Jahrelang hat das nicht stattgefunden. Sie alle wussten, dass wir seit 1992 den Bildungsauftrag im KiTaG geregelt haben. Wenn die dort gewählten Definitionen möglicherweise zwar der damaligen Zeit, aber heute nicht mehr dem aktuellen Trend entsprechen, so gilt trotzdem: Seit zehn Jahren, seit Rot-Grün, gibt es einen Bildungsauftrag. Die Erzieherinnen und Erzieher bemühen sich so gut wie möglich, diesen auch umzusetzen.
Am Schluss möchte ich Folgendes ausführen, meine Damen und Herren: Es geht um mehr Chancengleichheit, es geht um mehr Gerechtigkeit, vor allem für die Kinder und die Familien, die am Rande unserer Gesellschaft stehen, die sozial schwach sind, die als Migrantenfamilien besondere Schwierigkeiten haben.
- Herr Busemann, muss ich Ihnen das auch noch einmal sagen? Wenn Sie das mit den Kommunen alles so ernst genommen hätten, dann hätten Sie sich darum gekümmert, in Ihrem Haushaltsantrag dafür Geld vorzusehen.
Aber Sie sind nicht in der Lage gewesen, das zu tun. Ihr politischer Zickzackkurs im Kindertagesstättenwesen ist doch schnell zu beschreiben.
1990: Wir sind nicht zuständig; 1992: Bekämpfung des rot-grünen Gesetzes; 1993: ein eigenes Gesetz mit 70 % Personalkostenzuschuss - -
Herr Kollege, ich bin zuständig für die Redezeit, die Sie lange überschritten haben. Sie müssen bitte zum Schluss kommen.
Kurzum: Der Gipfel war die Bemerkung von Herrn Wulff an Herrn Glogowski: Geben Sie uns 22 Stimmen oder Abgeordnete aus der SPDFraktion, dann haben wir innerhalb von drei Tagen das von SPD und Grünen gemachte Kindertagesstättengesetz abgeschafft. - Das ist Ihre Haltung.
Das ist Ihre Haltung. Sie sind in dieser Frage unglaubwürdig, Sie sind in dieser Frage nicht ernst zu nehmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht Aufgabe der SPD und der Landesregierung, hier Vorschläge zu machen, sondern es ist ihre Aufgabe, konkret zu handeln.
Wir brauchen die inhaltliche Debatte über unterschiedliche kulturelle Konzepte überhaupt nicht mehr, sondern wir alle wissen - und das nicht erst seit der PISA-Studie -: Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen bereits im Kindergarten Deutsch lernen,
Das beten wir hier seit Jahren herunter. Wir sind in der Opposition. Sie sind in der Regierung, und es ist Ihr Auftrag, diese Defizite abzustellen, weil diese Kinder sonst in unserer Gesellschaft keine Chance haben.
Meine Damen und Herren, ich habe diese Debatte eben überhaupt nicht mehr verstanden. Ich erinnere mich sehr gut an die Zeit unter Rot-Grün. Unter
sie hat die Personalkostenzuschüsse für die Kommunen reduziert, sie hat das Landesjugendamt aufgelöst. Sie hat nichts anderes gemacht, als all die Standards, die unter Rot-Grün galten und die Rot-Grün geschaffen hat, abzubauen. Sie hat sie vernichtet.
(Busemann [CDU]: So toll war das nicht mit Rot-Grün! - Zuruf von der SPD: Das ist objektiv falsch, was Sie da sagen!)
Sie hat doch das getan, was die CDU gefordert hat, und jetzt sind wir im Land Niedersachsen noch nicht einmal mehr in der Lage, die elementarsten Bedürfnisse unserer Kinder zu erfüllen,
(Busemann [CDU]: Jetzt sind die Kommunen zuständig! Das wollen wir gerne genauer hören! Das ist hohe Landespolitik!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Wahrheitsfindung. Angesichts der gerade geführten Debatte möchte ich noch einmal auf zwei Paragrafen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes eingehen, eines Gesetzes, das von der damaligen CDURegierung eingebracht worden ist, das von vielen
SPD-Ländern unterstützt worden ist, das insgesamt unter versierten Jugendpolitikerinnen und Jugendpolitikern eine breite Zustimmung erfahren hat.
In diesem Gesetz steht in § 22, dass die Grundsätze der Förderung von Kindern und in Tageseinrichtungen u. a. folgende sind: Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien ausrichten.
Das heißt, allen öffentlichen und freien Trägern war immer schon bewusst - aber das Kinder- und Jugendhilfegesetz hat dies noch einmal definitiv festgeschrieben -, dass die Aufgabe von Kindergärten Bildung, Betreuung und Erziehung ist.
Dessen sind sich die öffentlichen und die freien Träger auch bewusst. Sie sind sich dessen bewusst, dass der öffentliche Zuschuss, die öffentlichen Gelder zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrages da sind.
Meine Damen und Herren, aus Studien, aus vielen Besuchen und aus meiner ehemaligen Funktion als Jugendamtsleiterin weiß ich, dass viele Einrichtungen diesem Auftrag auch gerecht werden.
die deutlich macht, dass 30 % der Kindertageseinrichtungen schon jetzt unter den vorhandenen Bedingungen ihren Bildungsauftrag sehr gut erfüllen.
Für die anderen zwei Drittel gibt es offensichtlich noch Weiterentwicklungsbedarfe, an denen die Träger und alle anderen Akteure kontinuierlich gearbeitet haben.
Ich möchte Ihnen dazu nur einige Beispiele nennen. So haben z. B. die Evangelische Kirche und andere Träger zusätzliche Mittel dafür aufgebracht,