßnahmen ist nicht erfolgt. Vielmehr ist festzustellen, dass an der LFS Celle schon während der Bauphase eine zeitweilige Erhöhung der Lehrgangsteilnehmerzahlen - je nach Stand der Bauarbeiten - erfolgte.
Zu 2: Es ist beabsichtigt, die Lehrgangskapazität an der Niedersächsischen Landesfeuerwehrschule Loy um voraussichtlich 40 Lehrgangsteilnehmerplätze zu erhöhen, um damit den eingangs geschilderten gestiegenen Aus- und Fortbildungsbedarf abzudecken. Da die Umsetzung dieser Maßnahme wegen der erheblichen finanziellen Auswirkungen kurzfristig nicht möglich ist, werden als Einstieg in eine Kapazitätserweiterung zunächst ca. 20 Lehrgangsplätze durch Verwendung nicht mehr genutzten Wohnraums in einem Schulgebäude geschaffen. Die dafür erforderlichen Baumaßnahmen sind eingeleitet. Die Fertigstellung wird voraussichtlich im Jahre 2002 erfolgen. Bei ca. 40 Lehrgangswochen im Jahr können dann rd. 800 Lehrgangsplätze zusätzlich angeboten werden. Damit verbunden ist natürlich ein erhöhter Haushaltsmittelbedarf sowohl für die Gastlehrer als auch für die Lehrgangsteilnehmer infolge der Honorar-, Verpflegungs-, Verbrauchs- und Reisekosten.
Zu 3: Bei den Freiwilligen Feuerwehren besteht ein erhöhter Lehrgangsplatzbedarf durch die eingangs aufgeführten Umstände. Dieser zusätzliche Bedarf kann nur abgebaut werden, wenn kurz- bis mittelfristig eine spürbare Erweiterung der Ausbildungskapazitäten im sachlichen und personellen Bereich erfolgt. Eine Übergangslösung zum kurzfristigen Abbau von Teilen des „Ausbildungsstaus“ ist durch die unter 2. erläuterte Baumaßnahme eingeleitet und wird voraussichtlich spätestens ab 2003, wahrscheinlich aber schon ab Spätherbst 2002, zu einer Entlastung führen. Personelle Verstärkungen des Schulpersonals sind allerdings noch nicht möglich; die dazu erforderlichen Ermittlungen des Personalbedarfs werden zeitgerecht vorgenommen.
Übergangsweise ist den Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten worden, bei besonderem Ausbildungsbedarf mit Unterstützung der Landesfeuerwehrschulen (Lehrunterlagen, Abnahme der Prüfung) die Truppführerausbildung in eigener Regie durchzuführen. Die Bezirksregierungen sind beauftragt worden, den jeweiligen Bedarf auf Antrag zu prüfen und dann über die befristete Delegation zu entscheiden. Allerdings besteht Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesfeuerwehrverband, dass es bei dem Grundsatz bleibt, die Feuerwehrführungsausbildung an den Landesfeuerwehrschulen zu belassen.
Zu Silvester 2001 ließ die Landesregierung in den niedersächsischen Tageszeitungen eine großformatige Anzeige schalten, die den niedersächsischen Landeshaushalt 153 000 Euro kostet.
Im Anzeigentext werden die Absichten der Landesregierung zur Schulpolitik dargelegt. Laut Zeitungsberichten rechtfertigt die Landesregierung die Anzeigen mit der Verunsicherung der Bevölkerung über die Ergebnisse der PISA-Studie, bei der deutsche Schüler im internationalen Vergleich schlecht abgeschnitten hatten.
Angesichts der extrem angespannten Haushaltslage des Landes und einer bisher ausstehenden Kabinettsentscheidung zur Strukturre
2. Wie stellt sich die Landesregierung zur Kritik des Bundes der Steuerzahler, der feststellte : „Angesichts ihres geringen Informationsgehaltes sollte man dies besser unterlassen“?
3. Welche Strukturreform für das niedersächsische Schulwesen ist in der Anzeige als Reaktion auf die Ergebnisse der PISA verkündet worden, obwohl eine diesbezügliche Entscheidung der Landesregierung noch aussteht?
Zu 1: Die Anzeige diente dem Zwecke der direkten, ungefilterten Information der Leserinnen und Leser niedersächsischer Tageszeitungen.
Zu 3: Es ist in der Anzeige keine Strukturreform für das niedersächsische Schulwesen verkündet, sondern angekündigt worden.
Ausbau der L 444 von Stadthagen nach Rodenberg im Bereich des Stadthäger Ortsteiles Reinsen und der L 447 zwischen Wendthagen und Obernwöhren (Landkreis Schaumburg)
Einer Meldung der Schaumburger Nachrichten vom 28. Dezember 2001 ist zu entnehmen, dass der Ausbau der L 444 von Stadthagen nach Rodenberg im Bereich des Stadthäger Ortsteiles Reinsen ohne Radwege geplant ist. Dieses würde, wie es in der Meldung weiter heißt, aus „offensichtlichen Kostengründen“ geschehen.
In einem Artikel der Schaumburger Nachrichten vom 3. Juli 2001 wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich des Ausbaus der Landesstraße 447 zwischen Wendthagen und Obernwöhren (Landkreis Schaumburg) Ende des Jahres 2001 mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen sei. Die Aufnahme in das Straßenbauprogramm für 2002 sei dann „wahrscheinlich“, wird der stellvertretende Leiter des Straßenbauamtes Hameln, Markus Brockmann, in diesem Zusammenhang in dem obigen Presseartikel dann weiter zitiert.
1. Kann sie den Inhalt der Meldung der Schaumburger Nachrichten hinsichtlich des Ausbaus der L 444 bestätigen?
3. Wie ist der aktuelle Sachstand im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren bei der L 447 (Ausbau zwischen Wendthagen und Obernwöhren)?
Das Land Niedersachsen nimmt bei der Ausstattung seiner überörtlichen Straßen mit Radwegen im Bundesgebiet eine Spitzenstellung ein; bei etwa der Hälfte aller Landesstraßen sind bereits Radwege vorhanden. Für die noch fehlenden Radwege wurde eine nach landeseinheitlichen Kriterien aufgestellte Prioritätenreihung vorgenommen.
Nach dem so erstellten Radwegebedarfsplan des Landes hat der Bau des hier angesprochenen Radweges an der L 444 keine Priorität, sodass das Land keine Veranlassung gesehen hat, hier einen Radweg zu planen.
Es wäre jedoch möglich gewesen, den Radweg als sog. Gemeinschaftsradweg zu planen. Dabei hätte die Stadt Stadthagen die Planung, die planungsrechtliche Sicherung, den Grunderwerb sowie den Bau dieses Radweges übernehmen und sich mit 50 % an den anfallenden Kosten beteiligen müssen. Dies hat die Stadt Stadthagen aber nicht gewollt. Nachdem der Landtag den Haushalt 2002/2003 im Dezember 2001 beschlossen hat, ist diese Realisierungsmöglichkeit auch mittelfristig nicht mehr gegeben.